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Forum der Neuen Freiheit
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Di Feb 10, 2009 12:54 Titel: |
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Die EU wird immer peinlicher.
1.) Freihandelsunion.
Der pseudo-konservative Zentralist Sarkozy pumpt Geld in die französische Automobilindustrie. Ganz billiger Protektionismus, der die eigentliche Europäische (Freihandels)Gemeinschaft ad absurdum führt.
2.) Währungsunion
Griechenland könnte aus dem Euro ausscheiden, weil der Zinsaufschlag immer teurer wird. Oder seine Lasten auf alle abwälzen, sei es durch "gemeinsame" Zinsen oder direkte Transferleistungen, die dann Deutschland mittragen kann.
3.) Politische Union
Der Vertrag von Lissabon steht auf der Kippe. Und das ist gut so !
=== Wird Deutschland zum Stolperstein für Europa ?
Als der Abgeordnete Peter Gauweiler voriges Jahr eine Klage gegen den Vertrag von Lissabon ankündigte, hielt sich die Aufregung in der Bundesregierung in Grenzen. Der Mann sei eben ein Querkopf, hieß es, und selbst in seiner eigenen Fraktion, der CSU, isoliert. Es schien undenkbar, dass der Münchner Rechtsanwalt ernsthaft den Prozess der europäischen Integration beeinflussen, geschweige denn aufhalten könnte.
Mittlerweile sind sich die Europapolitiker der Regierung da nicht mehr so sicher. Denn der Querkopf hat Gesellschaft bekommen, Repräsentanten unterschiedlichster Gruppierungen sind ihm zur Seite gesprungen.
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Und da sind die Chefs der Linken-Fraktion im Bundestag, Oskar Lafontaine und Gregor Gysi. Sie alle sind nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um - mit unterschiedlichen Argumenten – ein gemeinsames Ziel zu erreichen: den Machtzuwachs der Europäischen Union verhindern. Wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft trete, so die Kläger, dann werde das Parlament in Berlin entmachtet, und Deutschland höre auf, ein souveräner Staat zu sein.
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Im Oktober unterzeichnete Bundespräsident Horst Köhler das deutsche Zustimmungsgesetz. Die Ratifikationsurkunde jedoch hat er aus Rücksicht auf das Karlsruher Verfahren noch nicht an die EU abgeschickt.
Damit ist Deutschland eines von vier Ländern, deren Unterschriften unter das Vertragswerk noch fehlen. Die Iren haben den Lissabon-Kontrakt in einer ersten Volksabstimmung abgelehnt, ein zweites Referendum wird bis Ende des Jahres erwartet. In Tschechien zögert das Oberhaus, in Polen der Präsident. Und in Deutschland hängt die Zustimmung nun an den acht Richtern im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts.
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Das höchste Gericht hat schon häufiger über Europa verhandelt und ist dabei stets zurückhaltend geblieben. Als aus der EWG die EG wurde und aus der EG die EU – immer gestanden die Richter der Politik weitgehende Gestaltungsfreiheiten zu. Berlin verstand sich als Motor der europäischen Integration, und Karlsruhe mochte nicht die Rolle des Bremsers spielen. Ihre Bedenken verpackten die Richter in Auflagen, die ihren Urteilen einen Namen gaben: die "Solange"-Entscheidungen. Solange die Grundrechte von der EU beachtet würden und den deutschen Volksvertretern Aufgaben von "substanziellem Gewicht" verblieben, so lange hielten sich die Hüter der Verfassung mit einem Veto zurück.
Diese rote Linie sehen die Kläger nun überschritten. Stauffenberg hat eine "schleichende Kompetenzverlagerung" Richtung EU ausgemacht und sieht die deutsche Demokratie durch den Lissabon-Vertrag "auf Randrituale reduziert". Zu den bisherigen Kompetenzen in der Wirtschaftspolitik kämen nun weitere Souveränitätsverlagerungen etwa bei Justiz und Innerem. Und die Zentralisierung schreite auch durch "legislative Selbstermächtigungen der EU" weiter voran, so Gauweiler.
Damit spielt er auf die sogenannte Flexibilitätsklausel an, eine unscheinbare, aber folgenschwere Vorschrift. Danach darf die EU auch dort tätig werden, wo sie eigentlich keine Befugnisse hat. Nach Ansicht Gauweilers kann Brüssel damit den Gesetzgeber in den Mitgliedsstaaten "praktisch überall dort verdrängen, wo er im Augenblick noch etwas zu sagen hat". Richter Di Fabio warnte schon vor Jahren, diese Klausel könne ein "Einstieg in den Ausstieg" aus dem völkervertraglichen Charakter der EU sein und ein Schritt in die verfassungswidrige Eigenstaatlichkeit der Union.
Noch fällt die Vorstellung schwer, dass Karlsruhes für den Sommer erwartetes Urteil das Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag kippt und Deutschland zum Stolperstein für Europa wird. Spätestens seit der Europäische Haftbefehl 2005 von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt wurde, ist allerdings klar, dass die Richter nicht gewillt sind, je-den Integrationsschritt mitzugehen.
Und so mutet es wie das berühmte Pfeifen im Walde an, wenn Innenminister Wolfgang Schäuble sagt: "Ich habe keine Zweifel, dass der Lissabon-Vertrag in vollem Umfang dem Grundgesetz entspricht." In Wahrheit rechnet die Regierung längst damit, dass die Verfassungsrichter "Leitplanken" formulieren werden. Die Frage ist nur, ob diese Leitplanken Nachverhandlungen am Vertragswerk erforderlich machen. Dann, sagt ein Spitzenpolitiker, sei der Lissabon-Vertrag "mausetot".
http://www.welt.de/politik/article3176925/Wird-Deutschland-zum-Stolperstein-fuer-Europa.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Di Feb 17, 2009 13:34 Titel: |
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Wussten Sie, dass es deutsche Euros gibt?
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Derzeit werde ich oft gefragt, wie es um die Stabilität des Euro bestellt sei. Deutschen und österreichischen Sparern rate ich dann zur Ruhe. Denn es gibt bereits einen deutschen und einen österreichischen Euro!
So etwas hatte ich 1998 nur beiläufig im Scherz bemerkt: Wenn der Euro in Schwierigkeiten geriete, pflegte ich zu sagen, würde es eben irgendwann einen "deutschen Euro", einen französischen oder einen griechischen Euro geben. Und alle hätten unterschiedliche Wechselkurse (… sie wären also tatsächlich eigenständige Währungen)!
Was ich damals im Scherz sagte, ist in der Realität längst vorbereitet. Nehmen Sie einmal Ihr Portemonnaie zur Hand. Auf einer Seite eines Euroscheins finden Sie die normalerweise elfstellige Seriennummer. Vor dieser Seriennummer steht ein Buchstabe. Und das ist der Ländercode.
Ich gebe die Website der Europäischen Zentralbank wieder: "Neue, von der Banque centrale du Luxembourg ausgegebene Euro-Banknoten tragen den Code der Zentralbanken jener Länder, in denen die Banknoten für Luxemburg hergestellt werden. Belgien Z, Deutschland X, Irland T, Griechenland Y, Spanien V, Frankreich U, Italien S, Zypern G, Luxemburg (1), Malta F, Niederlande P, Österreich N, Portugal M, Slowenien H, Slowakei E, Finnland L.
In den letzten Wochen sind die Risikoaufschläge für griechische, irische, italienische, spanische und portugiesische Staatsanleihen am Markt stark gestiegen. Für griechische Staatsanleihe werden bis zu 300 Basispunkte (drei Prozent) mehr Zinsen gezahlt als für deutsche. Für irische Anleihen beträgt die Differenz immer noch circa 220 Basispunkte.
In Deutschland und Österreich sind wir von einem Staatsbankrott noch weit entfernt, in einigen der genannten Länder nicht mehr. Gibt dies Anlass zur Sorge? Die Länderkennzeichnungen weisen darauf hin, dass man ein Auseinanderbrechen des europäischen Währungssystems schon vorhergesehen hat. Zwar verweist die Bundesbank in ihrer Stellungnahme auf den Gesetzestext, nach welchem alle Euro- Noten von allen Banken als Zahlungsmittel angenommen werden müssen. Aber Verträge kann man kündigen, und Gesetze kann man ändern.
Sollte ein Staat Bankrott erklären (was für die oben genannten Problemländer nicht auszuschließen ist), wäre es den Bürgerinnen und Bürgern anderer Ländern nicht zuzumuten, weiter das Geld dieses Landes mitzutragen. Ich kann mir schon vorstellen, dass der entsprechende Staat dann aus dem Währungsverbund ausscheidet. Das muss für Deutschland oder Österreich keine negativen Folgen haben. Im Gegenteil: Eine homogenere und kleinere Währungsunion hätte viele Vorteile.
Schauen Sie sich also Ihre Banknoten an, und reichen Sie diejenigen mit den Kennungen S, T, Y, V, P und M schnell weiter.
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Auf gute Investments, Ihr
© Prof. Dr. Max Otte
http://www.goldseiten.de/content/diverses/artikel.php?storyid=9754 |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Fr Feb 20, 2009 12:27 Titel: |
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Klaus' Rede provoziert Tumult im Europa-Parlament
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Staatstragend im wahrsten Sinne gibt er sich, der Präsident Tschechiens, das seit Januar den Ratsvorsitz der EU innehat.
Dann tritt Klaus ans Mikrophon, um vor den Angeordneten eine Rede zu halten, die so konziliant beginnt, dass Brüssels Europafreunde ihr Prager Schreckgespenst gar nicht wiederzuerkennen meinen. Zunächst. Denn die verbalen Schläge kommen. Und sie sitzen, weil er historische Vergleiche zieht, die in Europas Hauptstadt schmerzen müssen: Jene „Bürger, die einen großen Teil des 20. Jahrhunderts in Unfreiheit leben mussten“, reagierten „verständlicherweise empfindlich“ auf alles, das sich gegen Wohlstand und Freiheit richte, so Klaus.
Genau dieses aber geschehe im Europäischen Parlament – „hier wird nur eine Alternative durchgesetzt. Wer über andere Alternativen nachdenkt, wird als Feind der europäischen Integration angesehen. Wo es aber keine Opposition gibt, verkommt die Freiheit“. Mit anderen Worten: Das Diktat der Europäischen Union unterscheidet sich nicht viel von der Diktatur der Kommunisten.
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Als am Dienstag im tschechischen Parlament die Abstimmung über den Lissabonner Reformvertrag eine knappe Mehrheit bekam, soll Klaus dies dem Vernehmen nach mit den Worten „Das unterzeichne ich sowieso nicht“ kommentiert haben. Dass er am Folgetag Brüssels Demokratiedefizit anprangert, ficht den 67-Jährigen nicht an. Trotzdem weigert er sich vor der Presse hier erneut preiszugeben, ob er den Vertrag unterzeichnen wird: „Ich sage immer: Schachspieler kündigen ihren nächsten Zug auch nicht an.“ Bei den Parlamentariern indes ist Klaus’ Botschaft schon lange angekommen: Lissabon werde die Kluft zwischen den Bürgern und der EU nur noch vergrößern.
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http://www.welt.de/politik/article3236264/Klaus-Rede-provoziert-Tumult-im-Europa-Parlament.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Mi März 04, 2009 12:11 Titel: |
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Interessanter Kommentar.
Leitartikel: Irischer Scherbenhaufen
Der Niedergang des Immobilienmarkts holt die irische Wirtschaft nach 15-jähriger Blütezeit auf den Boden der Tatsachen zurück. Die Rezession fordert ihren Preis. Seit Jahresbeginn kommt es Schlag auf Schlag: Die Regierung musste die führenden Banken des Landes, Allied Irish Banks und Bank of Ireland, mit Eigenkapitaleinschüssen auffangen und ließ Anglo Irish Banks ganz verstaatlichen. Der Computerhersteller Dell, ein Aushängeschild des modernen Irland als Technologiestandort und einer der größten Arbeitgeber, verlagert Produktionsstätten nach Polen. Besonders symbolträchtig wirkt der Konkurs der traditionsreichen Kristallglas- und Porzellanmanufaktur Waterford Wedgwood. Er kommt einem Verlust an nationaler Identität gleich.
Die Unruhe ist greifbar. Kürzlich zogen hunderttausend Iren in einem Protestmarsch durch die Straßen Dublins. Es geht um die Entscheidung der Regierung, die Löhne im öffentlichen Dienst einzufrieren und Rentenbezüge zu besteuern. Die Mobilmachung ist symptomatisch für die prekäre Lage, in der sich Premier Brian Cowen befindet.
Nach der drastischen Verschlechterung der öffentlichen Finanzen steht er unter dem Druck der EU und nicht zuletzt der Ratingagenturen, ein Zeichen in Sachen Budgetdisziplin zu setzen. In der Bevölkerung macht man jedoch eine andere Rechnung auf: Die Regierung ist bereit, Milliarden in den Bail-out fahrlässig agierender Großbanken und Immobilienentwickler zu pumpen, belastet dafür aber das Portemonnaie des kleinen Mannes.
Tatsächlich stehen die öffentlichen Finanzen auf der Grünen Insel vor einer Zerreißprobe. Das irische Budgetdefizit dürfte im laufenden Jahr auf knapp 10 % des Bruttoinlandsprodukts hochschnellen. Damit wäre man in Sachen Verfehlung der Defizitgrenzen in der EU das schwärzeste Schaf von allen.
Ausgehend von einem Immobiliencrash nimmt der Abschwung bedenkliche Ausmaße an. Für dieses Jahr rechnet man mit einem Rückgang des Outputs um bis 5 %. Gleichzeitig droht die Arbeitlosenquote von 6,5 auf 10 % zu steigen. Damit würde die Rezession auf irischem Boden deutlich schärfer ausfallen als in den übrigen EU-Ländern. Dabei hat man sich in Irland daran gewöhnt, über fünfzehn Jahre hinweg mit Wachstumsraten jenseits von 4 % zuverlässig über dem EU-Durchschnitt zu liegen.
Nun aber gilt Irland plötzlich als schwächstes Glied in der Euro-Kette. Das Land wird am Kapitalmarkt immer misstrauischer beäugt. Erstmals wird in der EU sogar laut über eine Bereitschaft zum vertraglich nicht vorgesehenen Bail-out von Mitgliedern des Gemeinsamen Währungsraums nachgedacht, was in erster Linie als Solidaritätsgeste Richtung Irland interpretiert wurde.
In Irland selbst aber herrscht nach dem Scheitern des Referendums zum Lissabon-Vertrag eine tendenziell euroskeptischere Atmosphäre. So mehren sich Stimmen, die gar für ein Ausscheren Irlands aus dem Euro plädieren, um mit einer unabhängigeren Geld- und Budgetpolitik auf die Herausforderungen der Krise zu reagieren.
Was wäre, wenn die Iren derzeit eine unabhängige Währung hätten, die an den Märkten unter Beschuss genommen werden könnte? Investmentbanker witzeln darüber, dass der Unterschied zwischen Island und Irland aus einem Buchstaben und dem Abstand von sechs Monaten bestehe. Mit anderen Worten, der Bittstellergang zum Internationalen Währungsfonds wäre dann kaum noch zu verhindern.
Was wiederum soll man von den Risiken halten, die dem irischen Staats als Anleiheemittent am Derivatemarkt vorgerechnet werden? Credit Default Swaps (CDS), mit denen Ausfallsrisiken von Bonds abgesichert werden können, wiesen für irische Staatsanleihen zuletzt einen für EU-Mitglieder rekordhohen Aufschlag von über 400 Basispunkten aus. Da es nach Artikel 100 des EU-Vertrages aber Möglichkeiten gibt, einem durch "außerordentliche Umstände" in Schwierigkeiten geratenen EU-Mitglied gemeinschaftlichen Beistand zu leisten, wirkt das Risiko eines irischen "Default" extrem gering. Mit CDS-Spreads werden aber gerade Risiken, denen man eine extrem geringe Eintrittswahrscheinlichkeit zuordnet, oft exorbitant teuer abgesichert.
Im Falle Irlands sind die hohen Risikoprämien in erster Linie der Reflex auf ein Desaster-Szenario mit einem Kollaps des Bankensystems, das die Regierung auf ihre hundertprozentige Einlagengarantie verpflichten würde. Dazu muss man sich vergegenwärtigen, dass die Aktiva irischer Banken etwa das Siebenfaches des Bruttoinlandsprodukts betragen - das Doppelte des EU-Durchschnitts. Damit liegt Irland bezeichnenderweise in etwa auf dem Niveau Islands vor dem Zusammenbruch des Bankensystems.
Größte Verlustquelle der irischen Banken ist ein heimischer Immobiliensektor, der sich immer mehr als "Subprime" darstellt. Dem Mann auf der Straße mag der Bail-out ungerecht vorkommen, doch bleibt der Regierung keine andere Wahl, als hier Löcher zu stopfen und an anderer Stelle Budgetdisziplin zu forcieren. Cowen wird für einen faustischen Pakt mit den irischen Banken kritisiert. Der ist einem "isländischen Schicksal" jedoch allemal vorzuziehen. (Börsen-Zeitung, 4.3.2009)
http://www.boersen-zeitung.de/index.php?li=299&artid=2009043092 |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Fr März 20, 2009 10:38 Titel: |
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Wo kommt eigentlich das ganze Geld her, das die EU so großzügig an sich selbst und an den IWF verteilen will ?
Und was ist mit dem IWF ? Wird er zur Vorstufe einer WU, also einer "World Union" ?
=== EU schnürt weitere Milliardenpakete gegen Finanzkrise
Beim EU-Gipfel wurde am Donnerstag über einen Vorschlag der EU-Kommission beraten, den Kreditrahmen für Nicht-Eurogruppen-Staaten in der EU auf 50 Mrd EUR zu verdoppeln. Kommissionspräsident José Manuel Barroso zeigte sich am Abend zuversichtlich, dass eine formelle Entscheidung am Freitag einstimmig getroffen werden könne. Nachdem das Programm Ende 2008 aufgelegt wurde, hatte Ungarn bereits einen Kredit in Höhe von 6,5 Mrd EUR in Anspruch genommen, Lettland erhielt seinerseits 3,1 Mrd EUR. Weitere Kandidaten sind Rumänien und Litauen.
...
Die Staats- und Regierungschefs in Brüssel seien "einer Einigung nahe", das Kapital des IWF um 75 Mrd USD aufzustocken, sagte ein Diplomat. Darüber gebe es noch keine abschließende Einigung, aber "starke" Willensbekundungen, sagte der finnische Ministerpräsident Matti Vanhanen. Das Engagement der EU sei davon abhängig, dass auch andere Staaten der G-20-Gruppe wie etwa China und die USA sich zu einer Beteiligung verpflichteten.
Darüber soll beim G-20-Gipfel am 2. April in London gesprochen werden. Der IWF hatte die Kapitalaufstockung mit dem Hinweis beantragt, er könne sonst nicht mehr die Anträge der Mitgliedsländer auf Kredite zur Bewältigung der Finanzkrise bedienen. Japan erklärte sich bereit, 100 Mrd USD zur Verfügung zu stellen. Die USA brachten ins Gespräch, das Kapital des IMF möglicherweise gleich auf 750 Mrd USD zu verdreifachen.
http://www.finanzen.net/nachricht/UPDATE_EU_schnuert_weitere_Milliardenpakete_gegen_Finanzkrise_860910 |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Di Apr 14, 2009 11:19 Titel: |
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Pressemitteilung 05/2009
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Berlin, den 07.04.2009
BIW kritisieren NATO-Kuhhandel mit der Türkei
Europa hat sich von Ankara erpressen lassen
Als einen inakzeptablen Kuhhandel kritisiert der Vorstand
der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN WUT den am
Sonntag erzielten Kompromiß über den neuen NATO-General-
sekretär. Nach langem Ringen konnten sich die Mitglieder in
Straßburg auf den Dänen Anders Fogh Rasmussen verständigen,
den die Türkei zunächst abgelehnt hatte. Ankara rügt Rasmus-
sens Haltung im Streit um die Mohammed-Karikaturen. Als
dänischer Ministerpräsident hatte sich Rasmussen 2005 unter
Hinweis auf die Presse- und Meinungsfreiheit in seinem Land
geweigert, gegen die Veröffentlichung der Bilder vorzugehen.
Aus demselben Grund war Rasmussen der türkischen Forderung,
den in Dänemark ansässigen Kurdensender Roj TV zu schließen,
nicht nachgekommen.
Die Türkei stimmte der Berufung von Rasmussen als NATO-Gene-
ralsekretär erst zu, nachdem Ankara weitreichende Zugeständ-
nisse gemacht wurden. Neben zusätzlicher hohen Posten im
Bündnis soll Rasmussen der türkischen Regierung zugesagt
haben, sich für seine Rolle im Karikaturen-Streit zu ent-
schuldigen. Außerdem will Dänemark die Frage einer
Schließung von Roj TV juristisch noch einmal prüfen. Die
Europäische Union kündigte zeitgleich an, die EU-Beitritts-
gespräche mit der Türkei durch die Eröffnung neuer Verhand-
lungskapitel noch in diesem Jahr zu forcieren.
Zur Wahl des neuen NATO-Generalsekretärs meint Jan Timke,
Vorsitzender und Sprecher der BIW: „Für Rasmussen bezahlen
die NATO und Europa einen zu hohen Preis. Der Türkei ist es
am vergangenen Wochenende ein weiteres Mal gelungen, die
europäische Staatengemeinschaft zu erpressen. Daß sich Ras-
mussen wegen seines Eintretens für die Presse- und Meinungs-
freiheit öffentlich entschuldigen soll, wiegt dabei beson-
ders schwer. Dieser Kotau rüttelt an den Grundfesten der
europäischen Wertegemeinschaft. Man muß sich fragen, für
welche politischen Prinzipien diese EU eigentlich noch
steht.“
Aus Sicht der BÜRGER IN WUT hat die Türkei durch das Auftre-
ten ihrer Repräsentanten in Straßburg noch einmal deutlich
gemacht, daß sie nicht zu Europa gehört. Ankara zeigt keine
Bereitschaft, die Meinungsfreiheit als eine der wichtigsten
Errungenschaften der Aufklärung und des demokratischen Ver-
fassungsstaates vorbehaltlos zu respektieren, weder in
Europa noch in der Türkei selbst.
„In Straßburg wäre am letzten Wochenende der Zeitpunkt
gekommen gewesen, Ankara endlich den Stuhl vor die Tür zu
setzen und die EU-Beitrittsgespräche abzubrechen. Doch Brüs-
sel tut genau das Gegenteil und kündigt beschleunigte Ver-
handlungen an. Das europäische Politikestablishment scheint
Gefallen daran zu finden, türkischem Druck nachzugeben und
vor Erdogan zu Kreuze zu kriechen. Und dabei auch noch gegen
den Willen der Völker Europas zu handeln, die eine EU-Mit-
gliedschaft der Türkei mehrheitlich ablehnen. Es ist einfach
unglaublich!“, so Jan Timke abschließend.
(Ende der Pressemitteilung)
Hinweis: Einen ausführlichen Artikel zu den Hintergründen
der Wahl von Rasmussen und dem Interessenkonflikt mit der
Türkei finden Sie im Blog auf unserer Webseite unter
http://www.buerger-in-wut.de/cms/?d=blog&s=24. Im BIW-Blog
kommentieren wir laufend aktuelle politische Ereignisse.
Schauen Sie deshalb regelmäßig auf unserer Internetplattform
vorbei.
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Mo Jun 08, 2009 12:55 Titel: |
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Die Europawahl brachte einige Proteststimmen mit sich.
=== Wilders-Sieg – Europa droht weiterer Rechtsruck
In Brüssel geht nach dem Triumph des ausländerfeindlichen Islamkritikers Geert Wilders die Angst um, dass der Sieg seiner Partei für die Freiheit (PVV) anderen rechtsextremen Gruppierungen in der Europäischen Union Auftrieb geben könnte.
Der Niederländer errang bei der Europawahl, die im Königreich bereits am Donnerstag stattfand, auf Anhieb 16,9 Prozent der Stimmen – Platz zwei knapp hinter den regierenden Christdemokraten mit 19,9 Prozent. Vier der niederländischen Sitze im EU-Parlament gehen an Wilders’ Partei.
"Die Niederlande sind aufgewacht aus einem linken Albtraum", sagte Wilders Donnerstagabend vor Anhängern. Rechtsparteien anderer EU-Länder gehörten zu den ersten Gratulanten. „Wilders ist ein mutiger Mann, der gegen den Strom schwimmt und sagt, was die Niederländer im Stillen denken“, so Filip Dewinter; Chef des belgischen Vlaams Belang.
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http://www.welt.de/politik/article3870191/Wilders-Sieg-Europa-droht-weiterer-Rechtsruck.html
=== Die letzte Demütigung für Gordon Brown
Nach Auszählung fast aller Wahlkreise lag die Partei von Premierminister Gordon Brown bei 15,4 Prozent, wie die britische Nachrichtenagentur PA meldete. Damit wäre sie nur noch drittstärkste Kraft nach den Konservativen (28,3 Prozent) und der europakritischen UK Independence Party (UKIP), die auf 17,5 Prozent kam. Viertstärkste Kraft wurden die Liberaldemokraten mit 14 Prozent.
Erstmals zieht auch die rechtsextremistische British National Party (BNP) ins Europaparlament. Die Partei, die nur Weiße als Mitglieder zulässt und Großbritannien aus der EU abmelden will, gewann PA zufolge zwei Sitze. Parteichef Nick Griffin eroberte das Abgeordnetenmandat in dem Bezirk Nordwest-England, einen weiteren Sitz konnte die BNP in der Region Yorkshire and the Humber erringen. Die Gewinne gingen offenbar vor allem auf Kosten von Labour.
Landesweit kam die BNP nach den bislang vorliegenden Resultaten PA zufolge auf 6,6 Prozent und liegt damit hinter den Grünen, die 8,8 Prozent erringen konnten. Politiker der etablierten Parteien werteten das gute Abschneiden der Rechtsextremisten als Reaktion der Wähler auf ihre Unzufriedenheit mit der Einwanderungspolitik und ihre Sorge wegen der Rezession, die zu steigender Arbeitslosigkeit geführt hat. Gesundheitsminister Andy Burnham (Labour) sprach von einem „traurigen Tag für die britische Politik“. Er fügte hinzu: „Wir müssen verstehen, warum die Leute die BNP gewählt haben und versuchen, diese Leute zurückzugewinnen.“
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http://www.welt.de/politik/article3882683/Die-letzte-Demuetigung-fuer-Gordon-Brown.html
=== Die Europäische Union rückt nach rechts
Wie in Deutschland ging auch europaweit mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten nicht an die Urnen. Laut in der Nacht veröffentlichten Zahlen des EU-Parlamentes lag die Beteiligung in den 27 Mitgliedsstaaten (rund 375 Millionen Wahlberechtigte) bei 43,4 Prozent und damit auf einem Rekordtief. Vor allem in Osteuropa blieben die Menschen den Urnen fern.
Klarer Sieger der Europawahlen sind die konservativen Parteien. Wie in Deutschland erlebten die Sozialdemokraten in Frankreich, Großbritannien, Österreich und anderen Ländern ein Debakel. Die Europäische Volkspartei/Europäische Demokraten stellen mit bis zu 273 der insgesamt 736 Sitze weiter die stärkste Fraktion. Der Abstand zu den Sozialdemokraten (159 Sitze), die regelrecht einbrachen, vergrößerte sich auf rund 100 Mandate.
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Überhaupt legten in vielen EU-Staaten rechtspopulistische Parteien und Europakritiker zu. In den Niederlanden verbuchte die rechtspopulistische PVV auf Anhieb einen Wahlerfolg von knapp 17 Prozent der Stimmen.
In Österreich konnte die rechtspopulistische FPÖ ihren Stimmenanteil auf 13,1 Prozent verdoppeln. Sie wurde damit zur viertstärksten Kraft nach der Liste des EU-Skeptikers Hans-Peter Martin, der mit 17,9 Prozent überraschend gut abschnitt.
Auch in Ungarn, Bulgarien, Rumänien und der Slowakei legten die Rechten zu, in Finnland zog die nationalistische Partei „Wahre Finnen“ ins EU-Parlament ein.
http://www.welt.de/politik/article3882367/Die-Europaeische-Union-rueckt-nach-rechts.html
=== Sonstige Ergebnisse
Italien: Lega Nord bei ca 10%. 35,6 Prozent für Berlusconi und das konservative Volk der Freiheit (PDL).
Österreich: FPÖ-Absplitterung BZÖ mit ca 5 Prozent.
In Dänemark konnte die rechtspopulistische DVP ihren Stimmenanteil nach einer Hochrechnung des Fernsehens von 6,8 auf 15 Prozent steigern. Sie gilt als treibende Kraft hinter der betont harten dänischen Ausländerpolitik.
In Ungarn gab es bei der Europawahl einen gewaltigen Rechtsruck. In Rumänien legte die Partei Romania Mare (PRM) des Ultranationalisten Corneliu Vadim Tudor laut Prognosen stark zu.
In Bulgarien, wo laut Prognosen die oppositionelle bürgerliche GERBPartei gewann, dürften auch Vertreter der EU-feindlichen nationalistischen Ataka-Partei wieder den Sprung ins EU-Parlament geschafft haben. |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Fr Jun 19, 2009 12:53 Titel: |
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Wer hätte es gedacht.
=== EU-Gipfel ködert Irland mit Zugeständnissen
Am Freitag schaffte der Gipfel den Durchbruch bei den umstrittenen Zugeständnissen für Irland, die den Lissabon-Reformvertrag retten sollen. Großbritannien, das sich lange gewehrt hatte, schloss sich einem Kompromiss an. Mit den Garantien soll der Weg für eine neue Volksabstimmung auf der Insel über den EU-Vertrag frei gemacht werden. Diese betreffen die Steuerpolitik, die Respektierung der militärischen Neutralität Irlands und das Abtreibungsrecht.
http://www.welt.de/politik/article3954836/EU-Gipfel-koedert-Irland-mit-Zugestaendnissen.html |
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Sieger
Anmeldungsdatum: 04.06.2007 Beiträge: 28
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Di Jun 30, 2009 10:40 Titel: |
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EU-Reformvertrag ist vorerst gestoppt
Das Bundesverfassungsgericht hat ein differenziertes Urteil zum EU-Reformvertrag von Lissabon gefällt. Der Zweite Senat erklärte in Karlsruhe das bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Zustimmungsgesetz zwar für verfassungskonform. Das deutsche Begleitgesetz jedoch sei verfassungswidrig, weil dem Bundestag und dem Bundesrat darin keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt würden.
Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, drückte es so aus: „Das Grundgesetz sagt Ja zum Lissabon-Vertrag, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung".
Der Vertrag darf daher nach Ansicht der Richter so lange nicht von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt werden, bis das derzeit gültige Begleitgesetz geändert wurde. Die Richter zeigten sich zuversichtlich, dass die Änderung schnell vorgenommen werden könne.
Inhaltlich verlangen sie unter anderem, dass bei Änderungen des Lissabon-Vertrags Bundestag und Bundesrat förmlich zustimmen müssen. Auch wenn die EU ihre Zuständigkeit für den Erlass von Strafgesetzen ausdehnen will, muss laut der Entscheidung die deutsche Bundesregierung zuvor ein förmliches Verfahren in den deutschen Parlamenten einleiten.
Gegen den Lissabon-Vertrag vor Gericht gezogen war eine Gruppe um den Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU), der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, die Linksfraktion im Bundestag sowie Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei.
In den Verfassungsbeschwerden wurde vor allem gerügt, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer „Entmachtung“ des Bundestages und einem „Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands“ komme. EU-Rechtsakte seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert, hieß es in den Beschwerden.
http://www.welt.de/politik/article4027922/EU-Reformvertrag-ist-vorerst-gestoppt.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Do Jul 02, 2009 13:39 Titel: |
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Diverse Kommentare zum Urteil aus Karlsruhe.
=== „Die Politiker sind selbst schuld"
Entmachtung durch Brüssel: Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim kritisiert deutsche Politiker
Berlin. In einem historischen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte der deutschen Parlamente verteidigt und die Europäische Union in die Schranken gewiesen. Der renommierte Staatsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim wirft deutschen Politikern vor, ihrer eigenen Entmachtung durch Brüssel tatenlos zugesehen zu haben.
Im Deutschen Bundestag sitzen 612 Abgeordnete. Wie viele haben Ihrer Meinung nach den europäischen Reformvertrag von Lissabon gelesen?
Hans Herbert von Arnim: Ich bezweifle, ob überhaupt ein einziger Abgeordneter den neuen EU-Vertrag wirklich durchgearbeitet hat. Als der Bundestag im Mai 2005 gerade dem früheren Verfassungsvertrag zugestimmt hatte, interviewte ein Fernsehteam mehrere Mitglieder des Europaausschusses. Die Abgeordneten konnten selbst einfachste Fragen nach dem Inhalt des Vertrages nicht beantworten. Keiner wusste Bescheid, das war eine Riesenblamage.
In einem Grundsatzurteil hat das Verfassungsgericht dem Bundestag den Rücken gestärkt, um zu verhindern, dass die EU immer neue Befugnisse an sich zieht. Warum regte sich im Parlament nicht schon früher Protest? Haben die Politiker geschlafen?
Von Arnim: Das Parlament ist selbst schuld daran, dass es bisher so wenig Einfluss hatte – immerhin haben die Fraktionen ihre bisherige Entmachtung in Sachen Europa selbst beschlossen. Ich denke, den Abgeordneten fehlt der Kontrollwille, weil die Meisten davon überzeugt sind, dass generell alles gut sei, was Europa weiterbringe. Die Karlsruher Richter haben den Vertrag von Lissabon völlig unangetastet gelassen, dafür aber ganz massiv mehr Mitwirkungsrechte des Bundestags gefordert. Man kann auch sagen: Die Richter wollen die Abgeordneten zum Jagen tragen. Mal abwarten, ob das Erfolg hat. Wenn die Abgeordneten bisher schon nicht an einer möglichst umfassenden Kontrolle europäischer Entscheidungen interessiert waren, muss man Zweifel haben, ob sich das in Zukunft ändert.
An welchen Punkten werden durch das neue Urteil die Rechte des Bundestags und damit des Volkes gestärkt?
Von Arnim: Wichtige Entscheidungen, die bisher im EU-Rat noch einstimmig getroffen werden, können künftig auf Initiative des Rats nach dem Mehrheitsprinzip fallen. Deutschland kann also in Brüssel überstimmt werden, ohne dass deutsche Vertreter dem zugestimmt haben. Deshalb hat das Verfassungsgericht klargestellt, dass ein solcher Übergang zum Mehrheitsprinzip die Zustimmung des Bundestags durch Gesetz benötigt. Das gilt auch für andere Kompetenz-Erweiterungen. Wenn etwa neue europaweite Regeln beim Strafrecht aufgestellt werden, muss der Bundestag per Gesetz zustimmen. In zentralen Fragen kommt die Regierung also nicht um eine Gesetzgebung herum. Ein solches Verfahren ermöglicht immer auch eine breite öffentliche Diskussion unter Beteiligung der Medien. Das könnte dazu führen, dass EU-Entscheidungen künftig dann doch stärker kontrolliert werden und transparenter sind.
Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler und andere Kläger warnten davor, die Bundesregierung könne das deutsche Parlament künftig einfach umgehen, indem sie Entscheidungen einfach über den Umweg über Brüssel durchsetzt. Eine reelle Gefahr?
Von Arnim: Dieses Spielen über Bande ist in der Tat ein großes Problem. Wenn ein Fachminister etwas in seinem Heimatland nicht durchbekommt, kann er nach Brüssel gehen und dort im EU-Rat unter Seinesgleichen eine Mehrheit finden, ohne dass die nationalen Parlamente dies verhindern könnten. Diese Gefahr ist auch durch das Karlsruher Urteil nicht gänzlich gebannt. Obwohl das Prinzip der Subsidiarität gilt: Die EU darf nur dort tätig werden, wo die Mitgliedsstaaten eine Lage nicht selbst bewältigen können. Leider wird dieser Grundsatz häufig missachtet. Karlsruhe hat in seinem Urteil nun angekündigt, künftig selbst genau darauf zu achten, ob die Organe der EU ihre Kompetenzen einhalten. Es bleibt abzuwarten, ob das Verfassungsgericht wirklich knallhart eingreifen wird. Vielleicht entfaltet auch schon die Drohung eine abschreckende Wirkung.
Besteht nicht auch die Gefahr, dass die deutsche Regierung innerhalb der EU handlungsunfähig wird, weil sie vor jedem Ja in Brüssel künftig eine Genehmigung des Bundestags einholen muss?
Von Arnim: Das ist die Kehrseite. Wir sollten aber nicht übertreiben: Die Bundesregierung muss ja nicht vor jeder Entscheidung der EU den Bundestag abstimmen lassen, sondern nur in zentralen, wichtigen Fragen und bei einer erneuten Kompetenz-Erweiterung der EU. Hier hat Karlsruhe einen Riegel vorgeschoben.
http://www.hna.de//politikstart/00_20090701205800_Die_Politiker_sind_selbst_schuldquot.html
=== Kommentar - Das Ende vom Traum eines Superstaates Europa
Das Europa-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist historisch. Es markiert das Ende vom Traum eines Superstaats Europa. Es setzt der Selbstermächtigung der europäischen Regierungschefs klare Grenzen. Es verteidigt die Rechte der nationalen Parlamente. Es ist ein Sieg der Demokratie.
Der einzige Schönheitsfehler ist: Es wurde erstritten von belächelten und teilweise verfemten politischen Außenseitern. In ihrer ureigenen Pflicht, die demokratischen Rechte der Bürger und ihres Parlaments zu schützen, haben die Parlamentarier der staatstragenden Parteien versagt.
Das Ende des Superstaats Europa:
Seit den Anfängen der Europäischen Union spukt der Traum der Schaffung eines europäischen Superstaats nach dem Modell der USA durch viele Köpfe, besonders in Deutschland und Frankreich.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Position derjenigen, besonders in Großbritannien und in Osteuropa, die Europa gern als wirtschaftliche und politische Supermacht sehen wollen, aber nicht auf Kosten der Mitwirkungsrechte der Bürger und ihrer Parlamente.
Schluss mit der Selbstermächtigung der Regierungschefs:
Europas Verfassung ist undemokratisch. Der Rat aus 27 Regierungschefs kann, gegebenenfalls per Mehrheitsbeschluss gegen den Willen einzelner Mitgliedsländer, Regelungen für 500 Millionen Europäer beschließen. Eine Versammlung aus Mitgliedern der Exekutivgewalt geriert sich also als Legislative.
Gegen die undemokratischen Abstimmungsverhältnisse im Rat opponierten die Polen, wurden aber von der damaligen Ratspräsidentin Angela Merkel abgebürstet. Hinzu kam, dass die versammelten Regierungschefs die Möglichkeit bekommen sollten, selbst zu entscheiden, was künftig in ihre Kompetenz fallen würde und was nicht.
Der Bundestag stimmte dieser Selbstentmächtigung brav zu. Das Gericht hält diese Zustimmung für verfassungswidrig. Der Bundestag hat gefälligst weiterhin die Regierung zu kontrollieren – auch und gerade das zu kontrollieren, was die Regierung in Brüssel beschließt.
Ein Sieg der nationalen Parlamente und der Demokratie:
Die letzte Europa-Wahl hat gezeigt, dass das Europäische Parlament kaum legitimiert ist, die Interessen der europäischen Bürger wahrzunehmen. Da die Wahl allenthalben benutzt wurde, um die nationalen Regierungen abzustrafen, ist der Anteil der Querulanten und Populisten im Europäischen Parlament überdurchschnittlich hoch.
Darunter absurderweise Vertreter von Parteien, die den Austritt ihrer Länder aus der EU fordern (aber natürlich nichts gegen die üppigen Diäten und Spesen eines EU-Abgeordneten einzuwenden haben).
Der Vertrag von Lissabon wollte dem Demokratiedefizit Europas und der Bedeutungslosigkeit des Europäischen Parlaments dadurch entgegenwirken, dass er die Mitwirkungsrechte des Europaparlaments bei der Gesetzgebung verstärkt.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt aber klar: Mehr Demokratie in Europa bedeutet vor allem: mehr Rechte für die nationalen Parlamente. Und die Entschlossenheit der Abgeordneten, diese Rechte wahrzunehmen.
Der Schönheitsfehler des Urteils:
Gegen das Urteil klagten Politiker der CSU, die in ihrer eigenen Partei kein Gehör fanden, und die Linkspartei. Es sollte nicht sein, dass ausgerechnet die Linkspartei sich als Hüterin der Demokratie in Szene setzen darf. Aber das passiert, wenn die Demokraten schlafen.
Und wie geht es mit Europa weiter?
Der Bundestag wird eilig das Gesetz beschließen, das seine eigenen Rechte wahrt. Ähnliche Gesetze dürften schnell in anderen Ländern nachgeschoben werden. Es steht dann zu erwarten, dass der Vertrag von Lissabon bis Ende des Jahres in allen Ländern der Union ratifiziert wird.
Aber im Grunde genommen ist er tot. Die Frage, wie Europa einerseits weiter demokratisiert, andererseits vor allem außenpolitisch handlungsfähiger gemacht werden kann, wird die Diskussion der kommenden Jahre beherrschen. Die Forderungen nach Direktwahl eines europäischen Präsidenten und nach Einrichtung einer Art Länderkammer nach Vorbild des Bundesrats oder des amerikanischen Senats dürften im Mittelpunkt dieser Diskussion stehen.
Europa: Supermacht ja, Superstaat nein – die Formel Tony Blairs, der selbst Kandidat für die Europäische Präsidentschaft ist, umschreibt die Aufgabe, die vor uns liegt.
http://www.welt.de/politik/article4029689/Das-Ende-vom-Traum-eines-Superstaates-Europa.html
=== Karlsruhe hat der EU deutliche Grenzen gesetzt
Am Anfang des Grundgesetzes steht Europa. In der Präambel und in Artikel 23 der Verfassung ist der Wille Deutschlands zu einer internationalen Friedensordnung und zur europäischen Integration festgeschrieben. Europafreundlichkeit ist also nicht in das Ermessen der Regierung und des Parlamentes gestellt. Sie ist ein Verfassungsauftrag, an den sich die Politik zu halten hat.
Diese Sätze stehen deshalb auch am Anfang des Urteils über den Lissabon-Vertrag. Das Bundesverfassungsgericht schrieb sie ins Stammbuch der Kläger und sonstiger Euroskeptiker, die aufgrund „politischer Vorurteile“ an der Zulässigkeit der Übertragung von nationalen Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen wie die Europäische Union zweifeln.
Die Verlagerung von politischer Herrschaft auf internationale Organisationen ist möglich, und zwar auch jene durch den Vertrag von Lissabon. Dieses Reformwerk, das die EU auf eine neue Rechtsgrundlage stellt und die Integration vorantreibt, ist laut Karlsruhe mit dem Grundgesetz vereinbar. An Deutschland wird der Lissabon-Prozess also nicht scheitern – das ist die gute Nachricht für die Regierung.
Seine historische Qualität aber bezieht das Urteil nicht aus dieser Klarstellung. Sondern daraus, dass die acht Richter des Zweiten Senats nicht bei der juristischen Einschätzung des Vertragswerkes stehen blieben. Vielmehr griffen sie das weit verbreitete Unbehagen vieler Bürger an der undurchsichtigen Ausbreitung der EU und ihrer Institutionen auf und beantworteten jene Fragen, die selbst so manchen Freund der Integration umtreiben: Wo soll das alles enden? Wie weit darf die EU in das Leben der einzelnen Bürger eingreifen? Und bleibt für die Bundesrepublik am Ende nur die Rolle einer sämtlicher Souveränitätsrechte entleerten Staatshülle?
Die Politik beantwortet diese Fragen nicht, sie kann es vielleicht auch gar nicht. Denn all die Abkommen von Maastricht, Nizza oder Lissabon sind ja immer nur der kleinste gemeinsamer Nenner, auf den sich die 27 Mitgliedstaaten verständigen können.
Es sind komplizierte Kompromisse, „nicht gerade bürgerfreundlich formulierte“ Vertragswerke, wie der Senatsvorsitzende Andreas Voßkuhle beklagte, für den Laien unlesbar und selbst für Deutschlands höchste Richter nur in monatelanger Exegese zu interpretieren.
Und doch hat es das Bundesverfassungsgericht einfacher als die Politik. Es beantwortet die Fragen nach der Zukunft Europas allein am Maßstab des Grundgesetzes und kommt so zu klaren Leitplanken für den weiteren Weg in die Integration. „Mit diesem Urteil hat Karlsruhe die Grenzen der Europäischen Union in bisher unerreichter Klarheit und Deutlichkeit gezogen“, sagte der Verfassungsrechtler Rupert Scholz WELT ONLINE.
„Diese Entscheidung wird Kreise ziehen weit über Deutschland hinaus. Die Urteilsbegründung wird in allen Mitgliedsländern gelesen werden und europaweit Bedeutung erlangen.“
Für die deutsche Politik gelten Karlsruhes neue Grenzen für Europa ab sofort. Das Bundesverfassungsgericht hat rechtsverbindlich festlegt, wie weit Deutschland bei der Übertragung von Zuständigkeiten an die EU gehen darf. Die Richter haben den Lissabon-Vertrag zwar passieren lassen, gleichzeitig aber Auflagen für die Regierung und das Parlament formuliert. Eine dieser Auflagen ist eine Stärkung des Bundestages, der umfassender an den „europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren“ beteiligt werden muss. „Das Grundgesetz sagt Ja zum Lissabon-Vertrag, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung“, sagte der Vorsitzende Voßkuhle.
Einfacher ausgedrückt: Im deutschen Begleitgesetz zum Lissabon-Vertrag hat sich der Bundestag selbst nicht wichtig genug genommen. Deshalb ist es verfassungswidrig – insoweit haben die Kläger Recht bekommen. Das Gesetz muss korrigiert werden, bevor die Bundesrepublik ihre Ratifikationsurkunde nach Brüssel absenden kann.
Der Grund für diese Auflage ist das Demokratiedefizit in der EU. „Das Europäische Parlament kann die Lücke zwischen dem Umfang der Entscheidungsmacht der Unionsorgane und der demokratischen Wirkmacht der Bürger in den Mitgliedstaaten verringern, aber nicht schließen“, schreibt das Gericht in seinen Leitsätzen. „Es ist gemessen an staatlichen Demokratieanforderungen nicht gleichheitsgerecht gewählt und nicht zu politischen Leitentscheidungen berufen.“ Deshalb sei es am Bundestag, weiter dafür sorgen, dass der deutsche Wählerwille als grundlegendes Element demokratischer Selbstbestimmung in Europa angemessen berücksichtigt werde.
Erfreuliche Nebenwirkung: Kein Abgeordneter wird künftig mehr behaupten können, er habe eine Richtlinie aus Brüssel einfach durchwinken müssen. Das Gericht nimmt jeden Parlamentarier in die Pflicht, jede Norm sorgfältig zu prüfen. Macht er das nicht, prallt er auf die zweite Leitplanke, die Karlsruhe eingezogen hat: das Bundesverfassungsgericht selbst.
„Zur Wahrung der Wirksamkeit des Wahlrechts und der demokratischen Selbstbestimmung ist es nötig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber wacht, dass die Unionsgewalt nicht mit ihren Hoheitsakten die Verfassungsidentität verletzt und die eingeräumten Kompetenzen überschreitet“, schreiben die Richter.
Karlsruhe räumt sich also das Recht einer letztinstanzlichen Kontrolle ein, mit der Überschreitungen der Befugnisse der Union überprüft werden können. Der Verfassungsrechtler Scholz nennt das eine „sensationelle Aussage“, die zu Konflikten mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen könne. Das Verfassungsgericht begreife sich nicht – wie im Lissabon-Vertrag vorgesehen – als nachgeordnete Instanz des EuGH, sondern werde dem EU-Gericht künftig „im Nacken sitzen.
Maßstab für die Karlsruher Kontrolle ist dabei der „unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes“, die das Gericht als Leitfaden für den Gesetzgeber ausführlich beschreibt. Damit ist nicht nur die Achtung elementarer Grundrechte der Verfassung gemeint. Das Gericht mahnt auch eine strikte Zurückhaltung bei der Übertragung von Zuständigkeiten in Politikfeldern an, „die die Lebensumstände der Bürger prägen und die in besonderer Weise auf kulturelle, historische und sprachliche Vorverständnisse angewiesen sind.“
Beispielhaft werden das Strafrecht, Polizei, Militär, Steuern, Sozialpolitik, Erziehung, Bildung, Medienordnung und der Umgang mit Religionsgemeinschaften aufgeführt. In all diesen Bereichen gilt: „Das Grundgesetz erlaubt Gesetzgebung, Regierung und Rechtsprechung nicht, über die Verfassungsidentität zu verfügen.“
Das jedenfalls gilt, solange das Grundgesetz in Kraft ist. Wer mehr will, zum Beispiel einen europäischen Bundesstaat, der muss eine neue Verfassung entwerfen. „Für einen solchen Akt wäre eine Verfassungsneuschöpfung notwendig, mit der ein erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit der Bundesrepublik einherginge“, heißt es im Urteil. Der Lissabon-Vertrag gebe das nicht her. Die Europäische Union sei auch mit dem neuen Regelwerk kein Bundesstaat, sondern bleibe ein Verbund eigenständiger Staaten, mit einer souveränen Bundesrepublik.
Die Verfassungsväter, die am Anfang des Grundgesetzes die europäische Integration festschrieben, haben an dessen Ende auch den Weg dafür vorgezeichnet, wie diese Verpflichtung eines Tages vollendet werden kann. Im letzten Artikel, der Nummer 146, heißt es: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ Bis dahin hat die Europafreundlichkeit ihre Grenzen.
http://www.welt.de/politik/deutschland/article4031550/Karlsruhe-hat-der-EU-deutliche-Grenzen-gesetzt.html |
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Sieger
Anmeldungsdatum: 04.06.2007 Beiträge: 28
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Verfasst am: Fr Jul 03, 2009 19:01 Titel: |
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Viele Mainstream-Artikel suggerieren, das BVerfG hätte die EU in irgendeiner Weise in die Schranken gewiesen - obwohl das Gegenteil der Fall ist, der Lissabon-Vertrag wurde schließlich vollständig durchgewunken. Was geänderte wurden muss, das Begleitgesetz, bezieht sich lediglich auf die rein innerdeutsche Entscheidungsfindung in Europafragen und in der Sache auf noch weiter gehenden zukünftige Kompetenzverlagerungen.
Artikel von Schachtschneider in der JF:
http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M509f0f10cb9.0.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Fr Aug 28, 2009 10:12 Titel: |
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Jetzt geht es in die heiße Phase.
Die Parteien wollen in gewohnter Manier ihre zentralistische Politik noch vor der Bundestagswahl durchprügeln. Dabei geht es um Details. Und wahrscheinlich um Details, bei denen auch der interessierte Bürger nicht mehr durchblicken kann, was sich alles ändern wird.
Aktuell stelle ich mir den EU Vertrag in seinem aktuellen Entwurf so vor:
Der Vertrag erhebt das EU-Recht generell über das nationale Recht. Er entmachtet die Nationalparlamente, denen er lediglich die Möglichkeit einräumt, Bedenken gegen die Gesetzesentwürfe der EU-Kommission einzuräumen. Er entmachtet die nationale Justiz, da EU-Gerichte das letzte Wort haben werden – statt der nationalen Verfassungsgerichte.
Nach dem neuen Verfassungsvertrag – wenn er denn rechtskräftig werden sollte – bleibt den Nationalparlamenten ca 8 Wochen Zeit, um Stellung gegen einen Gesetzesentwurf der EU zu beziehen. Die EU-Kommission kann die Stellungnahmen aber unberücksichtigt lassen und den Gesetzesentwurf unverändert – und unbeachtet der nationalstaatlichen Stellungnahmen – dem EU-Parlament und dem Ministerrat zur Abstimmung vorlegen.
Eine Entdemokratisierung liegt hier bereits in der Struktur der zukünftigen Verfassungsorgane der EU vor:
Die nationalen Regierungen (Exekutive) benennen die EU-Kommisssare (Exekutive). Diese werden vom EU-Parlament (Legislative) anschließend bestätigt. Die EU-Kommission (Exekutive) erarbeitet neue Gesetzesentwürfe, legt sie dem Ministerrat (Exekutive) und dem EU-Parlament (Legislative) vor.
Die nationalen Parlamente haben vor Erlangung der Rechtskräftigkeit lediglich eine Anhörungsoption.
Aus meiner Sicht geht der Eiertanz dann so weiter:
a ) Wenn der Bundestag nur nachträglich abnicken darf, dann war das Urteil des BVerfG für die Wurst oder das Begleitgesetz hat das Urteil nicht korrekt umgesetzt und kann erneut gekippt werden.
b ) Wenn der Bundestag und in Länderfragen der Bundesrat Gesetze der EU ablehnen können, dann wird der Vertrag von Lissabon sinnlos, zumindest gibt es dann kein Mehrheitsprinzip, was ja die Kernkomponente des Vertrages ist.
Es bleibt spannend. In jedem Fall werden Klaus in Tscheschien und die Tories in Großbritannien das Urteil sehr genau lesen und in ihre Argumentationskette und Handlungen einfließen lassen.
=== Feine Risse unter dem EU-Kompromiss
...
Zwar hat nämlich das Bundesverfassungsgericht, woran in dieser knapp zweistündigen Debatte mehrere Redner der vier anderen Fraktionen mit Nachdruck erinnern, die Klage abgewiesen. Es hat den Vertrag, mit dem die Europäische Union eine neue Geschäftsgrundlage erhalten soll, für grundgesetzkonform erklärt. Es hat deutlicher denn je die „Europarechts-Freundlichkeit” des Grundgesetzes herausgestellt. Zugleich allerdings hat es verlangt, dass das deutsche Parlament viel maßgeblicher als bisher an europäischen Entscheidungen mitwirken können soll.
...
Der Parlamentsverwaltung haben die Richter Urlaubssperren und Sonderschichten beschert. Mitten in der Sommerpause und im Wahlkampf, dazu mit Blick auf das nahende Ende der Legislaturperiode unter hohem Zeitdruck, entstand ein Bündel von vier Gesetzentwürfen, die jetzt mit Unterstützung aller Fraktionen außer der Linken ihren Weg durch die Ausschüsse nehmen.
Zwei davon haben den Kern der Karlsruher Anforderungen zum Inhalt, neue Rechte für das Parlament. Sie beziehen sich auf Fälle, in denen die EU-Kommission zusätzliche Kompetenzen erhalten oder in bestimmten europäischen Politikbereichen nicht mehr einstimmig, sondern mit Mehrheit entschieden werden soll, deutsche Souveränitätsrechte also unwiderruflich vergemeinschaftet werden. Dies soll ohne vorherige Ermächtigung oder nachträgliche Zustimmung durch den Bundestages künftig nicht mehr möglich sein. Wo Zuständigkeiten der Länder berührt sind, ist auch das Votum des Bundesrates gefragt.
In den beiden anderen Entwürfen geht es um die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Bundestag und Bundesrat in der Europapolitik. Sie war bislang durch bloße Vereinbarungen geregelt, die jetzt in den Rang von Gesetzen erhoben werden. Demnach ist die Regierung gehalten, das Parlament über anstehende europäische Vorhaben zeitig zu informieren und bei Abstimmungen im Europäischen Rat die Stellungnahme des Bundestages „zugrundezulegen”. Sie kann aus „wichtigen” außenpolitischen Gründen davon abweichen, schuldet dem Parlament dafür dann aber eine Erklärung.
...
Da tun sich denn doch hauchfeine Risse unter dem europolitischen Konsens auf. Hier der Sozialdemokrat Axel Schäfer, der das Karlsruher Urteil rügt, weil es einem „neuen Nationalismus” Vorschub leiste. Dort der Christsoziale Koschyk, der abermals vergebens dafür wirbt, in einer Entschließung festzuschreiben, dass der Lissabon-Vertrag in Deutschland nur nach Maßgabe des Verfassungsgerichts Geltung habe, was mit der SPD nicht zu machen ist.
http://www.derwesten.de/nachrichten/wp/2009/8/27/news-130832611/detail.html
=== Gauweiler: Keine neue Klage gegen Lissabon-Gesetze
Berlin - Der CSU-Europa-Kritiker Peter Gauweiler will keine weitere Verfassungsklage gegen die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag einreichen. "Die Gesetze halte ich für sehr gut, ich will den Vertrag auch nicht stoppen", sagte Gauweiler am Donnerstag nach einer Expertenanhörung von Bundestag und Bundesrat. Gauweiler war einer der Kläger gegen den EU-Reformvertrag von Lissabon und hatte in Karlsruhe zum Teil recht bekommen. Die Experten waren überwiegend der Auffassung, dass Bundestag und Bundesrat mit ihren neuen erweiterten Mitwirkungsrechten in EU-Fragen den Karlsruher Vorgaben gefolgt sind. "Die Gesetze sind verfassungsfest", es werde allenfalls noch kleinere Änderungen geben, sagte der Europaausschuss-Vorsitzende Gunther Krichbaum.
Offen blieb auch nach der Expertenanhörung, ob Deutschland dem Lissabon-Vertrag nur mit einem völkerrechtlichen Vorbehalt zustimmen soll. CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer erwartet jetzt von der SPD Entgegenkommen bei der Formulierung einer Resolution, die das regeln soll. Bliebe die SPD bei ihrer Ablehnung, sei sie "unfähig, deutsche Interessen in der EU zu wahren". dpa
http://www.welt.de/die-welt/politik/article4413611/Gauweiler-Keine-neue-Klage-gegen-Lissabon-Gesetze.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Mi Sep 09, 2009 14:20 Titel: |
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Der Teufel steckt wie so oft im Detail.
Es scheint so auszusehen, daß der Vertrag in seiner jetzigen Form durchgewunken wird, aber bei zukünftigen Änderungen des Vertrages der Bundestag zustimmen muß.
Weiterhin offen bleibt vor allem die Frage, ob das BVerfG mehr Rechte hat als der Europäische Gerichtshof. Und ob der Bundestag Beschlüsse der EU blockieren kann.
=== Kommentar zu Spiegel Online
1) Die Vorgaben des Gerichts sind hauptsächlich im Integrationsverantwortungsgesetz umgesetzt. Es stellt sicher, dass der Bundestag an den im Lissabon-Vertrag vorgesehenen Verfahren zu möglichen Vertragsänderungen ausreichend beteiligt wird.
Kommentar:
Was heißt "ausreichend beteiligt" ?
2) Das zweite Begleitgesetz regelt die Grundgesetzänderungen, die für die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags nötig werden.
Kommentar:
Also nur Abnicken ?
3) Die künftige Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesregierung in EU-Fragen wird in einem dritten Gesetz geregelt.
Danach muss die Bundesregierung den Bundestag frühzeitig, fortlaufend und schriftlich über alle Vorhaben im Rahmen der EU unterrichten.
Das Gesetz sieht auch vor, dass die Bundesregierung dem Bundestag eine Möglichkeit zur Stellungnahme geben muss, bevor sie ihre Position für die Verhandlungen in Brüssel festlegt. An diese ist die Regierung allerdings nicht gebunden. Sie muss sich aber rechtfertigen, wenn sie sich nicht an Beschlüsse des Parlaments gehalten hat.
Kommentar:
Also nur Abnicken und ansonsten sinnlose Selbstdarstellung ohne Substanz ?
Förmlich zustimmen muss der Bundestag der Aufnahme von Verhandlungen mit möglichen EU-Beitrittskandidaten und bei der Aufnahme von Verhandlungen zur Veränderung der EU-Verträge.
Kommentar:
Das könnte für die Zukunft interessant werden. Aber was passiert, wenn der Bundestag nicht zustimmt ?
4) Ein viertes Gesetz regelt die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Kommentar:
In welcher Hinsicht ?
=== Bundestag macht Weg für EU-Vertrag frei
...
Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler will den Vorwurf des "klammheimlichen Nationalismus" nicht auf sich sitzen lassen: "Ich weiß nicht, ob sie sich in einen Bayern hineindenken können", attackiert er den Niedersachsen Oppermann, "aber es ist für unsereinen unter der Erfahrung von 1871 nur ein gradueller Unterschied, ob man von Berlin oder von Brüssel bevormundet wird." Gauweiler spielt auf die deutsche Reichsgründung an, durch die das Königreich Bayern in seiner Souveränität massiv eingeschränkt wurde. Er wolle keine europäische "Mammutzentrale", sondern Bürgernähe, sagt der CSU-Mann und lobt - wie Oppermann - die neuen Begleitgesetze: Damit hätten Bundestag und Bundesrat in 30 Fällen "zum Teil fundamentale neue Rechte erhalten".
In Anspielung auf die Linke fügt er hinzu: "Es ist besser, mit Außenseitern das Grundgesetz zu verteidigen als mit den Volksparteien das Gesetz zu brechen." Es waren ja insbesondere Gauweiler und die Linke, die neuerliche Beratungen und Gesetze des Bundestags durch ihre Klagen gegen den Lissabon-Vertrag vorm Bundesverfassungsgericht nötig machten. Im Juni erklärten die Richter zwar den EU-Vertrag, nicht aber sein deutsches Begleitgesetz - also die Umsetzung in nationales Recht - für verfassungsgemäß. Demnach musste der Bundestag erneut ran und auf Geheiß des Gerichts seine Mitwirkungsrechte und jene des Bundesrats bei europäischen Entscheidungen zu stärken suchen. Von Beginn an stand man dabei wegen des nahenden Endes der Legislatur unter Zeitdruck.
Während SPD und CDU das Karlsruher Urteil eins zu eins umsetzen wollten, stellte CSU-Chef Horst Seehofer plötzlich weitreichende neue Forderungen und legte einen 14-Punkte-Katalog vor. Darin fanden sich etwa Wünsche nach für die Regierung verbindlichen Stellungnahmen von Bundestag und Bundesrat, nach Volksabstimmungen zu zentralen europäischen Entscheidungen, nach einem völkerrechtlichen Vorbehalt, dass der EU-Vertrag nur in der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts gelten soll sowie nach einem Kontrollrecht des deutschen Höchstgerichts gegenüber Brüssel.
Mit all diesen Forderungen aber kam die CSU nicht durch, die SPD hielt ihr "Bremsmanöver" vor, die CDU reagierte zunehmend genervt. Herausgekommen sind nun vier Begleitgesetze, die die Vorgaben des Verfassungsgerichts "eins zu eins umsetzen und sogar noch darüber hinausgehen", wie es Gunther Krichbaum (CDU), der Vorsitzende des Europaausschusses, beschreibt.
...
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,647644,00.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Fr Sep 18, 2009 15:18 Titel: |
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Interview.
=== „Tyrannis oder Despotie“
FOCUS-MONEY: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich Ihre Argumentation?
Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.
MONEY: Aber verbietet die Charta nicht die Todesstrafe?
Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.
MONEY: Warum so umständlich?
Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.
MONEY: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?
Schachtschneider: Ja, die Grundrechtecharta wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechtecharta verbindlich.
MONEY: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen ...
Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen (siehe Ausriss). Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?
MONEY: Hat das Bundesverfassungsgericht Ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrags nicht eine Absage erteilt?
Schachtschneider: Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäußert.
MONEY: Ist das üblich?
Schachtschneider: Das ist sogar der Normalfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äußert es sich einfach nicht dazu.
MONEY: Ist das rechtlich möglich?
Schachtschneider: Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis.
MONEY: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Fall eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.
Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?
MONEY: Aber ist es nicht normal, dass in Kriegen und Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?
Schachtschneider: In Diktaturen schon.
MONEY: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?
Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeißen.
MONEY: Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.
Schachtschneider: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.
MONEY: Wie das?
Schachtschneider: Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her. Dort heißt es: „Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich ... sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.“ Wesentlich ist der Passus „in dem jeweiligen Anwendungsbereich“. Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union maßgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.
MONEY: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.
Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.
MONEY: Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.
Schachtschneider: Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf, in denen Menschen getötet werden dürfen, und nicht umgekehrt.
MONEY: Ist den Politikern denn bewusst, was sie da beschließen?
Schachtschneider: Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Professor Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern.
MONEY: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?
Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.
MONEY: Also will man sie niederschießen dürfen?
Schachtschneider: So sieht es aus.
MONEY: Was kann man dagegen tun?
Schachtschneider: Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand.
MONEY: Welche Form von Widerstand meinen Sie?
Schachtschneider: Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis.
MONEY: ... die dann als Aufruhr gedeutet werden können. Das klingt nach diktatorischen Verhältnissen.
Schachtschneider: Das Wort Diktatur ist fachlich schief, aber sehr gebräuchlich. Der Begriff ist seit der Römischen Republik als befristete Notstandsverfassung definiert. Ich würde eher von Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann, sprechen. Im Übrigen: Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt.
Welches Recht gilt?
Beim Kartenspiel ist alles einfach: Der „Ober“ sticht den „Unter“, heißt es beim bayerischen Nationalspiel Schafkopf – und jeder weiß Bescheid. Von solcher Klarheit können Juristen nur träumen, speziell, wenn es um die komplexen Beziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten geht. Wer „Ober“ und wer „Unter“ ist – ob also das EU-Recht oder das Recht eines Mitglieds vorgeht -, ist nach wie vor umstritten.
Relativ eindeutig liegen die Dinge noch, soweit es um Recht auf „Gesetzesebene“ geht. Grundsätzlich gilt: Erlässt die EU eine Vorschrift auf einem Gebiet, für das sie die Kompetenz hat, geht diese Norm einem einfachen Gesetz eines Mitgliedslands vor. Manche EU-Vorschriften – die sogenannten EU-Verordnungen – gelten unmittelbar, der Einzelstaat muss sie also nicht gesondert in Kraft setzen. Andere – die EU-Richtlinien – müssen zunächst durch ein Gesetz des Mitgliedslands in nationales Recht überführt werden. Beispiel: Die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU galt in Deutschland nicht unmittelbar, sondern erst, nachdem der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hatte.
Komplizierter wird es beim Verfassungsrecht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, das oberste Gericht der EU, sieht einen „umfassenden Anwendungsvorrang“: Eine EU-Vorschrift hebelt alle Normen eines Mitgliedslands aus, auch solche einer Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat sich dagegen das letzte Entscheidungsrecht für den Fall vorbehalten, dass das EU-Recht den Kanon der deutschen Grundrechte nicht mehr genauso gut schützt, wie das Grundgesetz (GG). Derzeit, so das BVerfG, ist der Schutz der Grundrechte durch die EU zwar ebenso gewährleistet wie durch das GG. Sollte sich das jedoch einmal ändern, hält sich das BVerfG unverändert für zuständig, das entsprechende EU-Recht an den Normen des GG zu messen.
http://www.focus.de/finanzen/news/money-debatte-tyrannis-oder-despotie_aid_427414.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Mi Sep 30, 2009 10:40 Titel: |
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Nach den schlechten Nachrichten aus Deutschland nun die guten Nachrichten aus Tschechien und England.
Zitat 1:
"Geprüft werden soll auch, ob die Souveränitätsgarantien für Irland zur Abtreibungs- und Sicherheitspolitik den bisherigen Vertrag nicht so stark verändern, dass er abermals von den anderen EU-Mitgliedern neu ratifiziert werden müsste."
Auf den Gag muß man erst mal kommen *g*
Zitat 2:
"Im Sommer erhielt er einen Brief vom Chef der britischen Konservativen David Cameron, in dem dieser geschrieben habe, er werde nach seinem erwarteten Wahlsieg in Großbritannien eine Volksabstimmung zum Lissabon-Vertrag durchführen lassen, falls Klaus die Ratifizierung des Dokuments noch einige Monate hinausschiebe."
Hoffentlich spielen dann auch die Engländer mit, falls die Iren ausfallen...
=== In Tschechien Verfassungsklage gegen EU-Vertrag
Kurz vor dem neuen irischen Referendum zum EU-Reformvertrag droht in Tschechien eine weitere Hängepartie. 17 EU-kritische Senatoren reichten jetzt Verfassungsklage gegen den so genannten Lissabon-Vertrag ein. Sie fürchten, dass Europa ein "Superstaat" wird und die Länder an Souveränität verlieren.
Durch die Entscheidung wird das Ratifizierungsverfahren vermutlich noch einmal um Monate verzögert. Präsident Vaclav Klaus, ebenfalls ein entschiedener Kritiker der Reform, will mit seiner Unterschrift in jedem Fall das Urteil des tschechischen Verfassungsgerichts abwarten.
Geprüft werden soll auch, ob die Souveränitätsgarantien für Irland zur Abtreibungs- und Sicherheitspolitik den bisherigen Vertrag nicht so stark verändern, dass er abermals von den anderen EU-Mitgliedern neu ratifiziert werden müsste. Die Iren stimmen am Freitag im zweiten Anlauf über Lissabon ab. Auch in Polen steht die Ratifizierung noch aus.
http://www.dw-world.de/dw/function/0,,12356_cid_4742172,00.html
=== Ratifizierung verzögert sich um Monate
Die tschechischen Gegner des EU-Reformvertrages, eine Gruppe von Senatoren die großteils aus der konservativen Demokratischen Bürgerpartei (ODS) bestehen, haben am Dienstag erneut einen Prüfantrag gegen das Dokument beim Verfassungsgerichtshof in Brünn eingereicht. Dies bestätigte der Beschwerdeführer und EU-kritische Senator Jiri Oberfalzer.
Mit dem neuen Prüfantrag scheint die endgültige Ratifizierung des Lissabon-Vertrages in Tschechien in die Ferne gerückt zu sein. Das Dokument wurde zwar schon von beiden Parlamentskammern mit einer Verfassungs-Mehrheit (Drei-Fünftel-Mehrheit, Anm.) angenommen, allerdings nicht vom EU-kritischen Staatspräsident Vaclav Klaus unterzeichnet. Dieser hatte erklärt, er wolle "der letzte in Europa" sein, der seine Entscheidung in Sachen Reformvertrag trifft. Klaus hatte im Wissen, dass ein wiederholter Prüfantrag erstattet wird, erklärt, er wolle auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes warten.
"Suprastaat"oder nicht
Laut Oberfalzer solle der Verfassungsgerichtshof jetzt "klar sagen", ob die EU eine internationale Organisation oder ein "Suprastaat" sei. Falls sie sich als einen "Suprastaat" bezeichnen würde, wäre eine eventuelle Übertragung von Vollmachten des tschechischen Staates an die EU verfassungswidrig. Laut der tschechischen Verfassung könne man die Kompetenzen nicht an einen anderen Staat übertragen. Eine weitere umstrittene Frage sei die Position des Europäischen Gerichtshofes, der das Recht habe, die Bestimmungen und Regeln der EU zu interpretieren. Die Beschwerdeführer wollen klären lassen, ob es möglich wäre, den tschechischen Verfassungsgerichtshof mittels des Europäischen Gerichtshofes umzugehen.
Aus dem Verfassungsgerichtshof in Brünn verlautete unterdessen, dass die Richter "bis zu fünf Monate" für die Erörterung der Klage benötigen. Einen ähnlichen Prüfantrag hatten die ODS-Senatoren bereits im Frühjahr 2008 durchgesetzt. Nach sieben Monaten kamen die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass es in den beanstandeten Punkten keine Widersprüche zur Verfassung gebe. Die damalige Beschwerde bezog sich auf andere Aspekte, als jene, die gegenwärtig vorbereitet wird.
Cameron kündigt britische Abstimmung an
In der vergangenen Woche bekam Klaus einen weiteren Grund, sich mit seiner Entscheidung hinsichtlich des Lissabon-Vertrages nicht zu beeilen. Im Sommer erhielt er einen Brief vom Chef der britischen Konservativen David Cameron, in dem dieser geschrieben habe, er werde nach seinem erwarteten Wahlsieg in Großbritannien eine Volksabstimmung zum Lissabon-Vertrag durchführen lassen, falls Klaus die Ratifizierung des Dokuments noch einige Monate hinausschiebe. Klaus bestätigte unterdessen die Existenz des Schreibens, über welches die britische Zeitung "Daily Mail" berichtete.
Die tschechischen Befürworter des EU-Reformvertrages kritisieren die Autoren des wiederholten Prüfantrags, die Beschwerde absichtlich verschoben zu haben, um den Ratifizierungsprozess so weit wie möglich zu bremsen. Einer der Gegner des Dokuments, ODS-Senator Jaroslav Kubera, hatte dies praktisch bestätigt. "Wenn es erst nach den (Sommer-)Ferien ist, macht das nichts. So werden die Burschen in Brüssel zumindest ein bisschen nervös", hatte Kubera im Mai erklärt.
Der Lissabon-Vertrag soll die erweiterte EU mit einer Strukturreform handlungsfähiger machen. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es von allen 27 Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. In Irland findet am Freitag (2. Oktober) ein zweites Referendum statt. Außerdem fehlt wie in Tschechien auch in Polen noch die Unterschrift des Staatspräsidenten. (APA)
http://derstandard.at/fs/1253808072203/Tschechien-Ratifizierung-verzoegert-sich-um-Monate |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Fr Okt 30, 2009 10:04 Titel: |
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Es folgen die schlechten Nachrichten.
=== EU-Gipfel einig bei Zugeständnis an Tschechien
Die Staats- und Regierungschefs einigten sich bei ihrem Gipfel in Brüssel auf eine Ausnahmeregelung für Tschechien und räumten damit die letzte politische Hürde für die Annahme des Lissabonner EU-Vertrags beiseite. „Der Weg für die Ratifizierung durch Tschechien steht jetzt offen“, sagte der schwedische Ministerpräsident und Gipfelgastgeber Fredrik Reinfeldt am Donnerstagabend nach Abschluss der Beratungen.
Die Staats- und Regierungschefs kommen dem EU-kritischen tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus mit einer Fußnote entgegen. Sie wird auch von den Nachbarn Tschechiens – damit auch Deutschland - akzeptiert. Klaus hatte die Ausnahme, die bereits bei den Vertragsverhandlungen Großbritannien und Polen eingeräumt wurde, zur Bedingung gemacht, um den neuen Grundlagenvertrag zu unterschreiben.
Die Billigung in den übrigen 26 Mitgliedstaaten ist bereits abgeschlossen. „Wir haben Präsident Klaus über die Änderungen informiert und er stimmt ihnen zu“, sagte der tschechische Regierungschef Jan Fischer. Klaus' enger Mitarbeiter Jiri Weigel sagte, Klaus werde keine weiteren Bedingungen stellen. Der Gipfel-Kompromiss stellt klar, dass die im Lissabonvertrag enthaltene Grundrechtecharta keine Rechtsgrundlage für mögliche Klagen gegen die sogenannten Benes-Dekrete von 1945 sind. Auf deren Grundlage waren mehr als zwei Millionen Sudetendeutsche und Hunderttausende von Ungarn aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben worden.
„Wir haben ihnen gegeben, was sie wollten“, meinte Reinfeldt mit Blick auf Tschechien. Der Lissabonvertrag müsse wegen der Prager Ausnahme nicht wieder in den 27 Mitgliedstaaten neu gebilligt werden. EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sagte: „Alle politischen Hürden sind beseitigt. Der Lissabon-Vertrag kann sehr rasch in Kraft treten, sofern auch das tschechische Verfassungsgericht zustimmt.“ Die Verfassungsrichter wollen am 3. November in Brünn (Brno) erneut beraten. Nach Einschätzung der französischen Delegation könnte der Vertrag bereits am 1. Dezember in Kraft treten.
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http://www.welt.de/politik/article5023014/EU-Gipfel-einig-bei-Zugestaendnis-an-Tschechien.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Mi Feb 03, 2010 14:39 Titel: |
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EU(RO) Phantasien.
Oder muß am Ende doch wieder Deutschland zahlen ?
=== EU kontrolliert die Finanzen Griechenlands
Das hoch verschuldete Griechenland muss bis 2012 sein Defizit in den Griff bekommen. Dazu sind harte Einschnitte für die Bürger und Unternehmen nötig, entschied die EU-Kommission im laufenden Defizitstrafverfahren. Athen bekommt zwei Jahre mehr Zeit zur Verminderung der Neuverschuldung als bisher vereinbart.
Die Schuldenkrise in Griechenland drückt auf den Euro. Die Kommission nimmt mit dem Schritt den griechischen Haushalt unter strikte Kontrolle. Die Regierung muss jetzt alle zwei bis drei Monate in Brüssel über ihre Sparerfolge Bericht erstatten. Sollte sie das Ziel verfehlen, droht eine Geldbuße. Es wäre allerdings das erste Mal, dass die EU zu diesem drastischen Mittel greifen müsste.
Es wird damit gerechnet, dass die EU-Finanzminister am 16. Februar den Vorschlag der Kommission bestätigen werden.
Athen will die Neuverschuldung von derzeit knapp 13 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt bis 2012 unter die erlaubte Marke von 3 Prozent drücken. Das bedeutet eine Senkung des Defizits von 75 Prozent. Zu den Einschnitten gehören die Abschaffung von Steuerausnahmen, ein Einstellungsstopp im öffentlichen Dienst und Gehaltskürzungen bei Staatsbediensteten.
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http://www.nzz.ch/nachrichten/international/israel_berlusconi_besuch_wunsch_eu_1.4745763.html
=== Berlusconi wünscht sich Israel in der EU
(sda/dpa) Italiens Ministerpräsident Silvio Berlusconi wünscht sich Israel als Mitglied der Europäischen Union. Dies sei sein grösster Wunsch, solange er in der Politik aktiv sei, sagte der 73-jährige Regierungschef zum Auftakt eines dreitägigen Besuchs in Israel.
Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu würdigte Berlusconi als «einen der grössten Freunde Israels» und sprach von einem «historischen Besuch».
Berlusconi wird wie zuvor auch der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel die seltene Ehre zuteil, auch vor dem Parlament sprechen zu dürfen.
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http://www.nzz.ch/nachrichten/international/israel_berlusconi_besuch_wunsch_eu_1.4745763.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 506
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Verfasst am: Di Feb 23, 2010 15:52 Titel: |
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Es kommt wieder Leben in die Bude.
=== "Wir ziehen wieder nach Karlsruhe"
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Wilhelm Hankel hat als Mitarbeiter der Bank Deutscher Länder, als Ministerialdirektor unter Wirtschaftsminister Karl Schiller und als Präsident der Hessischen Landesbank schon viele Schlachten geschlagen. Noch heute berät der 80-Jährige die irakische und syrische Regierung beim Aufbau einer Zentralbank.
Doch seine bislang wichtigste Schlacht hat der streitbare Ökonom und Buchautor verloren. 1998 wies das Bundesverfassungsgericht die Klage von Hankel und seinen Professoren-Kollegen Wilhelm Nölling, Joachim Starbatty und Karl Albrecht Schachtschneider gegen die Einführung des Euros einstimmig ab. Die entscheidende Aussage der Karlsruher Richter lautete: "Die Mitwirkung Deutschlands an der Währungsunion ist im Maastricht-Vertrag vorgesehen" und sei darüber hinaus auch nach der Verfassung grundsätzlich gestattet. Mit diesem Urteil war der Weg für den Euro in Deutschland frei - Staatsrechtler Schachtschneider freilich sprach von einem "opportunistischen Urteil und einem "schwarzen Tag für das Recht".
Euro-Gegner sehen ihre Chance
Wegen der akuten wirtschaftlichen und finanziellen Schwäche von Euro-Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal sehen die Euro-Gegner jetzt die Chance für eine Revanche. Da die Europäische Union bei ihrem jüngsten Gipfel in Brüssel beschlossen hat, Griechenland bei einem drohenden Staatsbankrott beizustehen, werde das in den Europäischen Verträgen festgeschriebene "Bail-out-Verbot" verletzt. Für den Fall, dass Euro-Staaten Griechenland stützen, steht der von Hankel, Nölling, Starbatty und Schachtschneider repräsentierte Verein "Pro Europa" in den Startlöchern für eine erneute Klage in Karlsruhe oder sogar vor dem Europäischen Gerichtshof.
Selbst Kritiker der Euro-Gegner räumen ein, dass deren damalige Argumente - etwa dass eine einheitliche Zinspolitik der EZB für völlig unterschiedliche Volkswirtschaften schwierig sei und eine Währungsunion solcher Staaten ohne Finanzausgleich nicht funktionieren könne - neue Bedeutung gewonnen haben. Deshalb rechnen sich die vier Professoren dieses Mal viel bessere Chancen in Karlsruhe aus. Einen Zerfall der Währungsunion schließt Hankel nicht aus. Was andere Wirtschaftswissenschaftler für eine Katastrophe halten, ist aus Sicht des Währungsexperten nicht weiter verwunderlich: 4 000 Jahre Währungsgeschichte hätten gezeigt, dass der Zerfall eher der Normalfall sei als die Ausnahme. Das Interview mit einem der Eurogegner.
Herr Hankel, Sie sind zusammen mit drei Kollegen 1998 vor dem Bundesverfassungsgericht mit Ihrer Klage gegen die Einführung des Euros gescheitert. Planen Sie angesichts der Turbulenzen in der Währungsunion erneut den Gang nach Karlsruhe?
Dazu sind wir vier entschlossen. Das Gericht hat ja seinerzeit die Klage abgewiesen mit dem Argument, deutsche Richter könnten nicht über den Wahrheitsgehalt ökonomischer Theorien befinden. Aber nun haben sich diese Theorien ja bestätigt.
Was heißt das konkret? Wollen Sie nach Karlsruhe ziehen, wenn das in den Europäischen Verträgen festgelegte Bail-out-Verbot verletzt wird?
Ja, vielleicht sogar zum Europäischen Gerichtshof. Denn das rechtliche Verbot für eine finanzielle Stützung Griechenlands ist eindeutig. Am Bail-out-Verbot gibt es keine Zweifel, und auch die Europäische Zentralbank darf nicht zu einer Art Bad Bank gemacht werden, indem sie Schrottanleihen ankaufen muss. Trotzdem wollen die Regierungen das Recht brechen.
Und wie beurteilen Sie diesmal Ihre Chancen vor Gericht?
Hankel: Sehr viel besser. Der Fall Griechenland zeigt exemplarisch, dass alle damaligen Bedenken gerechtfertigt waren. Eine einheitliche Zinspolitik der EZB für völlig unterschiedliche Volkswirtschaften kann nicht funktionieren. Außerdem hat das Gericht ja selbst in seinem Maastricht-Urteil von 1993 festgelegt, dass Deutschland aus der Währungsunion austreten kann, ja muss, wenn es nicht möglich ist, die alte Bundesbank-Politik fortzuführen.
Würde denn durch Hilfsmaßnahmen für Griechenland, sei es durch eine Euro-Anleihe oder durch Garantien bzw. Überbrückungskredite, die Krise nicht entschärft?
Keinesfalls. Erstens müsste man die Hilfsgelder etatisieren. Wie will man das vor Parlament und Öffentlichkeit rechtfertigen? Zweites sind die Summen zu groß. Der ersten Stützung würden zwangläufig weitere folgen, nicht nur für Griechenland, sondern auch für die übrigen Wackelkandidaten Spanien, Portugal, Irland und auch Italien.
Ein Scheitern der Währungsunion ist also unausweichlich?
Krisen sind der Testfall für jede Währungsunion. An diesem Testfall wird die Euro-Union genau so scheitern wie alle früheren Experimente dieser Art. Auf Sicht von fünf Jahren wird die Europäische Währungsunion Vergangenheit sein. Davon bin ich überzeugt. Die Euro-Zone kann, wenn überhaupt, nur als Kernzone, mit Ländern des alten Deutschland-Blocks überleben. Es war Harry-Potter-Politik zu glauben, dass strukturell schwache Länder wie etwa Griechenland, Spanien, Italien und Portugal sich an denselben harten Konvergenzkriterien orientieren könnten wie wirtschaftlich starke Länder. Das war ökonomisch gesehen doppelte Moral. Man hat den ehemaligen Weichwährungsländern ein Verschuldungsfenster geöffnet, das es vorher nicht gab. Und das haben sie wahrgenommen. Die Frage ist doch: Wer ist an der heutigen Misere mehr schuld - der Verführer oder die Verführten?
Nach dieser Logik würden die geforderten härteren Auflagen für Griechenland gar nichts bringen?
Nein, nichts. Das ist ein Spiel mit dem Feuer, da wird die Lunte an das Pulverfass gelegt. Mit einem strikten Sparkurs handelt sich Griechenland eine Dauerkrise ein mit schwerwiegenden sozialen und politischen Folgen. Außerdem droht dieser deflatorische Virus ganz Europa zu infizieren.
Wie könnte denn eine Lösung aussehen?
Die "bad economies" müssen aus der Euro-Zone verschwinden, sowohl im Eigeninteresse als auch im Interesse der verbleibenden Länder. Das ist die Lösung der ökonomischen und politischen Vernunft.
Aber in den Verträgen gibt es doch gar keine Ausstiegsklausel.
Die muss es auch nicht geben. Das klassische Völkerrecht sieht die Vertragskündigung als elementares Recht souveräner Staaten vor. Griechenland könnte also freiwillig die Währungsunion verlassen.
Würden Austrittsländer nicht jeden Kredit an den Finanzmärkten verspielen?
Sie würden ihn zurückgewinnen. Ein Ende mit Schrecken ist besser als ein Schrecken ohne Ende. Griechenland ist jetzt kaum noch kreditwürdig. Mit eigener Währung wäre es das wieder - sofern diese glaubwürdig abgewertet wird.
...
http://www.handelsblatt.com/politik/nachrichten/finanzhilfe-fuer-griechenland-wir-ziehen-wieder-nach-karlsruhe;2534327 |
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