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Forum der Neuen Freiheit
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libertaer70
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 18
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Verfasst am: So Nov 11, 2007 22:40 Titel: Speicherung von Telekommunikationsdaten |
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Was lehrt uns u.a. Artikel? Ab 2008 wichtige Gespraeche von video-unueberwachten Telefonzellen, Besuche in Internet-Shops außerhalb des Wohnbezirkes, usw. fuehren.
Es grüßt,
MK
Berlin lässt Daten monatelang speichern
Telefonanbieter müssen Verbindungen nachweisen – scharfe Proteste gegen neues Gesetz
„Die Vorratsdatenspeicherung darf nicht beschlossen werden, wenn wir den Weg in eine demokratische und freiheitliche Informationsgesellschaft weitergehen wollen.“ Diesen „dringenden Appell“, richtete Thilo Weichert aus dem hohen Norden diese Woche an die Abgeordneten des Bundestages in Berlin. Doch bei den meisten Mandatsträgern wird die Warnung des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein am heutigen Freitag keine Wirkung zeigen. Sie werden die höchst umstrittene so genannte Vorratsdatenspeicherung beschließen.
"Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung“, heißt dieses und es wird Telekommunikationsanbieter verpflichten, die Verbindungsdaten ihrer Kunden (Telefon, Internet, Handy) ab 2008 sechs Monate lang aufzuheben. Ermittler sollen zwar keinen Einblick in Gesprächsinhalte und aufgerufene Internetseiten bekommen. Aber sie können sehen, mit wem ein Verdächtiger wie lange und wo kommuniziert hat.
Zudem wird die Telekommunikationsüberwachung geändert. Zwar soll sie nur noch bei schweren Straftaten zulässig sein. Doch künftig werden bloß Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete vor Überwachung geschützt. Ärzte, Anwälte, Therapeuten und Journalisten können dagegen überwacht werden. Sie befürchten einen Vertrauensverlust bei Patienten, Klienten und Informanten. Am Dienstag protestierten in 40 Städten tausende Menschen unter dem Motto „Freiheit statt Angst“ gegen das neue Gesetz, der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ bereitet eine Verfassungsklage vor. (Birgit Baumann aus Berlin/DER STANDARD, Printausgabe, 9.11.2007) |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mo Nov 12, 2007 10:03 Titel: |
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| Ist das nicht wieder "nur" eine Umsetzung einer EU Richtlinie ? |
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libertaer70
Anmeldungsdatum: 16.10.2007 Beiträge: 18
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Verfasst am: Sa Nov 17, 2007 22:07 Titel: |
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| Ich glaube nicht, daß es eine EU-Richtlinie ist. In den europaeischen Nachbarlaendern wie Austria ist sie zumindest noch nicht ratifiziert, wenn auch dorten fleissige Schaeuble-Ideale diskutiert werden. |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mo Nov 19, 2007 09:57 Titel: |
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Also nachgeschaut und siehe da: Es ist eine EU Richtline.
Man beachte die jeweiligen Folgelinks.
01.12.2005 - Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation
Bereits Anfang 2004 nahm die EU einen neuen Anlauf, um die Speicherung der Verbindungsdaten aller Arten von Telekommunikation und deren Weitergabe an die staatlichen Behörden gesetzlich zu regeln. Bei den Überwachungsplänen in Brüssel, die vom EU-Rat und der EU-Kommission mit Nachdruck vorangetrieben wurden, geht es prinzipiell um die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten, die bei der Abwicklung des Telefonierens im Fest- und Mobilfunknetz sowie bei der E-Mail- und VoIP-Nutzung anfallen. Mit Hilfe der Datenberge sollen Profile vom Kommunikationsverhalten und von den Bewegungen Verdächtiger erstellt werden.
http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/66857
14.12.2005 - EU-Parlament beschließt massive Überwachung der Telekommunikation
Wer in einem EU-Land Anrufe tätigt, E-Mails verschickt, im Web surft oder andere Dienste im Internet nutzt, muss in Zukunft davon ausgehen, dass seine elektronischen Spuren zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert werden. Die bei den 450 Millionen EU-Bürgern anfallenden gigantischen Informationshalden dürfen Polizeien und Geheimdienste mit Data-Mining-Techniken auf Verknüpfungen zwischen Kommunikationspartnern hin untersuchen. Damit wird potenziell vollständig rekonstruierbar, wer wann mit wem und wie lange kommuniziert und zum Beispiel auch, wer sich wann im Internet aufgehalten hat. Jeder ist damit künftig verdächtig und potenziell im Fadenkreuz der Sicherheitsbehörden.
Die Abgeordneten haben am heutigen Mittwoch bei ihrer Plenarsitzung in Straßburg eine entsprechende EU-Richtlinie mit einem Block von Änderungsanträgen der christ- und sozialdemokratischen Fraktionen mit relativ breiter Mehrheit angenommen. Insgesamt stimmten 387 Parlamentarier für das Paket der Kompromissanträge, 204 waren dagegen.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/67358 |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mo Dez 03, 2007 18:25 Titel: |
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Schweiz - Mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Personendaten
Bundesrat setzt revidiertes Datenschutzrecht auf den 1. Januar 2008 in Kraft
Bern, 28.09.2007 - Personen, deren Daten gesammelt und bearbeitet werden, müssen in Zukunft besser informiert werden und bei grenzüberschreitenden Bekanntgaben sind strengere Vorgaben als bisher zu beachten. Als weitere Neuerung sieht das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) eine Stärkung der Selbstregulierung vor. Der Bundesrat hat am Freitag das revidierte DSG und die Ausführungsbestimmungen auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
Das revidierte DSG verpflichtet private Datenbearbeiter und Bundesorgane, die betroffene Person aktiv zu informieren, wenn sie besonders schützenswerte Daten (z.B. Daten betreffend Gesundheit oder religiöse Ansichten) und Persönlichkeitsprofile sammeln oder bearbeiten. Die betroffene Person muss mindestens über die Identität des Inhabers der Datensammlung, über den Zweck der Datenbearbeitung und über die allfälligen Datenempfänger informiert werden. Bei nicht besonders schützenswerten Daten muss für die betroffene Person zumindest erkennbar sein, dass Daten über sie beschafft werden.
Bei grenzüberschreitenden Bekanntgaben sind strengere Vorgaben als bisher zu beachten: Das Gesetz listet künftig abschliessend auf, unter welchen Voraussetzungen Personendaten in ausländische Staaten bekanntgegeben werden dürfen, wenn diese keine Datenschutzgesetzgebung kennen, die einen angemessenen Schutz gewährleistet.
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=14837 |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mi März 19, 2008 13:30 Titel: |
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Karlsruhe schränkt Nutzung von Telefondaten ein
Das Gesetz zu massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ist teilweise hinfällig. Die Daten dürfen vorerst nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Zehntausende Bürger hatten gegen das Gesetz Beschwerde eingelegt.
Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gestoppt. Laut der einstweiligen Anordnung dürfen die Daten zunächst nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten genutzt werden. Damit gaben die Karlsruher Richter dem Eilantrag acht betroffener Bürger teilweise statt. Insgesamt haben mehr als 30.000 Bürger Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die Karlsruher Richter erlauben zwar bis auf weiteres, dass die Telekommunikationsunternehmen - wie seit dem 1. Januar vorgeschrieben - sämtliche Daten etwa über Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten speichern. Sie dürfen aber dann nicht an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn ihre Herausgabe zur Aufklärung weniger gravierender Delikte beantragt wird.
Die Anordnung der Verfassungsrichter gilt zunächst ein halbes Jahr, kann aber - falls sich die Entscheidung in der Hauptsache hinzieht - verlängert werden. Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.
Der Erste Senat hat damit noch nicht abschließend über die Zulässigkeit der Vorratsdatenspeicherung entschieden, nach der die Verbindungsdaten von Telefon- und E-Mail-Verkehr - nicht die Inhalte - ein halbes Jahr lang gespeichert werden müssen. Nach den Worten der Richter können Betroffenen „Nachteile von ganz erheblichem Gewicht“ drohen, weil mit Hilfe der Daten weitreichende Erkenntnisse über ihr Kommunikationsverhalten möglich seien. Deshalb dürften die Daten bis auf weiteres nur bei schweren Straftaten abgerufen werden.
Der Verdacht muss zudem durch Tatsachen begründet und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder gar aussichtslos sein. Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.
http://www.welt.de/politik/article1816879/Karlsruhe_schraenkt_Nutzung_von_Telefondaten_ein.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Fr Aug 29, 2008 09:58 Titel: |
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Heute USA, morgen EU ?
=== US-Zoll darf Laptops durchsuchen
Das US-Heimatschutzministerium bestätigte nun offiziell, was bereits seit längerer Zeit von Betroffenen und Bürgerrechtsgruppen berichtet wurde: US-Bundesbeamte dürfen bei Zollkontrollen die Daten auf Notebooks und anderen elektronischen Geräten wie etwa MP3-Playern oder Mobiltelefonen und Datenträgern bis hin zu Audiokassetten oder Notizblöcken durchsuchen.
Darüber hinaus dürfen auch Kopien der darauf befindlichen Inhalte angefertigt werden. Sogar die Weitergabe an Unternehmen aus der Privatwirtschaft ist erlaubt. Als Begründung nannte das Ministerium, dass die Behörden eventuell eine Verschlüsselung nicht knacken könnten und in solch einem Fall auf die Hilfe Dritter zurückgreifen würden. Aber auch Dokumente in fremden Sprachen und "andere Gründe" würden solch eine Weitergabe rechtfertigen.
Nach der Auskunft, die das Ministerium der Washington Post gab, müssen einbehaltene Geräte und Datenträger zwar nach einer "angemessenen Frist" wieder zurückgegeben werden, allerdings gab es bisher mindestens einem Fall, in dem ein Reisender mehrere Monate warten musste, bis er sein Eigentum wieder ausgehändigt bekam.
Da nicht klar ist, inwieweit verschlüsselte Daten ein grundsätzliches Interesse bei amerikanischen Bundesbeamten wecken, sind Geschäftsleuten nur dann auf der sicheren Seite, wenn sie sensible Daten auch bei Reisen nur über VPN-Verbindungen vom heimischen Server in die USA transportieren. (pem/Telepolis)
http://www.heise.de/newsticker/Bestaetigt-US-Zoll-darf-Laptops-durchsuchen--/meldung/113690
=== Wirtschaft fürchtet Datenklau bei USA-Einreise
Stuttgart (RPO). Amerika-Reisende müssen einem Medienbericht zufolge bei der Einreise die Kontrolle und Kopie ihrer Daten von Festplatten, Mobiltelefonen, Digitalkameras oder USB-Sticks vom US-Zoll fürchten. "Es haben sich Geschäftsleute gemeldet, die bei der Zollkontrolle länger als eine Stunde auf ihre Laptops warten mussten und nicht wussten, was in der Zeit mit ihren Daten geschehen ist".
Das sagte Christoph Wolf vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den "Stuttgarter Nachrichten". Dadurch seien Geschäftsgeheimnisse und andere wichtige Daten in Gefahr. Der DIHK empfehle, dass sich Geschäftsreisende sensible Dokumente "besser per Mail hinterherschicken lassen, statt sie auf ihrem Computer zu speichern".
Dem Bericht zufolge hat die Bundesregierung kaum Chancen, bei amerikanischen Sicherheitsbehörden gegen deren Praxis zu intervenieren, da die zuständige US-Heimatschutzbehörde den Auftrag habe, für den Antiterrorkampf Daten von Einreisenden zu überprüfen.
Der Präsident des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), August-Wilhelm Scheer, entgegnete: "Die Vermutung, ausgerechnet Terroristen würden relevante Daten auf ihrem Notebook bei der Einreise offen lesbar mit sich führen, scheint mir etwas naiv." Es reichten auch die vagen Verlautbarungen der US-Behörden nicht aus, die Daten seien sicher und würden nur aus Gründen der nationalen Sicherheit überprüft.
Erhebliche Einwände kommen dem Blatt zufolge auch vom Datenschutzbeauftragten der Bundesregierung, Peter Schaar: "Die US-Zollbehörde hat offenbar die Befugnis, auch Datenträger darauf zu sichten, ob urheberrechtgeschütztes Material aufgespielt ist. Sofern Raubkopien auf DVDs oder Videos eingeführt werden, hat niemand etwas dagegen, wenn der Zoll das überprüft." Letztlich könne alles, was auf einer Festplatte ist, kopiert und gesichtet werden. "Bei der Einreise darf es keine Inhaltskontrolle von Computern oder Digitalkameras geben", betonte Schaar.
http://www.rp-online.de/public/article/wirtschaft/news/606148/Wirtschaft-fuerchtet-Datenklau-durch-USA.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Do Apr 02, 2009 13:57 Titel: |
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Ein interessantes Urteil gab es bzgl Forenhaftung.
=== OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber
Die rigide Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg bezüglich der Haftung für Internetforen und Blogs sorgt bereits seit Jahren für erhebliche Rechtsunsicherheit unter den Betreibern derartiger Angebote. Dieser Rechtsprechung hatte das Hanseatische Oberlandesgericht nun in einer neuen Entscheidung eine klare Absage erteilt, jetzt liegt auch die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 vor (Az. 5 U 180/07).
Kläger des Verfahrens waren die Betreiber von "Marions Kochbuch", die vor allem durch die massenhafte Abmahnung angeblicher Urheberrechtsverletzungen in die Diskussion geraten waren. Diese hatten den Betreiber der Fußballforen-Community Foros für die Veröffentlichung eines Fotos durch einen Forenteilnehmer in Haftung nehmen wollen und Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Wenig überraschend verurteilten die Richter des Landgerichts den Beklagten daraufhin zur Unterlassung sowie zur Zahlung von Anwalts- und Lizenzgebühren. Dieser sei als Störer für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich. Insbesondere sei dieser in der Lage gewesen, die Rechtsverletzung zu unterbinden, etwa dadurch, "dass er das Einstellen von Bildern durch Dritte auf die von ihm betriebene Webseite grundsätzlich nicht ermöglicht".
Das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung nun auf und urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde.
Auch den Ausführungen des Landgerichts, wonach der Betreiber als Störer hafte, erteilt das OLG eine klare Absage. Insbesondere habe dieser keine ihm obliegenden Prüfungspflichten verletzt. Denn der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet sei nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet. Dabei beruft sich das Gericht vor allem auf das Heise-Foren Urteil des OLG aus dem Jahr 2006. Bereits dort wurde festgestellt, dass eine solche Pflicht "die Überwachungspflichten des Betreibers überspannen und die Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit, unter deren Schutz Internetforen stünden, verletzen würde". Zudem käme bei Bildern noch das Problem dazu, dass diesen in aller Regel noch weniger als Textbeiträgen anzusehen sei, ob durch ihre Veröffentlichung Rechte Dritter verletzt werden.
...
Etwas überraschend ließ das OLG die Revision gegen das Urteil mangels grundsätzlicher Bedeutung oder Erforderlichkeit zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht zu. (Joerg Heidrich)/ (axv/c't)
http://www.heise.de/newsticker/OLG-Hamburg-Gute-Nachrichten-fuer-Forenbetreiber--/meldung/134962 |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mi Mai 13, 2009 15:16 Titel: |
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Sehr guter WELT Kommentar zu den neuen Eingriffen in die Privatsphäre.
=== Wer das Böse verbieten will, landet in der Diktatur
Von Ulrich Clauß 13. Mai 2009, 13:39 Uhr
Union und SPD haben sich darauf verständigt, das Waffenrecht noch mehr einzuschränken. In einem Land mit dem ohnehin schon schärfsten Waffengesetz der freien Welt entbehrt die Maßnahme jeden Sachbezugs. Die Koalition geht immer mehr dazu über, die Wirklichkeit mit Gesetzen zu beschimpfen.
Immerhin reagiert da wenigstens noch einer. „Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Paintball (Farbkugelschießen) und Winnenden“, sagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Gleichwohl sieht der Entwurf des neuen Waffengesetzes, so wie ihn Experten der Koalitionsfraktionen jetzt planen, nach wie vor ein bußgeldbewehrtes Verbot von Räuber-und-Gendarm-Spielen selbst in geschlossenen Freizeiteinrichtungen vor. Statt eines direkten Bezugs auf den Amoklauf von Winnenden eines 17-Jährigen Anfang März in Baden-Württemberg nennt Wiefelspütz, wie auch sein Unions-Pendant Wolfgang Bosbach nun „Menschenwürde“ und „Sittenwidrigkeit“ als Leitbegriffe der Waffengesetznovelle.
In der Tat verbietet sich seit dem jüngsten mutmaßlich (geplanten) Amoklauf einer 16-Jährigen in Sankt Augustin jeder Rechtfertigungszusammenhang zwischen aktuellen Geschehnissen und waffengesetzgeberischer Reaktion. „Brennbare Flüssigkeit“ und ein „langes Messer“, also die Ausstattung zu einem Grillfest, war dort die Amok-Ausstattung. So käme man zur biometrisch gesicherten Besteckschublade, würde man an einschlägigen Begründungszusammenhängen festhalten. Und auch die Macho-Gewalt-ThesenschwingerInnen haben erst mal Pause, seitdem mit dem Fall von Sankt Augustin die Scheinregel gebrochen wurde, dass angeblich nur männliche Wesen über ein jenes dunkle Potenzial verfügen, das zur Amok-Disposition auswachsen kann.
Völlig frei jedes konkreten Begründungs- und Sachbezuges ist sie also, die abermalige Verschärfung des Waffenrechtes in einem Land mit dem ohnehin schon schärfsten Waffengesetz der freien Welt.
Was sind also dann die Begründungen? Die Veränderung am Waffenrecht „schulden wir der Öffentlichkeit völlig unabhängig von Winnenden“, sagt Wiefeslpütze jetzt. Was wird da geschuldet? Und warum? Ein Zeichen gegen das Böse schlechthin? Das aber bedient sich doch in weit 90 Prozent der Fälle illegaler Waffen, die also ohnehin jetzt schon gesetzlich gebannt sind. Die Luftigkeit der Begründung verrät es: Es geht um nichts und gleichzeitig um alles. Ein Signal. Aber an wen – so allseits erklärterweise ohne jeden Anlass?
Das ganze Unternehmen verrät – freundlich gesagt – eine gehörige Portion Idealismus seitens der Gesetzesväter und -mütter. Weniger freundlich formuliert weht aus dem jetzt verabschiedeten Gesetzentwurf ein Hauch gefährlichen Sektierertums. Wer glaubt, das Böse in der Welt per Gesetz nicht nur einhegen zu können, sondern gleich ganz verbieten zu können, kommt am Ende bei einer Erziehungsdiktatur an. Wie überhaupt ein von-der-Leyenscher Rigorismus sich zunehmend dieser Bundesregierung zu bemächtigen scheint.
Vom Grundrechte gefährdenden wenngleich nahezu wirkungslosen Anti-Porno-Furor der Familienministerin bis zu den übergriffigen Ausfällen des Finanzministers gegenüber unseren europäischen Nachbarn wird zunehmend das Heil in wohlfeiler Deklamation absolut-moralischer Positionen gesucht. Angesichts ihres materiellen Scheiterns bei nahezu allen selbst gesetzten Reformzielen – von den anderen gar nicht erst zu reden – geht diese große Koalition auf immer mehr Feldern zur Wirklichkeitsbeschimpfung in Gesetzesform über. Auf breiter Front gewinnen Eiferer die Oberhand. Deren Politik ist waffenscheinpflichtig – und nicht das Verhalten harmloser Freizeitsportler. Es wird Zeit, dass der Wähler Gelegenheit bekommt, diesem irisierenden Lehrlaufhandeln ein Ende zu bereiten.
http://www.welt.de/politik/article3731191/Wer-das-Boese-verbieten-will-landet-in-der-Diktatur.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mo Nov 30, 2009 16:52 Titel: |
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Ironie am Rande, daß sich die EU Politiker mal wieder über die Schweiz ereifern dürfen und gleichzeitig ihre Bürger ausschnüffeln lassen.
=== EU genehmigt Bankdaten-Zugriff durch die USA
Das umstrittene Abkommen zur Übermittlung europäischer Bankdaten an die USA ist von den EU-Innenministern angenommen worden, wie aus Diplomatenkreisen in Brüssel verlautete. Bundesinnenminister Thomas de Maizière habe sich der Stimme enthalten, ebenso seine Kollegen aus Österreich, Ungarn und Griechenland. Gegenstimmen gab es nicht. Das Übergangsabkommen werde eine Laufzeit von nur neun Monaten statt der geplanten zwölf Monate haben, ergänzte ein Diplomat.
Das Abkommen schafft eine Rechtsgrundlage dafür, dass US-Terrorismusfahnder auch in Zukunft auf Zahlungsdaten des globalen Bankdienstleisters Swift zugreifen können. Die US-Behörden werten diese Informationen bereits seit 2002 aus, um Extremisten und deren Finanzierungsquellen aufzuspüren.
Der Datenschutz war bisher nur ansatzweise geregelt. Das neue Abkommen wurde notwendig, weil Swift zum Jahresende den Server mit europäischen Zahlungstransfers aus den USA in die Niederlande verlagert. Die US-Fahnder hätten ohne neue Vereinbarung keinen Zugriff mehr auf die Daten.
Umstritten ist, ob der Datenschutz ausreichend gesichert ist. So bemängelten die deutschen Banken und Sparkassen, dass betroffene Bankkunden sich nicht ausreichend vor unerwünschtem Auskundschaften schützen können. Auch sei die Einsichtnahme nicht ausdrücklich auf Swift begrenzt, und die Daten könnten an Drittstaaten ohne mit Europa vergleichbarem Datenschutzstandard weitergegeben werden.
...
http://www.welt.de/wirtschaft/article5378041/EU-genehmigt-Bankdaten-Zugriff-durch-die-USA.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Di März 02, 2010 14:41 Titel: |
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Das ganze ist mal wieder eine Mogelpackung.
Zitat:
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist.
Damit geht der Eiertanz weiter. Wenn die EU Richtlinie gültig ist, dann wird es eben eine abgespeckte Version geben, aber die EU Richtlinie wird trotzdem durchgzogen. Insofern hat das BVerfG gekniffen.
=== Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Massen- Speicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung für unzulässig erklärt.
Die Richter entschieden in Karlsruhe, das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sei in der jetzigen Fassung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es verstoße derzeit gegen das Telekommunikationsgeheimnis, hieß es in dem Urteil. Bislang gesammelte Daten müssten „unverzüglich“ gelöscht werden.
Die Bestimmungen sind aus Sicht der höchsten deutschen Richter viel zu unbestimmt. Es fehle insbesondere an hohen Standards für eine Datensicherung.
Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf, sagte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei nicht gewahrt.
Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes.
Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert.
Abrufbar sind sie für die Strafverfolgung sowie zum Zweck der Gefahrenabwehr. Im größten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger geklagt.
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist.
Bei der Speicherung handele es sich aber „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“.
Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.
http://www.welt.de/politik/article6618646/Vorratsdatenspeicherung-ist-verfassungswidrig.html |
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