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Der Fluch der GEZ

 
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Sarastro



Anmeldungsdatum: 23.05.2007
Beiträge: 706

BeitragVerfasst am: Fr Aug 31, 2007 11:57    Titel: Der Fluch der GEZ Antworten mit Zitat

Staatlicher Mißbrauch in all seiner Pracht.

Es gibt eigentlich nur eine sinnvolle Lösung für GEZ & Co:

1. Ein Radio Auftritt auf Kurz- und Langwellenfrequenz (oder wie das heißt ?), damit lokale Nachrichten lokal und globale Nachrichten global gehört werden können. Falls jemand auf Samoa keinen Internetanschluß hat, aber trotzdem deutsche Nachrichten hören will.

2. Ein Internetauftritt in Textform mit statischen Bildern. Falls jemand in Los Angeles deutsche Nachrichten lesen will.

Beides zusammen darf den Bürger nur 5 Euro im Monat kosten.

3. Alles weitere ist nur noch "freiwillig" gegen pay per view oder Abonnement erhältlich. Die GEZ darf keinen Zwang mehr ausüben.

=== Kritik an Online-Aktivitäten von ARD und ZDF

Zeitungsverleger fordern vom Gesetzgeber die Neudefinition des öffentlich-rechtlichen Auftrags

Die Digitalpläne und Online-Aktivitäten der deutschen öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF stoßen bei privaten Anbietern sowie Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern auf massive Kritik.

Die Präsidenten des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger, Hubert Burda, und des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Helmut Heinen, haben am Donnerstag an den Gesetzgeber appelliert, den öffentlich-rechtlichen Auftrag neu zu definieren und eindeutig zu begrenzen. Zudem forderten sie, die für Online-Aktivitäten eingesetzten finanziellen Mittel zu deckeln und warnten vor einer weiteren Expansion der Online-Aktivitäten. Denn schon die bestehenden Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drohten, die Vielfalt am deutschen Medienmarkt zu beeinträchtigen, heißt es in einer Aussendung.

Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hatte bereits vor drei Jahren eine Sachverhaltsdarstellung zu den Online-Aktivitäten des ORF an die EU-Kommission geschickt. Eine Prüfung durch die EU-Wettbewerbshüter dürfte dem ORF demnächst ins Haus stehen. (APA)

http://derstandard.at/?url=/?id=3015904

=== GEZ mahnt Internetportal ab

Autor: RA Florian Hitzelberger, 30.08.2007

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) hat mit einer Abmahnung des Internetportals akademie.de für hohe Wellen gesorgt: über ihre Rechtsabteilung will die GEZ untersagen lassen, dass dort künftig Begriffe wie "GEZ-Gebühr" oder "Gebührenfahnder" verwendet werden.

Das Informationsportal akademie.de, das seinen Nutzern handfestes und praxistaugliches Wissen zur Verfügung stellen will, hatte inzwischen nicht mehr erreichbare Tipps und Musterbriefe im Internet veröffentlicht, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten. Dabei soll akademie.de "nicht existente" oder "falsche" Begriffe wie zum Beispiel "GEZ-Gebühr", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" verwendet haben, die geeignet sind, ein – so wörtlich – "negatives Image der GEZ hervorzurufen". Weit über 20 Begriffe werden so von der GEZ beanstandet. Zugleich schlägt die GEZ alternative und nach ihrer Auffassung rechtmäßige Begriffe vor, so für GEZ-Gebühr künftig "gesetzliche Rundfunkgebühren", für den GEZ-Fahnder "Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten oder Rundfunkgebührenbeauftragter", für GEZ-Anmeldung "gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte" oder für GEZ-Briefe "Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird". Für jede weitere öffentliche Verwendung eines Verbotsworts soll akademie.de EUR 5.100,– bezahlen; für den Fall, dass man der Aufforderung nicht nachkommt, kündigte die GEZ an, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Bei akademie.de hat man die beanstandeten Seiten zunächst vom Netz genommen und prüft, nach Angaben von heise.de, derzeit, ob man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheint man aufgrund des hohen Kostenrisikos aus dem Weg gehen zu wollen, obwohl zum Beispiel in einer Unternehmensmeldung auf der Website des ZDF in einer Überschrift von "Die GEZ-Gebühr für Computer" die Rede ist. Gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel gab ein Mitarbeiter von akademie.de an, dass man sich durch das Vorgehen der GEZ eingeschüchtert fühle und finanziell keinen so starken Rücken wie die GEZ habe.

Es steht daher zu befürchten, dass eine rechtsverbindliche, gerichtliche Klärung in dieser Frage, die das Grundrecht der Meinungsäußerung ganz wesentlich berührt, nicht erfolgen wird. Ob das Beispiel Nachahmer findet und in Zukunft das oft geschmähte, wenn auch sprachlich präzise "Juristendeutsch" Einzug in das Alltagsleben des Internets halten muss, bleibt ebenso abzuwarten wie die Frage, ob das Image der GEZ durch diese Abmahnung nachhaltig positive Änderung erfährt.

http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2007/boese-worte-gez-mahnt-internetportal-ab-id667043.html
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Jo



Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: So Sep 02, 2007 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die FAZ berichtet seit einiger Zeit in einer Serie über die Methoden der GEZ. Einfach mal auf www.faz.net unter Suche "GEZ" eingeben. Die Artikel der Serie, die noch keinen Monat alt sind (zur Zeit acht Stück) gibt es kostenlos zum download.
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Sarastro



Anmeldungsdatum: 23.05.2007
Beiträge: 706

BeitragVerfasst am: Fr Dez 07, 2007 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Kasseler Verein will bundesweit gegen die GEZ vorgehen

Kassel (dpa) Mit einer bundesweiten Unterschriftensammlung streitet ein Kasseler Verein für die Abschaffung der Rundfunkgebühren. «Wir wollen in allen 16 Bundesländern Volksbegehren gegen die Rundfunkstaatsverträge initiieren. Damit ließe sich die Gebührenpflicht aushebeln», sagte der Vorsitzende des Vereins «Die Macher», Oliver Bienkowski, am Mittwoch in Kassel. Bienkowski rechnet nach eigenen Angaben schon in den ersten Wochen mit mehreren Zehntausend Unterschriften.

Internet:
www.gezweg.de

http://www.rhein-main.net/sixcms/detail.php/4175310/v2_rmn_news_article
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Sarastro



Anmeldungsdatum: 23.05.2007
Beiträge: 706

BeitragVerfasst am: Mi Sep 17, 2008 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht GEZahlt? - Was tun gegen GEZ?

Dienstag, 2. September 2008
Ohne Fernsehen sieht man besser - und spart Geld. Doch was tun, wenn der GEZ-Mann klingelt? Wissenswertes zu den Tricks der GEZ.

Beim Kampf gegen potentielle Schwarzseher ist die GEZ nicht zimperlich. Nach drei wenig höflichen Briefen steht recht schnell der Gebührenbeauftragte vor der Tür. Mit welchen Tricks er versucht, Schwarzsehern auf die Schliche zu kommen, erfahren Sie hier.


Ruppige Außendienstmitarbeiter, Peilwagen, angedrohte Hausdurchsuchungen und andere Tricks: Alles nur Gruselgeschichten über «eine der geheimnisvollsten deutschen Behörden», wie die Süddeutsche Zeitung die GEZ nennt? Welche Rechte haben die GEZ–Fahnder wirklich?

Zum Hintergrund der GEZ

Seit dem 01. Januar 1976 lassen die Landesrundfunkanstalten, wie NDR, MDR oder SWR, die Gebühren für den öffentlich–rechtlichen Rundfunk durch die gemeinsame Gebühreneinzugszentrale (GEZ) einziehen. Die Gesamterträge der GEZ stiegen allein in den vergangenen zehn Jahren von rund 4 Mrd. auf die enorme Summe von 7 Milliarden Euro an.

7 Milliarden, das ist das Mehrfache von dem, was allen Privaten TV und Rundfunkanbietern ZUSAMMEN zur Verfügung steht. Kein Unternehmen der Welt generiert so bequem und ohne Rechtfertigung so viel Geld. Und was sehen wir für das viele Geld?

Investigative Hintergrundberichte zur Entstehung der Kreditkrise? Fehlanzeige. Spannende Dokus? Eher selten. Top Kino-Streifen? Höchstens mal einen James Bond aus den 90igern.

Dafür gibt es beispielsweise alte Heimatfilme, unsägliche Soaps, Doppelübertragungen weltbewegender Hochzeiten auf ARD und ZDF oder mit Rekordsummen erkaufte Sportereignisse zu sehen.

Nicht zu verachten ist auch, dass man in Nord-Afrika das WDR-Regional-Fenster aus Paderborn über Satellit empfangen kann. - Das heimische Kabel ist zugeknallt mit Dutzenden Öffentlich-Rechtlichen.

Sehen lassen sich übrigens auch die Arbeitsbedingungen in den Öffentlich-Rechtlichen Anstalten. Neben üppigen Pensionszahlungen erwarten den Medien-Beamten auch Anrechte zum Segeln auf der hauseigenen Jacht - so zum Beispiel beim NDR. Es kann also niemand behaupten, dass die GEZ-Gebühren nicht einem sinnvollen Zweck zufließen.

Beruhigend einzig, dass immerhin 10% der GEZ-Gelder ins Programm fließen. Der Rest geht für die Verwaltung drauf. (Laut Einschätzung von Insidern) Und da die Öffentlich-Rechtlichen so sehr mit sich selbst beschäftigt sind, werden viele Programme nicht mehr selbst produziert, sondern von privaten Firmen hergestellt und für teures Geld eingekauft.


Immer mehr Schwarzseher?

Gerade Jugendliche und weniger einkommensstarke Schichten wollen oftmals nicht einsehen, warum sie neben der Kabelgebühr auch noch über 200 Euro pro Jahr für ARD, ZDF, Arte oder 3Sat zahlen sollen, ob sie die Sender nutzen oder nicht. Fakt ist: Seit 1998 übersteigt die Zahl der Abmeldungen die der freiwilligen Anmeldungen.

Auch wenn offizielle Zahlen fehlen, so liegt es doch nahe, dass die Zahl der Schwarzseher gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten steigt. Dieser Entwicklung will die GEZ entgegensteuern. Dazu werden zum einen verstärkte Kontrollen in verschiedenen Städten und Regionen öffentlich propagiert. Zum anderen hat die Institution längst den Werbeweg über die Post entdeckt.


Erst drei Briefe ...


Allein 2004 wurden von der GEZ 19,9 Mio. Briefe versandt und die Empfänger über ihre Gebührenpflicht informiert. Dazu kauft die Behörde laut Stiftung Warentest unter anderem Adressbestände von privaten Anbietern. Wer beispielsweise ein Premiere–Abo abgeschlossen oder ein TV–Quiz mitgemacht, aber keinen Fernseher angemeldet hat, gilt da schnell als potentieller Schwarzseher.


Woher kommen die Adressen?

Schützenhilfe bei ihrer Jagd auf Schwarzseher erhält die GEZ auch durch die Einwohnermeldeämter. Name, Anschrift und Geburtsjahr jeder an– und abgemeldeten Person gehen an die Daten–Krake in Köln – und das oftmals trotz Bedenken der Datenschutzbeauftragten der Bundesländer. Lediglich Sachsen, Sachsen–Anhalt und Thüringen halten die Informationen offiziell zurück.


Erfolg zweifelhaft

Die Briefaktionen werden von der GEZ als «außerordentlich effizient» eingestuft. Jeder ausgegebene Euro führe zu elf Euro zusätzlicher Gebührenerlöse. Doch die Statistik lässt sich auch anders interpretieren: Von Januar 2004 bis Mai 2005 wurden 2,34 Mio. privater Haushalte über so genannte Erstbriefe kontaktiert, was bei 8,7 Prozent zu einer Anmeldung führte. Aber mehr als 90 Prozent der Angeschriebenen haben entweder keine Empfangsgeräte, eine Gebührenbefreiung oder sind über den Partner angemeldet – oder aber sie ignorieren als potentielle Schwarzseher die Post aus Köln.

Nach drei Briefen ist Schluss?

Letzteres ist aus Sicht eines notorischen Gebührensparers keine schlechte Strategie. Wer auf die drei Briefe – deren Höflichkeitsgehalt beständig abnimmt – nicht reagiert, hört so schnell nichts mehr von der GEZ. Jedenfalls nicht schriftlich, aber vielleicht persönlich in Form eines Gebührenbeauftragten.


... dann der Gebührenfahnder


Manchmal klingeln Männer und Frauen an der Tür, die man nicht zum Kaffee hereinbitten möchte: Eine oder einer der rund tausend Gebührenbeauftragten. Über ihr forsches bis aggressives Verhalten gibt es immer wieder Klagen. Doch das scheint gewollt: «Man muss wie ein Polizist auftreten. Dann bekommen die Leute Angst», gesteht ein ehemaliger GEZ–Beauftragter.

Arbeit auf Provisionsbasis

Dieses Verhalten ist wohl auch nötig, da die Gebühren–Schnüffler nicht mehr Rechte haben als Mitglieder privater Drückerkolonnen. Geld gibt es nur auf Provisionsbasis für noch nicht angemeldete Rundfunkgeräte, zusätzlich locken Quartalsprämien. Je nach «Tüchtigkeit» sind so laut Spiegel–Online monatlich zwischen hundert und mehreren tausend Euro möglich. Lukrativ sind dabei vor allem die Nachzahlungen, von denen die GEZ–Ermittler 40 Prozent kassieren.

Über ein ungewöhnlich aggressives Beispiel der Gebühreneintreibung berichtete beispielsweise die Programmzeitschrift Gong: Demnach schleichen GEZ–Fahnder in Hamburg durch Altenheime und schreiben von Türschildern die Namen bettlägeriger Bewohner ab. Wenig später bekommen die gebrechlichen Senioren Zahlungsaufforderungen, auch rückwirkend für mehrere Jahre. Das geschieht wohl in der Hoffnung, dass sich geschwächte und betagte Menschen schwer gegen solche Praktiken wehren können.

Was also machen, wenn ein GEZ–Ermittler plötzlich vor Ihrer Haustür steht und Sie die Anmeldung für das drei Jahre alte Fernsehgerät wohl vergessen haben? Nicht immer lassen sich da die Ratschläge der taz anwenden: «Briefkasten nicht mehr öffnen, Telefon nicht mehr beantworten, Fernseher auslassen, Radio auslassen, Licht auslassen, möglichst nicht bewegen, flach atmen.»


Die Rechtslage

Über eines sollten Sie sich klar sein: Schwarzsehen ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Beweislast hierfür liegt aber bei der GEZ, die auch den Nachweis hierüber erbringen muss. Sollte sie keine wahrheitsgetreuen Antworten erhalten, gestaltet sich das für die Kölner Behörde jedoch recht schwierig. Wegen der grundgesetzlich garantierten Unverletzbarkeit der Wohnung dürfen die GEZ–Ermittler nicht einmal einen Fuß in die Tür der Verdächtigen stellen. Daher müssen sie zu allerlei Tricks greifen, um sich ihre Provision zu verdienen.

Die Tricks der GEZ-Fahnder I

Grundlage für die erfolgreiche Arbeit der GEZ–Ermittler bilden die GEZ–Teilnehmerkarten, auf denen die Daten eines ordnungsgemäß angemeldeten Fernsehteilnehmers erfasst sind. Mit den Karten geht der Gebührenbeauftragte in seinem etwa 100.000 Haushalte umfassenden Bezirk von Tür zu Tür und liest Namensschilder. Existiert zu einem Namen keine Karte, hat er einen potentiellen Schwarzseher gefunden.

Bluffen und Einschüchtern

Wenn sich nun auf sein Klingeln die Tür öffnet, beginnt für den Schnüffler das "Bluffen und Einschüchtern". Entweder gelingt es ihm, Empfangsgeräte in der Wohnung zu sehen (Zwangsanmeldung) oder er muss den vermeintlichen Schwarzseher überzeugen, seine Geräte mit Unterschrift anzumelden. Das Hören eines mutmaßlichen Radios oder Fernsehers allein reicht als Nachweis nicht aus. Gleiches gilt auch für sichtbare Sat–Antennen oder einen vorhandenen Kabelanschluss.

Fernseher oder Monitor

Scheinbar einfach haben es die Ermittler, wenn sie einen nicht gemeldeten Fernseher durch das Fenster erspähen. Aber mal ehrlich: Wie schnell kann sich in der heutigen Zeit ein vermeintlicher Fernseher als großer PC–Monitor zum DVD–anschauen entpuppen.

Glückssache Auto

Mit etwas Glück kann der GEZ–Fahnder auch einen Nichtzahler erwischen, der vor seinem Haus in ein Auto mit Radio steigt. Pech nur, wenn zahlungsrenitente Autofahrer ihr Fahrzeug um die Ecke oder auf einem öffentlich nicht zugänglichen Platz abstellen. Einen offiziellen Abgleich zwischen GEZ und dem Kraftfahrzeugbundesamt gibt es unseres Wissens bislang jedenfalls noch nicht.

"Störe ich gerade bei der Tagesschau?"

Egal ob am Telefon oder an der Haustür, solche und ähnliche Fangfragen sind bei den GEZ'lern sehr beliebt. Gleiches gilt für vermeintliche Marktforschung im Auftrag der TV–Anstalten ("Wie fanden sie gestern Wetten, dass?") oder verlockende Werbeangebote ("Wollen Sie eine Fernsehzeitung geschenkt?"). Falls Sie sich auf solche Fragen eingelassen haben – und natürlich keinen Fernseher haben – weisen Sie doch darauf hin, dass Sie die Sendung bei Freunden gesehen haben.

Das Märchen vom Peilwagen

Gerne wird auch versucht, Ahnungslosen das Märchen vom "Peilwagen" aufzutischen, mit dem nicht angemeldete Fernsehgeräte aufgespürt werden können. Zwar gibt es diese grauen Messwagen durchaus, doch sie gehören der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation und dienen zum Auffinden elektromagnetischer Störfelder.

Die Tricks der GEZ-Fahnder II

Ob Heizung, Gas oder Elektrik, ?

... entsprechende (vom Vermieter beauftragte Firmen) melden sich im Vorfeld an und stehen nicht plötzlich vor der Tür. Solche Methoden - wie sie Trickdiebe eher bei älteren Damen anwenden - sind rechtlich nicht zulässig. Wer sich unter derartigen Vorwänden Zutritt zu einer fremden Wohnung verschafft, macht sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar.

Polizei und Hausdurchsuchung angedroht?

Der GEZ–Fahnder glaubt Ihrer Aussage nicht und droht Ihnen mit Polizei und Hausdurchsuchung? Hier können wir Sie beruhigen: Hausdurchsuchungen sind schwere Eingriffe in die Grundrechte und dürfen daher grundsätzlich nur von Richtern angeordnet werden. Das geschieht bei Straftaten bzw. dem Verdacht auf solche, aber nicht bei einer vermeintlichen Ordnungswidrigkeit wie Schwarzsehen. Und ohne Durchsuchungsbeschluss wird auch kein Polizist unerlaubt Ihre Wohnung betreten.

Uns ist jedenfalls noch kein Fall bekannt, bei dem die GEZ versucht hat, die Auskunftspflicht gerichtlich durchzusetzen.

Dem Ehrlichen die Nachzahlung

Sollte Sie der Besuch des Kontrolleurs daran erinnern, ein noch «vergessenes» Gerät anzumelden, beantworten Sie die Frage richtig, wie lange Sie das Gerät schon haben. Der Ehrliche sagt «seit drei Jahren» und muss bis zu 1.000 Euro nachzahlen. Der Schlaue sagt «seit gestern» und kommt umsonst davon. Ganz schön ungerecht... zumal es schwer ist, bei Flohmarktkäufen entsprechende Quittungen einzufordern.

Achtung, Laubenpieper!

Des Öfteren hört man, dass GEZ–Fahnder ganze Gartenkolonien und Campingplätze durchkämmen und auch für von zu Hause mitgebrachte Radios und TV–Geräte deftige Rechnungen ausstellen. Dahinter scheint die Hoffnung zu stecken, dass die Betroffenen dies aus Angst vor noch höheren Nachforderungen akzeptieren. Tatsächlich wissen viele nicht, dass ein Fernseher im Wohnwagen oder in der Gartenlaube - sofern es sich um das einzige Gerät handelt - gar nicht doppelt angemeldet werden muss.

Das Gebühren-Selbstbedienungs-Profit-Center

In ihrem Bestreben, Profite zu maximieren, ersinnen die Tüftler bei der GEZ immer neue Ideen, an Gebühren heranzukommen - mit Rückendeckung des Staates. Wussten Sie, dass zum Beispiel Hotels für jedes Zimmer Rundfunk- und Fernsehgebühren abführen müssen - egal ob vermietet oder nicht? Die Krönung jedoch ist, dass bei einem separaten Lautsprecher auf dem Klo noch mal eine extra Rundfunkgebühr fällig wird. Diese kleine Extra-Einnahme-Quelle ist explizit von den Ländern abgesegnet worden. Widerstand zwecklos.

Alternative Tipps

Sollte Ihnen ein GEZ–Fahnder zu aggressiv und aufdringlich werden, versuchen Sie es doch mal mit alternativen Tipps aus verschiedenen Internetforen. So könnten Sie beispielsweise die Polizei anrufen und melden, dass da ein verdächtiger Typ in Ihrer Straße lungert und die Häuser auskundschaftet. Oder wenn Sie ein Grundstück haben, schicken Sie doch einfach mal den Hund zum Spielen raus.



Musterbrief


Was, wenn sich die GEZ mit Ihren Antworten partout nicht zufrieden geben will und Sie mit weiteren Schreiben überhäuft? Dann sehen Sie diese rührende Anhänglichkeit doch mal positiv. Wo erfährt man heute noch derart persönliche Zuwendung, echtes Interesse und rege Anteilnahme? Fühlen Sie sich geborgen in der großen Gemeinschaft der Registrierten!

Alternativ könnten Sie der GEZ, natürlich per Einschreiben, folgenden Musterbrief zustellen:

Sehr geehrte Damen und Herren,


Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offen zu legen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben. Gleiches gilt für die Quellen, aus denen sämtliche mich betreffenden Daten stammen. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1–3 BDSG)

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offen zu legen. (§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG)

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Datenunverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen. (§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG)

4. Ich untersage Ihnen jegliche zukünftige Speicherung von Daten, die meine Person bzw. meine Adressen betreffen, ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung. (§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG)

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung. (§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG)

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

http://www.mmnews.de/index.php/20080902947/MM-News/Nicht-GEZahlt.html
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Sarastro



Anmeldungsdatum: 23.05.2007
Beiträge: 706

BeitragVerfasst am: Di Okt 07, 2008 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Richter kippen Rundfunkgebühr für Internet-PC bei privater Nutzung

Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann. Die 7. Kammer gründete ihren Beschluss größtenteils auf die gleichen Argumente wie zuvor das Verwaltungsgericht Koblenz, das eine Anwaltskanzlei von dem Einzug des Obolus für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss durch die zuständige GEZ "befreit" hatte. Demnach kann bei "neuartigen Empfangsgeräten" wie PCs, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken aus dem bloßen Vorhalten dieser Apparate nicht direkt auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.

Geklagt hatte in dem Münsteraner Fall ein Student, der weder über Radio noch Fernseher verfügt. Er hatte sich gegen einen Gebührenbescheid des WDR über die monatlich erhobene Internet- und Radiogebühr in Höhe von 5,52 Euro mit dem Hinweis gewehrt, seinen Online-Rechner nicht zum Rundfunkempfang zu nutzen. Es könne nicht bei fast universell nutzbaren elektronischen Geräten eine allgemeine Gebührenpflicht angenommen werden. Der WDR machte dagegen geltend, dass die Gebührenpflicht allein an das Bereithalten eines Gerätes mit der Möglichkeit zum Hören oder Sehen von Radio- oder Fernsehprogrammen anknüpfe.

Das Verwaltungsgericht schlug sich auf die Seite des Klägers und stützte sich dabei just auch auf die jährliche Online-Studie von ARD und ZDF zum Nutzungsverhalten. Demnach hätten im Jahr 2007 nur 3,4 Prozent der "Onliner" und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren täglich Netzradio eingeschaltet. Dass der Kläger seinen PC tatsächlich zum Rundfunkempfang nutze, habe der öffentlich-rechtliche Sender nicht nachgewiesen. Die Kammer verkenne zwar nicht, dass dies in der Praxis generell schwierig sei. Solange der Rundfunkstaatsvertrag aber an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine "einschränkende Auslegung" der Regelung geboten. Andernfalls würde die Rundfunkgebühr eine "unzulässige Besitzabgabe" für internetfähige PCs darstellen.

Der WDR kann gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil Widerspruch einlegen. Bei ans Internet angeschlossenen Büro-PCs sind sich Verwaltungsgerichte derweil noch nicht einig, ob dafür Rundfunkgebühr zu zahlen ist. So bejahte im Gegensatz zu den Kollegen in Koblenz eine Kammer in Ansbach im Juli eine allgemeine Zahlpflicht zugunsten der GEZ. Die Länderchefs machen sich derweil im Anklang an alte Forderungen vor allem von Oppositionsparteien für eine dann nur in Ausnahmefällen vermeidliche Haushaltsabgabe statt der gerätebezogenen Rundfunkgebühr stark. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)

http://www.heise.de/newsticker/Richter-kippen-Rundfunkgebuehr-fuer-Internet-PC-bei-privater-Nutzung--/meldung/116992
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Mike



Anmeldungsdatum: 24.10.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: Fr Okt 31, 2008 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wer ARD, ZDF, div. Regionalsender (dritte, vierte) empfangen will, der soll sie abonnieren.
"Versteckte Steuern" braucht kein Mensch...
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Sarastro



Anmeldungsdatum: 23.05.2007
Beiträge: 706

BeitragVerfasst am: Mi Mai 06, 2009 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

Darstellung und Gegendarstellung.

=== Funkhauskapitalismus beim MDR

Dass viele Leute mit dem Geld anderer leichtsinniger umgehen als mit dem eigenen, ist ärgerlich. In der Finanzkrise haben Bürger bisher jedoch nur gelitten, wenn sie freiwillig bei einer Bank Geld angelegt hatten, die es mit dubiosen Geschäften verlor. Spekuliert aber ein Sender wie der Mitteldeutsche Rundfunk mit Geld, das er per Zwangsgebühr von den Bürgern erhält, ist das noch viel ärgerlicher.

Mehrere Hundert Millionen Euro hat der MDR in riskanten Spezialfonds angelegt. Wie viel die öffentlich-rechtlichen Fondsmanager durch die Talfahrt an den Börsen verloren haben, verschweigt der Sender zwar. Aber selbst wenn unter dem Strich noch schwarze Zahlen stehen sollten, hätte der MDR schlicht Glück gehabt. Es liegt in der Natur von Aktien, dass man mit ihnen viel Geld gewinnen, aber eben noch viel mehr Geld verlieren kann.

Ein öffentlich-rechtlicher Sender hat am Aktienmarkt nichts verloren. Es stimmt etwas nicht, wenn der MDR zu seiner Verteidigung anführt, er benötige die Anlageerträge, um Leasingraten für Funkhäuser oder Pensionszahlungen zu bedienen. Die Börse ist der falsche Ort für einen verlässlichen Aufbau stiller Reserven mit Gebühren.

Es wäre jedoch verkürzt, dieses Problem nur als das einer einzelnen Anstalt zu betrachten. Tatsächlich liegt der Fehler auch im System: Die Gebührenkommission KEF verpflichtet die öffentlichen Sender, für die Altersvorsorge Fonds aufzulegen, und macht ihnen Renditevorgaben, die ohne ein gewisses Risiko nicht zu erfüllen sind. Das besonders schwere Fehlverhalten des MDR lag daher "nur" darin, dass er die von den Sendern selbst gesetzte Grenze für Investments in "risikobehaftete Geldanlagen" bei einem seiner Fonds deutlich überschritten hat - obwohl er sich schon früher mit argentinischen Staatsanleihen verzockt hatte.

In dieser Angelegenheit könnte sich die Politik auch einmal sinnvoll bei den Sendern einmischen. Schließlich sitzt sie nicht zur Einflussnahme auf Personal und Programm in den Verwaltungsgremien. Sondern zur Kontrolle des Finanzgebarens.

http://www.ftd.de/meinung/kommentare/:Leitartikel-Funkhauskapitalismus-beim-MDR/501398.html


=== Der MDR "zockt" nicht mit Gebührengeldern

Richtigstellung zur aktuellen Berichterstattung/MDR-Anlagepolitik erfolgreich

Zu den in Medien erschienenen irreführenden Berichten ("So zockt der MDR mit unseren GEZ-Millionen", "MDR zockt mit TV-Gebühren an der Börse") nimmt der MDR im einzelnen zu den vorgebrachten Vorwürfen Stellung. Hintergrund ist der Bericht der Landesrechnungshöfe zu den operativen Geldgeschäften des MDR in den Jahren 2001 bis 2005.

1. Der MDR habe Finanzrücklagen in großem Stil in "riskante Wertpapiere" investiert und dabei möglicherweise Millionen verloren, lautet der Kernvorwurf. Richtig ist, dass….

…die Rechnungshöfe selbst in ihrem Bericht feststellen, dass die Anlagepolitik des MDR durchaus erfolgreich war. Der Inventarwert der angesprochenen Spezialfonds sei seit 2003 kontinuierlich angestiegen. Weiter heißt es wortwörtlich in dem Bericht: " Den positiven Entwicklungstrend verdeutlicht auch die relative Wertentwicklung der Fonds seit 2001." Und weiter, zum Vergleich der von der KEF vorgegebenen Zinsprognose und der tatsächlichen Wertentwicklung der MDR-Fonds: "Seit 2003 übertrifft der MDR diese Zinsprognose deutlich." Insgesamt ist also im Bericht der LRH mit keinem Wort davon die Rede, dass der MDR "GEZ-Millionen an der Börse verzockt" hat. Da die Boulevard-Zeitungen keine anderen Quellen nennen, können ihre Berichte getrost ins Reich der Fabeln verwiesen werden.

2. Der MDR habe größere Beträge in sogenannten "stillen Reserven" angesammelt, solle diese auflösen und zur Erfüllung des Rundfunkauftrags einsetzen. Richtig ist, dass…

… Geldanlagen unverzichtbar sind, weil sie zur Bedienung zukünftiger Verpflichtungen wie Leasingraten für die Landesfunkhäuser, Betriebsrenten sowie anderer Verbindlichkeiten benötigt werden. Dies hat überhaupt nichts mit Spekulation oder gar Zockerei zu tun. Fahrlässig hingegen wäre es, wenn man vereinnahmte Gelder, die nicht sofort ausgegeben werden können, nicht "arbeiten" ließe und insofern auf Zinserträge verzichten würde. Bei diesen Geldanlagen können stille Reserven entstehen.

Wie z. B. Lebensversicherer diversifiziert der MDR seine Finanzanlagen. Maximal 35 % der Anlagen entfallen auf Aktien, deren Kurse naturgemäß steigen und fallen. In der Zeit ab 2003 sind diese kontinuierlich gestiegen, wie der Landesrechnungshof berichtet.

3. Die "stillen Reserven" seien im Zuge der sich seit Mitte 2008 verschärfenden Finanzkrise deutlich zurückgegangen. Richtig ist, dass…

… sich angesichts der jüngsten Kursrückgänge an den Aktienmärkten die stillen Reserven wieder relativiert haben. Ausfälle hat es keine gegeben. Die Durchschnittsverzinsung aller Fonds des MDR seit Auflegung beläuft sich immer noch auf 3,7 % pro Jahr. Das heißt im Klartext, dass nicht ein Euro der Rundfunkgebühren verloren gegangen ist.

4. Der MDR habe über den in einer Dienstanweisung festgeschriebenen Satz von 35 Prozent hinaus in "risikobehaftete Geldanlagen" investiert und somit die Dienstanweisung verletzt. Richtig ist, dass…

… der MDR nicht in "risikobehaftete Geldanlagen" investiert hat. Das hat der LRH auch nicht behauptet. Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen LRH und MDR bezüglich der Zuordnung einzelner Wertpapierarten. So sah der LRH z. B. Genussscheine als Aktien an. Da diese Wertpapiere rentenähnlichen Charakter haben, waren sie zu Recht nicht dem Aktienanteil zuzurechnen. Demzufolge wurde nicht gegen die Dienstanweisung verstoßen.

Schlussendlich bleibt festzuhalten, dass die populistische Berichterstattung einiger Medien nicht haltbar und durch den Bericht der Landesrechungshöfe keinesfalls gedeckt ist. Im Übrigen hat der MDR die Anregungen der Rechnungshöfe aufgegriffen, die Neufassung der Dienstanweisung ist längst vom MDR-Verwaltungsrat für gut befunden worden.
Am Ende bleibt: ein Sturm im (Medien-)Wasserglas - und die Feststellung: der MDR hat nicht mit Gebührengeldern an der Börse gezockt. Und: Die Anlagepolitik des MDR ist seriös und erfolgreich.

http://www.mdr.de/presse/unternehmen/6288963.html
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