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Forum der Neuen Freiheit
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mo Jul 02, 2007 09:23 Titel: Schachtschneider Klage gegen die EU ? |
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Angeblich will Prof. Schachtschneider (vertrat auch Brunner und Gauweiler bei den Klagen gegen die EU bzw den Euro) eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
Es gab da wohl ein Focus Interview, aber im Netz findet man wenig dazu.
Hat jemand eine bessere Quelle ?
Schachtschneider: EU-Verfassung ist ein Ermächtigungsgesetz
Was bedeutet die EU-Verfassung? Wird darüber aufgeklärt? Was weiß der Parlamentarier, was der normale Bürger? Karl Albrecht Schachtschneider (Foto) ist Professor für Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen. Er hat für den CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler Verfassungsklage gegen den EU-Vertrag eingelegt. Das monströse Werk enthält zutiefst undemokratische Regelungen, die Angst machen. Schachtschneider ist der Ansicht, “dass die meisten Parlamentarier des Deutschen Bundestags wohl nicht im Ansatz wussten, was für einer Monster-Verfassung sie da zustimmten.” Der Verfassungsvertrag ist ein Ermächtigungsgesetz, das “von bösartigen Kräften benutzt werden will - und die deutschen Politiker sehen weder Gefahren und Unheil, das auf uns in diesem Zusammenhang mit der EU-Verfassung zukommt.”
Die Informationen aus dem Interviev mit Professor Schachtschneider sind für jeden Bürger der EU essentiell! So enthält der Verfassungsvertrag beispielsweise die Möglichkeit,
der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!
Frage: Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?
Schachtschneider: Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht.
Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukünftigen Verfassung für 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den “Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts”. Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluss der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluss, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.
Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung ändernder Europäischer Beschluss “tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft”. Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genügt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind überhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche Verträge geschlossen werden.
Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider Häuser, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermächtigt aber zur Änderung durch einen Europäischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluss ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genügt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers. Die Auswärtige Gewalt ist grundsätzlich Sache der Bundesregierung.
Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den Präsidenten des Rates und der Kommission unter sich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil ändern. Sie werden das auch tun, ich denke sehr bald.
Frage: Der EU-Verfassungsvertrag ist ein dickes Buch, das kein Mensch ohne weiteres versteht. Wie kann man darüber eine Volksabstimmung abhalten? Sie sagen ja, sogar die Abgeordneten könnten es nicht verstehen.
Schachtschneider: Den Einwand kenne ich, er ist berechtigt. Die Abgeordneten kennen den Vertrag nicht. Das ist bedauerlich, aber sie könnten ihn schon verstehen, wenn sie mich mal zwei bis drei Stunden anhören würden. Aber sie holen mich nicht, sie holen nur Integrationisten, die also die Probleme gar nicht sehen, geschweige denn ansprechen. Ich kenne ja die Protokolle des Europaausschusses. Aber dumm sind die Menschen nicht, sie sind einfach nicht informiert. Sie werden falsch informiert (…)
Frage: Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?
Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung.
Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.
Kurz gesagt: Die EU-Verfassung ermöglicht die Abschaffung der Demokratie und die Bildung eines “Willkür- und Tyrannenstaates, ja eine Diktatur eines kleinen Kreises von EU-Politikern, der nicht einmal gewählt, sondern nur berufen wurde.”
http://www.politicallyincorrect.de/2007/01/schachtschneider-eu-verfassung-ist-ein-ermaechtigungsgesetz/ |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Do Jul 05, 2007 13:52 Titel: |
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Ein Rückblick auf die Verfassung:
Argumente gegen die Zustimmung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa
Kurzfassung
11. Mai 2005
Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider
1. Der Verfassungsvertrag ist mittels des Konventsverfahrens ohne demokratische Dignität oktroyiert worden.
2. Nach dem demokratischen Prinzip des Grundgesetzes darf Deutschland seine existentielle Staatlichkeit nicht auf eine Europäische Union übertragen, die keine eigenständige demokratische Legitimation und keine originäre Hoheitsgewalt hat. Die Gründung des existentiellen Unionsstaates setzt eine sich dafür öffnende neue Verfassung Deutschlands nach Art. 146 GG voraus, die nur durch Referendum des Deutschen Volkes gegeben werden kann.
3. Die Politische Klasse akklamiert ohne ernsthaften Diskurs dem Verfassungsvertrag und versucht die Öffentlichkeit durch Propaganda und medienwirksame Feierlichkeiten zu beruhigen. Ohne hinreichenden Diskurs in der Öffentlichkeit und insbesondere in den Parlamenten des Bundes und der Länder ist die Europäische Staatsgründung demokratiewidrig, nicht anders als der Unionsstaat, der gegründet werden soll.
4. Als echter Bundesstaat ist die Europäische Union mit Aufgaben und Befugnissen eines existentiellen Staates ausgestattet, ohne daß diese durch ein Europäisches Volk, das sich zu einem existentiellen Staat verfaßt hat, legitimiert wird.
Die Völker der Mitgliedstaaten können die gemeinschaftliche Ausübung der übertragenen Hoheitsrechte nur legitimieren, wenn das demokratisch unverzichtbare Prinzip der begrenzten Ermächtigung eingehalten wird. Allein dieses Prinzip ermöglicht die Verantwortbarkeit der Unionspolitik durch die nationalen Parlamente. Die darüber hinaus gehenden weiten und offenen Ermächtigungen der Union mißachten das demokratische Prinzip des Grundgesetzes auch insoweit, als dieses nach Art. 79 Abs. 3 GG unabänderlich ist.
...
13. Die Grundrechtecharta ermöglicht für den Kriegsfall und den Fall unmittelbarer Kriegesgefahr die Todesstrafe.
Diese kann nach den verteidigungspolitischen Ermächtigungen der Union eingeführt werden. Um einen „Aufruhr“ oder „Aufstand“ „rechtmäßig niederzuschlagen“, darf trotz des Rechts auf Leben (Art. II-62 VV) getötet werden.
In der Erklärung betreffend die Erläuterungen zur Charta der Grundrechte, die die gleiche Verbindlichkeit hat wie die Grundrechte selbst, steht:
„3. … a) Art. 2 Abs. 2 EMRK:
Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtwidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …“.
14. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein existentielles Staatsgebiet. Dessen Sicherheit zu gewährleisten übernimmt mehr und mehr die Europäische Union, ohne das wirklich leisten zu können. Die Europäische Staatsanwaltschaft und der Europäische Haftbefehl greifen tief in die nationale Strafhoheit ein.
15. Die Mitgliedstaaten verlieren weitgehend die Verteidigungshoheit durch Integration der Streitkräfte in die Gemeinsame Verteidigung. Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktbewältigung und Stärkung der internationalen Sicherheit können Kriege sein, wie sie gegen den Irak geführt wurden. Eine (humanitäre) Intervention dieser Art ist durch das völkerrechtliche Gewaltverbot untersagt. Die Union aber spricht sich das Recht zum Kriege zu.
16. Die finanzpolitische Generalklausel des Art. I-54 VV ermöglicht der Union, europäische Steuern zu erheben oder weitere Kategorien der Mittelbeschaffung einzuführen, ohne daß die nationalen Parlamente dem zustimmen müßten.
Im vereinfachten Änderungsverfahren des Art. IV-445 VV ist der Europäische Rat ermächtigt, den Kern der Verfassung, nämlich alle Regelungen des Teils III Titel III, der den Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und viele andere Politikbereiche umfaßt, ganz oder zum Teil zu ändern, ohne daß die nationalen Parlamente oder gar Völker dem zustimmen müßten. Auch das Europäische Parlament und die Kommission sind nur anzuhören. Zwar dürfen die Zuständigkeiten der Union nicht überschritten werden, aber diese Zuständigkeiten sind in Art. I-13 und 14 VV äußerst weit gefaßt. Die engeren Regelungen des Teils III der Verfassung über die Politiken und Verfahren sind nicht maßgeblich, weil sie keine „Zuständigkeiten“ regeln. Für die mitgliedstaatliche Zustimmung genügt die der Bundesregierung, weil der Europäische Beschluß des Europäischen Rates kein völkerrechtlicher Vertrag ist, wie ihn Art. 59 Abs. 2 GG voraussetzt.
http://www.oer.wiso.uni-erlangen.de/Arg.pdf |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Fr Okt 05, 2007 08:45 Titel: |
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Die EU Verfassung heimlich durch die Hintertür...
=== Volk darf nicht über EU-Vertrag abstimmen
Vor zwei Jahren hatten die Niederländer die EU-Verfassung in einer Volksabstimmung abgelehnt. Über den neuen EU-Reformvertrag lässt die Regierung von Ministerpräsident Balkenende nun lediglich das Parlament abstimmen. Mit der Angst vor einem weiteren Nein vom Volk soll das aber nichts zu tun haben.
Die niederländische Regierung will den Vorschlag für einen neuen EU-Reformvertrag nicht zur Abstimmung dem Volk vorlegen. Das beschloss das Kabinett von Ministerpräsident Jan Peter Balkenende. Die Niederländer hatten vor zwei Jahren in einer Volksabstimmung genau wie kurz zuvor die Franzosen die EU-Verfassung abgelehnt.
„Ich habe keine Angst vor einem weiteren Nein“, sagte Balkenende nach der Sitzung. Die Entscheidung über den Vertrag solle jedoch von den Abgeordneten gefällt werden. „Wofür haben wir ein Parlament?“ Die Entscheidung des Kabinetts war erwartet worden, nachdem sich der Regierungschef gegen eine Volksabstimmung ausgesprochen hatten. Die Sozialdemokraten, die zweitstärkste Partei in der Regierungskoalition, befürworten zwar mehrheitlich ein Referendum. Die Regierung bezeichnete eine solche Abstimmung aber als rechtlich nicht notwendig.
Keine der größeren Parteien in den Niederlanden hat sich gegen den Vertrag ausgesprochen. Er soll die EU-Verfassung ersetzen, die 2005 kurz nacheinander von den Franzosen und den Niederlanden abgelehnt worden war. Die Niederländer hatten sich damals mit 63 Prozent der Stimmen gegen den Verfassungsentwurf ausgesprochen. Balkenende versicherte, der neue Vertrag sei nicht so weitreichend wie der Entwurf von damals.
http://www.welt.de/politik/article1203789/Volk_darf_nicht_ueber_EU-Vertrag_abstimmen.html
=== Mitglieder einigen sich auf Grundlagenverträge
Die 27 Staaten der Europäischen Union haben sich auf zwei Schriftstücke geeinigt, die der Gemeinschaft eine neue rechtliche Grundlage geben sollen. Damit geht ein jahrelanger Streit zu Ende. Ratifiziert werden sollen die Verträge Mitte Oktober. Doch eine kleine Stolperfalle gibt es noch.
Der jahrelange Streit um eine neue rechtliche Grundlage für die Europäische Union steht vor einem vorläufigen Ende. Rechtsvertreter der 27 EU-Staaten einigten sich nach Angaben der portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft in Brüssel auf den Text von zwei neuen Grundlagenverträgen. Diese sollen spätestens 2009 in Kraft treten. Bei einem Treffen am Dienstag habe es keine Einwände mehr gegen den Textentwurf gegeben, hieß es.
Die Staats- und Regierungschefs sollen nun bei einem Gipfeltreffen am 18. und 19. Oktober in Lissabon die Verträge unterzeichnen. Anschließend müssen die Regierungen sich um die Ratifizierung der Verträge bemühen. Sie treten an die Stelle des Verfassungsentwurfs, dessen Ratifizierung 2005 gescheitert war.
Nach Angaben der Ratspräsidentschaft soll der von den Juristen gebilligte Textentwurf nun übersetzt und gegen Ende der Woche vorgelegt werden. EU-Diplomaten wiesen in Brüssel darauf hin, dass rein theoretisch die Widerspruchsmöglichkeit gegen einzelne Textpassagen erst an diesem Mittwoch auslaufe: Erst dann finde die letzte Sitzung des Expertengremiums vor dem Gipfel statt.
http://www.welt.de/politik/article1231127/Mitglieder_einigen_sich_auf_Grundlagenvertraege.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Fr Okt 19, 2007 13:59 Titel: |
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Über das Volk hinweg.
EU jubelt über "Vertrag von Lissabon", nur Polens Kaczynski stellt neue Forderungen
Nach sechs Jahren des Ringens haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in der Nacht auf den Reformvertrag verständigt. Selbst der polnische Präsident Kaczynski äußerte sich zufrieden, sprach aber bereits von Nachforderungen.
Der EU-Reformvertrag steht: Nach sechs Jahren des Ringens haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in der Nacht auf einen Vertragstext verständigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Einigung, die beim Gipfel in Lissabon erzielt wurde, als „großen Erfolg“. Sie kündigte an, dass das Dokument am 13. Dezember unterzeichnet werden solle. Der polnische Präsident Lech Kaczynski zeigte sich auch zufrieden und sagte: „Polen hat im Prinzip alles bekommen, was es wollte.“
...
Die wichtigste Errungenschaft des Reformvertrages, der die gescheiterte EU-Verfassung ersetzt, beschrieb Merkel mit den Worten: „Europa wird besser funktionieren.“ Sie zeigte sich auch zuversichtlich, dass der Vertrag bis zur Europawahl 2009 in Kraft sein werde. Für das Ratifizierungsverfahren bestehe eine „sehr viel höhere Sicherheit als vorher“, sagte sie. Die EU-Verfassung war 2005 am Nein der Franzosen und Niederländer gescheitert. Beim Gipfel versicherte der britische Premierminister Gordon Brown am Donnerstag, dass er den Vertrag dem Volk nicht zur Abstimmung vorlegen werde. Außer Irland, das laut Verfassung ein Referendum abhalten müsse, werde dies auch kein anderes EU-Land tun.
...
http://www.welt.de/politik/article1278944/EU_jubelt_ueber__Vertrag_von_Lissabon_nur_Polens_Kaczynski_stellt_neue_Forderungen.html
Die wichtigsten Bestimmungen
Der EU-Gipfel hat in der Nacht den Reformvertrag für Europa angenommen. Der „Vertrag von Lissabon" soll am 13. Dezember unterzeichnet und dann bis zu den Europawahlen 2009 ratifiziert werden.
MEHRHEITSENTSCHEIDUNGEN: EU-Beschlüsse werden dadurch erleichtert, dass künftig in vielen Fällen der Zwang zur Einstimmigkeit entfällt. Die Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit werden auf mehrere Dutzend neue Bereiche ausgedehnt, vor allem bei der polizeilichen und Justiz-Zusammenarbeit. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik sowie bei Änderung von EU-Verträgen gilt aber weiter das Prinzip der Einstimmigkeit.
STIMMRECHTE: Beim Abstimmungsverfahren in der EU gilt ab dem Jahr 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017 das Prinzip der „doppelten Mehrheit“. Danach erfordern EU-Beschlüsse im Ministerrat eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen. Bis dahin gilt weiter das im Vertrag von Nizza festgelegte komplizierte System der qualifizierten Mehrheit.
HOHER REPRÄSENTANT FÜR DIE AUßENPOLITIK: Die EU bekommt einen „Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik“. In seinem Amt werden die Funktionen des bisherigen EU-Außenbeauftragten und des EU-Außenkommissars gebündelt. Er ist Vize-Präsident der Kommission und erhält einen diplomatischen Dienst.
EU-RATSPRÄSIDENT: Die EU erhält einen Ratsvorsitzenden, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt. Der EU-Präsident bereitet unter anderem die Gipfeltreffen vor.
EU-KOMMISSION: Die EU-Kommission wird verkleinert. Von 2014 an sind in Brüssel nicht mehr alle, sondern abwechselnd nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten mit einem Kommissar vertreten. Die EU-Kommission muss künftig ihre Gesetzesvorschläge überprüfen und stichhaltig begründen, wenn dies mehr als die Hälfte der Parlamente der Mitgliedstaaten verlangt.
EU-PARLAMENT: Das EU-Parlament wird von 2009 an nur noch 750 statt bisher 785 Sitze umfassen. Wegen eines Kompromisses mit Italien verliert der Parlamentspräsident sein Stimmrecht, das er aber bereits jetzt in der Praxis nicht ausübte. Das Parlament erhält erstmals ein Mitspracherecht in den wichtigen Fragen der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung.
AUSTRITT: Der Vertrag sieht erstmals die Möglichkeit eines Austritts aus der Europäischen Union vor. Der austretende Staat muss die Bedingungen mit den EU-Partnern aushandeln.
PETITIONSRECHT: Mit mindestens einer Million Unterschriften können Bürger künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Die Kommission ist dazu allerdings nicht verpflichtet.
GRUNDRECHTECHARTA: Durch einen Verweis im Reformvertrag wird die Grundrechtecharta aus dem Jahr 2000 rechtsverbindlich. Die Charta legt in 54 Artikeln die Bürgerrechte wie Meinungsfreiheit und das Recht auf gute Verwaltung fest.
http://www.welt.de/politik/article1279049/Die_wichtigsten_Bestimmungen.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Sa Jan 05, 2008 13:08 Titel: |
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Pressemitteilung 16/2007
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Berlin, den 17.12.2007
BIW lehnt EU-Reformvertrag ab
Taschenspielertrick zur Umgehung des Bürgerwillens
Der Vorstand der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN
WUT lehnt den am Dienstag in Lissabon unterzeichneten sog.
"EU-Reformvertrag" mit Nachdruck ab. Der EU-Reformvertrag
kam auf Initiative der deutschen Bundeskanzlerin Angela
Merkel zustande. Er entspricht inhaltlich in weiten Teilen
der Europäischen Verfassung, der die Völker Frankreichs und
der Niederlande vor 2 Jahren in Referenden eine klare Absage
erteilten.
"Der jetzt unterzeichnete EU-Reformvertrag ist ein geschick-
ter Taschenspielertrick unverbesserlicher Europa-
Zentralisten. Ihr Ziel ist es, die Souveränität der demokra-
tischen Nationen und damit das Selbstbestimmungsrecht der
europäischen Völker in einem Brüsseler Superstaat aufgehen
zu lassen. Dieses Ziel soll auf Biegen und Brechen durchge-
setzt werden, im Zweifel ohne Rücksicht auf den Willen der
Bürger", so Jan Timke, Vorsitzender und Sprecher der BIW.
Anders als seine Befürworter behaupten wird das eklatante
Demokratiedefizit in der Europäischen Union durch den EU-
Reformvertrag nicht beseitigt. Der Europäische Rat, beste-
hend aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaa-
ten, bleibt das Machtzentrum der EU. Dem Europäischen Parla-
ment billigt der Reformvertrag lediglich eine geringe Aus-
weitung der Mitwirkungsrechte zu. Die nationalen Volksver-
tretungen sollen Gesetzesvorlagen aus Brüssel, die ab 2009
"Regulationen" und "Direktiven" heißen werden, auch zukünf-
tig nur abnicken dürfen. Eine unmittelbare Mitwirkung am
europäischen Gesetzgebungsprozeß bleibt den Abgeordneten
dagegen verwehrt. Die BIW erinnern in diesem Zusammenhang
daran, daß bereits heute 70-90% der deutschen Innenpolitik
von Brüssel bestimmt werden.
Das mit dem EU-Reformvertrag eingeführte "europäische Bür-
gerbegehren" ist nur eine "populistische Schmeichelei mit
schmaler demokratischer Substanz", wie Heribert Prantl in
der Süddeutschen Zeitung treffend feststellte. Denn selbst
ein erfolgreiches Begehren mit mehr als einer Million Unter-
stützungsunterschriften verpflichtet die EU-Kommission
nicht, den Wünschen der Menschen durch eine Gesetzesinitia-
tive auch zu entsprechen. Die ebenfalls hochgelobte
europäische Grundrechtscharta bringt keine echte Stärkung
der Bürgerrechte, die bereits durch die nationalen Verfas-
sungen der Mitgliedsländer wie das deutsche Grundgesetz hin-
reichend geschützt sind. Tatsächlich wird mit der verbind-
lichen Grundrechtscharta ein weiteres Einfallstor für euro-
päische Institutionen und hier vor allem den Europäischen
Gerichtshof geschaffen, um die Lebensverhältnisse in den
Mitgliedsstaaten nach den Vorstellungen Brüssels zu bestim-
men.
"Die BIW lehnen den EU-Reformvertrag klar ab. Dieses Mach-
werk zementiert den Weg Europas in einen zentralistischen
Einheitsstaat. Freiheit und Demokratie werden so zerstört.
Das kann nicht im Interesse der Bürger sein. Da es in
Deutschland leider keine Volksabstimmung geben wird, kann
der Reformvertrag bei uns nur noch vom Bundesverfassungs-
gericht gestoppt werden. Die BIW unterstützen deshalb die
Verfassungsklage des angesehenen Erlanger Staatsrechtlers
Prof. Dr. Schachtschneider gegen den EU-Reformvertrag, die
demnächst in Karlsruhe eingereicht wird", so Jan Timke
abschließend.
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Pressemitteilung 17/2007
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Berlin, den 28.12.2007
BIW empört über Münchener U-Bahn-Überfall
Gesetzesverschärfungen und neue Rechtsprechung gefordert
Mit Empörung hat der Vorstand der bundesweiten Wählerverei-
nigung BÜRGER IN WUT (BIW) auf den brutalen Angriff gegen
einen 76-jährigen Rentner in München reagiert. Der Mann war
von zwei Jugendlichen zusammengeschlagen und lebensgefähr-
lich verletzt worden, nachdem er die beiden Jugendlichen
zuvor darum gebeten hatte, das Rauchverbot in der U-Bahn zu
beachten. Bei den polizeibekannten Serientätern handelt es
sich um einen 17-jährigen Griechen und einen 20-jährigen
Türken.
"Nach der abscheulichen Gewalttat von München darf die Poli-
tik nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Jetzt muß
gehandelt werden, und zwar schnell. Notwendig ist nicht nur
eine Verschärfung des Straf- und Ausländerrechts. Auch in
der Rechtsprechung muß endlich ein Umdenken einsetzen. Rich-
terliche Milde gegenüber jugendlichen Intensivtätern ist der
völlig falsche Weg, um das wachsende Problem der schweren
Jugendkriminalität in den Griff zu bekommen", so Jan Timke,
Vorsitzender und Sprecher der BIW.
Die BÜRGER IN WUT setzen sich dafür ein, die zeitige Frei-
heitsstrafe für Jugendliche von heute 10 auf 15 Jahren zu
erhöhen. Bei schweren Delikten und Wiederholungstätern muß
der Gesetzgeber die Verhängung von Haftstrafen verbindlich
vorschreiben, um eine laxe Rechtsprechung auf Kosten der
öffentlichen Sicherheit zu verhindern. Auf Gewalttäter im
Alter zwischen 14 und 17 Jahren ist auch dann das Erwach-
senenstrafrecht anzuwenden, wenn der Delinquent zur Tatzeit
den Reifegrad eines Volljährigen hatte. Gleichzeitig
sprechen sich die BIW für die flächendeckende Einrichtung
geschlossener Heime zur Unterbringung jugendlicher Intensiv-
täter aus.
Darüber hinaus müssen die rechtlichen Möglichkeiten, auslän-
dische Straftäter aus Deutschland abzuschieben, verbessert
werden. Dabei darf es zukünftig keinen Unterschied mehr
machen, ob der Gesetzesbrecher aus einem Mitgliedsland der
Europäischen Union oder einem Drittstaat kommt. Die BIW for-
dern deshalb eine Modernisierung der Freizügigkeitsregeln in
der Europäischen Union mit dem Ziel, die Abschiebung krimi-
neller EU-Ausländer aus Deutschland zu erleichtern. Außerdem
ist endlich der Beschluß 1/80 des Assoziationsrates EU-Tür-
kei aufzuheben, der türkische Staatangehörige gegenüber
anderen Nicht-EU-Ausländern unangemessen privilegiert.
Dadurch wird die Abschiebung krimineller Türken in ihr Her-
kunftsland deutlich erschwert.
"Es ist unerträglich, wenn der bayerische Innenminister
Herrmann öffentlich einräumen muß, gegen den tatbeteiligten
Griechen ausländerrechtlich nichts unternehmen zu können,
weil der aus einem EU-Land kommt. Und selbst bei dem tür-
kischen Täter ist nicht sicher, ob dessen Abschiebung nach
Haftverbüßung juristisch möglich ist. Die heutige Gesetzes-
lage ist ein Schlag ins Gesicht aller in Deutschland
rechtstreu lebender Menschen, deutscher wie ausländischer",
so Jan Timke abschließend.
(Ende der Pressemitteilung)
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Do Feb 21, 2008 14:21 Titel: |
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Deutscher Widerstand gegen EU-Vertrag wächst
Ausgerechnet Deutschland steht der Reform der EU im Wege. Eine drohende Klage gegen den Lissaboner Vertrag droht das Reformwerk zu verzögern. Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler erwägt eine Beschwerde in Karlsruhe und bringt damit den Bundespräsidenten in die Zwickmühle.
Der "Lissabonner Vertrag" gilt als Angela Merkels wichtigstes europapolitisches Projekt. Mit der unter maßgeblicher Beteiligung der Bundeskanzlerin ausgehandelten Reform gibt sich die EU eine neue Rechtsgrundlage. Doch nun trifft das ambitionierte Vorhaben ausgerechnet in Merkels Heimat auf Widerstände.
Nach Informationen von WELT ONLINE erwarten führende Abgeordnete der Berliner Regierungsparteien, dass Deutschland die EU ausbremsen und der neue Vertrag erst viel später als geplant umgesetzt werden könnte.
Hintergrund der Befürchtungen sind geplante Verfassungsklagen gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zur EU-Reform, die schnellere und bessere Entscheidungen in Europa ermöglichen und am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll. Sowohl die Linkspartei als auch der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler prüfen derzeit Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie könnten dazu führen, dass Bundespräsident Horst Köhler den neuen Vertrag nach der für Mai vorgesehenen Abstimmung im Bundestag möglicherweise nicht fristgerecht unterschreibt und die notwendige Ratifizierungsurkunde aus Deutschland nicht rechtzeitig in Rom, der Wiege der Europäischen Verträge, hinterlegt werden kann.
Dies würde die Planungen in Brüssel auf den Kopf stellen und ein Inkrafttreten der neuen Entscheidungsregeln für die gesamte EU verzögern. "Der Druck auf Köhler wird gewaltig sein", sagte ein Abgeordneter, der in die Entscheidungsprozesse eingebunden ist.
Bundespräsident Horst Köhler in der Zwickmühle
Die Sorge in den Regierungsparteien ist nicht unbegründet. Köhler hatte es bereits im Juni 2005 abgelehnt, das deutsche Gesetz zur am Ende wegen des ‚Neins’ der Niederländer und Franzosen gescheiterten EU-Verfassung zu unterschreiben. Auch damals hatte Gauweiler Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Der für die Klage am Bundesverfassungsgericht zuständige Berichterstatter, Siegfried Broß, hatte Köhler in einem Telefonat geraten, vor einer Unterschrift erst den Richterspruch abzuwarten. Köhler folgte dem Rat – er fürchtete eine Blamage, falls Karlsruhe der Klage Gauweilers gefolgt wäre und damit eine andere Rechtsauffassung als das Bundespräsidialamt vertreten hätte. Der Zweite Senat des Gerichts verzichtete dann aber auf eine Entscheidung, weil die EU die Verfassungspläne auf Eis legte und in den "Lissabonner Vertrag" überführte.
In Regierungskreisen hofft man nun, dass sich der Bundespräsident im Fall der für Sommer erwarteten neuen Klagen anders verhalten wird als 2005. Im Klartext heißt das: Köhler soll den Vertrag trotz möglicherweise anhängiger Verfahren vor dem Verfassungsgericht unterschreiben. Das ist formal möglich, es entspricht aber nicht der Etikette der beiden Verfassungsorgane.
Köhler sitzt in einer Zwickmühle: Er riskiert, kurz vor einer möglichen Wiederwahl als Bundespräsident im Mai 2009 durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts gegen die Rechtmäßigkeit des "Lissabonner Vertrags" beschädigt zu werden. Auf der anderen Seite kann sich Deutschland als treibende Kraft hinter der neuen EU-Reform kaum erlauben, das Regelwerk zu blockieren. "Der außenpolitische Schaden wäre immens, Deutschlands Rolle in der EU schwer beschädigt", heißt es in Berlin.
Der EU-Vertrag kann immer noch scheitern
Die Zukunft des umstrittenen neuen EU-Vertrags, der im Herbst vorigen Jahres von den 27 Staats- und Regierungschefs verabschiedet wurde, ist aber auch ohne die Entscheidungen in Deutschland weiter unsicher. Bisher haben fünf Staaten den Vertrag ratifiziert: Rumänien, Ungarn, Malta, Slowenien und Frankreich.
Auch Großbritannien dürfte den neuen Entscheidungsregeln trotz großer Bedenken in weiten Teilen der Bevölkerung letztlich zustimmen. Ganz anders sieht es in Irland aus. Dort muss eine Volksbefragung entscheiden. Nach neuesten Umfragen wollen aber nur 26 Prozent der Iren dafür stimmen. Hinzu kommt, dass viele Iren das Referendum offenbar als Votum gegen Regierungschef Bertie Ahern nutzen wollen. "Das ist ganz normal. Ich bin auch sicher: Wenn die Franzosen morgen abstimmen müssten, ginge es mehr um Carla Bruni als um alles andere", sagte Irlands Europaminister Dick Roche.
http://www.welt.de/politik/article1696580/Deutscher_Widerstand_gegen_EU-Vertrag_waechst.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Fr Apr 11, 2008 12:37 Titel: |
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Kommt aus einer etwas anderen Ecke:
Petition für eine Volksabstimmung zum EU-Vertrag.
http://x09.eu/de/home/ |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Fr Mai 09, 2008 14:33 Titel: |
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Heimlich, still und leise durch die Hintertür.
| Zitat: | | Der Bundestag hat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit dem EU-Reformvertrag zugestimmt. |
http://www.bundesregierung.de/nn_1264/Content/DE/Artikel/2008/04/2008-04-24-merkel-ratifizierung-lissabon-vertrag.html
Deshalb lohnt sich ein Blick auf folgende interessante Seite
http://www.eu-vertrag-stoppen.de
Sowie auf
http://de.youtube.com/watch?v=qWZbEKjcd1M&feature=related
Etwas älter, aber trotzdem interessant:
http://www.bueso.de/artikel/europa-nicht-als-grossstaat-sondern-als-republik-republiken-organisieren
Europa nicht als Großstaat, sondern als "Republik der Republiken" organisieren
Interview mit Prof. Karl Albrecht Schachtschneider über die EU-Verfassung
Juni 2005
Prof. Karl Albrecht Schachtschneider vertritt die Verfassungsklage des Abgeordneten Dr. Peter Gauweiler gegen den EU-Verfassungsvertrag. Er lehrt Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg und gehört zu den besten Kennern des Europarechts und der Europäischen Verfassung. 1992 führte er die Verfassungsbeschwerde gegen den Maastrichter Vertrag, 1998 klagte er, zusammen mit den Professoren Hankel, Nölling und Starbatty, gegen die Einführung des Euro. Das folgende Gespräch mit Prof. Schachtschneider führten Gabriele Liebig und Alexander Hartmann am 3. Mai in Nürnberg.
Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung
Das Maastricht-Urteil von 1993
Verlust der "existentiellen Staatlichkeit"
Wiederkehr der Todesstrafe?
Eigenartige Grundrechte
Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit
Wie geht es weiter mit Europa?
Ein europäischer Großstaat kann nicht demokratisch sein
Verbund der Nationalbanken statt EZB
Die Sache des Volkes
Herr Prof. Schachtschneider, Sie haben eine umfangreiche Verfassungsbeschwerde gegen den EU-Verfassungsvertrag erhoben. Was sind dabei die allerwichtigsten Punkte?
Schachtschneider: Die eigentliche Triebfeder dieser ganzen Arbeit ist die Verteidigung des Rechts bei der europäischen Integration. Ich akzeptiere das Integrationsprinzip im Grundgesetz, aber es darf dabei das Recht nicht verloren gehen. Das ist ein politischer Standpunkt, der auch beim Bundesverfassungsgericht durchaus Anklang findet - schon im Maastrichtprozeß.
Es gibt für mich keine Freiheit ohne Recht, aber auch kein Recht ohne Staat. Das Recht, und damit die Freiheit, insbesondere die Menschenrechte, sind im Zuge der Integrationsentwicklung in großer Gefahr oder sogar weitgehend schon verloren. Ich will versuchen, zu retten, was zu retten ist. Das ist für mich Pflicht. Irgend jemand in Deutschland muß dafür sorgen, daß diese Frage ernsthaft erörtert wird, und das kann ich nur beim Bundesverfassungsgericht veranlassen. Niemand sonst ist bereit, den Verfassungsvertrag ernsthaft zu erörtern - außer Ihnen, erfreulicherweise. Die Medien tun es im großen und ganzen nicht und Bundestag und Bundesrat eben auch nicht, trotz der Bemühungen von Dr. Peter Gauweiler.
Damals im Maastrichtprozeß ist es mir gelungen, eine ernsthafte Diskussion herbeizuführen. Natürlich geht es mir nicht nur um die Diskussion, sondern um die Veränderung des Vertrages, weil er falsch ist und großen Schaden anrichtet.
Zu den Prinzipien, die ich vertrete, der Freiheit im weitesten Sinne, gehört auch das Eigentum, vor allem aber die großen Strukturprinzipien, welche die Freiheit stützen: Demokratie und Rechtsstaat, Sozialstaat und Föderalismus. Alle diese Prinzipien des Art. 20 GG gehen mehr und mehr durch die europäische Integrationsentwicklung verloren. Der Verfassungsvertrag ist ein Meilenstein der Entwicklung in den Unrechtsstaat.
Der Verfassungsvertrag als Ermächtigung
Er ist nicht einmal der Schlußpunkt. Der Vertrag ist auf Weiterentwicklung angelegt. Er enthält Möglichkeiten, die Angst machen sollten: etwa die der Wiedereinführung der Todesstrafe, nicht in jeder Situation, aber im Kriegsfall und bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr! Ins Recht gesetzt wird auch die Tötung, wenn sie nötig ist, um Auflauf und Aufruhr niederzuschlagen. Das heißt, laut EU-Grundrechtecharta hätte man in einer Situation wie in Leipzig 1989 schießen dürfen!
Das ist ja unglaublich! Können Sie das näher erläutern?
Schachtschneider: Wir werden später darauf zurückkommen, wenn es um die Grundrechte geht. Aber wenn ein Bundestagsabgeordneter Ja zu dem Vertrag sagt, dann weiß er nicht, was er tut! Er kennt den Vertrag nicht.
Hinzu kommt: Die Bestimmung IV-445 ermöglicht die vereinfachte Änderung dieses Vertrages und damit der zukünftigen Verfassung für 500 Millionen Menschen. Das betrifft die gesamte Wirtschaftsverfassung mit Binnenmarkt, Währungsunion, Wettbewerbsrecht, bis hin zum Verbraucherschutz und Sozialpolitik, aber auch die Sicherheitsverfassung in der Innenpolitik, den "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts". Diese gesamten Regelungen in Titel III Teil III des Vertrags können durch Beschluß der Staats- und Regierungschefs, also durch Europäischen Beschluß, geändert werden. Das Europäische Parlament wird dazu nur angehört, die nationalen Parlamente werden überhaupt nicht einbezogen.
Das heißt, dieses Papier wird keinen langen Bestand haben, es ist ein Ermächtigungsgesetz. Das ist raffiniert geregelt, ich habe das nur mit Mühe entdeckt. Der normale Politiker kann einen solchen Vertragstext gar nicht lesen. Da steht z.B., ein solcher, den Inhalt der Verfassung ändernder Europäischer Beschluß "tritt erst nach Zustimmung der Mitgliedstaaten im Einklang mir ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft". Das klingt wunderbar, aber in Deutschland genügt die Zustimmung der Bundesregierung. Bundestag und Bundesrat sind überhaupt nur zustimmungsberechtigt, wenn völkerrechtliche Verträge geschlossen werden.
Die EU-Verfassung ist ein völkerrechtlicher Vertrag. Er bedarf der Zustimmung beider Häuser, mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ermächtigt aber zur Änderung durch einen Europäischen Beschluß, und dieser Änderungsbeschluß ist nun einmal kein völkerrechtlicher Vertrag! Und wenn es kein Vertrag ist, dann genügt, wie bei der ganzen NATO-Rechtsprechung, im Prinzip die Zustimmung des Außenministers. Die Auswärtige Gewalt ist grundsätzlich Sache der Bundesregierung.
Das geht an der demokratischen Willensbildung vorbei. Es erfordert keine Volksabstimmung, auch nicht in Frankreich, Großbritannien und sonstwo. Es erfordert bei uns auch keine parlamentarische Beteiligung. Das machen die Staats- und Regierungschefs mit den Präsidenten des Rates und der Kommission unter sich aus. Sie können wesentliche Teile des Verfassungsvertrages insgesamt oder zum Teil ändern. Sie werden das auch tun, ich denke sehr bald.
Absprachen zwischen den Regierungen sind ja an sich nichts Schlimmes, solange die geltende Verfassungsordnung, das Grundgesetz gewahrt bleibt. Aber schon die Bezeichnung EU-Verfassung - in Verbindung mit der Regel: Europäisches Recht bricht nationales Recht - bedeutet ja, daß unsere Verfassung dann nur noch untergeordneten Wert hätte?
Schachtschneider: Ja, so ist das geregelt: Das gesamte europäische Recht, auch das Sekundärrecht und Tertiärrecht, also jede kleine Regelung, hat Vorrang vor den Verfassungen der Mitgliedstaaten. Aber das wird beim Bundesverfassungsgericht nicht durchgehen, so wie auch der Maastrichter Vertrag damals zugunsten des nationalen Parlamentarismus eingegrenzt wurde.
Ich bin auch für eine erhebliche Stärkung der Referenden. Wir finden in diesem Parteienstaat nur wieder zu demokratischen Strukturen zurück, wenn Volksabstimmungen zugelassen sind. Auf diese besteht freilich längst ein Anspruch.
Der EU-Verfassungsvertrag ist ein dickes Buch, das kein Mensch ohne weiteres versteht. Wie kann man darüber eine Volksabstimmung abhalten? Sie sagen ja, sogar die Abgeordneten könnten es nicht verstehen.
Schachtschneider: Den Einwand kenne ich, er ist berechtigt. Die Abgeordneten kennen den Vertrag nicht. Das ist bedauerlich, aber sie könnten ihn schon verstehen, wenn sie mich mal zwei bis drei Stunden anhören würden. Aber sie holen mich nicht, sie holen nur Integrationisten, die also die Probleme gar nicht sehen, geschweige denn ansprechen. Ich kenne ja die Protokolle des Europaausschusses. Aber dumm sind die Menschen nicht, sie sind einfach nicht informiert. Sie werden falsch informiert, z.B. jetzt über den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zu Dr. Peter Gauweilers Verfassungsklage. Der Beschluß ist geradezu eine Aufforderung zum Tanz - zum richtigen Zeitpunkt, am 27. Mai!
Das Maastricht-Urteil von 1993
Die Verhandlung über Ihre Verfassungsbeschwerde wurde also einfach vertagt bis nach der Bundestagsentscheidung?
Schachtschneider: Genau. Unser Antrag ging darauf, daß der Bundestag die zweite und dritte Lesung unterläßt. Das wurde uns nicht zugestanden. Ich habe dafür Verständnis. Doch dann wird in dem Beschluß auf den Maastrichtprozeß hingewiesen, den ich ja nun kenne, als wollten Sie sagen: "Das müßten Sie doch wissen, Herr Schachtschneider, Sie haben ja den Prozeß selbst geführt." Ich nehme es als Wink mit dem Zaunpfahl: Wenn Ihr am 27. Mai kommt, dann werden wir die Ratifikation unterbrechen, bis wir entschieden haben. Und das kann ein Jahr dauern.
Was war das Wichtigste an diesem Maastrichturteil?
Schachtschneider: Erstens war fast sensationell das Zugeständnis eines vorher nie zugestandenen Grundrechts: daß nämlich der Bürger Anspruch auf substantielle Vertretung durch den Deutschen Bundestag habe. Dann müssen diese Volksvertreter aber auch etwas zu vertreten haben; sie müssen Befugnisse haben, die den Namen verdienen - "substantielle Befugnisse" war das Wort. Ich hatte vorgetragen, die Staatlichkeit Deutschlands würde durch den Maastrichter Vertrag so sehr entleert, daß Art. 38 - das Grundrecht, wonach Abgeordnete Vertreter des ganzen Volkes sind - weitestgehend leerläuft. Und die Verfassungsrichter meinten, das sei "noch nicht" der Fall. Zweimal sagten sie "noch nicht" im Urteil von 1993.
Aber jetzt, mit der "EU-Verfassung", ist diese Grenze nun wirklich überschritten! Darum geht es in diesem Prozeß. Die Kollegen der Gegenseite fanden, dieses Grundrecht, was ich da vortrüge, sei denkunmöglich. Aber das Bundesverfassungsgericht hat mir zugestimmt. Und davon rücken die Verfassungsrichter nicht wieder ab. Das halte ich für ausgeschlossen.
Ich stütze den Rechtsschutz gegen den Verfassungsvertrag lieber auf die politische Freiheit; denn Art. 38, das Recht auf Vertretung des ganzen Volkes, ist nur ein Ausschnitt der politischen Freiheit. Aber in Deutschland ist die politische Freiheit als Grundrecht noch niemals anerkannt worden, was die Öffentlichkeit auch nicht weiß. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Grundrecht der politischen Freiheit ausdrücklich abgelehnt. Wir haben zwar die Freiheit, zu wählen, und eine wenn auch sehr begrenzte Redefreiheit. Aber die politische Freiheit, das Recht, Mitgesetzgeber zu sein, am politischen Geschehen, an der Polis, teilzuhaben - das ist der Kern meiner ganzen Lehre - ist bisher in Deutschland noch von keinem Gericht als allgemeines Grundrecht anerkannt worden.
Deshalb stütze ich die Klage auch auf Art. 38 GG; denn der Anspruch ist sicher. Es wird nur um die Frage der "existentiellen Staatlichkeit" und das Prinzip der begrenzten Ermächtigung gehen. Andere sprechen von Souveränität, doch das ist ein monarchischer Begriff, der schlecht zu einer republikanischen Verfassung paßt. Mit "existentieller Staatlichkeit" meine ich die wesentlichen Aufgaben und Befugnisse eines Staates, die unmittelbar mit dem Staat - und das ist ja nichts anderes als das Volk, organisiert als Staat, die Bürgerschaft, verfaßt durch das Verfassungsgesetz - verbunden sind. Der Kernsatz, den keiner abschaffen kann, ist: Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Aus dem Grunde darf die Europäische Union nur Befugnisse im Rahmen einer "begrenzten Ermächtigung" haben. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung ist der Schlüsselbegriff des Prozesses. Die demokratierechtliche Konzeption stammt von mir und wurde vom Bundesverfassungsgericht im Maastrichturteil auf diesen Begriff gebracht.
Die Befugnisse der Union - deren Ausübung mangels eines Unionsvolkes nicht originär demokratisch legitimiert ist - können nur so gehandhabt werden wie etwa Verordnungen zu Rechtsverordnungen. Die Ermächtigungen müssen so bestimmt sein, daß die nationalen Parlamente verantworten können, welche Politik von den Organen der Union gemacht wird. Deren Politik muß vom Deutschen Bundestag verantwortet werden können. Das ist sie aber nur, wenn sie hinreichend voraussehbar ist, weil die Ermächtigungen hinreichend bestimmt sind.
Wer den Verfassungsvertrag gelesen hat, weiß, daß es völlig anders ist. In der Verfassungsklage werde ich nachweisen, daß das Prinzip der begrenzten Ermächtigung nicht eingehalten ist und daß die Befugnisse, die übertragen werden, von existentieller Bedeutung für ein Volk sind und darum nicht auf einen Staatenverbund übertragen werden dürfen. Die existentielle Staatlichkeit der Europäischen Union geht bei weitem zu weit.
Das gilt ja auch für das Bundesverfassungsgericht selbst. Noch ist das Bundesverfassungsgericht das höchste Gericht der Deutschen, aber gemäß der EU-Verfassung dann nicht mehr.
Schachtschneider: So ist es! Es wird entmachtet. In meiner Klageschrift habe ich aufgezeigt, in wieweit die existentielle Staatlichkeit zum einen entgegen dem Grundgesetz auf die Europäische Union übertragen und zum anderen das Prinzip der begrenzten Ermächtigung verletzt ist.
Jedermann weiß, daß ein politischer Prozeß auch politisch entschieden wird und nicht nur dogmatisch. Wenn er ausschließlich nach Rechtsprinzipien entschieden würde, gäbe es gar keinen Zweifel, wie er ausginge. So wie der Verfassungsvertrag formuliert ist, kommt er in Karlsruhe nicht durch. Es ist die Frage, ob die Verfassungsrichter ihn gänzlich ablehnen - das müßten sie, aber werden es vielleicht nicht tun. Aber sie werden ihn zurechtstutzen wie damals den Maastrichtvertrag, möglicherweise in der Hoffnung, daß er vorher schon in Frankreich gescheitert ist. Ich bin meiner Arbeit aber durch die Entscheidung der Franzosen nicht enthoben.
Wissen Sie, ob es in anderen EU-Staaten auch Verfassungsbeschwerden gibt?
Schachtschneider: Nein, ich wüßte nicht, aber in Österreich wird, wie ich höre, darüber nachgedacht.
Verlust der "existentiellen Staatlichkeit"
In welchen Bereichen ist denn die "existentielle Staatlichkeit" gefährdet oder bereits verloren?
Schachtschneider: Wir haben die existentielle Staatlichkeit, sprich: die unverzichtbare nationale Hoheit, im Bereich der Wirtschaft fraglos verloren. Die Wirtschaftspolitik ist weitestgehend, die Währungspolitik völlig der Union überantwortet. Im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik sind uns dadurch, aber auch durch Befugnisse der Union, die Hände gebunden.
Wir haben insbesondere die existentielle Staatlichkeit in Sachen des Rechts, die Rechtshoheit, verloren. Das ist besonders schmerzlich. Wir stehen im Begriff, durch den Verfassungsvertrag die Hoheit in der Innenpolitik, nämlich in Sachen der Polizei und der Justiz, zu verlieren. Das geht noch viel weiter als der europäische Haftbefehl. Auch in Sachen Verteidigungspolitik haben wir kaum noch etwas zu sagen. Durch die Integration in die NATO war Deutschland nie souverän, aber jetzt geht die Hoheit auf diesem Gebiet gänzlich auf die Union über, die freilich an die NATO gebunden bleibt. Der Europäische Rat kann die Gemeinsame Verteidigung beschließen, nicht nur für den Einzelfall.
Am schlimmsten sehen Sie die Lage aber auf wirtschaftlichem Gebiet?
Schachtschneider:Ich erwähne nur die drei "Grundfreiheiten": die Dienstleistungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit und insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit. Der schlimmste Tort, den wir uns antun konnten, ist die Kapitalverkehrsfreiheit! Der Niedergang der deutschen Wirtschaft hängt zu einem Drittel damit zusammen.
Sie sprechen von der Deregulierung im Rahmen der Globalisierung?
Schachtschneider: Ja, ja. Wir haben uns jedwede Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs verbieten lassen und uns selbst verboten - nicht nur gegenüber Ländern der Europäischen Union, sondern gegenüber allen Ländern der Welt.
Im Rahmen der WTO?
Schachtschneider: Nein, das ist nicht in der WTO geregelt, sondern in Art. 56 des EG-Vertrags. Das hat kein Abgeordneter gemerkt. Dieses unbeschränkte Verbot ist seit 1994 unmittelbar anwendbar. Es ist die Kapitalverkehrsfreiheit, die uns hindert, Investitionspolitik zu machen, also jede Beschränkung des Transfers von Kapital, von Anteilsrechten - des von uns erwirtschafteten Kapitals!
Deutschland erwirtschaftet das stärkste Sparkapital, aber es wird am wenigsten in Deutschland investiert. Unser Kapital wird woanders investiert oder woanders hingegeben. Das ist unerträglich für Deutschland! Dieses kapitalpolitische Problem ist viel wichtiger als die lohnpolitischen und sozialpolitischen Probleme. Damit haben wir uns die Hände gebunden. Die deutsche Politik wird solange nichts bewirken können, bis wir einsehen und fordern: Entweder werden die "Grundfreiheiten" geändert und die Kapitalverkehrsfreiheit aufgegeben, oder wir scheiden aus der Union aus. Sonst hat Deutschland wirtschaftlich keine Chance. Jede andere Politik begleitet lediglich den wirtschaftlichen Niedergang zu Lasten der Bevölkerung. Die Shareholder machen auch im Niedergang Gewinne. Der Niedergang ist zur Ausbeutung bestens geeignet. Aber der deutschen Bevölkerung steht eine schwere Krise bevor, weil die Regelungen, die Rahmenbedingungen so sind.
Eigentlich müßte man doch hoffen können, eine Mehrheit für eine Änderung der Verträge zu bekommen, weil letztendlich alle europäischen Länder darunter leiden. Man muß es nur auf den Punkt bringen.
Schachtschneider: Problemlos. Aber Sabine Christiansen hat mich zu dem Thema noch nicht eingeladen.
Eine Folge des völlig ungeregelten Kapitalverkehrs ist ja auch, daß die Regierungen durch bestimmte Akteure auf den Finanzmärkten erpreßbar werden, indem gewisse Fonds drohen, den Markt mit Regierungsanleihen zu überschwemmen. Da war doch dieser spektakuläre Fall, als die Citigroup in London binnen zwei Minuten eine riesige Menge deutscher Staatsanleihen verkaufte, und zwar genau an dem Punkt, als die Montagsdemonstrationen anfingen und von Schröder verlangten, Hartz IV zu modifizieren.
Schachtschneider: Wir haben ihnen die Macht dazu gegeben! Weder die Bevölkerung noch die Abgeordneten haben gemerkt, daß wir mit dem Art. 56 EGV die Möglichkeiten der Politik weitestgehend aufgegeben haben. Wir haben uns der Wirtschaftshoheit begeben. Aber das gilt auch für die Dienstleistungsfreiheit, die Entsendeproblematik, das Herkunftslandprinzip. Herkunftslandprinzip heißt, daß für lebenswichtige Tätigkeiten im Lande nicht mehr wir die politische Verantwortung übernehmen und haben, nicht mehr wir bestimmen können, wie die Lebensmittel beschaffen, die Arbeitsverhältnisse gestaltet sind und vieles andere mehr, sondern irgendein anderes Land das regelt, auf dessen Politik wir keinen Einfluß haben. Das ist demokratisch untragbar.
Hier setzt ja auch die soziale Kritik an der EU-Verfassung, z.B. seitens der Gewerkschaften an.
Schachtschneider: Durch die Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit wird es möglich, daß Unternehmen in Deutschland Rechtsformen anderer Länder nutzen können - etwa die societé anonyme, limited company usw. Das hat der Europäische Gerichtshof durchgesetzt. Das heißt: Die deutsche Mitbestimmung ist am Ende! Mitte der siebziger Jahre wollten die Gewerkschaften die Mitbestimmung notfalls mit Generalstreik durchsetzen. Jetzt ist die Mitbestimmung erledigt! Das ist nur eine Sache, die aus der Rechtsprechung zum Herkunftslandprinzip folgt. Wenn jetzt irgendein "private equity"-Unternehmen in der französischen Rechtsform nach Deutschland kommt und Siemens oder DaimlerChrysler übernimmt, dann haben diese Unternehmen am nächsten Tag keine Mitbestimmung mehr. Diese Wirkung der Niederlassungsfreiheit war nicht voraussehbar, verantwortbar im Sinne einer begrenzten Ermächtigung.
Ihre Klage bietet dem Bundesverfassungsgericht also nun gewissermaßen eine letzte Gelegenheit, auf die Bremse zu treten - auch gegenüber dem Europäischen Gerichtshof?
Schachtschneider: Das Schlimmste bei alledem ist ja der Europäische Gerichtshof: Dessen letzter Präsident hat selbst gesagt: "Wir sind der Motor der Integration." Der Gerichtshof ist mächtiger als alle anderen europäischen Institutionen. Mittels der Grundfreiheiten kann er die gesamte Rechtsordnung umwälzen und hat das in weitem Umfang schon getan. Ich greife ausführlich - über sechzig Seiten - die Praxis des Europäischen Gerichtshofs zu den Grundfreiheiten an und sage: Die Grundfreiheiten sind keine begrenzte Ermächtigung. Auch der Europäische Gerichtshof unterliegt diesem Prinzip, das das Bundesverfassungsgericht damals im Maastrichturteil vorsichtig auch gegenüber dem Gerichtshof angemahnt hat. Der Gerichtshof darf die Grundfreiheiten nicht so weit interpretieren, daß seine Urteile eigentlich Vertragsänderungen sind.
Der Europäische Gerichtshof hat in Tausenden von Entscheidungen noch nicht einmal zu erkennen vermocht, daß ein Rechtsakt der Union grundrechtewidrig ist. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs finden immer alles in Ordnung, was die Kommission und der Rat machen. Außerdem sind die Richter für ihre Integrationsaufgabe von den Regierungen handverlesen. Sie beziehen ein Grundgehalt von 17 000 Euro, das ist mindestens das Dreifache dessen, was ein deutscher Ordinarius verdient. Hinzu kommen noch manche Spesen. Solche Gehälter haben bekanntlich eine Bestechungsfunktion. Diese Posten hat man gerne und man hat sie gerne nochmal. Die Richter können wiedergewählt werden, jeweils für sechs Jahre! Das ist keine richterliche Unabhängigkeit! In 50 Jahren haben sie nicht einen Rechtsakt aufgehoben, weil sie ihn für verfassungs- oder grundrechtswidrig erklärten. Vom Europäischen Gerichtshof ist kein Grundrechtsschutz zu erwarten.
Wiederkehr der Todesstrafe?
Stichwort Grundrechte: Sie erwähnten zu Anfang, daß nicht einmal das Recht auf Leben durch die Grundrechtecharta der EU-Verfassung verläßlich gesichert ist und unter bestimmten Umständen die Todesstrafe wieder möglich würde?
Schachtschneider: Ja, kommen wir zu den Grundrechten, z.B. dem Recht auf Leben, und sehen uns das im Detail an. In Art. II-62 VV steht: Niemand darf zum Tode verurteilt werden, niemand darf hingerichtet werden. - In Ordnung.
Aber das ist nicht die Wahrheit! Im Verfassungsvertrag steht nämlich, daß die Erklärungen zu den Grundrechten, die im Grundrechtekonvent unter Roman Herzog mit dem Text der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) übernommen worden und lange diskutiert worden sind, die gleiche Verbindlichkeit haben wie der Grundrechtstext selbst. In den Erklärungen kommt die Wirklichkeit! Die Grundrechtecharta richtet sich, jedenfalls in den klassischen Grundrechten, nach der EMRK von 1950. Damals war es wohl nicht anders möglich, als daß man den vielen Mitgliedstaaten des Europarates die Möglichkeit der Todesstrafe ließ. Deutschland hatte die Todesstrafe gerade abgeschafft, 1949, aber Frankreich, Großbritannien und viele andere Staaten hatten sie noch, und es wäre nie zu einer Menschenrechtserklärung gekommen, wenn man auf allgemeiner Abschaffung der Todesstrafe bestanden hätte.
Doch nun wurde diese Erklärung von 1950 - nach langer Diskussion, nicht aus Versehen - ganz bewußt übernommen, als maßgebliche Erklärung zur Grundrechtecharta. Und diese Erklärungen muß man lesen und verstehen können!
Darin steht zunächst auch einmal, daß niemand zum Tode verurteilt oder hingerichtet werden darf. Doch dann kommen die Erläuterungen, u.a. "Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels angesehen, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht worden ist, die unbedingt erforderlich ist, um jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen" - in Ordnung, Notwehr - , "jemanden rechtmäßig festzunehmen, oder jemand, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern" - das geht schon sehr weit, doch dann kommt es - "einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen". Das ist die Situation in Leipzig, oder eine mit Gewalt verbundene Demonstration, die als Aufruhr oder Aufstand angesehen wird.
Das ist aber nicht alles. Es heißt weiter in der Erklärung: "Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden. Diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind und in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen angewendet werden." Also ist die Todesstrafe in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr möglich.
Nun wird eingewendet: Die Todesstrafe steht, jedenfalls in Deutschland, in keinem Gesetz. Richtig. Aber wenn die Europäische Union Durchführungsbestimmungen für "Missionen", d.h. Krieg, für Krisenreaktionseinsätze macht, wenn sie z.B. Regelungen für einen solchen Kriegsfall trifft, welche die Todesstrafe ermöglichen, dann kann man nicht mehr sagen, daß dies gegen die Grundrechte der EU-Verfassung verstößt. Denn dies wäre an genau dieser Erklärung zu messen.
Einen Grundrechtsschutz des Lebens im Kriegsfall oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr gibt es also nicht mehr. Weil es europäische Rechtsakte sein werden, sind sie nicht am deutschen Grundgesetz zu messen - Art. 102 GG, die Todesstrafe ist abgeschafft - sondern hieran. Das heißt, die Todesstrafe ist möglich, und sie wird kommen. Aber ich kann es niemandem vorwerfen, der sich nicht das ganze Leben lang mit öffentlichem Recht beschäftigt und mit dem Europarecht herumschlägt, wenn er nichts merkt. Dieses Werk hier, die EU-Verfassung, zu lesen - das ist doch eine Körperverletzung!
Eigenartige Grundrechte
Was sagen Sie außerdem noch zur Grundrechtecharta?
Schachtschneider: Sehen Sie sich die Medienfreiheit an: "Die Medien und ihre Pluralität werden geachtet." Was heißt denn: achten? Die Grundrechtecharta kennt etwa zwanzig Verben für die Intensität des Grundrechteschutzes: sicherstellen, gewährleisten, ein Recht haben, usw. "Ein Recht haben" ist gut, aber "werden geachtet" ist die schwächste Schutzzusage.
Die Lehrfreiheit, mein Grundrecht, steht überhaupt nicht mehr im Text - und zwar nicht aus Versehen. Denn ihr Fehlen wurde öffentlich gerügt und diskutiert. Ein Bundestagsabgeordneter, der im Grundrechtekonvent saß, sagt: Wir konnten die Freiheit der Lehre nicht durchsetzen. So heißt es jetzt: "Die Freiheit der Forschung und die akademische Freiheit werden geachtet." Was akademische Freiheit ist, weiß keiner so genau. Bei der Lehrfreiheit wußte man, was das ist.
Lehrfreiheit heißt, daß man niemandem vorschreiben kann, was er lehrt?
Schachtschneider: Oder ihn wegen seiner Lehre zur Rechenschaft ziehen kann. Die Freiheit des Katheders ist vom Bundesverfassungsgericht immer hochgehalten worden. Jetzt wird sie durch die Politik torpediert. Noch gibt es sie, aber sie ist in größter Gefahr.
Die Lehrstühle werden auch immer mehr von privaten Geldgebern abhängig gemacht.
Schachtschneider: Exakt. - Ein weiteres Beispiel: Das Eigentumsrecht ist im EU-Verfassungsvertrag von der sozialen Frage gelöst. Im Grundgesetz haben wir das schöne Grundrecht (Art. 14 GG): "Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Eigentum verpflichtet, sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums ist derzeit ein großes Thema. Eigentum heißt Privatnützigkeit und Sozialpflichtigkeit. In der EU-Verfassung steht das nicht mehr. Der Vertrag schafft eine neoliberale Verfassung. Sie öffnet sich für den Neokapitalismus. Das Sozialprinzip ist weit zurückgedrängt.
Anderes kommt hinzu, z.B. die Rechte der "älteren Menschen". Was ist ein "älterer Mensch"? Einer ist immer älter als der andere. "Älterer Mensch" ist rechtlich ein abwegiger Begriff. Aber diese "älteren Menschen" haben nun ein Sondergrundrecht, und das schließt mehr aus als ein! Ältere Menschen haben das Recht auf Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Das zu sagen, ist eine Unverschämtheit! Das politische Leben ist nämlich nicht genannt, nicht aus Versehen! Was soll das heißen? Daß ältere Menschen - im Zweifel stempelt man sie als dement - kein Wahlrecht mehr brauchen?
Es sollte doch selbstverständlich sein: Wie alt ein Mensch auch sein mag, er hat immer dieselben Rechte. Es kann doch nicht aufs Alter ankommen. Eine Sonderregelung für ältere Menschen - eine glatte Diskriminierung. Natürlich gibt es auch gesonderte Regelungen für Jugendliche, Frauen und Männer.
Ende der Mitbestimmung und Rechtssicherheit
Von der Tarifautonomie bleibt nicht viel übrig. Die in Deutschland heilige Tarifautonomie, wonach die Löhne und Gehälter von den Tarifpartnern festgelegt werden, ist zwar in Art.II-88 VV noch angedeutet, aber die Vorbehalte erlauben es, wenn auch der Streik gewährleistet ist, die Tarifautonomie weitgehend einzuschränken. Nach Art. 9 (3) GG sind Mindestlohnregelungen im Prinzip nicht zulässig. Daß Mindestlöhne jetzt überhaupt diskutiert werden, liegt am Europarecht. Den Weg hat die Entsenderichtlinie geebnet und die wird nicht an Art. 9 (3) GG gemessen, sondern an europarechtlichen Grundrechten, die nichts wert sind.
Der Grundrechtestatus der Bundesbürger wird ganz erheblich verschlechtert. Diese vielgerühmte Grundrechtecharta bedeutet einen schweren Verlust an Rechtlichkeit und rechtlicher Kultur. Sie ist genau das Gegenteil eines Fortschritts. Schon allein das zwingt, gegen den Vertrag zu Felde zu ziehen.
Wie stehen Sie zum europäischen Haftbefehl und diesem Fall eines Geschäftsmannes, der nach Spanien ausgeliefert werden soll?
Schachtschneider: Untragbar. Der europäische Haftbefehl wird in Karlsruhe fallen. Der Prozeß läuft, die mündliche Verhandlung hat stattgefunden. Das Gericht hat deutliche Kritik geäußert. Ein Urteil gegen den europäischen Haftbefehl wird schon ein Vorzeichen für unseren Prozeß sein. Wir haben den europäischen Haftbefehl auch ausführlich in unserer Klage behandelt. Er ist untragbar, weil er nun wirklich Grundprinzipien des Rechtsstaates verletzt, nämlich den Schutz des Bürgers durch den eigenen Staat.
Ein wesentliches Grundrecht wurde aus dem Grundgesetz gestrichen, nämlich: Kein Deutscher darf ans Ausland ausgeliefert werden. Jetzt ermöglicht der europäische Haftbefehl, daß jemand verhaftet und ausgeliefert wird, selbst wenn die Tat, die er begangen hat, in Deutschland nicht strafbar ist. Das ist eine Ungeheuerlichkeit. Bisher galt der Grundsatz der Gegenseitigkeit: Es wurde nur ausgeliefert, wenn die Tat sowohl in Deutschland strafbar war als auch im Ausland. Im übrigen mußten die Strafen im Ausland angemessen sein, z.B. keine Todesstrafe. In dem erwähnten Fall geht es darum, daß jemand ausgeliefert werden soll, obwohl er sich legal verhalten hat. Er ist Deutscher. Er hat zwar noch eine weitere Staatsangehörigkeit, aber er hat aufgrund seiner Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit. Er soll wegen einer Tat an Spanien ausgeliefert werden, die in Deutschland nicht strafbar ist.
Auf dem Spiel steht hier die Rechtssicherheit, verstehe ich das richtig?
Schachtschneider: Ja, die Rechtsstaatlichkeit, das Legalitätsprinzip, das Gesetzlichkeitsprinzip - daß alle Handlungen erlaubt sind, wenn sie nicht durch den Staat, in dem man lebt, verboten sind. Ich erwarte, daß das Bundesverfassungsgericht das nicht mitmacht.
Mit der Einführung einer Europäischen Staatsanwaltschaft verlieren wir auch die Hoheit in Strafsachen, nicht völlig, aber weitgehend. Und das steht alles in dem Kapitel: Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das klingt wunderbar, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Es bleibt nicht viel von Freiheit und Sicherheit. Was für eine Sicherheit ist gemeint. Friedhofssicherheit? Oder Gefängnissicherheit? Und des Rechts? Das Recht ist der größte Verlierer der europäischen Integration.
Wie geht es weiter mit Europa?
Nehmen wir an, Frankreich sagt Nein zur EU-Verfassung, und das Bundesverfassungsgericht auch. Wie soll es dann weitergehen mit Europa? Man muß ein anderes Konzept an die Stelle dieser Monsterverfassung stellen.
Schachtschneider: Niemand bezweckt, die Europäische Union zu beenden, auch ich nicht. Wenn dieser Vertrag nicht zustande kommt, ist die EU im übrigen keineswegs handlungsunfähig. Dann sind die Verträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza, der 2003 in Kraft getreten ist, maßgeblich. Diese gründen auf die Römischen Verträge, die Einheitliche Europäische Akte und andere. Das bleibt...
... bis es geändert wird.
Schachtschneider: Man kann man es völkervertraglich ändern, durch einen neuen Vertrag.
Wie kann Europa sich besser organisieren als etwa durch den Maastrichter Vertrag? Das Monströse an diesem Vertrag ist, von unserer Warte, vor allem die abgehobene Position der Europäischen Zentralbank (EZB). Deswegen mag die EZB den EU-Verfassungsvertrag offenbar nicht, weil sie darin nicht mehr ganz so allmächtig ist. Aber diese nichts und niemandem verantwortliche Unabhängigkeit der EZB ist ein Unding, das die Finanzoligarchie - ich meine die Leute, die all diese Deregulierungsmaßnahmen gegen die Regierungen durchgesetzt haben - sich mit diesem Maastrichter Vertrag verschafft hat. Es war doch eine Art Staatsstreich, damals 1992!
Schachtschneider: Das war meine Charakterisierung des Maastrichter Vertrages. Der Spiegel hat den Ausdruck "Staatsstreich" dann in der Berichterstattung über die Maastrichtklage übernommen.
Interessanterweise ist ja zwischen der Regierung Schröder und der EZB bzw. der Bundesbank als Teil des Zentralbanksystems, Streit ausgebrochen. Schröder möchte, daß Professor Bofinger Nachfolger von Otmar Issing im EZB-Rat wird. Bundesbankpräsident Axel Weber und sein Stellvertreter Jürgen Stark wurden nach Berlin einbestellt, nachdem sie lauthals Kritik an der Lockerung des Stabilitätspaktes geübt hatten. Von Regierungsseite ist eine gewisse Offensivität festzustellen.
Schachtschneider: Die Bestimmung IV-445 VV erlaubt natürlich auch, die Regelung der Währungsunion völlig zu verändern. Aus meiner Sicht sind die Tage der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank gezählt. Laut EU-Verfassung bleibt sie noch unabhängig, aber die Staats- und Regierungschefs können das ändern. Dieser fragwürdige Artikel wurde nicht von Giscard d'Estaing in die Verfassung geschrieben, sondern ist nachträglich hineingekommen. Er steht erst in der Fassung vom 29. Oktober 2004. Wer das getan hat, weiß ich nicht. Die Regelung richtet sich auch gegen die Unabhängigkeit der Zentralbanken. Die Franzosen mögen sie nicht, aber ich mag sie auch nicht.
Wir mögen sie auch nicht.
Schachtschneider: Anders als mein Mitstreiter und Freund Joachim Starbatty, der die unabhängige EZB verteidigt, finde ich: Diese Zentralbank ist in keiner Weise demokratisch legitimiert. Was Karlsruhe damals hat durchgehen lassen, war schon mehr als fragwürdig.
Die Zentralbankpolitik, die allein der Geldwertstabilität verpflichtet ist, ist für die Beschäftigungslage untragbar. Mir wäre es am liebsten, wenn die Europäische Zentralbank sofort verschwände. Wir haben schließlich auch gegen den Euro geklagt. Die Reduzierung der Geldpolitik auf die Preisstabilität ist für den weltweiten Kapitalmarkt eine Vorbedingung der Kapitalverkehrsfreiheit. Aber jeder, der noch einen Rest an Sachlichkeit in sich hat, weiß, daß dies zu Lasten der Beschäftigung geht. Den untrennbaren Zusammenhang von Geldpolitik und Beschäftigungspolitik lasse ich mir nicht ausreden, wenn auch die neoliberale Schule das nicht wahrhaben will!
Es gibt ja verschiedene Kriterien für die "Stabilität" einer Volkswirtschaft. Natürlich muß Inflation verhindert werden, aber Arbeitslosigkeit muß auch verhindert werden!
Schachtschneider: Meinen Stabilitätsbegriff haben wir 1998 in der Euroklage dargelegt: Es gibt rechtlich überhaupt nur eine wirtschaftliche Stabilität, nämlich gemäß dem magischen Viereck, mit Gleichrang von Preisstabilität und hoher Beschäftigung, aber auch außenwirtschaftlichem Gleichgewicht und Wachstum, alles auf der Grundlage einer marktwirtschaftlichen Ordnung. Das ist meines Erachtens auch der Stabilitätsbegriff des Bundesverfassungsgerichts...
... und des Stabilitätsgesetzes von 1967.
Schachtschneider: Exakt! Und das verteidige ich genau wie Wilhelm Hankel und Wilhelm Nölling, da sind wir ein Herz und eine Seele.
Im Konflikt zwischen EZB auf der einen und den europäischen Regierungschefs auf der anderen Seite würde ich ganz klar für letztere Partei ergreifen, weil sie auf jeden Fall legitimer sind...
Schachtschneider: ...demokratischer...
...als die nicht legitimierte EZB.
Schachtschneider: Aus demokratischen Gründen ist das ganz klar.
Ein europäischer Großstaat kann nicht demokratisch sein
Ich möchte auf den Fouchet-Plan von 1961 zu sprechen kommen, benannt nach de Gaulles Außenminister Christian Fouchet. Es war de Gaulles Plan einer Europäischen Union mit verschiedenen europäischen Organen, die aber den nationalen Regierungen und Parlamenten unterstellt blieben. Die Souveränität oder existentielle Staatlichkeit, wie Sie sagen, war davon nicht beeinträchtigt. Es war das Gegenkonzept zu einem supranationalen Europa. Wäre eine solche Europäische Union, ein solcher Staatenbund, nicht eine verfassungskonforme Lösung für das heutige Europa?
Schachtschneider: Ich sehe das genau so. Meine Vorstellung ist die "Republik der Republiken", der "Föderalism freier Staaten", hätte Kant gesagt. Die Hoheit der Republiken, der Mitgliedstaaten, muß erhalten bleiben. Sie müssen, dem eigenen Volk verantwortlich, eine bestmögliche Politik machen können. Man kann sich auch ein wenig recken und strecken, um eine gemeinsame Politik zu machen, wenn sie denn praktisch geboten ist. Ich bin auch ganz gaullistisch eingestellt.
Aber solche Festlegungen im Vertrag, die viel weiter gehen als die Festlegungen des Grundgesetzes - das geht nicht. Dieser europäische Großstaat wird niemals demokratisch sein, kann es gar nicht, schon wegen seiner Größe. Insofern wird er auch niemals ein Rechtsstaat sein. Denn es gibt keinen Rechtsstaat ohne Demokratie.
Der europäische Großstaat ist sogar eine Kriegsgefahr. Er will ja Kriege führen; die Militärverfassung enthält die Verpflichtung zur Aufrüstung. Er verpflichtet sich, für den Frieden der Welt zu sorgen, neben den Vereinigten Staaten. Europa will eine Großmacht sein, erklärtermaßen - und das heißt, Kriege zu führen, wie die Vereinigten Staaten sie führen. Ich weiß nicht, wie Sie das sehen. Ich bin nicht dafür. Das sind einfach völkerrechtswidrige Kriege. Der Irakkrieg war ein Angriffskrieg, das sagen fast alle Völkerrechtler in Deutschland. Ich habe mich dazu auch öffentlich geäußert.
Geboten ist einzig und allein die Verteidigung. Man kann auch ein Bündnis eingehen, aber es darf nicht allzu mächtig werden. Große Staaten gefährden immer andere kleinere, schwächere, und ein solcher Großstaat ist eine Gefährdung anderer Staaten in dieser Welt. Ich bin Anhänger der kleinen Einheit. Die Schweiz kann sich auch verteidigen, obwohl sie klein ist. Sie ist lange nicht angegriffen worden, und sie wird auch nicht angegriffen werden.
Der Irakkrieg war natürlich ein gewaltiges Motiv für den europäischen Integrationsprozeß. Herr LaRouche hat sehr nachdrücklich vor unüberlegten Schritten in dieser Richtung gewarnt. Wir haben China. Rußland ist immer noch da, und es ist gut, daß es da ist. Wir haben Europa, wir haben Amerika und noch einige andere Regionen der Welt, von denen viele immer ärmer werden. Das Dringendste ist daher eine Entwicklungsstrategie, damit man aus dem erdrückenden Zustand der Verelendung - der "failed states", wie es heißt - herauskommt. Herr LaRouche nennt diesen Ansatz einen neuen Westfälischen Frieden, Frieden durch gemeinsame Entwicklung. Das Konzept muß sein, daß man seine eigenen Interessen sozusagen im Lichte des Weltgemeinwohls wahrnimmt. Regionale Entwicklungsbündnisse sind in Ordnung, aber sie müssen das Gesamtwohl im Auge haben und sich nicht gegen andere Weltregionen richten.
Schachtschneider: Ein europäischer Großstaat wird alle freiheitlichen Institutionen schleifen: den Föderalismus, den Kommunalismus und viele anderen Institutionen wie z.B. freie Berufe, Universitäten, usw. Die Welt wird nicht so sein, wie sie der Neoliberalismus, der Neokapitalismus beschreibt. Es wird eine ganz andere Welt sein. Die Menschen werden unterdrückt werden. Aber auch der globalisierte Kapitalismus der Ausbeutung wird ein Ende haben. Die Menschen werden dagegen stimmen, auch bei europäischen Wahlen. Dann sind alle freiheitlichen Organisationen verloren, weil die europäische Politik, zumal der Marktfundamentalismus mit dem Wettbewerbswahn, ihnen ein Ende bereitet haben wird. Deswegen hat man es auch so furchtbar eilig, denn man weiß genau, daß diese Form des Kapitalismus keine dauerhafte Angelegenheit ist.
Der Mittelweg, was Erhard die "Soziale Marktwirtschaft" nannte, oder was ich "die marktliche Sozialwirtschaft" nenne, scheint mir das Richtige zu sein. Mit vielen Republiken, vielen Institutionen, in denen die Menschen sich beruflich und auch sonst entfalten können. Ein solcher Pluralismus ist auch ein Stück Freiheit. Das wird nun alles eingeebnet. Die Unterschiede werden nivelliert. Die Hauptverkehrssprache in Europa wird beispielsweise nicht die deutsche sein, was ich für einen Kulturverlust halten würde.
Ich bin allemal gegen den Großstaat. Die Lösung de Gaulles, L'Europe des Patries, l'Europe des etats, erscheint mir richtig, auch im Sinne der Freiheit. Der Großstaat wird niemals freiheitlich sein.
Verbund der Nationalbanken statt EZB
Jacques Cheminade, unser Mann in Frankreich, hat im Rahmen der Referendumsdebatte um die EU-Verfassung ein Flugblatt verbreitet, in dem er erstens die EU-Verfassung Punkt für Punkt zerpflückt und dann zweitens konstruktive Vorschläge macht. Neben einer Investitionsoffensive in eurasische Infrastrukturprojekte ist dabei ein ganz wichtiger Punkt, die Europäische Zentralbank durch einen Verbund von Nationalbanken zu ersetzen. Wie beurteilen Sie als Professor für Öffentliches Recht die Nationalbankfrage, auch in bezug auf die Bundesbank?
Schachtschneider: Verbund hieße: Eigenständigkeit der Nationalbanken? Daß die nationalen Banken die Verantwortung haben für die Währung?
Dabei orientiert sich der Begriff "Nationalbank" an dem ursprünglichen Konzept der amerikanischen Nationalbank unter Alexander Hamilton, daß das Geld von vornherein unter dem Gesichtspunkt von Aufbau und Entwicklung in Umlauf gebracht wird, wie wir es hier von der Kreditanstalt für Wiederaufbau kennen. Die Nationalbank wäre sozusagen ein Motor der nationalen wirtschaftlichen Entwicklung.
Schachtschneider: So sollte es sein. Ein Land kann volkswirtschaftlich nur mit einem eigenständigen Kredit- und Finanzsystem reüssieren. Das haben wir aus der Hand gegeben. Die Entwicklung der entwicklungsbedürftigen Länder - Afrika usw. - funktioniert deswegen nicht, weil sie kein eigenständiges Finanzsystem haben. Die Kreditierung von außen hat diese Länder in noch größeres Unglück gestürzt. Die eigene Geldhoheit, die eigene Kredit- und Währungshoheit erscheint mir unverzichtbar für einen Staat. Schon im Maastricht-Prozeß habe ich vorgetragen, daß es zur existentiellen Staatlichkeit gehört. Deswegen haben wir auch den Europrozeß geführt.
Eine solche Nationalbank wäre demokratisch eingebunden. Die Bundesbank unterscheidet sich wesentlich von der jetzigen Europäischen Zentralbank, denn die Bundesbank war vom Gesetzgeber abhängig. Der Gesetzgeber konnte ihr andere Ziele geben und andere Instrumente vorschreiben. Die EZB dagegen ist völlig unabhängig. Für sie gilt nur der Vertrag. Der Geldpolitik mangelt die Möglichkeit, auf die nationalen volkswirtschaftlichen Gegebenheiten zu reagieren, die Möglichkeiten, durch Aufwertung, Abwertung usw. Fehlentwicklungen abzufangen. Infolgedessen wird die Flexibilität in der Lohnpolitik gesucht. Es bleibt auch angesichts der Fehlkonstruktion der Währungsunion nichts anderes übrig.
Ein Verbund hieße Abstimmen der Politik. Das wäre in Ordnung, solange die eigene Hoheit gewahrt bleibt. Ich bin sehr für Verbund, für den Staatenverbund bei eigener Verantwortung für die Politik. Deshalb darf es keine durchgreifenden Organe geben auf der sogenannten supranationalen Ebene, die die Politik bestimmen! Sie muß immer auf der nationalen Hoheit beruhen und sollte sich einer praktischen Vernunft des Miteinanders befleißigen. Das wäre ein Stück politischer Kultur!
Was das internationale Währungs- und Kreditsystem betrifft, ist ja ohnehin eine Reorganisation fällig. Was ansteht, ist ein Neues Bretton Woods, wofür wir uns einsetzen. Das bestehende System ist an sein Ende gekommen, es geht so einfach nicht weiter.
Schachtschneider: Es muß ein Neues Bretton Woods geben, ja. Ich habe keinen Zweifel daran, daß ein Währungsschnitt kommt. Ich rechne ohnehin damit, daß die Amerikaner eine neue Währungspolitik machen werden, sich eine neue Währung geben oder den Dollar neu bewerten werden, um sich auf diese Weise der riesigen Defizite und Dollarschulden zu entledigen.
Unsere Idee eines Neuen Bretton Woods ist eine grundsätzlich andere...
Schachtschneider: Das kann ich mir denken.
Die Sache des Volkes
Abschließend möchte ich auf Ihr Buch über die Republik "Res publica res populi" zu sprechen kommen. Was ist das Wichtigste an der Republik?
Schachtschneider: Die Freiheit! Aber Freiheit verstehe ich als politische Freiheit, das ist kantianisch konzipiert, durch und durch. Die Freiheit ist die Wirklichkeit des Rechts, und die bedarf des Staates. Freiheit heißt mit den anderen im Recht leben, d.h., man muß auch zum Recht finden, das Recht erkennen und als allgemeines Gesetz verbindlich machen. Das ist Rousseau! Das allgemeine Gesetz, das niemanden verletzt, weil jeder Autor dieses Gesetzes ist, weil jeder das Gesetz gibt. Das allgemeine Gesetz ist immer das Gesetz aller.
Das ist eine radikaldemokratische Lehre der Gesetzgebung durch wirklich alle, eine andere Art von Repräsentation, die in keiner Weise verträglich ist mit dem Parteienstaat, sondern die Gewissensverpflichtung des einzelnen Abgeordneten ernst nimmt. Der Abgeordnete muß dann diese innere Freiheit, die Verpflichtung des Sittengesetzes, repräsentieren. Er muß in "stellvertretender Sittlichkeit" - das ist meine Formulierung - das Gesetz geben.
Sittlichkeit hat ein Gesetz, den kategorischen Imperativ: Handle jederzeit nach einer Maxime, von der du wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz sei. Also: Achte den andern als Menschen und lebe mit ihm im Recht, das aber gemeinsam gefunden wird. Diese Art von Sittlichkeit können Sie auch übersetzen - sehr christlich - als: Liebe deinen Nächsten wie dich selbst. Der kategorische Imperativ ist nichts anderes als das christliche Liebesprinzip, und das heißt eben, den anderen als Menschen achten und ihn nicht unterdrücken.
Das heißt Republik für mich, und kann nur in den vielen kleinen Einheiten, wie schon angesprochen, verwirklicht werden.
Herr Professor, wir danken Ihnen für dieses Gespräch.
Schachtschneider: Gern geschehen! Wo ist die Stunde, die mir das ZDF oder die ARD geben? |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Di Mai 27, 2008 11:22 Titel: |
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Freiheit und Demokratie?: Das Ermächtigungsgesetz der Europäischen Union
von Helmut Böttiger
Die Hintertür-Verfassung und ihre Tücken
Am 23. Mai wird der Deutsche Bundesrat über den Lissaboner EU-Reform-Vertrag abstimmen. Man erwartet eine ähnlich hohe Zustimmung wie sie der Deutsche Bundestag am 24. April bereits abgegeben hat. Bei dem Vertrag handelt es sich um ein 479-seitiges Dokument. Ihm wird bescheinigt, ein ungeheuerer Paragraphenwust zu sein, der selbst Akademikern nur schwer zugänglich ist. Trotzdem haben die Bundestagsabgeordneten dem Vertragswerk bereits 9 Tage nach seiner ersten vollständigen Veröffentlichung durch die EU-Bürokratie am 15. April gegen nur 57 der Stimmen, also zu über 90 Prozent zugestimmt. Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler und Bundestagsabgeordnete Dr. Hermann Scheer begründete seine Stimmenthaltung in einem Schreiben so: „Ich habe mich an der Abstimmung über den EU-Reformvertrag nicht beteiligt, weil ich mich grundsätzlich einer Teilnahme verweigert habe aus einem übergreifenden und zentralen Grund: Ein vollständiger Vertragstext lag nicht vor. Insofern fehlte aus meiner Sicht die Voraussetzung für eine entsprechende Abstimmung.“
Eine öffentlichkeitsscheue Ersatzverfassung
Bei dem EU-Reformvertrag handelt es sich nach Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu etwa 95 Prozent um die Bestimmungen des früheren EU-Verfassungsentwurfs. Dieser war im Jahr 2005 an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert. Die Bundesregierung äußerte sich in einer Presseerklärung vom 7. November 2007 dazu: „Der Begriff ‚Verfassung für Europa’ war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden.“ Das gewählte Vorgehen der Verabschiedung umgeht Referenden auch in Frankreich und den Niederlanden und verhängt unter möglichst weitgehendem Ausschluss der europäischen Öffentlichkeit – oder infolge ihrer Irreführung – eine Ersatzverfassung. Die EU-Verfassung, die von denen, die in einem Referendum dazu befragt worden waren, abgelehnt wurde, wird nun hinterrücks durchgesetzt.
Aus Protest dagegen räumte der dänische Abgeordnete Jens-Peter Bonde nach 29 Jahren Mitgliedschaft (seit 1979) am 9. Mai 2008 seinen Sitz im Europa-Parlament, um sich voll auf den Kampf gegen den Lissaboner Vertrag konzentrieren zu können. Zur Begründung sagte er am gleichen Tag in einem Interview im Deutschlandradio: „Ich bin gewählt worden, um dies zu verhindern, doch ich muss auch an die Öffentlichkeit gehen, weil die deutsche Bundeskanzlerin Merkel und ihre Kollegen sich gegen ein Referendum, gegen die Veröffentlichung entschieden haben. Auch Frau Merkel hat den Vertrag nicht gelesen, weil er unlesbar ist.“ In einem anderen Interview mit der Deutschen Welle beklagte Bonde die auch sonst übliche Geheimniskrämerei der EU-Kommission. „Als ich anfing, war selbst das Telefonbuch der EU-Kommission ein geheimes Dokument. Ich habe es dann veröffentlicht.“ Und weiter: „Es gibt dort 3.000 geheime Arbeitsgruppen. Gehen sie auf www.bonde.com, dort finden sie die ganze Liste.“
Ein „Ermächtigungsgesetz“?
Mit allgemein verbreiteten Aussagen rechtfertigten die Abgeordneten, zum Beispiel auch der Abgeordnete Lothar Mark aus Mannheim in einem Schreiben, ihre Zustimmung. Darin heißt es unter anderem: „Der Vertrag von Lissabon bringt der Europäischen Union jedoch nicht weniger, sondern mehr Demokratie, mehr Handlungsfähigkeit und mehr Transparenz. Die gleichberechtigten Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlamentes werden durch den Vertrag von Lissabon ausgeweitet. Das bedeutet eine Stärkung der Demokratie. Auch die Kommission wird stärker an das Europäische Parlament gebunden: Der Kommissionspräsident wird künftig im Lichte des Ereignisses der Europawahl vom Rat vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament gewählt; die ganze Kommission muss sich dem Votum des Parlaments unterwerfen.“
Wenn dem so wäre, warum fragte sich der frühere Bundespräsident Roman Herzog bereits im Januar 2007, ob man nach in Krafttreten des Vertrags „die Bundesrepublik Deutschland noch uneingeschränkt eine parlamentarische Demokratie bezeichnen könne“? Der Staatsrechtler Professor Karl A. Schachtschneider nannte den Vertrag sogar ein „Ermächtigungsgesetz“. Deutlicher drückte der aus der CDU ausgetretene Abgeordnete Henry Nitzsche in der Bundestagsdebatte seine Ablehnung aus. Weil es die Medien weitgehend versäumten, sei er hier ausführlich zitiert: „Weil wir in Deutschland unserem eigenen Volk nicht mehr trauen, sitzen wir, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages heute hier, um über seine Zukunft zu entscheiden. Wir halten es [das Volk] anscheinend für dämlich und vergesslich. Das scheint mittlerweile Konsens in Europa zu sein. Dieser Vertrag von Lissabon unterscheidet sich inhaltlich nicht vom gescheiterten Verfassungsvertrag.“ Eine Verfassung würde in einer Demokratie eigentlich – wie es auch das Grundgesetz bisher folgenlos für die Bundesrepublik angemahnt hatte – die Abstimmung des Souveräns, des Bürgers, verlangen.
Nur eine regionale Selbstverwaltungskörperschaft.
Henry Nitzsche sagte weiter: „Das Bundesverfassungsgericht untersagte es dem Bundespräsidenten nicht ohne Grund, diesen Vertrag zu unterschreiben. Mit diesem Reformvertrag wird eine verbindliche Verfassung für über 500 Millionen Menschen geschaffen, die allerdings nicht demokratisch legitimiert ist. Der Europäische Rat wird durch das vereinfachte Änderungsverfahren ermächtigt – ermächtigt! –, fast das gesamte bestehende Unionsrecht zu ändern. Eine Zustimmung des Europäischen Parlaments ist dabei nicht mehr notwendig. Wo bleibt die Mitsprache der nationalen Parlamente? Wo bleibt die Volkssouveränität? Ein angehängtes Protokoll gibt es bloß über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.“
Die Befürchtungen beziehen sich vor allem auf Artikel 33 des EU-Reformvertrages. Dort wird im Absatz 6, ein „vereinfachtes Änderungsverfahren“ beschrieben. Dadurch wird der EU-Rat künftig ermächtigt, eigenwillig „die Änderung aller oder eines Teiles der Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ zu beschließen. Somit kann der Rat Direktiven zur Finanz- und Wirtschaftspolitik, zur Erhebung eigener EU-Steuern, aber auch zur Inneren Sicherheit und zur Einwanderung erlassen, ohne dass die nationalen Parlamente dem widersprechen können. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler – eines der wenigen Mitglieder der Union, die mit Nein stimmten, fasste zusammen: „Letztlich verlieren die Mitgliedsstaaten ihre Staatlichkeit und werden zu einer Art regionaler Selbstverwaltungskörper.“
Diese Auffassung bestätigt der Juristische Dienst des EU-Rats in seinem Gutachten vom 22. Juni 2007: „Nach der Rechtssprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EU-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts. Die Tatsache, dass der Grundsatz dieses Vorrangs nicht in den künftigen Vertrag aufgenommen wird, ändert nichts an seiner Existenz und an der bestehenden Rechtssprechung des Gerichtshofs.“ Damit bricht, ohne dass es in den Lissaboner Verträgen eigens vermerkt ist, EU-Recht das Recht der Mitgliedstaaten. Geltendes deutsches Recht könnte damit von Brüssel jederzeit außer Kraft gesetzt werden.
Wegen der im Vertrag angesprochenen Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit behauptet der Abgeordnete Mark in seiner Rechtfertigung: „Die nationalen Parlamente bekommen nicht weniger, sondern mehr Einflussmöglichkeiten. Mit einer Subsidiaritätsrüge kann die Regelungskompetenz der EU zu Beginn eines Gesetzgebungsprozesses kritisch überprüft werden. Nach Abschluss eines Gesetzgebungsprozesses können nationale Parlamente gegen die Missachtung der Subsidiarität vor dem europäischen Gerichtshof klagen.“ Doch das ist nicht viel angesichts des schrumpfenden Einflusses Deutschlands im Europäischen Parlament.
Das Sitzkontingent der Bundesrepublik wird von 99 auf 96 reduziert. Da Deutschland rund 20 Prozent der Bevölkerung Europas stellt, stünden ihm mindestens 150 Abgeordnetensitze zu. Allgemeiner lässt sich sagen: Künftig wird die für Deutschland entscheidende Politik von 27 Staats- und Regierungschefs bestimmt, von denen mindestens 26 nicht deutsch sind. Mit der Annahme des EU-Reformvertrag hat der deutsche Bundestag seine Verantwortung für die deutsche Politik weitgehend an die Brüsseler Bürokratie abgegeben und sie ermächtig, über deutsche Interessen zu entscheiden. Der Bundestag kann allenfalls über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips wachen. Damit stellt sich auch die Frage, ob sich die deutschen Bürger für diese geringfügige Aufgabe noch einen so aufwendigen Apparat wie den Deutschen Bundestag leisten wollen.
Die Einwände der wenigen Vertragsgegner gegen das „EU-Ermächtigungsgesetz“ kamen bei der Mehrheit der Bundestagsabgeordneten schlecht an. Das zeigen die Zwischenrufe laut Bundestagsprotokoll: Klaus Uwe Benneter (SPD): „Raus hier!“, Mechthild Rawert (SPD): „Das ist unverschämt!“, Zuruf von der SPD: „Unerträglich! – Dass ich nicht lache!“ usw. Worum ging es im Besonderen?
Die Remilitarisierung Europas
Im Artikel 21 des EU-Vertrages steht: „Die Union lässt sich bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten, die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren und denen sie auch weltweit zu stärkerer Geltung verhelfen will: Demokratie, Rechtstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, der Grundsatz der Gleichheit und der Grundsatz der Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.“ Das sind recht allgemeine, unverbindliche Sätze. Kann man aus ihnen wie der Abgeordnete Mark ableiten: „Die EU bleibt damit dem Ziel des Weltfriedens und dem Verbot von Angriffskriegen verpflichtet“? Wer wird die Einhaltung der Ziele garantieren? Nach einem schnellen aber doch hoffentlich gewissenhaften Studium des 479-seitigen Vertragswerks sollte den Abgeordneten klar gewesen sein, was sie mit Ihrem Votum festgeschrieben haben.
Der EU-Vertrag überträgt die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in die alleinige Zuständigkeit des EU-Rates. Dieser kann, ohne ein Parlament zu fragen, einen Krieg oder – moderner ausgedrückt – eine „Friedensmission“ beginnen. Artikel 28b, Absatz 1 zählt als mögliche Missionen „gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen“ (gegen dazu unwillige Länder), „Kampfeinsätze“ und „Operationen zur Stabilisierung der Lage“ auf sowie „die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“. Darunter fallen auch weltweite Militärmissionen „zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen“ – gegebenenfalls auch ohne UN-Mandat.
Über derartige Militäreinsätze entscheidet allein der Ministerrat der EU. Der Bundestag hat dabei weder eine Entscheidungsbefugnis, noch sonst eine Kontrolle über die Truppeneinsätze und die entsprechende Außenpolitik. Bei der neuen EU-Rechtslage bleibt – anders als Verteidiger des Vertrag, wie Herr Mark gerne behaupten – für die Zustimmungspflicht des Bundestags zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr kein Raum. (Art. I-41, S. 37 und Art. III-376. S. 169).
Der Vertrag verpflichtet die EU-Bürger, ungefragt mehr Steuergeld für militärische Aufrüstung auszugeben. Oder, wie sich die Eurokraten bedächtiger ausdrückten, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“ (Art. I-41 Abs. 3. S.37). Aus Steuergeldern wird eine „Verteidigungsagentur“ finanziert, die dem EU-Rat angegliedert ist. Aus dem Fonds dieser Agentur wird die „Sofortfinanzierung“ von Militärmission gewährleistet, falls Mitgliedstaaten dagegen Einwände erheben sollten. Der Vertrag sieht darüber hinaus noch vor, dass einzelne Regierungen im Rahmen einer ständig strukturierten Zusammenarbeit auch ohne Zustimmung der übrigen Länder militärisch aktiv werden, und so etwas wie eine „Koalition der Willigen“ bilden können.
Gegen eine vom EU-Rat beschlossene militärische „Friedensmission“, also einen Krieg, gibt es kein Einspruchsrecht. Das EU-Parlament muss in Fragen der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik lediglich gehört werden, es hat kein Stimm- oder gar Vetorecht. Selbst die Haushaltskontrolle, das wichtigste Privileg der Legislative, wird den Europaabgeordneten in Bezug auf das Militärbudget ausdrücklich verweigert. Der Vertrag verweigert auch dem Europäischen Gerichtshof in Fragen von Krieg und Frieden ausdrücklich die Kontrollmöglichkeit. Entsprechende Entscheidungen des EU-Rates würden natürlich auch nicht gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen und blieben daher unanfechtbar.
Besondere Sorge bereitet die Ankündigung, dass die EU „alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einschließlich der militärischen Mittel“ einsetzen will, um im Falle von „etwaigen Terroranschlägen“ einen Mitgliedstaat „innerhalb seines Hoheitsgebietes zu unterstützen“. Was heißt das bei einem völlig ungeklärten „Terrorismusbegriff“? Werden dadurch nicht auch präventive Militäreinsätze möglich, die als brüderliche Hilfe schön geredet werden und die möglichst nicht einheimische, also ausländische europäischer Truppen gegen Streiks und Unruhen in einem Mitgliedsland durchführen? Was helfen dagegen die allgemeinen, idealistischen, aber nicht bindenden Prinzipien des Artikels 21?
Zurück zur Todesstrafe?
Die Europäische Charta der Menschenrechte aus dem Jahr 2000, die Teil des aktuellen Vertragswerks ist, besagt im Artikel 2 Absatz 2 scheinbar eindeutig: „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Doch wird diese Aussage ausdrücklich an die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahr 1950 zurückverwiesen, die Ausnahmeregelungen für die Todesstrafe zuließ. Dazu schreibt das Amtsblatt der Europäischen Union vom 14. Dezember 2007: „So müssen die in der EMRK enthaltenen Negativdefinitionen auch als Teil der Charta betrachtet werden.“ Und diese lauten: „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen; b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“ Die Abschaffung der Todesstrafe innerhalb der EU gilt nur unter Vorbehalt. Bei „Aufruhr und Aufstand“ darf also standrechtlich erschossen werden. Wie leicht und rasch dürfte die unsinnige Wirtschaftspolitik und die noch hirnrissigere „Klimapolitik“ in Deutschland und der EU zu Zuständen führen, die „Aufruhr und Aufstand“ einer zunehmend verarmten Bevölkerung auslösen dürften?
Zwar steht in Artikel 10a des Reform-Vertrag, die Europäische Union bekenne sich zu dem „vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen“. Doch was heißt das, wenn der nächste Satz fordert, vor allem „die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft zu fördern, unter anderem auch durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse“? Waren es nicht vielleicht solche Maßnahmen, die zu Gunsten der internationalen Großkonzerne weltweit die Armut vergrößert haben? Jedenfalls ist diese Armut, wie selbst die Weltbank inzwischen zugibt, der wichtigste Grund für das Ausbrechen gewaltsamer Konflikte in der Dritten Welt. Diese sollen dann militärisch „befriedet“ werden.
Darüberhinaus darf auch die „Achtung des Privat- und Familienlebens“, jedenfalls die der Wohnung, des privaten Telefons und der Briefe, eingeschränkt werden, und zwar „für das wirtschaftliche Wohl des Landes“ oder „zum Schutz der Moral“. Was das sein soll, bestimmen diejenigen, die bisher schon die materiellen Voraussetzungen für „wirtschaftlichen Wohlstand“ ruiniert und die „Moral“ weitgehend zersetzt haben. Wie kann so etwas leichtfertig im Bundestag durchgewinkt werden?
Volksvertreter oder was?
Dem und einigen weiteren weniger auffälligen Ungeheuerlichkeiten haben unsere gewählten Volksvertreter mit „überwältigender Mehrheit“ zugestimmt. Offensichtlich denken sie noch immer wie einige von der Besatzungsmacht handverlesenen Bundespolitiker der ersten Stunde. Als Beispiel sei hier der viel geehrte Erstverleger von „Die Zeit“ und „Der Stern“, Gerd Bucerius erwähnt. Dieser hatte als Geschäftsführer der Diago Werke Mieller + Co in Hamburg zwar auch KZ-Häftlinge beschäftigt. Und er hatte sich von seiner jüdischen Frau Detta Goldschmidt, die sich 1938 nach England gerettet hatte, scheiden lassen. Doch Bucerius erinnerte sich stolz: „Ich stand an den drei Angriffstagen auf dem Dach meines Häuschens in der Hamburger Vorstadt. Oben flogen die englischen Bomber. Endlich, rief ich immer wieder, endlich! Zu lange hatten mir die Alliierten gewartet, um den Weltfeind Hitler niederzukämpfen. Endlich kamen sie, die Engländer! Und dann musste ich gegen Alarmende durch die zerstörten Straßen mit halbverbrannten Toten, um zu sehen, ob mein Anwaltsbüro erhalten war. Was habe ich damals gedacht: Grauen und Mitleid, natürlich. Aber auch: Ihr – die Toten (nach dem Angriff zählte man 42.000 Erwachsen- und rund 6.000 Kinderleichen) – habt es so gewollt. Um wen habe ich während des Angriffs gebangt? Um die Piloten. Sie waren ja tapfer und taten das, was ich von ihnen erhoffte.“
Ob das ehrlich gesprochen war oder nur aus Opportunismus, ist unerheblich. Jedenfalls waren es Leute dieser Geisteshaltung, die uns nach 1945 regieren und – über die Medien – „(um)erziehen“ sollten. Ihre besten und willfährigsten Schüler tun das heute noch. Wen wundert da die Qualität der neuesten Industrie-, die Agrar-, Energie- und Umweltpolitik, die Beutelschneiderei und die absurde Klima-Retterei der etablierten Parteien – und nun noch ihre Europapolitik, mit der sie sich selbst gänzlich aus der Verantwortung für ihre politischen Maßnahmen entlassen?
19. Mai 2008
http://ef-magazin.de/2008/05/19/freiheit-und-demokratie-das-ermaechtigungsgesetz-der-europaeischen-union |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Do Jun 12, 2008 13:31 Titel: |
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Jetzt gilt's.
=== EU-Reformabstimmung
Was, wenn die Iren Europa die Rote Karte zeigen?
Die Iren stehen kurz davor, das europäische Reformwerk ins Abseits zu kicken. Seit heute früh stimmt das einstige Armenhaus Europas ab – wahrscheinlich gegen den Vertrag von Lissabon. Der Volksentscheid könnte eine der tiefsten EU-Krisen hervorrufen. Die Angst vor dem irischen "No" geht um.
Seit Monaten streichelt ganz Europa die Iren beflissen mit Samtpfoten. Bis zur Schmerzgrenze rang sich Brüssel Zugeständnisse an die grüne Insel ab, unliebsame Dossiers wurden verschoben, EU-Regierungschefs kippten um der guten Laune willen Lob über Land und Leuten aus. Kein böses Wort sollte die eigensinnigen Iren verschrecken, die heute als einzige direkt über den europäischen Reformvertrag abstimmen dürfen. Dennoch droht ein ,No' der drei Millionen Wahlberechtigten ganz Europa mit seiner halben Milliarde Bürger in eine böse Krise zu stürzen. Stimmen die Prognosen, dann ist die rote Karte für den Vertrag von Lissabon fast wahrscheinlicher als die Zustimmung.
Frankreichs Außenminister droht mit Rauswurf
Kurz vor dem irischen D-Day riss daher nun doch noch einem Top-Politiker der Geduldsfaden: „Es wäre sehr, sehr, sehr ärgerlich, wenn wir jetzt nicht auf die Iren zählen könnten, die ihrerseits stets immens auf das Geld von Europa gezählt haben“, zeterte Frankreichs Außenminister Bernard Kouchner aufgebracht. Wenig verhohlen warf er den Insulanern im Westen der Union Unverschämtheit und Undankbarkeit vor und deutete gar den Rauswurf aus der EU an: „Ich glaube, das erste Opfer eines irischen ,Nein' wären die Iren.“ Deren Wirtschaftentwicklung sei auf Europa angewiesen. „Alleine kann man das nicht bewerkstelligen.“
Sogar der Papst zeigt Nerven
Der grüne Europaabgeordnete Daniel Cohn-Bendit sprach offen aus, was er im Fall des Falles von den Iren erwartet: „Ein Referendum muss Konsequenzen haben: Wenn wir ‚nein' sagen, verlassen wir Europa.“ Sogar der Papst scheint nervös: Vorsorglich rief Benedikt XVI. die Insel gestern zum religiösen Engagement für Europa nach dem Vorbild der irischen Wandermönche auf.
Die Iren zählen zu den größten Profiteuren der EU. Mit Milliarden aus Brüssel hat sich die Insel in den verganenen Jahren vom Armenhaus Europas zu einem der reichsten Länder gemausert. Doch aufgeheizt durch emotionale Kampagnen von EU-Skeptikern und aus Sorge um nationale Vorteile könnte Irland die gesamte politische Elite Europas in eine äußerst missliche Lage bringen.
Seit acht Jahren ringen die europäischen Regierungen, das EU-Parlament und die Kommission um eine neue Basis für ihre Arbeit. Denn der zurzeit gültige Vertrag von Nizza hat viele Schwachstellen und taugt bei 27 Ländern kaum mehr, um die Union effizient zu steuern oder zu erweitern.
Schon beim Nizza-Vertrag blockten die Iren
Doch selbst diesen Vertrag hatten die Iren 2001 zunächst durchfallen lassen. Erst eine durch Sonderrechte aufgehübschte Variante wurde abgesegnet. Der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok mutmaßt, dass die Iren dieses Spiel wiederholen wollen. „Die Leute denken, sie könnten Brüssel wegen seiner Agrarpolitik oder der Dieselpreise abwatschen und erst beim zweiten Mal ,Ja' stimmen.“
Keine neue finanzielle Extra-Wurst für die Insel
Doch die Rechnung geht wohl nicht auf. Eine Extra-Wurst für Irland würde bei anderen Staaten Begehrlichkeiten wecken und dort eine erneute Ratifizierung erfordern, glauben Diplomaten. Möglicherweise würde auch Großbritanniens Premier Gordon Brown die Chance beim Schopf packen und sich des unliebsamen Themas entledigen, indem er im Parlament die Ratifizierung stoppt. Und selbst in Brüssel gilt als inakzeptabel, so lange abzustimmen, bis das Ergebnis stimmt. Kurzum: Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) so mühsam ausgehandelte Vertrag von Lissabon wäre tot.
Lissabon-Reformen - letzte Chance für Europa
Eine Ersatz-Strategie existiere nicht, wird allenthalben betont. Die Bertelsmann-Stiftung spricht in einer Studie gar von einem „Desaster“ als Folge. Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte bereits zu Jahresbeginn angedeutet, dass eine Ablehnung durch die Iren „die gesamte EU in ihrer derzeitigen Form zur Diskussion“ stelle. Beobachter spekulieren, dass die EU als Gemeinschaftswesen de facto am Ende wäre.
Ähnlich wie jetzt bei der Grenzsicherung durch das Schengen-System oder beim Euro würden sich in jedem Politikbereich Allianzen aus wenigen Ländern bilden. „Der Lissabon-Vertrag ist die letzte Chance für ein gemeinsames Europa“, sagt Parlamentarier Brok. Das von Belgiens Ex- Premier Guy Verhofstadt prognostizierte „Kerneuropa“ würde Realität – allerdings je nach Thema in neuer Zusammensetzung.
Ausnahmeklausel? Rauswurf? Abstrafungen?
Zwar wäre möglich, Irland als EU-Mitglied mit Ausnahmeklausel mitlaufen zu lassen, während der Rest auf der Basis von des Reformvertrages arbeitet. Doch das würde die EU unglaubwürdig machen, war doch eindeutig festgelegt, dass das Werk die Zustimmung aller benötigt. Auch ein Rauswurf Irlands gilt als äußerst unwahrscheinlich. Denn schließlich hätten die Bürger ihr legitimes Recht zur Meinungsäußerung genutzt. Sie drakonisch abzustrafen, wäre ein fatales Signal.
Irlands Nein brächte jahrelangen Stillstand
Im realistischsten Szenario werkelt die EU zunächst auf der Grundlage von Nizza weiter. In ein paar Jahren startet dann eine neu zusammengewürfelte Runde von Politikern und Beamten einen weiteren Reformversuch. Das ist zwar mühsam, aber machbar. Allerdings wären weitere Beitritte erst einmal unmöglich. Und vor allem wären die in der EU-Zentrale so begehrten Posten des Außenministers und Ratspräsidenten futsch.
Der Traum vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) mit Hunderten von Diplomaten und Beamten sowie Vertretungen in aller Welt würde ebenfalls platzen. In Europas Hauptstadt laufen dafür zwar schon die Gebäudeplanungen auf Hochtouren. Doch ohne Lissabon müssten viele Staatsbedienstete ihre EU-Karriereträume eben wieder begraben.
http://www.welt.de/politik/article2091359/Was_wenn_die_Iren_Europa_die_Rote_Karte_zeigen.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mo Jun 16, 2008 11:29 Titel: |
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Grundsätzlich gilt, daß die politische EU sich in allen drei Abstimmungen eine Abfuhr geholt hat. Und das ist gut so !
Desweiteren ist festzuhalten, daß reiche Länder wie Norwegen (NATO) oder die Schweiz (neutral) kein Interesse an der politischen EU haben, während die armen Länder wie Bulgarien, Rumänien und die Türkei an die Fleischtöpfe der EU wollen. Und das ist schlecht so !
Wie schon in Frankreich stimmten in Irland die Profiteure gegen die (politische) EU. Nur die Holländer haben konsequent gewählt. Kann mir aber egal sein. Manchmal stimmen die Leute auch aus "falschen Gründen für das Richtige".
Bleibt die Frage, wie es weitergeht:
Vier Szenarien, wie es weitergehen könnte
1. Die Abstimmung wiederholen
Bereits 2001 stimmten die Iren in einem erneuten Referendum dem zuvor abgelehnten Nizza-Vertrag doch noch zu. Jetzt aber überzeugt diese Lösung nicht. Die Iren werden nicht auf einmal Ja sagen. Zudem scheiterte bereits der Vorläufer, der EU-Verfassungsentwurf, in Frankreich und den Niederlanden. Möglich wären Sonderklauseln für die Iren. Mit dieser 26-plus-1-Lösung könnte die Ratifizierung in den acht fehlenden Ländern weitergehen. Der Akzeptanz des Vertrags beim Bürger täte dies aber nicht gut. Und Tschechien und Großbritannien, die noch ratifizieren müssen, sind ohnehin Wackelkandidaten.
2. Ein neuer EU-Vertrag
Nochmals wird die Europäische Union das Schriftstück nicht aufschnüren, es ist bereits der letzte mögliche Kompromiss. Es dauerte Jahre, bis er endlich zustande kam. "Wenn Brüssel allerdings in der ganzen EU in nationalen Referenden über einen neuen Vertrag abstimmen ließe, dann hätte er vielleicht eine Chance", sagte dazu Dominik Hierlemann von der Bertelsmann Stiftung.
3. Nizza bleibt die Grundlage
Das ist möglich. Aber die EU hat Probleme, die meist einstimmig geforderten Beschlüsse zu treffen. Jede Weiterentwicklung müsste mühsam verhandelt werden. Der Abstimmungsschlüssel benachteiligt Deutschland gegenüber kleineren Staaten.
4. EU der Kernstaaten
Die reformfreudigsten Länder könnten mit einer kleineren Union politisch vorangehen, zu denen Deutschland und Frankreich gehören würden. Schengen wie der Euro zeigen, dass das funktionieren kann. Aber in der Welt verlöre die EU an Gewicht: Die Spaltung in zwei Klassen würde ihr schaden.
http://www.welt.de/politik/article2105060/Vier_Szenarien_wie_es_weitergehen_koennte.html
Eigentlich geht nur eine Mischung aus 3 und 4. Es wird also unterschiedliche Geschwindigkeiten geben zwischen Nizza, Maastricht und Lissabonn.
Daß man die politische Union komplett begräbt und sich an der EFTA oder der alten EG orientiert, wird leider nicht passieren. |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Fr Jun 20, 2008 14:26 Titel: |
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Jetzt wird es interessant:
Auf welcher grundlage soll die Europawahl 2009 ablaufen - Nizza oder Lissabon ?
Das wird noch einen schönen Eiertanz geben, wo viele Politiker die Gelegenheit bekommen werden, sich lächerlich zu machen.
Anbei die Lissabon Ergüsse auf 271 (?) Seiten:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:306:SOM:DE:HTML
EU will Ratifizierung des Reformvertrags fortsetzen
Die Europäische Union will trotz der Ablehnung der Iren den Ratifikationsprozess des Lissabon-Vertrags forsetzen. Darauf einigten sich die Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel in Brüssel. Nur die Tschechen haben eine Fußnote durchgesetzt.
Auch nach dem Nein der Iren soll die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages in der Europäischen Union weitergehen. Darauf verständigte sich der EU-Gipfel am Freitag in Brüssel, wie Diplomaten sagten. Tschechien setzte nach den Angaben eine Fußnote durch, wonach die dortige Ratifizierung von einem Gutachten des Verfassungsgerichtes abhängen wird.
Ein konkreter Zeitplan für die Lösung der Krise dürfte bei dem Treffen nicht herauskommen. Der irischen Regierung solle „keine Frist gesetzt“ werden, um das nach dem Nein ihrer Bevölkerung zum Reformvertrag entstandene Dilemma zu lösen, sagte der amtierende EU-Ratspräsident und slowenische Regierungschef Janez Jansa bereits nach der ersten Sitzung am Donnerstagabend.
Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy erklärte: „Die Idee ist, dass unsere irischen Freunde auf dem EU-Gipfel im Oktober einen Bericht über die Entwicklung der Situation vorlegen, um eine endgültige Strategie festzulegen.“ Auch Sarkozy räumte aber ein: „Es gibt keinen festen Zeitplan.“
Sarkozy lehnt Erweiterung ohne neuen Vertrag ab
Zugleich erhöhte der französische Präsident aber den Druck mit dem Hinweis, ohne den Reformvertrag sei die Aufnahme weiterer Staaten in die Europäische Union ausgeschlossen: „Ohne den Vertrag von Lissabon wird es auch keine Erweiterung geben.“ Zu der Frage, ob dies auch das in den Beitrittsverhandlungen schon weit vorgeschrittenen Kandidatenland Kroatien betreffe, sagte Sarkozy: „Nichts gegen Kroatien, aber für die Erweiterung brauchen wir eine Reform der Institutionen.“
Auch der luxemburgische Ministerpräsident Jean-Claude Juncker betonte am Freitagmorgen, dass „einer der Gründe, warum wir den Vertrag von Lissabon brauchen, die Erweiterungsfähigkeit der Union ist“.
EU-Ratspräsident Jansa zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass Europa einen Ausweg aus der Krise finden werde, „noch ehe irgendeines der Beitrittsländer reif für die Entscheidung über eine Aufnahme in die EU ist.“ Auch EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner erklärte: „Ich bin sicher, dass wir eine Lösung gefunden haben werden, bevor die Frage (der Erweiterung) wirklich ganz akut wird.“
Die EU-Kommission will die Beitrittsverhandlungen mit dem am weitesten fortgeschrittenen Kandidatenland Kroatien noch vor Ablauf ihrer Amtszeit im Oktober 2009 abschließen. In der EU besteht allerdings weitgehende Übereinstimmung, dass bis dahin auch die Vertragskrise gelöst sein sollte.
Denn schon zur Europawahl im Juni 2009 muss zumindest geklärt werden, ob das neue EU-Parlament und die neue Kommission auf Grundlage des Reformvertrags oder des bisherigen EU-Vertrags von Nizza zusammengestellt werden.
http://www.welt.de/politik/article2127138/EU_will_Ratifizierung_des_Reformvertrags_fortsetzen.html
Sarkozy sieht EU-Erweiterung vor dem Aus
Der französische Präsident Nicolas Sarkozy hat geplanten Beitritten zur EU eine vorläufige Absage erteilt. "Ohne den Lissabon-Vertrag gibt es keine Erweiterung", sagte er mit Bezug auf die irische Ablehnung des Reformvertrags. Wann das Abkommen ist Kraft treten kann, ist völlig offen – und es gibt es neue Schwierigkeiten für die EU.
Die europäischen Staats- und Regierungschefs verzichten auf ein Zieldatum für die Ratifizierung des Lissabonner EU-Reformvertrags. Das geht aus dem Entwurf der Schlussfolgerungen hervor, den die Gipfelrunde am zweiten Tag ihres Brüsseler Treffens verabschieden soll. Hintergrund ist die Ablehnung des Vertrags beim Referendum in Irland.
Zuvor hatte es Streit in der Gipfelrunde gegeben, wie die Abschlusserklärung zum Problem Irland formuliert werden sollte. Irland und auch Tschechien wollten keine Fristen für die weitere Ratifizierung zu nennen, wie Diplomaten sagten.
Die Probleme mit dem Lissabon-Vertrag gefährden nun auch geplante Beitritte von Balkan-Staaten und der Türkei zur Europäischen Union. Nach den ersten Beratungen beim EU-Gipfel in Brüssel drohte Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy mit einem Veto und sagte am frühen Morgen: „Ohne den Lissabon-Vertrag gibt es keine Erweiterung.“
Seine Ankündigung betreffe auch Kroatien, so Sarkozy. Dessen Beitrittsverhandlungen sind schon weit fortgeschritten, Zagreb strebt einen Beitritt bis Herbst 2009 an. „Ich erinnere Sie daran, dass wir Einstimmigkeit brauchen“, sagte der französische Präsident. Sarkozy ist gegen einen Beitritt der Türkei, mit der ebenfalls verhandelt wird. Er sei kein prinzipieller Gegner der Erweiterung, sagte er. „Europa muss sich auf dem Balkan erweitern.“ Dennoch seien zuvor Reformen der EU nötig.
Neue Mitglieder nimmt die EU nur einstimmig auf. Der derzeit geltende Vertrag von Nizza ist zwar auf eine EU mit 27 Mitgliedern ausgelegt, verbietet aber nicht die Aufnahme weiterer Staaten. Sarkozy übernimmt vom 1. Juli für eine halbes Jahr den Vorsitz der Gipfelrunde und hat deshalb im Krisenmanagement eine Schlüsselrolle.
Sarkozys Aussagen verschärfen die derzeitige Krise der EU weiter, zumal die Regierung in Dublin den EU-Partner keine Hoffnungen auf ein rasches Ende der Reform-Blockade machte. Der irische Außenminister Micheál Martin sagte, seine Regierung werde beim nächsten Gipfel im Herbst noch keine Lösungen vorschlagen.
Beim Treffen der 27 Staats- und Regierungschefs im Oktober unter französischer EU-Ratspräsidentschaft will die irische Regierung nur eine Art Zwischenbericht nach der eingehender Analyse der Gründe für das Nein vorlegen. Andere EU-Staaten, unter anderem Deutschland, hatten die Iren zur Eile gemahnt. Vorschläge müssten aber von ihnen selbst kommen.
Tschechischer Ministerpräsident will lieber nicht wetten
Die Iren hatten vergangene Woche den Vertrag von Lissabon abgelehnt. Der Vertrag kann nur in Kraft treten, wenn alle 27 Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Bisher haben 19 Länder den Vertrag, der die EU schlagkräftiger und demokratischer machen soll, parlamentarisch gebilligt.
Der tschechische Ministerpräsident Mirek Topolanek bezweifelt nach dem irischen Nein, ob in seinem Land die Billigung des Vertrages reibungslos klappen werde. „Um ehrlich zu sein, stünde die Ratifizierung jetzt an, dann würde ich nicht mal 100 Kronen darauf wetten, dass es ein Ja gibt“, sagte er. In Tschechien prüft derzeit das Verfassungsgericht, ob der Lissabon-Vertrag mit dem nationalen Grundgesetz vereinbar ist.
Topolanek betonte aber, er selber habe seine „Karriere mit dem Lissabon-Vertrag verbunden“, auch wenn das Reformwerk nur ein „Kompromiss“ sei und er in vielen Punkten nicht mit ihm übereinstimme.
Offenbar mit Rücksicht auf die tschechische Haltung gibt es im Entwurf der Abschlusserklärung keinen direkten Aufruf, den Ratifizierungsprozess für das Vertragswerk in den noch ausstehenden Mitgliedstaaten auf jeden Fall fortzusetzen. Stattdessen wird lediglich festgestellt, dass der Vertrag bislang in 19 Ländern ratifiziert worden ist.
Sarkozy will Mehrwertsteuer deckeln
Neben dem Streit um den Vertrag von Lissabon ging es am ersten Gipfeltag auch um andere Themen. Bei der ersten Arbeitssitzung besprach die Gipfelrunde Möglichkeiten, wie die Bürger angesichts dramatisch gestiegener Lebensmittel- und Energiepreise entlastet werden können. Dabei konnte Sarkozy nach Angaben von Diplomaten mit seinem umstrittenen Vorschlag punkten, die Mehrwertsteuer auf Heizöl und Sprit zu deckeln.
Die Idee zur Entlastung der von hohen Preisen gebeutelten Bürger habe mehr Zuspruch als zuletzt im Kreis der EU-Finanzminister erhalten, sagte Frankreichs Außenminister Bernard Kouchner. Es habe aber auch Staaten gegeben, die die Mehrwertsteuer nicht antasten wollten. Sarkozy argumentierte, Staaten dürften nicht davon profitieren, wenn die Preise so hoch seien.
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso sicherte zu, alle Möglichkeiten im Kampf gegen die hohen Ölpreise bis zum Oktober prüfen zu wollen. Dazu gehöre auch der französische Vorschlag. Die Debatte sollte auf dem Gipfel am Freitag fortgesetzt werden.
http://www.welt.de/politik/article2126203/Sarkozy_sieht_EU-Erweiterung_vor_dem_Aus.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mi Jul 23, 2008 14:52 Titel: |
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Ein Blick auf Belgien, dessen Hauptstadt Brüssel für die EU so bedeutend ist.
Belgien wird zunehmend unregierbar
Die schwierige Regierungslage in Belgien spitz sich zu. Das Land steht vor der Teilung, nachdem die reichen Flamen die armen Wallonen nicht weiter unterstützen wollen. König Albert II. fordert von seinem Volk neue Wege des Zusammenlebens. Am Nationalfeiertag zeigt sich das ganze Ausmaß des Malheurs.
...
Die von Albert besonders gefürchtete Vision, das Land könnte auseinander reißen, steht immer greifbarer im Raum. Für viele Bürger ist der Nationalfeiertag daher auch kein Grund mehr zum Feiern. Vorbei die Zeiten, als sich Tausende Bürger vor der prächtigen Brüsseler Kathedrale versammelten, um mit schwarz-gelb-roten Fahnen in den Händen das Eintreffen des Königspaares zur Messe zu bejubeln. Gestern, kurz vor zehn Uhr vormittags, stand nur ein versprengtes Grüppchen Touristen vor Saint Michel. Als Albert, Königin Paola im weinroten Kleid an seiner Seite, zur Kathedrale emporstieg, rührte sich im Publikum keine Hand. Auch belgische Flaggen wehten allenfalls an offiziellen Gebäuden. Privatleute machen sich kaum mehr die Mühe, ihre Sympathie für die Einheit des Landes zu demonstrieren.
Der Nationalfeiertag ehrt das Datum, an dem 1831 erstmals ein belgischer König vereidigt wurde. Schon Leopold I. von Sachsen-Coburg soll sich kaum Illusionen gemacht haben, dass die Zwangsehe zwischen Flandern und Wallonien funktionieren könnte. „Belgien ist keine Nation und wird es nie sein“, schrieb er.
Albert II. sieht das anders, doch langsam weiß er sich auch nicht mehr zu helfen. Lange Zeit lebten Flamen und Wallonen zwar unverbunden, aber doch recht versöhnlich nebeneinander her. Doch jetzt fordern die wohlhabenden Flamen in der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik mehr Autonomie. Denn sie wollen nicht länger Zuschüsse für den arbeitslosen Süden zahlen. Die Wallonen hingegen lehnen diese Reform strikt ab und verlangen fortgesetzte Alimentierung.
Der Streit ist vor allem deshalb so verbittert, weil sich die Frankophonen Jahrzehnte lang als die Elite des Landes sahen. Sie stellten die Führung, die Flamen mussten als Dienstboten oder auf dem Feld schuften. Alles Flämische galt als bäurisch und tölpelhaft. Diese Demütigung haben die Flamen nie verziehen. Jetzt, da ihre Wirtschaft boomt, ist für sie die Zeit der Rache gekommen. Die Folgen sind vielerorts grotesk. In manchen flämischen Gemeinden werden Sozialwohnungen beispielsweise nur noch an niederländischsprachige Einwohner vergeben. Andernorts werden französische Straßenschilder mit Farbe übersprüht. Besonders eifrige Separatisten fordern sogar unterschiedliche Tempolimits und regionale Fahrprüfungen oder Forschungsinstitute. Dem Bundesstaat solle auch das königliche Afrikamuseum und die Oper weggenommen werden, finden sie.
Im Gegenzug verweigern die französischsprachigen Belgier dort, wo sie mitentscheiden dürfen, den Flamen notwendige Mittel. Deshalb bekommen wallonische Künstler, wenn sie in Flandern ausstellen wollen, keine Zuschüsse. Deshalb verfallen die Gewächshäuser des Nationalen Botanischen Gartens, weil das Geld für die Instandsetzung blockiert ist. Einige Strategen aus der Wallonie haben sogar Karten für ein geteiltes Belgien gemalt. In ihrer Fantasie marschieren die Frankophonen vereint mit Brüssel in die Zukunft und zeigen den Flamen eine lange Nase. Brüssel, das eine eigene Region bildet, steht nämlich mitten in Flandern, aber die meisten Bewohner sprechen Französisch. Gefordert wird daher ein Korridor, der für „territoriale Kontinuität“ zwischen der Wallonie und Brüssel sorgen soll – und fatal am den humanitären Korridor für Srebrenica oder die Luftbrücke für Berlin erinnert.
http://www.welt.de/politik/article2236167/Belgien_wird_zunehmend_unregierbar.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mo Jul 28, 2008 13:49 Titel: |
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Margaret Thatcher: Europas Träume und Alpträume
von Gérard Bökenkamp
Margaret Thatchers Grundsatzkritik an „Europa“
In Thatchers Buch „Statecraft“ gibt es ein sehr lesenswertes Kapitel mit dem Titel „Europa – Träume und Alpträume. Dort legt sie ihre Sichtweise auf die Europäische Union dar. Die Resultat ihrer Analyse kann niemanden überraschen, der noch die harten Konflikte in Erinnerung hat, die die britische Premierministerin mit der Europäischen Gemeinschaft ausgefochten hat. Das Großbritannien immer noch das Pfund und nicht den Euro als Zahlungsmittel nutzt, liegt nicht zu letzt daran, dass Thatcher mit ihrem Kurs auch ihre Nachfolge bis heute auf ihre europapolitische Linie festgelegt hat.
Das Großbritannien der siebziger Jahre hatte mit freien Märkten nicht viel am Hut, also keinen Grund sie zu verteidigen. Liberale in Großbritannien sahen neidisch auf das trotz aller sozialpolitischen Experimenten immer noch freiheitlichere System der Bundesrepublik. Hätte jemand damals erklärt, dass Deutsche einmal in großer Zahl in das Vereinigte Königreich auswandern würden, um dort bessere Jobs zu finden, hätte man das für einen Witz gehalten.
Die Briten, die sich in den siebziger Jahren für die Einbindung Großbritanniens in die Europäische Gemeinschaft aussprachen, u. a. auch Margaret Thatcher, taten dies deshalb, weil sie dadurch mehr Marktfreiheit auch für das von Gewerkschaften und Sozialisten dominierte Königreich erhofften. Der Kontinent erschien ihnen damals freier als die Heimat von Adam Smith.
So ändern sich die Zeiten: In den achtziger Jahren erlebte Großbritannien die Thatcher-Revolution und auch die Europäische Gemeinschaft war im Umbruch. An ihre Spitze trat der mächtigste Bürokrat, den Europa je gesehen hat, der französische Sozialist Jacques Delors. Delors wollte einen europäischen Einheitsstaat nach französischem Vorbild schaffen. Die Delors-Gruppe war es, die unter seinem Vorsitz die Grundlagen für die Währungsunion ausarbeitete. Von nun an führte die britische Premierministerin eine Abwehrschlacht gegen die Zumutungen aus Brüssel und die schrittweise Bürokratisierung. Berühmt wurde ihr Satz: „I want my money back!“, mit dem sie die Forderung nach einer Reduzierung der britischen Beitragszahlungen unterstrich.
Diese Auseinandersetzung führte sie bald nicht mehr nur auf der außenpolitischen Bühne, sondern auch im eigenen Kabinett. Nicht nur gegenalten Rivalen wie Michael Heseltine, sondern auch gegen einstige enge verbündete wie Finanzminister Nigel Lawson und Außenminister Geoffrey Howe musste Thatcher ihren Kurs verteidigen. Dass sie wie eine Löwin gegen die Vereinheitlichung der euroäischen Währungspolitik kämpfte, trug wesentlich zu ihrem Sturz im November 1990 bei. Sie konnte aber über ihren Sturz hinaus der britischen Europapolitik ihren Stempel aufdrücken.
In dem 2002 erschienen Buch „Statecraft“ legte die gealterte Eiserne Lady ihre Sichtweise auf die Weltpolitik dar. Die leidenschaftlichen und wohl historisch bedeutendste Europakritikerin bleibt sich dort treu. Obwohl das Buch schon 2002 erschienen ist, bietet die Lektüre doch immer noch sehr viel Erhellendes. Die Lage Europas hat sich trotz der Osterweiterung nicht wesentlich geändert, sondern die Europäische Union arbeitet sich immer noch an denselben Problemen ab, die Thatcher in dem Buch anspricht.
Thatcher kommt in „Statecraft“ zu dem Ergebnis, dass Europa weder ein Nationalstaat noch ein Imperium ist. Die Künstlichkeit der Europäischen Union sei historisch einmalig; sie sei das erste historische Gebilde, das einzig „durch die Bürokratie für die Bürokratie“ existiere. In Europa selbst sieht Thatcher nicht mehr als einen geographischen Begriff.
Der „Mythos“ Europa beruhe auf einer Vielfalt unterschiedlicher Vorstellungen, die von der Antike und gotische Kathedralen, über die Idealvorstellungen linker Gesellschaftsverbesserer bis hin zu denen der Befürworter reichten, die sich Europa als abendländisches Bollwerk wünschten. Dass Europa eine Projektionsfläche für unterschiedliche und miteinander nicht vereinbare Konzeptionen biete, mache für viele den Reiz dieses „Mythos“ aus. Deshalb schrecke die europäische Bürokratie davor zurück, Zweck und Ziel ihrer Politik zu definieren.
Auch das Argument, die europäische Integration habe Europa nach Jahrhunderten permanenter kriegerischer Konflikte endlich Frieden gebracht, lässt Thatcher nicht gelten. Der Versuch die Einheit Europas herzustellen sei kein Garant des Friedens, sondern im Gegenteil die Ursache der schlimmsten kriegerischen Konflikte gewesen. Die großen hegemonialen Projekte vom Habsburger Reich über Napoleon bis hin zu Hitler hätten zu den furchtbarsten Verwüstungen des Kontinents geführt. Der Frieden, den Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges genießt, sei nicht die Folge der Politik von Schuman, Monnet, Spaak und Adenauer, sondern primär der Präsenz amerikanischer Truppen in Europa und der Schaffung des nordatlantischen Bündnisses zu danken.
Als Britin hat Thatcher die deutsch-französische Achse immer mit Mißtrauen betrachtet. Sie unterstellte den zwei Kontinentalmächten, ein Europa schaffen zu wollen, um genau jene Ausbreitung der Marktkräfte einzudämmen, die Thathcher als Premierministerin kraftvoll gefördert hatte. Nach Thatchers Einschätzung wollen die Deuschen ihren „korporatistischen Kapitamismus“ und die Franzosen ihren staatlichen Zentralismus dadurch retten, dass sie diese Konzeptionen auf ganz Europa übertragen.
Thatcher wendet sich gegen das Gerede vom „Demokratie-Defizit“, das durch eine Erweiterung der Rechte des Parlaments abgebaut werden könnte. Sie spricht offen aus, was in den öffentlichen Diskussionen unter den Tisch fällt: Es gab und gibt keine europäische Öffentlichkeit, keine europäische Sprache, keine europäische Nation. Unter diesen Bedingungen sei das europäische Parlament kein Teil der Lösung, sondern Teil des Problems.
Viele Briten setzten heute auf die Erweiterung der Europäischen Union in der Hoffnung, dass die Ausdehnung die „Vertiefung“ der Gemeinschaft unmöglich machen werde und schließlich eine Freihandelszone mit politischen Überbau entstehen könnte.Thatcher zeigte sich schon damals skeptisch, was die Vorzüge der Erweiterung der EU anging. Sie sagte voraus, dass die Erweiterung nicht zu einem Rückbau der Bürokratie, sondern zu einem neuen Zentralisierungsschub führen würde. Daher empfahl sie den marktorientierten osteurpäischer Staaten lieber auf Freihandelsabkommen mit der EU und der NAFTA zu setzten, als die Vollmitgliedschaft anzustreben.
Die Osterweiterung wurde inzwischen vollzogen und Thatchers Prognosen haben sich teilweise bestätigt. Die größer gewordene Union ist nicht etwa von der Idee eines europäischen Superstaates abgerückt, sondern versucht sich den neuen Gegebenheiten durch eine noch stärkere Vereinheitlichung anzupassen. Dies zeigen die Bemühungen um die europäische Verfassung und ihren Nachfolger, den Vertrag von Lissabon.
Ob das „Nein“ der Iren, die Einsprüche der Polen und das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht den Zug aufhalten können, ist zur Zeit noch unklar, aber wohl eher unwahrscheinlich, wenn man das Beharrungsvermögen der EU-Bürokratie betrachtet. Denn einen Tanker, der sich einmal in Bewegung gesetzt hat, zu stoppen oder zur Umkehr zu bewegen ist auch dann noch schwer, wenn er sich auf einen Eisberg zubewegt. Dieser Einwand sollte auch jenen zu denken geben, die hoffen ein Beitritt der Türkei könnte den europäischen Zentralismus zu Fall bringen und endlich die Tür zu einer reinen Freihandelszone aufstoßen. Auf den Zusammenbruch durch Überdehnung zu setzten, ist eine gefährliche Strategie, denn niemand weiß genau, wie groß das "Verdauungsvermögen" dieses Gebildes "durch Bürokratie für Bürokratie" wirklich ist. Thatcher selbst hält es für nicht reformierbar.
03. Juli 2008
http://ef-magazin.de/2008/07/03/374-margaret-thatcher-europas-traeume-und-alptraeume |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mo Aug 11, 2008 09:39 Titel: |
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MdB Dr. Gauweiler legt Verfassungsklage gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon ein.
Pressemitteilung vom 23. Mai 2008
Prof. Dr. iur. K.A. Schachtschneider, langjähriger Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg hat heute Mittag im Auftrag von MdB Dr. Gauweiler – unmittelbar nach der Abstimmung im Bundesrat – verfassungsgerichtliche Rechtsbehelfe gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertag von Lissabon und die deutsche Begleitgesetzgebung eingelegt. Der Klage liegt ein Gutachten von Prof. Dr. Dietrich Mur swiek, Prof. für Staats-, Verwaltungs- und Völkerrecht am Institut für Öffentliches Recht der Universität Freiburg bei. Die Klage rügt die Beeinträchtigung fundamentaler Verfassungsprinzipien.
1. Der Vertrag von Lissabon wiederholt weitestgehend den Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2004. Die Verfassungsklage Dr. Peter Gauweilers gegen den Verfassungsvertrag von 2005, die bewirkt hat, daß der Bundespräsident das damalige Zustimmungsgesetz nicht unterschreiben und die Ratifikation des Vertrages nicht vollziehen durfte, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht weiter bearbeitet, weil der neue Vertragsschluß ins Auge gefasst war. Die neue Klage greift den Vertrag von Lissabon mit weitestgehend derselben Krit ik an, die in der Klage gegen den Verfassungsvertrag vorgetragen war.
2. Dr. Gauweiler erhebt Organklage und Verfassungsbeschwerde, weil durch den Lissabon-Vertag das Grundrecht jedes Bürgers auf substantielle Vertretung durch den Deutschen Bundestag verletzt und Hoheitsrechte Deutschlands in unüberschaubarer Weite auf die Europäische Union übertragen werden. Dies genügt nicht mehr dem demokratisch unverzichtbaren Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung eines Staatenverbundes.
3. Zu Organklage und Verfassungsbeschwerde kommt ein Antrag auf einstweilige Anordnung, der verhindern soll, das Zustimmungsgesetz und dessen Begleitgesetze auszufertigen und zu verkünden sowie die Ratifikation des Vertrages durchzuführen, bevor das Bundesverfassungsgericht geprüft und entschieden hat, ob es der Verfassungsklage stattgibt oder nicht.
4. Die wesentliche Kritik an dem Vertrag von Lissabon ist die folgende:
a) Der Sache nach begründet der Vertrag faktisch einen Bundesstaat, obwohl es der Europäischen Union an einem „Unionsvolk“ mit originärer Hoheit fehlt. Ein solcher Integrationsschritt, den der Vertrag macht, setzte Referenden der europäischen Völker voraus, die aber nicht vorliegen.
b) Die Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse der EU sind (auch schon jetzt) übermäßig weit, zumal diese von der Judikatur des Gerichtshofs der Union extensiv gehandhabt werden. Die Politik der EU wird immer weniger von den nationalen Parlamenten vorausgesehen und verantwortet, obwohl das Bundesverfassungsgericht dies im Maastricht-Urteil von 1993 um der demokratischen Legitimation willen ausdrücklich gefordert hat.
c) Die Mitgliedstaaten büßen mit dem Lissabon-Vertrag die Wirtschaftshoheit weitestgehend ein. Die EU übernimmt zunehmend die Justiz- und Polizeipolitik, also die Verantwortung für die innere Sicherheit der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wird die Verantwortung für die äußere Sicherheit und entsprechende Militäreinsätze erweitert.
d) Das höchste Gericht wird mehr und mehr der Gerichtshof der Europäischen Union, obwohl dieser für seine Rechtsprechungsmacht nicht demokratisch legitimiert ist. Er betätigt sich als Motor der Integration.
e) Die finanzpolitische Generalklausel des Art. 311 Abs. 3 AEUV ermöglicht es der Union, europäische Steuern zu erheben oder weitere Kategorien der Eigenmittel einzuführen, ohne daß die nationalen Parlamente dem zustimmen müßten.
f) Im vereinfachten Änderungsverfahren des Art. 48 Abs. 6 EUV ist der Europäische Rat ermächtigt, den Kern der Verfassung, nämlich alle Regelungen des Dritten Teils des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der den Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und viele andere Politikbereiche umfaßt, ganz oder zum Teil zu ändern, ohne daß der Bundestag und der Bundesrat oder gar die Völker dem zustimmen müßten. Auch das Europäische Parlament und die Kommission sind nur anzuhören.
g) Auch die Flexibilitätsklausel des Art. 352 AEUV ermächtigt die Union, sich neue Befugnisse zu geben, wenn das erforderlich erscheint, um die grenzenlos weiten Ziele der Union zu verwirklichen.
h) Der Vertrag verstärkt das demokratische Defizit der EU-Politik, zumal das „Europäischen Parlament“ nicht nach dem Grundsatz der Gleichheit aller Stimmen gewählt wird.
http://www.peter-gauweiler.de/pdf/Vertrag%20von%20Lissabon%20kurz.pdf
http://www.peter-gauweiler.de/pdf/Vertr%20Lissabon%20Gutachten.pdf
http://www.peter-gauweiler.de/pdf/Klage-Lissabon-Vertrag.pdf |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Do Okt 09, 2008 16:45 Titel: |
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Bedauerlich. Jetzt hängt es an den Gerichten.
Horst Köhler billigt den EU-Reformvertrag
Bundespräsident Horst Köhler hat trotz der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Gesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon unterzeichnet. Köhlers Sprecher sagte am Mittwoch auf Anfrage in Berlin, der Präsident habe die deutschen Gesetze zur Umsetzung des Vertrages „nach langer, intensiver Prüfung ausgefertigt“. Anders als die Kläger in Karlsruhe habe Köhler keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gesehen, die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten. Der EU-Reformvertrag war von Bundestag und Bundesrat mit verfassungsändernden Mehrheiten verabschiedet worden.
Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen bei ihrem Gipfel in der kommenden Woche in Brüssel mit Irland darüber beraten, wie die Reform der Union noch gerettet werden kann. Dazu müssen alle EU- Staaten den Lissabon-Vertrag billigen.
Die Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und Diether Dehm (Linke) hatten Verfassungsbeschwerden gegen den Vertrag eingereicht. Die Linksfraktion erhob zusätzlich Organ-Klage. Die Kläger sehen die Rechte der Abgeordneten mit der EU-Reform beschnitten und halten den gesamten Vertrag für verfassungswidrig.
Wegen der beantragten einstweiligen Verfügungen hatte Köhler auf Bitten des Karlsruher Gerichts mitgeteilt, dass er vor einem Urteil die Ratifikationsurkunde des Vertrags nicht unterzeichnen werde. Ratifiziert und damit völkerrechtlich gültig wird ein internationaler Vertrag erst, wenn er vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend an einem international vereinbarten Ort hinterlegt wird. Im Falle des EU-Vertrags von Lissabon ist das Rom.
http://www.welt.de/politik/article2549332/Horst-Koehler-billigt-den-EU-Reformvertrag.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Di Okt 21, 2008 16:18 Titel: |
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Überall lauern die Kraken mit ihren Fangarmen.
Sarkozy fordert Teilverstaatlichung der Industrie
Der amtierende Ratsvorsitzende Nicolas Sarkozy drängt auf Veränderungen in der Europäischen Union. Die Finanzkrise habe erneut gezeigt, wie wichtig die Reform der EU-Institutionen sei. Frankreichs Präsident fordert eine Wirtschaftsregierung für die Euro-Zone und eine Teilverstaatlichung von Schlüsselindustrien.
Als Antwort auf die drohende Wirtschaftskrise hat der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy eine Teilverstaatlichung von Schlüsselindustrien vorgeschlagen. „Wir sollten über eigene Staatsfonds nachdenken, um strategisch wichtige Unternehmensanteile, die abgewertet sind, aufzukaufen“, sagte der amtierende EU-Ratspräsident auf einer Pressekonferenz im Europaparlament. „Wenn die Krise dann vorbei ist, können wir die Aktien wieder auf den Markt bringen.“
Auf diese Weise könnten die EU-Staaten einen Ausverkauf wichtiger Unternehmen an nichteuropäische Investoren verhindern, erklärte Sarkozy. „Ich möchte nicht, dass die Bürger eines Tages aufwachen und feststellen, dass sich die großen europäischen Unternehmen in den Händen nichteuropäischer Kapitaleigner befinden.“
Wegen der fallenden Aktienkurse sind viele europäische Unternehmen derzeit vergleichsweise günstig zu haben. Nach einer Untersuchung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) nutzen Staatsfonds aus dem Nahen Osten und Asien die Krise, um sich verstärkt bei europäischen und US-Unternehmen einzukaufen.
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise wurden in den vergangenen Wochen in den USA, Großbritannien und in den Benelux-Staaten bereits mehrere Banken teilverstaatlicht. Begründet wurde dies allerdings mit der Notwendigkeit, die Finanzinstitute vor dem Zusammenbruch zu bewahren, nicht mit der Abwehr ausländischer Investoren.
Außerdem forderte er eine Wirtschaftsregierung für die Euro-Zone. Die gegenwärtige Finanzkrise habe gezeigt, dass es "so nicht weitergeht“, sagte Sarkozy vor dem Europaparlament in Straßburg. Bei so schwerwiegenden Krisensituationen reichten „Treffen von Finanzministern und Schatzmeistern“ nicht aus. Zugleich schlug Sarkozy einen EU-Gipfel zur Neuordnung des internationalen Finanzsystems vor. Die Staats- und Regierungschefs der EU sollten bei diesem Treffen die geplante Serie von Weltfinanzgipfeln vorbereiten.
Die Europäische Zentralbank (EZB) müsse unabhängig bleiben, sagte Sarkozy. Sie müsse aber mit einer „Wirtschaftsregierung diskutieren können“. Nachdrücklich mahnte Sarkozy die Reform der EU-Institutionen an. Die Finanzkrise habe erneut gezeigt, wie wichtig dies sei. Sollte die EU diese Reform verpassen, wäre dies ein „sehr, sehr schwerer Fehler“. Sarkozy kritisierte die gegenwärtige Praxis, alle sechs Monate den EU-Vorsitz zu wechseln. Wer wolle, dass Europa bei schweren Krisen mit einer Stimme spreche, könne nicht wollen, dass „alle sechs Monate die Staffel weitergereicht wird.“
Der EU-Reformvertrag, der das Amt eines EU-Präsidenten vorsieht, ist in der Sackgasse, weil die Iren ihn im Juni bei einem Referendum abgelehnt haben. Bisher ist keine neue Volksabstimmung darüber geplant.
Außerdem hat der EU-Ratspräsident nationale Fonds zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftsbereiche als Mittel gegen die aktuelle Finanzkrise vorgeschlagen. Angesichts der US-amerikanischen Hilfe von 25 Milliarden Dollar für drei Autohersteller könnten auch die EU- Länder von Fall zu Fall ihre Autoindustrie unterstützen, um schwere Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. „Wir müssen weiter bei uns Autos, Schiffe und Flugzeuge bauen“, sagte Sarkozy vor dem Europaparlament in Straßburg.
Der französische Staatspräsident will trotz Finanzkrise an den Zielen des ehrgeizigen Klimaschutzpakets der EU festhalten. Es wäre „dramatisch und verantwortungslos“, unter dem Vorwand der Finanzkrise die Klimaziele aufzugeben. Bis zum Jahresende solle wie geplant das Energie- und Klimaschutzpaket angenommen werden, sagte Sarkozy. Diese „rote Linie“ der Ziele und des Zeitpunkts des Klimaschutzpakets dürfe nicht überschritten werden. „Wenn wir die Anstrengung nicht machen, sind unsere Chancen gleich Null, den Rest der Welt zu überzeugen“.
In der EU soll unter anderem bis 2020 den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) um 20 Prozent gesenkt und der Anteil erneuerbarer Energien von 5,8 Prozent(2005) auf 18 Prozent erhöht werden.
http://www.welt.de/politik/article2604156/Sarkozy-fordert-Teilverstaatlichung-der-Industrie.html
Peer Steinbrück will die Schweiz ächten lassen
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück will die Schweiz auf die Schwarze Liste der OECD setzen lassen, um sie zu mehr Kooperation im Kampf gegen internationalen Steuerbetrug zu zwingen. „Die Schweiz bietet Konditionen an, die deutsche Steuerzahler dazu bringen, Steuern zu hinterziehen“, sagte der SPD-Politiker auf einer internationalen Konferenz gegen Steuerbetrug in Paris.
„Wir können in Deutschland Steuerbetrug nicht nachweisen, weil uns die Schweiz die Informationen dazu vorenthält“, sagte er mit Blick auf das strikte Bankgeheimnis. „Deswegen gehört die Schweiz auf die Schwarze Liste."
Auf der Liste der Organisation für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) stehen derzeit nur drei Länder: Andorra, Liechtenstein und Monaco. Ihnen wird vorgeworfen, durch ihre nationale Gesetzgebung die Steuerflucht aus dem Ausland zu begünstigen. Im Frühjahr 2009 soll die OECD-Liste aktualisiert werden.
„Wir müssen nicht nur das Zuckerbrot benutzen, sondern auch die Peitsche“, sagte Bundesfinanzminister Steinbrück. Auch ohne internationale Einigung werde er in Deutschland „auf drei Ebenen“ aktiv werden, kündigte Steinbrück an. „Ich werde die Finanzmarktaufsicht in diesem Bereich verbessern. Ich werde zweitens steuerrechtliche Maßnahmen ergreifen. Und ich werde drittens die Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und der Finanzaufsicht verbessern.“
Steinbrück bedauerte, dass die Schweiz, Österreich und Luxemburg zu den Steueroasen zählen. Steuerflucht sei aber nicht nur ein wirtschaftliches, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. „Wenn wir nicht aufpassen, verliert unser Gesellschafts- und Wirtschaftssystem Legitimation. Die Menschen verweigern ihre Zustimmung.“ OECD-Chef Angel Gurrìa erklärte, der Kampf gegen Steuerparadiese und für Transparenz sei nun absolut wichtig.
http://www.welt.de/politik/article2605272/Peer-Steinbrueck-will-die-Schweiz-aechten-lassen.html
Steueroasen - Singapur
Dank seines strengen, gesetzlich verankerten Bankgeheimnisses, das sich nach Schweizer und Liechtensteiner Vorbild orientiert, ist Singapur eine echte Alternative zu europäischen Finanzplätzen. Auch die Entfernung, kein ganz unwichtiger Faktor bei der Entscheidung von Anlagen, ist für Europäer kein Problem. Immer mehr führende Banken der Schweiz oder Lichtensteins siedeln sich in dem Stadtstaat an. Das bedeutet, dass die Berater weiterhin in Zürich oder Vaduz sitzen, die Konten oder Depots werden aber in Singapur geführt – und damit aus EU-Sicht in einem Drittstaat.
Singapur hat sich als Finanzplatz vor allem für vermögenden Anleger bereits derart entwickelt, dass der Stadtstaat dabei ist, traditionellen Topadressen wie Luxemburg oder den Channel Islands den Rang abzulaufen. Zudem spielt die Öffnung des Bankgeheimnisses in Europa den Asiaten direkt in die Hände: Immer mehr Anleger sehen sich nach außereuropäischen Finanzplätzen um – und Singapur verfügt über alles, was einen attraktiven Finanzplatz ausmacht: günstige Steuerregelungen, eine breite Palette von Offshore-Finanzservice-Angeboten und einen freien Devisenmarkt.
Zudem lockt Singapur mit zahlreichen internationalen Steuerabkommen. Alle Aktivitäten im Finanzbereich werden von der Monetary Authority of Singapore streng überwacht.
http://www.welt.de/wirtschaft/article1720992/Fluchtpunkte_fuers_Geld_in_Asien.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mi Nov 26, 2008 11:26 Titel: |
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Mölzer: Lissabon-Vertrag ist noch lange nicht unter Dach und Fach
Tschechisches Verfassungsgericht als nächste Hürde
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Außerdem erinnerte der freiheitliche EU-Mandatar daran, daß in Deutschland noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aussteht und daß auch Polen noch nicht ratifiziert hat. "Und dann bleibt noch Irland, wo im Juni die Bürger Nein gesagt haben. Aber anstatt den Willen der Bürger zu respektieren, werden die Iren höchstwahrscheinlich ein zweites Mal über den Lissabon-Vertrag abstimmen. Und die Chancen, daß ein zweites Referendum ebenfalls negativ ausgeht, stehen gut", betonte Mölzer.
Weiters erklärte der freiheitliche Europaparlamentarier, daß der Lissabon-Vertrag auch an Österreich scheitern könnte. "Zwar hat der Verfassungsgerichtshof Klagen von Vertragsgegnern zurückgewiesen, weil die formalen Voraussetzungen nicht gegeben waren. Aber die FPÖ wird, wenn der Vertrag von Lissabon in Österreich in Kraft tritt, beim VfGH eine juristisch einwandfreie Klage einbringen. Schließlich wurde dieser EU-Vertrag unter Mißachtung der österreichischen Verfassung ratifiziert, weil den Bürgern die vorgesehene Volksabstimmung verweigert wurde", schloß Mölzer.
http://www.fpoe.at/index.php?id=477&backPID=390&tt_news=22796 |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Do Nov 27, 2008 12:02 Titel: |
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Auf geht's:
Zahlt mehr Steuern an die EU !
Brüssel will europäisches Konjunkturprogramm von 200 Milliarden Euro
Brüssel – Mit 200 Milliarden Euro Steuergeldern gegen die drohende Rezession: Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen gesamteuropäischen Kraftakt zur Belebung des Wirtschaftswachstums gefordert. 170 Milliarden Euro für das auf zwei Jahre angelegte Konjunkturprogramm sollen die 27 EU-Staaten stemmen, weitere 30 Milliarden Euro sollen aus dem Gemeinschaftshaushalt und von der Europäischen Investitionsbank (EIB) kommen. Die Bundesregierung lehnte unter Verweis auf ihr nationales Konjunkturprogramm zusätzliche Ausgaben für das europäische Paket ab.
Deutschland sei mit seinem nationalen Konjunkturpaket bereits in Vorleistung getreten, erklärte Regierungssprecher Thomas Steg in Berlin. Nach den Vorstellungen der Kommission sollen die 27 EU-Staaten durchschnittlich 1,2 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das Gesamtpaket aufbringen. Das deutsche Konjunkturpaket im Umfang von 32 Milliarden Euro entspreche 1,3 Prozent des nationalen BIP, sagte Steg: „Wir übererfüllen unser Soll damit sogar.“
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso machte indes deutlich, dass er von leistungsstarken Ländern eine überdurchschnittliche Anstrengung erwarte: „Wir sprechen von einer Mobilisierung von durchschnittlich 1,2 Prozent des BIP. Einige Länder werden mehr tun müssen, andere weniger“, sagte der EU-Kommissionschef.
Andernfalls drohe der Verlust von 2,7 Millionen Arbeitsplätzen. Die Bundesregierung hatte sich vorab für ein europäisches Paket im Umfang von nur 130 Milliarden Euro ausgesprochen, offenbar um Forderungen nach einem höheren deutschen Beitrag Einhalt zu gebieten.
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Zur Belebung der Konjunktur will die EU-Kommission auch Verstöße gegen den EU-Stabilitätspakt hinnehmen. Wenn ein Mitgliedstaat das Stabilitätspakts-Kriterium einer Neuverschuldung von maximal drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nur geringfügig und kurzzeitig überschreite, könne auf ein Defizitverfahren verzichtet werden, sagte EU-Währungskommissar Joaquín Almunia. (AP)
http://www.epochtimes.de/articles/2008/11/26/375352.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: Mi Dez 03, 2008 11:43 Titel: |
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Unabhängig davon, ob man den Banken staatliche Gelder hinter her werfen soll oder nicht, wird hier die Verlogenheit und der anmaßende Zentralismus der EU deutlich:
Einerseits möchte das Politbüro in Brüssel 200 Mrd verteilen unter ihrer Aufsicht natürlich. Andererseits wollen die "Staatsbeihilfe-Bürokraten" Aktionen der Länder reglementieren.
=== Brüsseler „Beihilfe-Bürokraten“ unter Beschuss
Im Streit über das Rettungspaket für die Commerzbank dringt Bundesfinanzminister Steinbrück auf eine rasche Lösung. Auch Frankreich und andere EU-Länder drängen die EU-Kommission angesichts der Finanzkrise zu einer flexibleren Anwendung der Beihilferegeln im Bankensektor.
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Auch der schwedische Finanzminister Anders Borg ging mit der Kommission hart ins Gericht. "Wir müssen diese Legionen von Staatsbeihilfe-Bürokraten zurückrufen", sagte er kurz vor Beginn eines Treffens der EU-Finanzminister in Brüssel. Es bestehe die Gefahr, dass die EU einen großen politischen Fehler begehe.
Die EU-Kommission hat seit der Eskalation der Bankenkrise im September in mehr als 20 Einzelfällen meist binnen kurzer Zeit Rettungsbeihilfen genehmigt. Unter den von ihr gebilligten nationalen Rettungsschirmen sollen die Regierungen rasch den Geldhäusern mit Kapitalspritzen und Garantien zur Seite springen können, um eine Kettenreaktion von Bankenpleiten zu verhindern. Doch den Konditionen für die Commerzbank, die als eine der ersten Banken das deutsche Rettungspaket in Anspruch nehmen will, versagt Kroes seit fünf Wochen die Zustimmung. Das hält andere Banken davon ab, auf die Mittel des deutschen Finanzmarktstabilisierungsfonds zuzugreifen, um den seit Monaten erstarrten Kreditmarkt unter den Banken wieder in Gang zu bringen.
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Nicht nur im Fall der Commerzbank, sondern auch beim Rettungsschirm Österreichs und Frankreichs harkt es aber noch. Steinbrück sagte, umstritten sei die Höhe von marktadäquaten Preisen, die die Banken für Kapitalspritzen oder Garantien zahlen sollten. Bei der Commerzbank bestehe die Kommission auf eine Verzinsung von mindestens zehn Prozent, obwohl nach einer Empfehlung der Europäischen Zentralbank eine Spanne unter zehn Prozent angesichts der aktuellen Marktlage angemessen sei.
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http://www.handelsblatt.com/politik/international/bruesseler-beihilfe-buerokraten-unter-beschuss;2101853 |
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