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Forum der Neuen Freiheit
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Lexmark
Anmeldungsdatum: 14.05.2007 Beiträge: 26
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Verfasst am: Mo Mai 14, 2007 18:26 Titel: Bremen-Wahl |
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| So wie es aussieht, wird Jan Timke (BIW) die Wahl anfechten und die Stimmen erneut auszählen lassen. Die Chancen sehen insgesamt gar nicht so schlecht aus. |
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mod1
Anmeldungsdatum: 25.04.2007 Beiträge: 17
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Verfasst am: Di Mai 15, 2007 11:43 Titel: Pressemitteilung von BIW |
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BIW-Pressemitteilung 04/2007
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Berlin, den 14.05.2007
BIW erringt Erfolg bei Landtagswahl in Bremen
Jan Timke bedankt sich bei den Wählern
Als einen großen Erfolg hat der Vorstand der bürgerlich-
konservativen Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) das
Abschneiden bei den Landtags- und Kommunalwahlen im Land
Bremen bezeichnet. Die BÜRGER IN WUT konnten nach dem vor-
läufigen amtlichen Endergebnis im Wahlbereich Bremerhaven
aus dem Stand 4,998% der abgegebenen gültigen Stimmen erzie-
len. Damit fehlt dem BIW nach dem jetzigen Stand nur eine
einzige Stimme zum Einzug in die Bremische Bürgerschaft. Bei
der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven kam der
BIW sogar auf 5,4% und ist zukünftig mit 3 Abgeordneten im
Stadtparlament vertreten.
"Das hervorragende Ergebnis des BIW bei den Wahlen am 13.
Mai ist das Resultat eines bürgernahen und zugleich
professionell geführten Wahlkampfes. Als Spitzenkandidat
möchte ich mich auch im Namen der anderen Wahlbewerber
auf der Liste des BIW bei allen Wählern recht herzlich für
das große Vertrauen bedanken, das uns entgegengebracht
wurde. Wir vom BIW werden unser Versprechen halten und uns
in den nächsten vier Jahren aktiv für die Interessen
Bremerhavens stark machen", so der BIW-Vorsitzende Jan Timke
in einer ersten Stellungnahme.
Die BÜRGER IN WUT geben den Kampf um einen Sitz in der
Bürgerschaft, der nur denkbar knapp verfehlt wurde, noch
nicht verloren. Zunächst soll aber das amtliche Endergebnis
der Wahl abgewartet werden, das vom Landeswahlleiter
voraussichtlich noch in dieser Woche bekanntgegeben wird.
"Die Erfahrungen früherer Wahlen zeigen, daß es am Ende
immer zu Abweichungen gegenüber dem am Wahlabend verkündeten
vorläufigen Ergebnis kommt. Da uns nur eine einzige Stimme
fehlt, sind wir guter Hoffnung, schließlich doch noch in die
Bürgerschaft einzuziehen", so Jan Timke.
(Ende der Pressemitteilung)
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Mi Mai 23, 2007 14:20 Titel: |
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Ob das so eine gute Idee ist ?
Mit HH und Zentrum gibt es ja schon Alternativen.
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Pressemitteilung 05/2007
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Berlin, den 16.05.2007
BÜRGER IN WUT: Weitere Wahlteilnahmen möglich
Nach Bremer Erfolg erwägt BIW Antreten in Hamburg
Der Vorstand der bürgerlich-konservativen Wählervereinigung
BÜRGER IN WUT (BIW) prüft eine Teilnahme an der Bürger-
schaftswahl in Hamburg im Frühjahr 2008. Der BIW konnte bei
den Wahlen im Land Bremen am vergangenen Sonntag im Wahl-
bereich Bremerhaven nach dem vorläufigen amtlichen Endergeb-
nis 4,9983% der abgegebenen gültigen Stimmen erzielen. Die
Wählervereinigung, die erstmals an einer Landtagswahl teil-
nahm, hat damit den Sprung in die Bürgerschaft nur um eine
einzige Stimme verfehlt. Das ist ein Novum in der bundes-
deutschen Demokratiegeschichte.
Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven
gewann der BIW aus dem Stand 5,4% und zieht mit 3 Abgeord-
neten in das Parlament der Großstadt ein. Im Wahlbereich
Bremen nahm der BIW nur an der Beiratswahl im Stadtteil
Horn-Lehe teil und konnte sein seit 2004 bestehendes Mandat
erfolgreich verteidigen.
"Nach dem großen Erfolg in Bremen haben uns zahlreiche
Glückwünsche von Bürgern aus ganz Deutschland erreicht.
Diese Resonanz zeigt, daß in der Bevölkerung erhebliches
Interesse an einer neuen bürgerlich-konservativen Kraft als
Alternative zu den etablierten Parteien besteht. Wir sind
auch konkret gefragt worden ob wir beabsichtigen, an Land-
tagswahlen in anderen Bundesländern teilzunehmen. Unsere
Antwort lautet: Ja, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben
sind", so Jan Timke, Vorsitzender des BIW und Spitzenkan-
didat der Wählervereinigung in Bremerhaven.
In den Statuten der BÜRGER IN WUT ist festgelegt, daß die
Wählervereinigung immer dort zu Urnengängen antritt, wo eine
realistische Chance besteht, zumindest einen Achtungserfolg
zu erzielen. Das ist nicht nur von der politischen Stimmung,
sondern auch davon abhängig, ob geeignete Kandidaten und
ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Der
Vorstand des BIW weist in diesem Zusammenhang darauf hin,
daß die BÜRGER IN WUT ihre politische Arbeit ausschließlich
aus Spenden finanzieren und keine staatliche Unterstützung
erhalten. Funktionäre und Mitglieder üben ihre Tätigkeit für
den BIW ehrenamtlich aus.
Für eine neuerliche Wahlteilnahme der BÜRGER IN WUT kommt in
naher Zukunft die Hamburger Bürgerschaftswahl in Betracht,
die im Frühjahr 2008 stattfinden wird. Die Situation in Ham-
burg zeigt viele Parallelen zur politischen Lage in Bremen.
Auch hier verfolgt die CDU das Konzept "moderne Großstadt-
partei", das viele konservativ orientierte Bürger politisch
heimatlos gemacht hat. Aber auch traditionelle Wähler der
SPD sind mit dem Kurs ihrer Partei unzufrieden und wünschen
sich eine vernünftige Alternative.
"Der Vorstand des BIW wird in den nächsten Wochen die Lage
sondieren und dann entscheiden, ob die BÜRGER IN WUT 2008
auch in Hamburg zur Landtagswahl antreten werden. Diese Ent-
scheidung wird voraussichtlich im Herbst fallen", so Jan
Timke abschließend.
(Ende der Pressemitteilung)
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Mi Jul 11, 2007 09:46 Titel: |
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Sonder-Pressemitteilung
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Bremen, den 10.07.2007
BÜRGER IN WUT fechten Bürgerschaftswahl Bremen an
Wählervereinigung legt umfangreichen Einspruch ein
Die Ortsgruppe Bremerhaven der bürgerlich-konservativen Wäh-
lervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) hat am gestrigen Montag
beim Landeswahlleiter frist- und formgerecht Einspruch gegen
die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 13.05.2007 einge-
reicht. Die Begründung der Wahlfechtung umfaßt insgesamt 44
Seiten. Neben grundsätzlichen juristischen Bedenken werden
in dem Einspruch zahlreiche Verfahrensfehler aufgelistet,
die im Wahlbereich Bremerhaven am 13. Mai bei der Durchfüh-
rung der Wahl und der Ermittlung des Wahlergebnisses aufge-
treten sind.
"Die Fülle von Mängeln, die wir bei unseren Recherchen fin-
den konnten, hat uns selbst überrascht. Dennoch dürfte es
sich wohl nur um die Spitze des Eisbergs handeln. Als einer
kleinen Wählervereinigung steht uns nur wenig Personal zur
Verfügung. Hätten wir mehr Mitarbeiter gehabt und inten-
sivere Nachforschungen anstellen können, wäre unser Schrift-
satz wohl noch umfangreicher ausgefallen", so Jan Timke,
Spitzenkandidat der BÜRGER IN WUT für die Bremische Bürger-
schaft.
Geradezu abenteuerlich waren die Vorgänge, die sich am Wahl-
abend im Stimmbezirk 132/02 (Freizeittreff Eckernfeld)
abspielten. Noch vor der Feststellung des Wahlergebnisses
wurden die Stimmzettel aus dem Wahllokal in konspirativer
Weise in das 3 Kilometer entfernte Stadthaus gefahren, wo
das Bremerhavener Wahlamt seinen Sitz hat. Hier wurden die
Mitglieder des Wahlvorstandes praktisch vollständig ausge-
tauscht und die Stimmzettel noch einmal neu gezählt. Für den
Stimmbezirk 132/02 existieren zwei Wahlniederschriften. Aus
keinem der beiden Protokolle geht hervor, warum es zu einer
Neuauszählung im Stadthaus kam und wer diese fragwürdige
Maßnahme veranlaßt hatte.
Der Stimmbezirk 132/02 hatte am Wahlabend gegen 23.30 Uhr
als letzter das Ergebnis für die Bürgerschaftswahl gemeldet.
Bis dahin lag die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT im Wahl-
bereich Bremerhaven knapp über der 5%-Hürde und wäre mit
einem Abgeordneten in der Bürgerschaft vertreten gewesen.
Nachdem die Auszählung der Stimmzettel des Wahllokals 132/02
abgeschlossen war, sollen es nach dem amtlichen Endergebnis
nur noch 4,9982% gewesen sein. Damit fehlte BÜRGER IN WUT
exakt eine Stimme für den Einzug in das Landesparlament.
Dazu Jan Timke: "Die Art und Weise, wie das Ergebnis der
Bürgerschaftswahl im Freizeittreff Eckernfeld in Bremerhaven
ermittelt wurde, erinnert eher an die Verhältnisse in einer
lateinamerikanischen Bananenrepublik als an die Wahl in
einem demokratischen Rechtsstaat. Es wird im Wahlprüfungs-
verfahren detailliert aufzuarbeiten sein, was hier am Wahl-
abend genau geschehen ist, wie es dazu kam und wer dafür die
Verantwortung trägt".
Interessierte Pressevertreter können Auszüge aus der Begrün-
dung des Wahleinspruchs bei BÜRGER IN WUT anfordern.
(Ende der Pressemitteilung)
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Di Aug 07, 2007 13:30 Titel: |
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In dieser Ausgabe lesen Sie:
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BIW-Wahlerfolg in Bremen - Stand der Dinge
Diskussion um die Direktwahl des Bundespräsidenten
Abschiebeschutz für türkische Staatsbürger
Demo gegen die Islamisierung Europas in Brüssel
Kurz notiert
Der gute Rat
Zu guter Letzt
Impressum
BIW-Wahlerfolg in Bremen - Stand der Dinge
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Viele Freunde und Sympathisanten der BÜRGER IN WUT
trauten am Abend des 13. Mai 2007 ihren Augen
nicht, als die ersten Hochrechnungen zur Bürger-
schaftswahl in Bremen über die Bildschirme flim-
merten. Die zeigten die BIW nämlich bei 5% der
Stimmen. Und das hätte den Einzug in den Landtag
des kleinsten deutschen Bundeslandes bedeutet.
Doch bei Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen
Endergebnisses stellte sich dann heraus, daß die
BIW bei der Bürgerschaftswahl exakt 4,998% der
Stimmen erreicht hatte. Und das bedeutete in abso-
luten Zahlen: Uns fehlte am Ende nur eine einzige
Stimmen für ein Mandat in der Bürgerschaft, und
das bei insgesamt 44.336 abgegebenen gültigen
Stimmen. Ein derart knappes Ergebnis hat es bei
einer Landtagswahl in der Bundesrepublik Deutsch-
land noch nie gegeben.
Eingezogen sind die BÜRGER IN WUT dagegen in die
Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven. Hier hol-
ten wir 5,4% der Stimmen und sind nun mit 3 Abge-
ordneten im Parlament dieser Großstadt vertreten.
Wir sind wiederholt gefragt worden, warum wir in
manchen Ergebnisdarstellungen zur Bremer Bürger-
schaftswahl nur mit einem Stimmenanteil von 0,8%
ausgewiesen werden, obwohl wir doch fast den
Sprung in den Landtag geschafft hätten. Das hängt
mit einer Besonderheit im Bremer Wahlrecht zusam-
men: Im Land Bremen gibt es zwei Wahlbereiche,
Bremen und Bremerhaven. Um in die Bürgerschaft
einzuziehen ist es für eine Partei oder Wähler-
vereinigung ausreichend, in einem der beiden Wahl-
bereiche über die 5%-Hürde zu kommen. Das ist uns
im Wahlbereich Bremerhaven mit einem Stimmenanteil
von exakt 4,998% fast gelungen. Für den Wahl-
bereich Bremen haben wir dagegen keine Kandidaten
aufgestellt, weil die uns für den Wahlkampf zur
Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht aus-
gereicht hätten. Hier sind wir deshalb mit 0,00%
in die Statistik eingegangen. Unter dem Strich
ergibt sich somit für das Land Bremen ein Ergebnis
von 0,8%.
Allerdings gibt es auch in der Stadt Bremen einen
BIW-Erfolg zu vermelden, und zwar auf kommunaler
Ebene. Im Stadtteil Horn-Lehe wurde unser Mitglied
Werner Fincke, der zugleich Vorsitzender unserer
Landesgruppe Bremen ist, nach 2003 erneut in den
Beirat dieses Bezirkes gewählt. Die Wiederwahl von
Werner Fincke, der sich durch seine engagierte
Arbeit der letzten Jahre den Respekt aller Par-
teien im Beirat erworben hat, zeigt, daß die Wäh-
lervereinigung BÜRGER IN WUT keine Eintagsfliege
ist, sondern langfristig orientiert politische
Sacharbeit zum Wohle unseres Landes leistet.
Nachdem die BÜRGER IN WUT vor der Wahl von den
lokalen Medien allenfalls am Rande beachtet und
mitunter milde belächelt wurden, sind wir nach
unserem Erfolg schlagartig in die Fokus des Inte-
resses gerückt. Und das nicht nur bei der Presse,
sondern auch den Behörden in Bremerhaven, die von
dem hervorragenden Abschneiden der BIW völlig
überrascht wurden. Hier hatte man im Vorfeld eher
mit einem Erfolg der Wählervereinigung "Bremen muß
leben" des Hamburger Journalisten Joachim Siege-
rist gerechnet. Deren Kandidaten mußten sich vor
dem 13.05. allerlei Schikanen des Wahlamtes gefal-
len lassen, speziell in Bremerhaven. Nun sind es
die BÜRGER IN WUT, denen die Behörden in Bremer-
haven offenbar den Garaus machen wollen. Nur 3
Tage nach der Wahl erhielt der BIW-Bundesvor-
sitzende und Spitzenkandidat für die Bürger-
schaftswahl, Jan Timke, ein Schreiben des Bremer-
havener Ordnungsamtes. Darin wird ihm mitgeteilt,
daß die Stadt beabsichtige, das Melderegister in
seinem Fall zu berichtigen. Man gehe davon aus,
daß Jan Timke seine Hauptwohnung gar nicht in Bre-
merhaven, sondern in Berlin habe, weil er dort
auch arbeite. Hat ein Kandidat seine Hauptwohnung
nicht im Land Bremen, dann ist er dort nicht für
das Landesparlament wählbar. Das weiß natürlich
auch die Stadtverwaltung Bremerhaven. Die will
deshalb das Melderegister sogar rückwirkend
ändern. Jan Timke hätte dann am 13.05. die Wahl-
rechtsvoraussetzung Hauptwohnung nicht erfüllt,
durfte also gar nicht kandidieren. Sollte sich bei
einer Nachzählung der Stimmen zur Bürgerschafts-
wahl, die von BÜRGER IN WUT zwischenzeitlich bean-
tragt wurde, herausstellen, daß die BIW doch mehr
als 5% der Stimmen gewonnen hat, könnte Jan Timke
sein Mandat im Landesparlament nicht antreten.
Gegen den Verwaltungsakt hat Jan Timke Widerspruch
eingelegt und dargelegt, daß er als Polizeibeamter
im Schichtdienst mit zusammenhängenden Freizeit-
ausgleich sehr wohl überwiegend in Bremerhaven
lebt, wo er nicht nur politisch aktiv, sondern
auch in diversen Vereinen Mitglied ist. Und daß er
in den drei Monaten vor der Wahl praktisch aus-
schließlich in Bremerhaven war, um dort Wahlkampf
für die BÜRGER IN WUT zu machen, ist unmittelbar
einleuchtend. Nicht so für das Bürger- und Ord-
nungsamt der Stadt.
Post von der Meldebehörde erhielt auch Anne Laue,
BIW-Spitzenkandidatin für die Stadtverordnetenver-
sammlung Bremerhaven. Anne Laue war Anfang des
Jahres von Bremen nach Bremerhaven gezogen. Auch
in ihrem Fall behauptet das Ordnungsamt, ihre
Hauptwohnung befinde sich nicht in Bremerhaven,
sondern in Bremen, weshalb das Melderegister eben-
falls geändert werden müsse. Auf Basis dieser Ver-
fügung hat der Stadtwahlleiter von Bremerhaven,
Ulrich Freitag (SPD), einen Antrag bei der Stadt-
verordnetenversammlung Bremerhaven auf Ausschluß
von Anne Laue aus dem Stadtparlament gestellt, in
das sie erst am 13. Mai gewählt worden war. Der
Antrag sollte nach dem Willen der Großen Koalition
aus SPD und CDU, die in Bremerhaven regiert, schon
auf der konstituierenden Sitzung der Stadtverord-
netenversammlung am 6. Juli durchgepeitscht wer-
den. Doch dieser Plan konnte vom Anwalt der BIW in
letzter Sekunde vereitelt werden. Nun soll der
Antrag auf der nächsten Sitzung des Parlamentes im
September erneut zur Abstimmung gestellt werden.
Wird er von der Mehrheit der Abgeordneten angenom-
men, muß das Verwaltungsgericht über die Recht-
mäßigkeit des Mandatsverlustes von Anne Laue ent-
scheiden. Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.
Die BÜRGER IN WUT und ihre Vertreter sehen sich
aber nicht nur den Angriffen von Behörden, der
etablierten Politik und Teilen der Presse aus-
gesetzt. Auch Neider aus dem ultrarechten Lager
versuchen, dem BIW ein Bein zu stellen, und das
offenbar Hand in Hand mit dem politischen Gegner
bzw. den Medien. Den BIW liegt eine an das Stadt-
wahlleiter gerichtete E-Mail mit fingiertem Absen-
der vor, in der behauptet wird, bei den Wohnungen
von Jan Timke und Anne Laue in Bremerhaven handele
es sich um "Scheinadressen". Nach Informationen
des BIW wurde diese Mail von Funktionären einer
rechtsradikalen Bremer Splittergruppe an die
Behörde geschickt.
Ein anderer Akteur aus der rechten Ecke, der nach
dem Wahlerfolg der BÜRGER IN WUT Front gegen die
BIW macht, ist der ehemalige Bremer Landesvor-
sitzende der Deutschen Partei, Reinhold Thiel.
Thiel war als Spitzenkandidat der Deutschen Partei
2003 selbst zur Bürgerschaftswahl angetreten. Als
Wahlziel hatte er seinerzeit ein Ergebnis von 35%
(!) ausgegeben. Am Wahlabend waren es gerade ein-
mal 0,5%. Ein Jahr später verließ Thiel die DP.
Thiel steht heute im politischen Abseits. Doch das
hält den Mann nicht davon ab, in übler Form gegen
BÜRGER IN WUT zu hetzen. In einem Leserbrief an
die Bremerhavener "Nordsee-Zeitung" unterstellt
Thiel den BIW-Kandidaten öffentlich, sich nicht an
die Gesetze gehalten und gegenüber den Behörden
"vorsätzlich falsche Angaben" gemacht zu haben.
Gleichzeitig empfiehlt er der Stadt Bremerhaven,
strafrechtlich gegen die BIW-Kandidaten vorzu-
gehen.
Normalerweise würde keine seriöse Zeitung ein
Pamphlet dieses Inhaltes, das jegliche Kenntnis
der tatsächlichen juristischen Zusammenhänge ver-
missen läßt und zudem strafrechtlich relevant ist,
auf ihrer Leserbriefseite veröffentlichen. Doch
wenn es gegen die BÜRGER IN WUT geht, ist man sich
bei der "Nordsee-Zeitung" dafür nicht zu schade.
Daß rechte Gruppierungen bei Wahlen in Konkurrenz
zueinander antreten, ist Teil des politischen
Wettbewerbs, zu dem sich die BIW immer bekannt
haben. Wenn aber versucht wird, eine erfolgreiche
bürgerlich-konservative Organisation wie die BIW
und ihre Kandidaten aus durchsichtigen Motiven in
der Öffentlichkeit gezielt zu diskreditieren, dann
wirft das ein bezeichnendes Licht auf den Zustand
der politischen Rechten in Deutschland. Die Erfah-
rungen, die BÜRGER IN WUT derzeit in Bremen machen
müssen, bestärken uns in der Ansicht, daß der
Traum von der Einigung aller rechten Gruppen in
Deutschland eine große Illusion ist. Im Gegensatz
zu den Linken in Deutschland fehlt es der Rechten
an einer gemeinsamen politischen Vision. Eine sol-
che Vision ist aber unverzichtbare Voraussetzung
für die Solidarität untereinander. Statt dessen
tummeln sich im rechten Lager haufenweise politi-
sche Sonderlinge und Einzelkämpfer, von denen
jeder einzelne felsenfest davon überzeugt ist, zum
"Retter Deutschlands" auserkoren zu sein. Die
"geeinte Rechte" ist deshalb eine Chimäre. Aus
diesem Grund werden sich die BÜRGER IN WUT an der-
artigen Einigungsbestrebungen nicht beteiligen,
die zudem eine klare Abgrenzung nach Rechtsaußen
häufig vermissen lassen. Auch das ist für uns
nicht akzeptabel.
Wir BÜRGER IN WUT werden statt dessen unsere
erfolgreiche Linie konsequent fortsetzen. Die
Maxime der BIW lautet: Die stärkste unter den bür-
gerlich-konservativen Gruppen wird sich am Ende
durchsetzen. Nach dem Erfolg in Bremen haben die
BIW derzeit die besten Chancen, diese Führungs-
rolle zu übernehmen. Und deshalb werden wir uns
auch nicht einschüchtern lassen, weder von den
Behörden und der Presse noch von rechten Waden-
beißern.
Die BÜRGER IN WUT haben am 09.07. frist- und form-
gerecht einen auf 44 Seiten umfangreich begründe-
ten Einspruch gegen die Wahl zur Bremischen Bür-
gerschaft beim Landeswahlleiter eingereicht. Bei
unseren Recherchen konnten wir in verschiedenen
Wahlbezirken Bremerhavens zum Teil gravierende
Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften fest-
stellen, die bei der Auszählung der Stimmen und
der Ermittlung des Wahlergebnisses einzuhalten
sind. Der Stadtwahlleiter von Bremerhaven hat nun
4 Wochen Zeit, sich zum Schriftsatz des BIW zu
äußern. Danach entscheidet das Wahlprüfungs-
gericht. Da die festgestellten Fehler zahlreich
sind und der Liste BÜRGER IN WUT für den Einzug in
die Bürgerschaft nur eine Stimme fehlt, stehen
unsere Chancen gut, daß es zumindest eine Nachzäh-
lung der Stimmzettel im Wahlbereich Bremerhaven
geben wird. Vielleicht ordnet das Gericht aber
auch eine Wiederholungswahl in Bremerhaven an.
Dann werden die Karten neu gemischt.
Wenn Sie sich ausführlich über die Vorgänge in
Bremerhaven und den aktuellen Stand der Entwick-
lung zeitnah informieren wollen, dann besuchen Sie
die Internetseite der Ortsgruppe Bremerhaven des
BIW unter der Adresse www.bremerhaven-zuerst.de.
Die juristischen Auseinandersetzungen mit den
Behörden in Bremerhaven und unsere Bemühungen,
eine Überprüfung der Bürgerschaftswahl vom 13.
Mai durchzusetzen, das alles kostet nicht nur
Zeit, sondern auch viel Geld. Nach unserem erfolg-
reichen Wahlkampf sind die finanziellen Reserven
der BIW praktisch aufgebraucht. Es besteht deshalb
die echte Gefahr, daß die BÜRGER IN WUT ihren
Kampf vorzeitig beenden müssen, weil uns die Mit-
tel ausgehen. Deshalb noch einmal die dringende
Bitte an alle Freunde, Sympathisanten und Förderer
des BIW: Unterstützen Sie uns mit Ihrer Spende!
Wir haben bei der Wahl in Bremen am 13. Mai einen
großartigen Erfolg errungen, mit dem kaum jemand
gerechnet hat. Sollte es uns jetzt gelingen, als
Ergebnis einer Nachzählung der Stimmzettel doch
noch in den Landtag von Bremen einzuziehen, dann
wäre der erste politische Durchbruch einer bürger-
lich-konservativen Vereinigung in Deutschland seit
Ronald B. Schill perfekt. Und wir haben die große
Chance, dem arroganten Politik-Establishment in
Bremen, das mit allen Mitteln versucht, die BÜRGER
IN WUT aus den Parlamenten fernzuhalten, einen
gehörigen Denkzettel zu verpassen. Doch das geht
nur mit Ihrer Hilfe.
Wenn Sie die BIW und damit die demokratisch-kon-
servative Sache in Deutschland unterstützen
wollen, dann überweisen Sie einen Betrag Ihrer
Wahl auf folgendes Konto der BÜRGER IN WUT:
Bank: Sparkasse Bremen
Konto: 11467677
Bankleitzahl: 290 501 01
Verwendungszweck: Spende BIW
Bitte vermerken Sie auf dem Überweisungsträger
unbedingt Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihre
Anschrift. Denn Zuwendungen an die BÜRGER IN WUT
sind steuerlich begünstigt. Damit wir Ihnen recht-
zeitig vor Abgabe Ihrer Steuererklärung für das
Jahr 2007 eine Spendenbescheinigung zur Vorlage
beim Finanzamt zukommen lassen können, benötigen
wir diese Angaben.
Bereits an dieser Stelle recht herzlichen Dank für
Ihre Unterstützung!
Diskussion um die Direktwahl des Bundespräsidenten
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Ende Juni äußerte sich Bundespräsident Horst Köh-
ler in der Sendung "Sabine Christiansen" positiv
zu der Forderung, das Staatsoberhaupt in Deutsch-
land zukünftig direkt vom Volk wählen zu lassen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wie Öster-
reich, Frankreich oder den USA sind es in Deutsch-
land nicht die Bürger, sondern die Bundesversamm-
lung, die das höchste Amt im Staate besetzt. Die
Bundesversammlung besteht zur einen Hälfte aus
Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zur
anderen Hälfte aus Vertretern, die von den Land-
tagen entsandt werden, und die nicht unbedingt
Politiker sein müssen. Es sind also die Legis-
lative und damit die Parteien die darüber ent-
scheiden, wer für einen Zeitraum von jeweils 5
Jahren ins Schloß Bellevue einzieht.
Der Vorstoß von Horst Köhler ist inhaltlich nicht
neu. Das Für und Wider einer Direktwahl des Bun-
despräsidenten wurde in den letzten Jahren immer
wieder diskutiert. Auch Köhlers Amtsvorgänger
Johannes Rau hatte im September 2003 diesen Vor-
schlag ins Gespräch gebracht. Kurz zuvor war im
Deutschen Bundestag ein von den Abgeordneten Peter
Gauweiler (CSU) und Josef Philip Winkler (GRÜNE)
eingebrachter überfraktioneller Antrag debattiert
worden, der die Abschaffung der Bundesversammlung
und die Volkswahl des Bundespräsidenten zum Inhalt
hatte. Gebracht haben diese Initiativen bislang
allerdings nichts. Denn sie stoßen auf erbitterten
politischen Widerstand, der vor allem von den
großen Volksparteien CDU und SPD ausgeht. Und die
sind rasch mit den immer gleichen Standardargumen-
ten gegen die direkte Wahl des Bundespräsidenten
zur Stelle. So auch nach den Äußerungen von Horst
Köhler.
Argument 1: Die indirekte Wahl des Bundespräsiden-
ten sei 1949 eine bewußte Entscheidung der Väter
des deutschen Grundgesetzes gewesen. Man wollte
die Fehler der Weimarer Reichverfassung vermeiden,
die dem Reichspräsidenten weitreichende Befugnisse
einräumte. Diese Machtfülle habe maßgeblich zum
Untergang der ersten deutschen Demokratie beige-
tragen. Um eine ähnliche Entwicklung auch in der
Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden, sind die
Rechte des Bundespräsidenten gegenüber denen des
früheren Reichspräsidenten stark beschnitten wor-
den. Daraus leitet sich unmittelbar Argument 2 ab:
Eben weil das Grundgesetz dem Bundespräsidenten
nur geringe Kompetenzen einräumt, sei eine Direkt-
wahl des Bundespräsidenten durch das Volk nicht
angezeigt. Denn das würde beim Bürger den irrigen
Eindruck erwecken, der Bundespräsident hätte eine
erhebliche auch operative Macht, die ihm aber nach
dem Grundgesetz gar nicht zusteht.
Doch die Argumente der Gegner einer Direktwahl des
Bundespräsidenten ziehen nicht. Es ist schon aus
historischer Sicht fragwürdig, einen Vergleich
zwischen der Weimarer Republik und der Bundesrepu-
blik Deutschland zu ziehen. Die erste deutsche
Demokratie, die 1919 gegründet wurde, stand von
Beginn an aus verschiedenen Gründen unter einem
schlechten Stern und fiel nach nur 14 Jahren der
Machtergreifung Hitlers zum Opfer. Dagegen ist die
Bundesrepublik Deutschland eine gefestigte Demo-
kratie mit breiter gesellschaftlicher Akzeptanz,
die auf eine fast sechzigjährige erfolgreiche
Geschichte zurückblicken kann. Diese Demokratie
würde durch eine Direktwahl des Bundespräsidenten
nicht gefährdet, sondern im Gegenteil gestärkt
werden.
Klar ist auch: Würde der Bundespräsident direkt
vom Volk gewählt, erhielte er also eine eigene
demokratische Legitimation durch den Souverän,
dann müßten auch seine Kompetenzen erweitert wer-
den. Das ginge natürlich nur auf Kosten von Bun-
destag und Bundesregierung, und damit der hier
vertretenden politischen Parteien. Genau diese
Veränderung im "Gefüge der Demokratie" (Wolfgang
Thierse) fürchten vor allem die Großparteien CDU
und SPD wie der Teufel das Weihwasser. Denn sie
sind es, die sich den Staat zur Beute gemacht
haben, wie es der bekannte Verwaltungswissen-
schaftler Hans Herbert von Arnim ausdrückt,
gegründet auf eine Machtfülle, die mit dem Grund-
gesetz kaum noch zu vereinbaren ist. Aus demselben
Grund lehnen die etablierten Parteien auch bundes-
weite Volksabstimmungen zu Sachfragen ab, und zwar
selbst dann, wenn es um die Abgabe deutscher
Souveränitätsrechte an supranationale Institu-
tionen wie die EU geht. Der Verzicht auf eine
nationale Währungspolitik und die damit verbundene
Einführung des bei den Bürgern bis heute unbelieb-
ten Euro ist dafür nur ein Beispiel.
Die BIW meinen: Der Vorschlag von Bundespräsident
Horst Köhler, das deutsche Staatsoberhaupt zukünf-
tig direkt vom Volk wählen zu lassen, ist nur zu
begrüßen. Eine entsprechende Änderung des Grundge-
setzes, die Teil einer generellen Einführung ple-
biszitärer Elemente in Deutschland sein muß, ist
schon vor dem Hintergrund der wachsenden Politik-
verdrossenheit längst überfällig. Doch es
geschieht nichts. Statt dessen dominieren in
Deutschland Filz, Parteibuchwirtschaft und Posten-
geschacher - ein Zustand, den wir mit dem Begriff
"politische Korruption" umschreiben.
Dem stellen die BÜRGER IN WUT das Konzept einer
freien und aktiven Bürgerdemokratie entgegen. Wir
wollen den Menschen vielfältige Möglichkeiten
eröffnen, um auf die Entwicklung unseres Gemein-
wesens unmittelbar Einfluß zu nehmen. Im Verfas-
sungsmodell der BIW kommt dem Bundespräsidenten
eine zentrale Rolle zu. Von den Bürgern direkt
gewählt und demokratisch legitimiert soll er zum
einen als Gegengewicht zu den politischen Parteien
fungieren und zum anderen Sachwalter für eine
bürgernahe Demokratie in Deutschland sein. Damit
der Bundespräsident diese Funktionen erfüllen
kann, sind seine Kompetenzen im Grundgesetz deut-
lich zu erweitern, jedoch eingebettet in ein
System gegenseitiger demokratischer Kontrolle der
verschiedenen Verfassungsorgane. Dadurch wird ein
möglicher Machtmißbrauch des in seiner Stellung
gestärkten Staatsoberhauptes verhindert.
Ein in seinen Befugnissen gestärkter, vom Volk
direkt gewählter Bundespräsident könnte diverse
Aufgaben übernehmen, deren heutige Verteilung
zwischen den Verfassungsorganen aus rechtlicher
Sicht fragwürdig ist. Nach den Vorstellungen der
BIW wäre es zukünftig der vom Volk gewählte Bun-
despräsident, der über das Spendengebahren der
Parteien zu wachen hätte. Heute ist dafür der Bun-
destagspräsident zuständig, der aber selbst einer
Partei angehört, was in der Vergangenheit immer
wieder Zweifel an seiner Objektivität bei der
Bewertung bestimmter Sachverhalte laut werden
ließ.
Als Vorsitzender einer Expertenkommission soll der
Bundespräsident auch über die Höhe der Abgeord-
netendiäten entscheiden, und nicht die Parlamen-
tarier selbst, wie das jetzt der Fall ist. Außer-
dem würde dem Staatsoberhaupt die Auswahl der
Richter am Bundesverfassungsgericht und der
obersten Bundesrichter obliegen. Heute sind es
Bundestag und Bundesrat bzw. die Ressortminister,
und damit Legislative und Exekutive, die über die
Besetzung dieser Ämter entscheidet. Das aber ist
nach Meinung von Kritikern mit dem verfassungs-
rechtlichen Grundsatz der Gewaltenteilung letzt-
lich nicht zu vereinbaren. Schließlich könnte auch
der Verfassungsschutz dem Bundespräsidenten unter-
stellt und so aus dem Verantwortungsbereich des
parteigebundenen Innenministers herausgelöst wer-
den. Ein möglicher Mißbrauch des Verfassungsschut-
zes für parteitaktische Kalküle wäre dann ausge-
schlossen.
Als einer neutralen Instanz soll dem Staatsober-
haupt überdies die Aufgabe zufallen, auf Bundes-
ebene Volksabstimmungen und Referenden zu Sachfra-
gen vorzubereiten, und deren Durchführung zu über-
wachen. Dazu gehört es auch, die einzelnen zur
Auswahl stehenden Alternativen zu formulieren und
manipulative Fragestellungen auszuschließen. Um
die Handlungsfähigkeit der Demokratie nicht zu
gefährden und die Instrumentalisierung von Volks-
abstimmungen durch radikale Kräfte zu vermeiden,
müssen sowohl die Hürden für das erforderliche
Volksbegehren als auch das Quorum der Volkabstim-
mung selbst ausreichend hoch sein.
Ein demokratisches Korrektiv zu den Parteien ist
nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern
erforderlich. Hier ist analog zur Figur des Bun-
despräsidenten das Amt des Landespräsidenten zu
schaffen. Der Landespräsident wird in seinem Bun-
desland ebenfalls direkt vom Volk gewählt. Er ist
in seinem Verantwortungsbereich mit denselben
Befugnissen und Kontrollfunktionen auszustatten
wie der Bundespräsident. Gleichzeitig sind in den
Verfassungen der Bundesländer plebiszitäre Ele-
mente zu stärken, um den Bürgern erweiterte Mit-
wirkungsrechte sowohl auf Landes- als auch Kommu-
nalebene zu geben.
Auf kurz oder lang werden auch die Volksparteien
einsehen müssen, daß ein Mehr an direkter Demokra-
tie in Deutschland unverzichtbar ist, um dem
schwindenden Vertrauen der Menschen in die Politik
entgegenzuwirken. Ein erster wichtiger Schritt zur
Re-Demokratisierung von Staat und Gesellschaft
wäre die Volkswahl eines mit erweiterten Kompeten-
zen ausgestatteten Bundespräsidenten. Ähnlich
äußerte sich auch der CSU-Politiker Peter Gauwei-
ler in Reaktion auf den jüngsten Vorstoß von Horst
Köhler. Gauweiler wörtlich: "Wir müssen das
Fenster aufmachen für mehr Beteiligung und Offen-
heit für die Bürgerinnen und Bürger. (…) Die
Direktwahl des Präsidenten ist Teil von Glasnost
und Perestroika, die die deutsche Parteienland-
schaft dringend brauchen würde." Dem ist nichts
hinzuzufügen.
Abschiebeschutz für türkische Staatsbürger
============================
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat ausgehend
von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichts-
hofes (EuGH) und des deutschen Bundesverwaltungs-
gerichtes bekräftigt, daß türkische Arbeitnehmer
und deren Familien einen ähnlich hohen Auswei-
sungsschutz genießen wie EU-Ausländer. Auch Türken
können deshalb nach längerem Aufenthalt in
Deutschland selbst ohne gültige Aufenthaltserlaub-
nis nur aus schwerwiegenden Gründen der öffent-
lichen Sicherheit oder Ordnung ausgewiesen werden.
Dabei ist nicht allein auf Verfehlungen in der
Vergangenheit abzustellen, sondern eine Gefähr-
dungsprognose für die Zukunft durchzuführen. Fällt
diese Prognose für den betroffenen türkischen
Staatsbürger positiv aus, berechtigen selbst
schwere Straftaten die Behörden nicht zur Abschie-
bung. Diese Rechtsprechung geht auf den Beschluß
ARB 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei vom
19.09.1980 zurück, der türkischen Arbeitnehmern in
der Europäischen Union aufenthalts- und beschäf-
tigungsrechtliche Privilegien einräumt. Der Asso-
ziationsrat EWG/Türkei und seine Befugnisse resul-
tieren aus dem Assoziationsabkommen, daß die dama-
lige EWG als Vorläuferorganisation der heutigen EU
1963 mit der Türkei vereinbarte.
Vor diesem Hintergrund hat der Hessische Verwal-
tungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 25.06.2007
zwei türkischen Straftätern Abschiebeschutz bzw.
die Wiedereinreise nach Deutschland gewährt. Einem
dritten Kläger, bei dem es sich ebenfalls um einen
türkischen Intensivtäter handelt, wurde der
Abschiebeschutz dagegen verwehrt.
Die BIW meinen: Die Privilegierung türkischer
Arbeitnehmer gegenüber Zuwanderern aus anderen
Nicht-EU-Staaten ist schleunigst zu beenden und
der Beschluß 1/80 ARB des Assoziationsrates
EWG/Türkei aufzuheben. Nur so ist es möglich, tür-
kische Schwerverbrecher und Wiederholungstäter
konsequent in ihre Heimat abzuschieben. Und das
liegt im Interesse aller Menschen, die in Deutsch-
land rechtstreu leben, egal ob Inländer oder Aus-
länder. Gleichzeitig ist das Assoziationsabkommen
mit der Türkei von 1963 aufzukündigen. Denn mit
der 1996 gegründeten Zollunion zwischen der Euro-
päischen Union und der Türkei ist das Grundver-
sprechen dieses Vertrages, das Land am Bosporus
wirtschaftlich an Europa anzubinden, erfüllt wor-
den. Jedes darüber hinausgehende Zugeständnis an
die Türkei ist vor dem Hintergrund der seit den
sechziger Jahren deutlich veränderten wirtschaft-
lichen und politischen Rahmenbedingungen nicht zu
verantworten. Das gilt insbesondere für die in
Artikel 12 des Assoziationsabkommen vereinbarte
schrittweise Herstellung der "Freizügigkeit der
Arbeitnehmer", die schon wegen der erheblichen
Probleme bei der Integration dieser Zuwanderer-
gruppe in Europa nicht mehr darstellbar ist. Aus
demselben Grund ist auch eine Mitgliedschaft der
Türkei in der EU abzulehnen, die nicht nur eine
erhebliche Neuzuwanderung vom Bosporus nach Europa
nach sich ziehen, sondern auch die Abschiebung
straffällig gewordener türkischer Staatsange-
höriger aus Deutschland weiter erschweren würde.
Demo gegen die Islamisierung Europas in Brüssel
================================
Der Verein "Pax Europa e.V.", dessen Vorsitzender
das BIW-Mitglied Dr. Udo Ulfkotte ist, wird am 11.
September 2007 eine Großdemonstration gegen die
schleichende Islamisierung Europas veranstalten -
damit auch zukünftige Generationen in Deutschland
unter den Regeln des Grundgesetzes in Freiheit und
Demokratie leben können. Der BIW ruft alle Bürger
dazu auf, sich an dieser Demonstration zu betei-
ligen. Nähere Informationen zu der Veranstaltung
finden Sie auf der Internetseite von Pax Europa
unter der Adresse www.akte-islam.de/21.html. Aus-
künfte und Anmeldeformulare können auch schrift-
lich beim Verein "Pax Europa", Postfach 2249,
35532 Wetzlar (Fax: 0721/1 51 51) angefordert
werden.
Kurz notiert
========
Geburten in Deutschland: Trotz des zum 1.1.2007
eingeführten Erziehungsgeldes und der deutlich
verbesserten Wirtschaftslage ist die Zahl der
Geburten in Deutschland im ersten Quartal des Jah-
res nur unwesentlich um 0,4% gestiegen. Das teilte
das Statistische Bundesamt in der vergangenen
Woche mit. Die von einigen Medien im Vorfeld
gemeldeten hohen Zuwachsraten bei den Geburten
haben sich also nicht bewahrheitet. Obwohl die
Zahl der Todesfälle im gleichen Zeitraum leicht um
0,5% zurückging, wurden in Deutschland im ersten
Quartal per Saldo 57.200 weniger Kinder geboren
als Menschen verstarben. Noch dramatischer verlief
die demographische Entwicklung im letzten Jahr:
2006 wurden nach Angaben des Statistischen Bundes-
amtes 672.700 Kinder lebend geboren, 13.100 oder
1,9% weniger als noch in 2005. Die Zahl der Ster-
befälle sank um 1,0% um 8.600 auf 821.600 Fälle.
Unter dem Strich ergibt sich also eine Negativ-
differenz von knapp 150.000 Menschen.
+++
Hartz IV: Das Bundessozialgericht hat neu defi-
niert, welche Wohnungsgrößen für Bezieher von
Arbeitslosengeld II als angemessen gelten können
und deshalb erstattungsfähig sind. Bislang wurde
die Miete für einen Hartz-IV-Empfänger zusätzlich
zur Regelleistung immer dann vom Staat übernommen,
wenn die Gesamtwohnfläche eines Hauses nicht
größer als 130 Quadratmeter und die einer Wohnung
nicht größer als 120 Quadratmeter war. Diese Gren-
zen sind nach Auffassung der Sozialrichter zukünf-
tig nur noch statthaft, wenn auf diesen Flächen
mindestens 4 Personen leben, die einen gemeinsamen
Haushalt bilden. Ist das nicht der Fall, sind
andere Richtwerte einschlägig. Konkret heißt das:
Von den heutigen Flächen sind pro fehlender Person
20 Quadratmeter abzuziehen. Bei einem Paar ohne
Kinder darf die maximale Wohnungsgröße also nur
noch 80 (bzw. 90) Quadratmeter betragen. Diese
Obergrenze gilt auch für Singles, die wie Pärchen
behandelt werden, weil der Gesetzgeber den mög-
lichen Zuzug eines Partners bereits einkalkuliert.
Die aktuelle Rechtssprechung des Bundessozial-
gerichtes könnte für viele Langzeitarbeitslose
einen erzwungenen Wohnungswechsel zur Folge haben.
+++
Integration 1: Der vom Berliner Senat initiierte
Modellversuch "Qualifizierung - Sprache - Integra-
tion" (QSI), mit dem schwer vermittelbare Jugend-
liche ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt
integriert werden sollten, hat sich als ein Flop
erwiesen. Grundgedanke des Projektes ist es, den
Erwerb deutscher Sprachkenntnisse mit Qualifizie-
rungsmaßnahmen in unterschiedlichen Berufsfeldern
zu verzahnen. Insgesamt wurden 550 Personen für
QSI angesprochen, von denen allerdings nur 128 an
dem Kurs teilnahmen. Die anderen erfüllten entwe-
der nicht die erforderlichen Mindestvoraussetzun-
gen oder meldeten sich krank. Bis zum Schluß der
Trainingsmaßnahme blieben 59 Frauen und Männer. 69
brachen die Kursteilnahme vorzeitig ab. Nur 9 Per-
sonen haben nach dem Kurs einen festen Arbeits-
platz gefunden. Trotz dieses ernüchternden Ergeb-
nisses sprach die zuständige Berliner Integra-
tionssenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei)
von einem "gelungenen Beispiel für die Verbindung
von Integration und Arbeitsmarktpolitik". Knake-
Werner kündigte an, das bislang auf Kreuzberg-
Friedrichshain begrenzte Projekt auf weitere
Stadtbezirke auszudehnen.
+++
Integration 2: Neue Wege zur Integration von
Zuwanderern beschreitet auch die Stadt Heilbronn
in Baden-Württemberg. Die hat ihre deutschen
Streifenpolizisten verpflichtet, Türkischkurse an
der Volkshochschule zu belegen. Der zuständige
Revierleiter Andreas Mayer begründet die Maßnahme
so: "Heilbronn hat eine große türkische Gemeinde.
Wir stoßen im Alltag immer wieder auf Menschen,
die sehr schlecht oder kein Deutsch sprechen." Um
eine Basiskommunikation mit dieser Klientel mög-
lich zu machen, haben 15 Polizisten in 8 Doppel-
stunden alltagstaugliche Grundkenntnisse der tür-
kischen Sprache erlernt und Einblicke in die tür-
kische Kultur gewonnen. Mayer wertet den Türkisch-
Sprachkurs als Teil einer bürgerorientierten Poli-
zeiarbeit, der zugleich Symbol dafür sein soll,
daß auch staatliche Stellen ihren Beitrag zu einer
positiven Integrationspolitik leisten. In Heil-
bronn sind von insgesamt 120.000 Einwohnern rund
9.000 Türken. Weitere Türkischkurse für Heilbron-
ner Streifenpolizisten sind in Planung.
+++
Zitat: "Meinungsaustausch ist, wenn ein Beamter
mit seiner Meinung zu seinem Vorgesetzten geht und
mit dessen Meinung zurückkommt." (Andrej Gromyko,
russischer Politiker).
Der gute Rat
=========
In den letzten Monaten sind die Zinsen an den
internationalen Kapitalmärkten deutlich gestiegen.
Auch in Deutschland können Verbraucher jetzt mehr
für ihr Erspartes bekommen. Interessante Renditen
ohne Verlustrisiko und bei jederzeitiger Verfüg-
barkeit des eingezahlten Geldes bieten Tagesgeld-
konten. Der durchschnittliche Zinssatz für Tages-
geldanlagen liegt derzeit bei knapp 4%. Es gibt
aber auch deutlich bessere Angebote. So gewährt
die DAB Bank Neukunden für Einlagen bis 10.000
Euro satte 6,6% Zinsen, jedoch nur für einen Zeit-
raum von 3 Monaten. Immerhin 4,5% bekommt man bei
Cortal Consors für täglich verfügbare Einlagen bis
20.000 Euro. Der Zins ist aber nicht garantiert,
kann also - wie bei allen Tagesgeldkonten - im
Laufe der Zeit schwanken. Noch mehr kann kassie-
ren, wer sein Geld für einen längeren Zeitraum
festlegt. Interessant ist hier aktuell die 5%-
Zinsanleihe von Cortal Consors, die man bereits ab
einem Anlagebetrag von 100 Euro zeichnen kann. Das
Kapital wird nach 12 Monaten zuzüglich Zinsen voll
zurückbezahlt. Da es sich um eine Anleihe handelt,
die an der Börse gehandelt wird, kann es aber zu
Wertschwankungen während der Laufzeit kommen. Für
normale einjährige Festgeldanlagen werden von
deutschen Banken in der Spitze 4,44% Zinsen
bezahlt.
Die tagesaktuellen Zinsen für Kapitalanlagen und
Kredite verschiedener Banken können im Internet
z.B. unter www.vergleiche.de abgerufen werden.
Zu guter Letzt
=========
Als ich jünger war, haßte ich es zu Hochzeiten zu
gehen.
Tanten und großmütterliche Bekannte kamen zu mir,
piekten mir in die Seite, lachten und sagten: "Du
bist die Nächste."
Sie haben mit dem Mist aufgehört als ich anfing,
auf Beerdigungen dasselbe zu machen.
-------------------------------------------------------------------------
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am
Treptower Park 28-30, D-12435 Berlin. Telefon:
01805/72 44 55. Fax: 030/53 21 48 92. E-Mail:
info@buerger-in-wut.de.
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Mi Nov 28, 2007 15:48 Titel: |
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Pressemitteilung 15/2007
========================
Berlin, den 28.11.2007
BÜRGER IN WUT erringen Erfolg bei Wahlprüfung
Bremer Wahlgericht ordnet Stimmenachzählung an
Der Landesverband Bremen der BÜRGER IN WUT (BIW) konnte bei
der mündlichen Verhandlung vor den Wahlprüfungsgericht in
Bremen am 19.11.2007 einen großen Erfolg erringen. In der
jetzt bekanntgewordenen Entscheidung ordnet das Gericht die
komplette Nachzählung aller Stimmen im Wahlbereich Bremer-
haven an. Zur Begründung werden "relevante Fehler" genannt,
die BIW als Ergebnis von Recherchen in einem umfangreichen
Schriftsatz geltend gemacht hatte. Das Bremer Wahlprüfungs-
gericht, das sich aus zwei Berufsrichtern und fünf Abgeord-
neten der Bürgerschaft zusammensetzt, hat sich damit die
Bedenken der BIW gegen die ordnungsgemäße Durchführung der
Wahl zu eigen gemacht.
In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hat es bis-
lang nur zweimal eine Nachzählung von Stimmen bei einer
überregionalen Wahl gegeben: In Schleswig-Holstein 1992 und
bei der Bundestagswahl 2002, allerdings jeweils beschränkt
auf einzelne Wahlkreise bzw. Stimmbezirke.
Dazu Jan Timke, Vorsitzender der BÜRGER IN WUT und BIW-Spit-
zenkandidat für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft: "Der
Spruch des Wahlprüfungsgerichtes Bremen ist ein weiterer
großer Erfolg für uns BÜRGER IN WUT. Schon im Juli 2007
konnten wir vor dem Bremer Verwaltungsgericht als erste
politische Gruppierung in Deutschland die Einsichtnahme in
die Protokolle einer Landtagswahl durchsetzen. Und nun wurde
auf unseren Einspruch hin die Nachzählung eines ganzen Wahl-
bereiches angeordnet. Auch das hat es noch nie gegeben."
Für die BÜRGER IN WUT ist eine bloße Nachzählung der Stimmen
aber nicht ausreichend. Denn einige der im Wahlbereich
Bremerhaven nachgewiesenen Wahlfehler sind so gravierend,
daß sie durch eine bloße Neuauszählung der Stimmzettel nicht
geheilt werden können. So sind in einigen Wahlbezirken laut
Wählerverzeichnis mehr Stimmen abgegeben worden als bei der
anschließenden Auszählung wiedergefunden wurden. Diese Stim-
men sind verschwunden und werden auch bei einer neuerlichen
Zählung nicht mehr auftauchen. Aus diesem und weiteren Grün-
den wollen die BIW, daß die Bürgerschaftswahl in Bremerhaven
wiederholt wird.
"Angesichts der Schwere der festgestellten Wahlrechts-
verstöße ist eine Wiederholungswahl die einzig logische Kon-
sequenz. Und die wollen wir BÜRGER IN WUT durchsetzen. Die
bereits erreichte Stimmennachzählung kann da nur eine
Zwischenetappe sein. Wir werden deshalb den Rechtsweg weiter
beschreiten und in Kürze Beschwerde beim Staatsgerichtshof
Bremen einlegen", so Jan Timke.
Interessenten, die sich im Detail über die Geschehnisse rund
um die Wahlanfechtung der BIW gegen die Landtagswahl in Bre-
men informieren wollen, können das auf unserer Internetseite
www.bremerhaven-zuerst.de, Rubrik "Wahlnachlese", tun. Hier
findet sich eine Chronologie der Ereignisse, die ständig
aktualisiert wird.
(Ende der Pressemitteilung)
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
|
Verfasst am: Mo Apr 14, 2008 17:22 Titel: |
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Weiter geht's mit den BIW, der Bremenwahl und den U-Booten um Siegerist:
+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +
BIW Aktuell
- Informationsbrief der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT -
5. Jahrgang - Ausgabe 01/2008 - April 2008
ISSN 1863-3706
+ + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + + +
Die PDF-Version finden Sie in Kürze unter www.buerger-in-wut.de
In dieser Ausgabe lesen Sie:
---------------------------------
Kampf der BIW in Bremen – Die aktuelle Lage
Kampagne der „Deutschen Konservativen“ gegen BIW
BIW-Petition gegen deutschfeindliche Äußerungen
Kurz notiert
Der gute Rat
Zu guter Letzt
Impressum
Kampf der BIW in Bremen – Die aktuelle Lage
=============================
Unser Kampf um den Einzug in das Parlament des Landes Bremen
steht jetzt Spitz auf Knopf! Bekanntermaßen haben wir BÜRGER
IN WUT bei der Landtagswahl am 13. Mai 2007 den Sprung in
die Bremische Bürgerschaft laut amtlichem Endergebnis im
Wahlbereich Bremerhaven nur um eine einzige Stimme verfehlt.
Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
ist eine politische Gruppierung so knapp an der 5 Prozent-
Hürde gescheitert wie die BIW.
Natürlich gaben wir uns damit nicht zufrieden. Denn es ist
ein offenes Geheimnis, daß bei der Stimmenauszählung am
Wahlabend immer Fehler vorkommen, die das Wahlergebnis ver-
fälschen können. Normalerweise fallen diese Fehler nicht ins
Gewicht, jedenfalls nicht bei einer Landtagswahl. Denn hier
beträgt der Abstand zwischen einem gewählten Kandidaten und
seinem unterlegenen Mitbewerber üblicherweise mehrere
Dutzend Stimmen, häufig sogar deutlich mehr. Den BIW fehlt
aber nur eine einzige Stimme. Jeder noch so kleine Zählfeh-
ler, der am Wahlabend gemacht wurde, kann uns das Mandat
gekostet haben.
Wir wollten es deshalb genau wissen und begannen bereits am
Tag nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses damit,
intensive Nachforschungen anzustellen. Vor dem Verwaltungs-
gericht Bremen erstritten wir gegen den erbitterten Wider-
stand des Landeswahlleiters das Recht, Einsicht in die Wahl-
niederschriften zu nehmen, die von den Wahlvorständen der
einzelnen Stimmbezirke am Wahlabend angelegt werden. Diese
Protokolle geben Auskunft über den Ablauf der Wahl und die
anschließende Stimmenauszählung. Die BÜRGER IN WUT sind die
erste politische Organisation in Deutschland, der es gelun-
gen ist, auf diese Unterlagen Zugriff zu nehmen. Wir haben
damit einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen, auf den sich
andere Parteien und Wählervereinigungen bei ähnlich knappen
Wahlausgängen berufen können.
Die Recherchen der BIW förderten zahlreiche Verstöße gegen
die Wahlrechtsvorschriften zutage. Jeder dieser Verstöße
konnte das knappe Ergebnis zuungunsten der BIW beeinflußt
haben. Wir reichten deshalb am 9. Juli 2007 einen umfang-
reichen Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zur Bremi-
schen Bürgerschaft ein.
Soweit der Stand der Dinge, der unseren Lesern schon aus der
letzten Ausgabe des BIW AKTUELL bekannt ist. Seitdem ist
viel geschehen. Am 24. August nahm der Landeswahlleiter in
einer Erwiderung zu unserem Einspruch Stellung. Die Wahl-
behörde versuchte, die von BIW dargelegten Unregelmäßig-
keiten auszuräumen. Doch das gelang ihr an keiner Stelle.
Ganz im Gegenteil: Aus der Erwiderung des Landeswahlleiters
ließen sich weitere Tatsache ableiten, die zeigen, daß am
13. Mai nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein kann.
Das gilt vor allem für den Wahlbezirk 132/02 des Wahlberei-
ches Bremerhaven, der sein Ergebnis am Wahlabend als letzter
von insgesamt 95 Bezirken bekanntgab. Nach der Auszählung
der Stimmzettel in 94 Wahllokalen lagen die BÜRGER IN WUT
knapp über der 5%-Hürde, wären also mit einem Abgeordneten
in der Bremischen Bürgerschaft vertreten gewesen. Erst die
Einbeziehung dieses letzten Wahlbezirkes hatte schließlich
zur Folge, daß die BIW den Einzug in den Landtag um genau
eine einzige Stimme verfehlt haben sollen. Und just in die-
sem so entscheidenden Wahlbezirk 132/02 spielten sich höchst
ominöse Dinge ab.
Den Vertretern des BIW war bei der Durchsicht der Unterlagen
im Wahlamt aufgefallen, daß es für den Wahlbezirk 132/02
zwei Wahlniederschriften gibt. Wie sich später heraus-
stellte, war die Auszählung der Stimmen in diesem Wahlbezirk
unterbrochen worden, weil der ursprüngliche Wahlvorstand, so
die Auskunft des Landeswahlleiters, „mental“ überfordert war
und sich außerstande sah, das Ergebnis korrekt zu ermitteln.
Deshalb habe sich die Wahlvorsteherin entschlossen, den
Wahlvorstand kurzerhand auflösen, die Stimmzettel in ihren
Rucksack zu verpacken und ohne Begleitung mit dem Fahrrad
ins drei Kilometer entfernt liegende Stadthaus zu bringen.
Hier hat das Wahlamt seinen Sitz. Über das Erscheinen der
Wahlvorsteherin samt Stimmzetteln und Wählerverzeichnis im
Bremerhavener Stadthaus sei die Wahlleitung „überrascht“
gewesen, so der Landeswahleiter. Doch das ist wenig
glaubwürdig. Denn zwischen der Wahlvorsteherin und dem
Wahlamt gab es wegen der angeblichen Probleme bei der Stim-
menauszählung schon zuvor einen intensiven telefonischen
Austausch. Das räumt die Gegenseite auch ein. Dennoch
beharrt die Wahlleitung auf ihrer Behauptung, von den
Absichten der „erfahrenen Wahlvorsteherin“ nichts gewußt zu
haben.
Im Wahlamt wurde dann ein neuer Wahlvorstand aus Mitarbei-
tern der Behörde gebildet, der die Stimmen noch einmal neu
auszählte. Das Ergebnis ist bekannt: BIW scheiterte äußerst
knapp an der 5%-Hürde.
In anderen Wahlbezirken stimmte die Zahl der Abgabevermerke
im Wählerverzeichnis nicht mit der Zahl der Stimmen überein,
die bei der anschließenden Auszählung ermittelt wurden. Kon-
kret: Es wurden mehr Stimmzettel abgegeben, als die Wahlhel-
fer später wiederfanden. Wo diese Stimmzettel geblieben
sind, darüber kann der Landeswahlleiter nur Mutmaßungen
anstellen. Jede dieser verschwundenen Stimmen kann die eine
sein, die den BIW zum Einzug in die Bürgerschaft fehlt. In
vielen Wahllokalen haben der Wahlvorsteher und sein Stell-
vertreter nachweislich selbst an der Auszählung der Stimm-
zettel mitgewirkt. Laut Landeswahlordnung obliegt diese Auf-
gabe aber allein den Besitzern, die von den Vorstehern bei
der Durchführung zu beaufsichtigen sind. Dadurch sollen Feh-
ler und Manipulationen bei der Ergebnisermittlung vermieden
werden. Diese wichtige Regel wurde hier nicht eingehalten.
Darüber hinaus sind viele Wahlniederschriften, die von den
Wahlvorständen im Wahlbereiches Bremerhaven erstellt wurden,
unvollständig bzw. falsch ausgefüllt. Die Liste von Verfah-
rensfehlern ließe sich endlos fortsetzen. Wir wollen es an
dieser Stelle dabei belassen.
Interessant ist der Fall des Bremerhavener Bürgers Thomas
Wagner. Herr Wagner wurde am 13. Mai in seinem Wahllokal
zurückgewiesen und durfte nicht an der Wahl teilnehmen, weil
sein Name nicht im Wählerverzeichnis eingetragen war. Später
stellte sich heraus, daß Thomas Wagner nicht in dem Ver-
zeichnis stand, weil man ihn Monate zuvor aus dem Meldere-
gister der Stadt gelöscht hatte. Der Grund: Ein Außendienst-
mitarbeiter des Ordnungsamtes konnte bei einer Kontrolle den
Namen Wagners unter der im Melderegister angegebenen Adresse
nicht am Klingelschild finden. Dabei wohnte Herr Wagner
schon seit Jahren in dem Haus. Das wurde auch von zahl-
reichen Zeugen einschließlich des Vermieters sowie dem ört-
lichen Arbeitsamt und der AOK bestätigt. Dennoch weigerte
sich das Ordnungsamt über Wochen beharrlich, die Berich-
tigung des Melderegisters wieder rückgängig zu machen. Der
Grund: Man wollte das Eingeständnis vermeiden, Herrn Wagner
fälschlicherweise aus dem Einwohnerverzeichnis gelöscht und
ihn damit um sein Wahlrecht gebracht zu haben.
Besonders pikant: Thomas Wagner hat eidesstattlich
versichert, daß er am Wahltag für die BÜRGER IN WUT votieren
wollte. Wagners Stimme wäre also die eine gewesen, die BIW
für den Einzug in die Bürgerschaft gebraucht hätten. Kein
Wunder also, daß die Verwaltung der von einer Großen Koali-
tion aus SPD und CDU regierten Stadt Bremerhaven die fällige
Berichtigung des Melderegisters unbedingt vermeiden wollte.
Doch im Januar 2008 wurde es der Bremer Innenbehörde als
vorgesetzter Dienststelle dann doch zu bunt: Das Bürger- und
Ordnungsamt Bremerhaven wurde angewiesen, die Löschung von
Thomas Wagner aus dem Melderegister rückgängig zu machen.
Nun ist klar: Wäre alles korrekt gelaufen, hätte Herr Wagner
an der Landtagswahl teilgenommen und nach eigenem Bekunden
für die Liste BÜRGER IN WUT gestimmt. Und dann wären die
BIW heute in der Bürgerschaft des Landes Bremen vertreten!
Am 19. November verhandelte das Bremer Wahlprüfungsgericht
über den Einspruch der BIW. In einer siebenstündigen Mara-
thonsitzung wurden die von BIW geltend gemachten Wahlrechts-
verstöße aufgearbeitet, Zeugen einvernommen und Dokumente
gesichtet. Auch bei dieser Gelegenheit machten weder der
Bremer Landeswahlleiter noch der ihm unterstellte Wahl-
bereichsleiter für Bremerhaven eine sonderlich gute Figur.
Auf die Frage, wer denn eigentlich der Mitarbeiter im
Wahlamt gewesen war, der am Wahlabend mit der Vorsteherin
des Stimmbezirkes 132/02 in telefonischem Kontakt stand,
behauptete Wahlbereichsleiter Ulrich Freitag (SPD) gegenüber
dem Gericht, dies nicht zu wissen. Zuvor war durch die
Zeugeneinvernahme eben dieser Wahlvorsteherin heraus-
gekommen, daß die Entscheidung, mit den unausgezählten
Wahlunterlagen ins Stadthaus zu kommen, keineswegs von ihr
allein, sondern in fernmündlicher Abstimmung mit dem Wahlamt
getroffen wurde.
Man muß sich das mal vorstellen: Zunächst behauptet der Lan-
deswahlleiter, die Wahlvorsteherin des Wahlbezirkes 132/02
sei völlig „unverhofft“ im Gebäude der Wahlbehörde erschie-
nen. Nachdem die Wahlvorsteherin diese Aussage so nicht
bestätigte, gibt der zuständige Wahlbereichsleiter nun vor,
nicht zu wissen, welcher seiner Mitarbeiter mit der Vorste-
herin am Wahlabend telefoniert hatte. Und das, obwohl nur
etwa ein halbes Dutzend Personen dafür überhaupt in Frage
kommt. Aber der Wahlbereichsleiter kann (oder will?) keine
Auskunft darüber geben, welcher seiner Angestellten mit der
Wahlvorsteherin die Absprache getroffen hatte, die
Wahlunterlagen ins Stadthaus zu bringen. Dabei hatte er
zwischen dem Einreichen des BIW-Wahleinspruchs und dem Ter-
min der Verhandlung vor dem Wahlprüfungsgericht mehr als 4
Monate Zeit hatte, um den Sachverhalt in seiner Behörde auf-
zuklären. Kein Wunder also, daß die wenig befriedigende Ant-
wort des Wahlbereichsleiters auf diese wichtige Frage vom
anwesenden Publikum im Saal mit einem Raunen quittiert
wurde.
Doch es kommt noch besser: Auf wiederholte Nachfrage des von
BIW beauftragten Anwalts präsentierte die Gegenseite
schließlich die Kopie einer sog. „Schnellmeldung“ des Wahl-
bezirkes 132/02. Die Schnellmeldung ist auszufüllen, sobald
die Auszählung der Stimmen im jeweiligen Wahllokal abge-
schlossen und das Ergebnis ermittelt ist. Die Daten sind vom
Wahlvorstand vorab telefonisch an das Wahlamt durchzugeben,
damit Presse und Öffentlichkeit möglichst rasch über die
Resultate informiert werden können. Auch die Wahlvorsteherin
des Stimmbezirkes 132/02 hatte das am Wahlabend versucht.
Die von ihr mitgeteilten Zahlen wurden von der EDV-Software
aber nicht angenommen, weil die Zuordnung der gültigen Stim-
men auf die einzelnen Wahlvorschläge nicht korrekt war. Des-
halb kam es – so jedenfalls die Darstellung des Landeswahl-
leiters – zur Neuauszählung der Stimmen dieses Wahlbezirkes
im Stadthaus.
Diese Neuauszählung führte zu einer kleinen, aber möglicher-
weise entscheidenden Abweichung im Ergebnis: Nach mehrma-
liger Auszählung durch den ersten Wahlvorstand im Wahllokal
waren 14 ungültige Stimmen festgestellt worden. Der zweite,
im Wahlamt neugebildete Vorstand bewertete dagegen 15 Stim-
men als ungültig, also genau eine mehr. Wohlgemerkt, zum
Zeitpunkt der Neuauszählung im Wahlamt waren die Ergebnisse
aus den anderen 94 Wahllokalen bereits bekannt. Hier hatten
die BIW unter dem Strich 5 Prozent erreicht. Nachdem das
Wahlamt auch das Ergebnis des Wahlbezirkes 132/02 ermittelt
hatte, soll uns dann aber genau eine gültige Stimme für den
Einzug in die Bürgerschaft gefehlt haben. Das kann natürlich
nur ein Zufall sein. Vielleicht aber auch nicht. In jedem
Fall tut hier weitere Aufklärung not.
Auch viele andere von BIW in ihrer Beschwerde geltend
gemachten Wahlrechtsverstößen wurden im Verlauf der münd-
lichen Verhandlung am 19. November bestätigt. In seinem
schriftlich abgefaßten Beschluß, der den Prozeßbeteiligten
Mitte Dezember zuging, spricht das Wahlprüfungsgericht denn
auch von Wahlmängeln „schwerwiegender Natur (…) die auf
einer oberflächlichen Anwendung der maßgebenden Vorschrif-
ten“ durch die Wahlvorstände beruhen. Gleichzeitig wird die
Vermutung geäußert, daß es solche Fehler nicht nur in den
von BIW explizit benannten, sondern auch in anderen Stimmbe-
zirken im Wahlbereich Bremerhaven gegeben hat.
Trotz dieser Feststellungen konnten sich die 7 Richter des
Wahlprüfungsgerichtes, bei denen es sich um 5 Abgeordnete
der Bremischen Bürgerschaft und 2 hauptamtliche Verwaltungs-
richter handelte, aber nicht dazu durchringen, die Wahl zur
Bremischen Bürgerschaft für ungültig zu erklären. Statt
dessen wurde eine Nachzählung sämtlicher Stimmen im
Wahlbereich Bremerhaven angeordnet. Bereits diese Ent-
scheidung ist ein enormer Erfolg für die BIW. Denn Stimmen-
nachzählungen bei überregionalen Wahlen hat es in der
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bislang nur
zweimal gegeben: Bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein
1992 und der Bundestagswahl 2002. In beiden Fällen blieben
die Nachzählungen aber auf wenige Stimmbezirke beschränkt.
Daß ein ganzer Wahlbereich neu ausgezählt werden muß, das
hat es hierzulande noch nie gegeben. Wir BÜRGER IN WUT haben
also nach dem von uns vor dem Bremer Verwaltungsgericht
erstrittenen wegweisenden Urteil zur Einsichtnahme in die
Wahlniederschriften erneut deutsche Rechtsgeschichte
geschrieben, und das innerhalb nur weniger Wochen.
Dennoch sind wir mit der Entscheidung des Wahlprüfungs-
gerichts nicht zufrieden. Wir meinen, daß eine bloße Nach-
zählung der Stimmen nicht ausreichend ist, um viele der von
uns festgestellten Wahlfehler zu heilen. Stimmzettel etwa,
die laut Wählerverzeichnis zwar abgegeben, bei der
anschließenden Auszählung aber nicht wiedergefunden wurden,
fehlen auch bei einer Nachzählung. Von den ungewöhnlichen
Ereignissen im Zusammenhang mit dem Wahlbezirk 132/02, die
noch immer nicht vollständig aufgeklärt sind, einmal ganz zu
schweigen. Unklar ist auch, wie die rechtswidrige Streichung
von Thomas Wagner aus dem Wählerverzeichnis der Stadt Bre-
merhaven zu werten ist. Dessen Stimme zugunsten der BIW kann
bei einer Nachzählung ebenfalls nicht berücksichtigt werden,
denn sie durfte ja nicht abgegeben werden.
Kurzum: Das Wahlprüfungsgericht hätte aufgrund der von BIW
nachgewiesenen Rechtsverstöße die Wahl zur Bremischen
Bürgerschaft jedenfalls im Wahlbereich Bremerhaven eigent-
lich für ungültig erklären müssen. Die rechtliche Konsequenz
einer solchen Entscheidung wäre eine Wiederholungswahl gewe-
sen. Doch das ist nicht geschehen. Deshalb haben wir BÜRGER
IN WUT am 31. Dezember 2007 gegen den Beschluß des Wahlprü-
fungsgerichts Beschwerde vor dem Staatsgerichtshof Bremen
als zweiter Verfahrensinstanz eingelegt. Dasselbe hatte zwei
Tage zuvor auch der Landeswahlleiter getan. Sein Ziel ist
es, die vom Gericht angeordnete Nachzählung der Stimmen im
Wahlbereich Bremerhaven zu verhindern, ein Ansinnen, das
selbst in der nicht gerade BIW-freundlichen Bremer Lokal-
presse auf Unverständnis gestoßen ist. Die Verhandlung vor
dem Staatsgerichtshof wird bereits am 10. April 2008 statt-
finden. Wir sind zuversichtlich, in diesem Verfahren zu
obsiegen. Sollte der Staatsgerichtshof unsere Rechtsauffas-
sung tatsächlich bestätigen, dann wird es möglicherweise
schon im Herbst eine Wiederholungswahl im Wahlbereich Bre-
merhaven geben. Vielleicht kommt es sogar zu vorgezogenen
Neuwahlen im gesamten Land Bremen. In jedem Fall würden dann
die politischen Karten in Bremen neu gemischt werden. Und
das wäre ein weiterer großer Erfolg der Wählervereinigung
BÜRGER IN WUT. Es bleibt also spannend.
Wie Sie sich sicher denken können, kosten die juristischen
Auseinandersetzungen, die wir mit dem Landeswahlleiter und
dem Land Bremen über unseren Wahleinspruch führen müssen,
viel Geld. Als eine kleine Wählervereinigung, die keine
Zuschüsse aus der staatlichen Parteienfinanzierung erhält,
sind wir auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen. Nur so
können wir unsere Arbeit fortsetzen – und auch in Bremen
obsiegen. Wenn Sie BIW den Rücken stärken wollen, dann
unterstützen Sie uns mit einer Spende.
Nur so können wir unsere Arbeit fortsetzen – und auch in
Bremen obsiegen. Wenn Sie BIW den Rücken stärken wollen,
dann unterstützen Sie uns mit einer Spende. Überweisen Sie
einfach einen Betrag Ihrer Wahl auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: BÜRGER IN WUT
Kontonummer: 1146 7677
BLZ: 290 501 01 (Die Sparkasse Bremen)
Ihre Spende an die BIW ist steuerlich abzugsfähig. Sie
erhalten von uns am Jahresende eine Spendenquittung für Ihre
Steuererklärung. Bereits an dieser Stelle recht herzlichen
Dank für Ihre wichtige Hilfe!
Kampagne der „Deutschen Konservativen“ gegen BIW
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Schon seit Monaten kämpfen wir BÜRGER IN WUT praktisch Tag
und Nacht für unser Mandat in der Bremischen Bürgerschaft.
Ein Erfolg der BIW in Bremen wäre ein bedeutender Sieg für
die demokratisch-konservative Sache, und zwar in ganz
Deutschland. Und ein überaus wichtiges Signal in einer Zeit,
in der die kommunistische Linkspartei auch in den alten Bun-
desländern von Wahlsieg zu Wahlsieg eilt. Zögen die BIW in
den Bremer Landtag ein, dann wäre das der sichtbare Beweis
dafür, daß es hierzulande eine echte politische Alternative
rechts der Mitte gibt – auch für Protestwähler, die heute
als bloßem Frust Gysi und Lafontaine ihre Stimme geben.
Unsere politischen Gegner wissen das. Und sie versuchen des-
halb alles, um einen Durchbruch der BÜRGER IN WUT in Bremen
zu verhindern.
Wir haben uns aber nicht nur der juristischen Schachzüge des
Bremer Landeswahlleiters, dreister Behördenschikanen gegen
einzelne BIW-Kandidaten und den Anfeindungen der Presse zu
erwehren. Auch Heckenschützen aus dem ultrarechten Lager
wollen den BIW kurz vor dem Ziel ein Bein stellen. Über die
Versuche des früheren Bremer Landesvorsitzenden der Deut-
schen Partei, Reinhold Thiel, die BIW und ihren Vorsitzenden
Jan Timke in Leserbriefen an Lokalzeitungen öffentlich madig
zu machen, hatten wir bereits in der letzten Ausgabe von BIW
AKTUELL berichtet. Nun ist ein weiterer Wadenbeißer auf den
Plan getreten: Joachim Siegerist, Chef des Hamburger Vereins
„Die Deutschen Konservativen e.V.“ und in der Szene sattsam
bekannter „König der Spendensammler“ (Franz Schönhuber).
Erinnern wir uns: Siegerist war mit seiner im November 2006
aus dem Boden gestampften Wählerinitiative „Bremen muß
leben“ im Mai letzten Jahres ebenfalls zu den Bremer Bürger-
schaftswahlen angetreten. Großspurig hatte Siegerist verkün-
det, seine Gruppierung werde am 13. Mai aus dem Stand 25
Prozent der Wählerstimmen gewinnen und in Fraktionsstärke in
den Landtag einziehen. Und für dieses hehre Ziel sammelte
Siegerist in gewohnter Manie mit Hilfe zahlreicher Bettel-
briefe eifrig Spenden bei seinen Förderern und Gönnern. Doch
das Projekt floppte: Am Wahlabend waren es nicht 25 Prozent,
sondern gerade einmal 1,6 Prozent der Wähler, die ihr Kreuz
bei „Bremen muß leben“ gemacht hatten. Eine schallende und
zugleich peinliche Ohrfeige für Joachim Siegerist. Der hatte
bereits vor der Wahl angekündigt hatte, er werde den Vorsitz
bei den „Deutschen Konservativen“ niederlegen, sollte man in
Bremen nicht wenigstens 10 Prozent holen. Doch auch aus die-
sem Versprechen wurde nichts: Kurz nach dem Bremer Debakel
verkündete Siegerist in seiner Vereinspostille „Konservative
Deutsche Zeitung“ (DZ) das von ihm so bezeichnete „Wunder
von Hamburg“. 98 Prozent seiner Förderer und Mitglieder
hätten sich dafür ausgesprochen, daß er Vorsitzender bleibe.
Und: Der Kampf geht weiter. Noch ein Versprechen, das aber
eher als Drohung aufzufassen ist!
Daß sich der „Kampf“ von Siegerist und den „Deutschen Kon-
servativen“, die er seit 1987 ununterbrochen als Vorsitzen-
der führt, nicht nur gegen politische Gegner von links, son-
dern im Zweifel auch gegen mißliebige Wettbewerber aus dem
rechten Lager richtet, kann man in Ausgabe 37/2008 der DZ
unter der Überschrift „’Bürger in Wut’ in Wolkenkuckucks-
heim“ nachlesen. In einem dreispaltigen Artikel reitet
Siegerist üble Attacken gegen die BIW und ihren Vorsitzenden
Jan Timke. Behauptet wird u.a., die BIW seien eine „Ein-
Mann-Veranstaltung“ von Timke, der „nur persönliche Ziele“
verfolge. In die Bremische Bürgerschaft könne Timke auch
dann nicht einziehen, wenn die BIW am Ende doch noch mehr
als 5 Prozent der Stimmen erhielten, denn er habe zur Zeit
der Wahl gar keinen „legalen Wohnsitz“ in Bremerhaven
gehabt. Schließlich wird Jan Timke zwischen den Zeilen
unterstellt, er würde konspirativ für staatliche Behörden
gegen das konservative Lager arbeiten.
Wir sparen es uns an dieser Stelle, sämtlichen Unflat
wiederzugeben, den Siegerist in seinem Blättchen ausgebrei-
tet hat. Schon dieser kurze Auszug sollte ausreichen um zu
zeigen, wes Geistes Kind Herr Siegerist ist. Die jüngsten
Angriffe der „Deutschen Konservativen“ sind übrigens nicht
die ersten dieser Art. Bereits im Bremer Wahlkampf sahen wir
uns Anfeindungen in der DZ ausgesetzt. Wir hatten Herrn
Siegerist schon damals gebeten, seine Falschbehauptungen
richtigzustellen. Unsere Bitte wurde ignoriert.
Zu den Fakten: Natürlich bestehen die BIW nicht allein aus
Jan Timke, auch wenn der in seiner Eigenschaft als Vor-
standssprecher regelmäßig in den Pressemitteilungen unserer
Wählervereinigung genannt wird. Der Vorstand der BIW setzt
sich aus insgesamt 6 Personen zusammen. Deutschlandweit zäh-
len die BIW eine große Zahl von Mitgliedern, darunter den
prominenten Journalisten und Buchautor Dr. Udo Ulfkotte. Im
Land Bremen haben die BIW im letzten Jahr 4 Mandate errun-
gen. Und natürlich hat Jan Timke einen „legalen“ Wohnsitz in
Bremerhaven. Das wird nicht einmal von den Behörden in
Abrede gestellt. Strittig ist nur, ob es sich dabei um die
Haupt- oder eine Nebenwohnung von Jan Timke handelt. Diese
Frage wird gerade geklärt. Und selbst wenn Jan Timke ein
mögliches Mandat in der Bremischen Bürgerschaft aus welchen
Gründen auch immer nicht wahrnehmen könnte, wäre das kein
Beinbruch. Denn Jan Timke ist nicht als Einzelbewerber,
sondern auf einer Liste zusammen mit drei weiteren Kandida-
ten der BIW angetreten. Uns kommt es allein darauf an, daß
die BÜRGER IN WUT als Wählervereinigung in die Bürgerschaft
einziehen, damit endlich wieder eine bürgerlich-konservative
Gruppierung in einem deutschen Landesparlament vertreten
ist. Welcher BIW-Politiker diesen Sitz einnimmt, ist zweit-
rangig. Bei BÜRGER IN WUT gibt es eben keinen Kult um eine
bestimmte Person, bei uns geht es um die politische Sache.
Für selbstverliebte Egozentriker vom Schlage eines Joachim
Siegerist, die sich im rechten Politspektrum Deutschlands
zahlreich tummeln, ist das natürlich nur schwer begreiflich.
Geradezu eine Frechheit aber ist es, wenn ausgerechnet
Joachim Siegerist dem BIW-Vorsitzenden Jan Timke unter-
stellt, er würde mit seiner Arbeit für die BÜRGER IN WUT
„persönliche Ziele“ verfolgen. Timke geht, wie alle Mitglie-
der im BIW-Bundesvorstand und unsere Mandatsträger im Land
Bremen, einer regulären Berufstätigkeit nach. Die Funktio-
näre der BÜRGER IN WUT engagieren sich ausschließlich in
ihrer Freizeit für die von uns vertretende Sache, nach
Dienstschluß, an Wochenenden und teilweise auch an Feier-
tagen. Unzählige Urlaubstage haben unsere Mitstreiter in den
letzten Jahren für ihre BIW-Arbeit verwendet, z.B. für unse-
ren überaus erfolgreichen Wahlkampf in Bremen Anfang 2007.
Wer bei BÜRGER IN WUT mitmacht, der tut das ehrenamtlich.
Gehälter und Honorare werden nicht bezahlt. Das wird schon
durch unsere Satzung ausgeschlossen. Wir von BIW sind eben
keine Berufspolitiker, sondern engagierte Idealisten, die
sich für Deutschland und die in unserem Programm formulier-
ten politischen Ziele einsetzen.
Bleibt noch anzumerken, daß Siegerist sich auch im aktuellen
Fall weigert, seine verleumderischen Falschbehauptungen über
Jan Timke und die BÜRGER IN WUT richtigzustellen. Über seine
Anwältin Gisa Pahl, einer früheren Mitarbeiterin des Neo-
nazis Jürgen Rieger, die auch die NPD zu ihrer Klientel
zählt, ließ uns Siegerist mitteilen, daß er die Sache vor
Gericht ausfechten wolle. Joachim Siegerist kann sich solche
Spielchen sicherlich leisten, auch finanziell. Wir hingegen
würden unsere ohnehin knappen Ressourcen und vor allem
unsere Zeit lieber in die politische Arbeit der BÜRGER IN
WUT investieren, als in juristische Auseinandersetzungen mit
den „Deutschen Konservativen“. Aber Herr Siegerist läßt uns
keine andere Wahl. Und klein beigeben werden wir nicht!
Eines ist klar: Wer den „Deutschen Konservativen“ jetzt noch
Geld spendet, der muß damit rechnen, daß diese Mittel von
Herrn Siegerist auch dazu verwendet werden, um die BIW zu
bekämpfen. Wir aber sind – nach dem kläglichen Scheitern von
„Bremen muß leben“ – die einzige bürgerlich-konservative
Gruppierung in Deutschland, die auf absehbare Zeit die
Chance hat, in ein Landesparlament einzuziehen. Wer gegen
die BÜRGER IN WUT agitiert, der beschädigt also nicht nur
unsere Wählervereinigung, sondern die konservative Sache in
Deutschland. Wer wie Siegerist den BIW heimtückisch in den
Rücken fällt und der linken Presse mit seinen absurden
Unterstellungen auch noch Munition für ihre Kampagne gegen
uns BÜRGER IN WUT liefert, der verdient keine Unterstützung
mehr. Daran sollten Sie denken, wenn Ihnen mal wieder ein
Bettelbrief von Joachim Siegerist ins Haus flattert!
BIW-Petition gegen deutschfeindliche Äußerungen
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Eine überwältigende Resonanz hat unsere Petition gegen
deutschfeindliche Äußerungen erfahren, die von uns BÜRGER IN
WUT am 23. Januar 2008 beim Deutschen Bundestag eingereicht
wurde. Mit der Petition wollen wir erreichen, daß zukünftig
auch volksverhetzende Äußerungen, die sich gegen die Deut-
schen in ihrer Gesamtheit richten, von der Justiz straf-
rechtlich geahndet werden können. Beschimpfungen wie
„Scheiß-Deutsche“ oder „deutsche Schweinefresser“ müssen für
die Verantwortlichen endlich juristische Konsequenzen nach
sich ziehen. Heute werden nur Teile der Bevölkerung wie z.B.
ethnische Minderheiten durch die Norm geschützt. Deshalb muß
der einschlägige § 130 Abs. 1 StGB ergänzt werden.
Allein auf der Internetseite des Deutschen Bundestages haben
sich in nur 6 Wochen über 7.000 Unterstützer unserer Forde-
rung in die Unterschriftenliste eingetragen. Das ist ein
großer Erfolg. Denn im Durchschnitt der letzten Jahre werden
Petitionen von gerade einmal 1.200 Bürgern unterstützt. Zu
Beginn der Aktion hatten wir 7.000 Unterschriften als ehr-
geizige Zielvorgabe gesetzt. Diese Marke ist sogar übertrof-
fen worden. Doch es kommt noch besser: Neben den exakt 7.140
Unterschriften im Internet gingen uns auf dem Postweg wei-
tere 3.000 Unterschriften zu, die wir in Kürze an den Peti-
tionsausschuß des Deutschen Bundestages in Berlin übergeben
werden. Summa summarum haben sich also mehr als 10.000
Bürger unserer Initiative angeschlossen. Eine riesiger
Erfolg, der einmal mehr beweist, daß die BÜRGER IN WUT trotz
geringer Personalstärke mehr als jede andere konservative
Gruppierung in Deutschland kampagnefähig sind!
An dieser Stelle recht herzlichen Dank an alle Freunde, För-
derer und Sympathisanten, die unsere Aktion auch finanziell
unterstützt bzw. aktiv Mitunterzeichner für die Petition der
BÜRGER IN WUT geworben haben.
Wie es nun weitergeht: Wir werden in Kürze alle Abgeordneten
des Deutschen Bundestages in einem persönlichen Brief
anschreiben und die Parlamentarier unter Hinweis auf die
große Zahl von Unterschriften für unsere Petition auffor-
dern, sich für eine Änderung von § 130 Abs. 1 StGB stark zu
machen. Über die Reaktionen werden wir auf unserer Internet-
seite www.buerger-in-wut.de sowie über den BIW-Verteiler informieren.
Kurz notiert
========
Mehr Steuerberater in Deutschland: Die Zahl der Steuerbera-
ter und Steuerberatungsgesellschaften ist 2007 gegenüber dem
Vorjahr um 1,8 Prozent auf insgesamt 81.437 gestiegen. Das
geht aus einer aktuellen Statistik der Bundessteuerberater-
kammer (BStBK) hervor. Die Zahl der Steuerberaterpraxen hat
im gleichen Zeitraum um 1,4 Prozent auf 46.664 zugenommen.
Der Präsident des BStBK, Dr. Horst Vinken, führt diese Ent-
wicklung auf die wachsende Nachfrage nach Steuerberater-
Leistungen zurück. Die Zukunft seines Berufsstandes bewertet
Vinken positiv und sieht vor allem im Bereich der Beratung
von Unternehmen erhebliches Entwicklungspotential.
Die BIW meinen: Die Zukunftsaussichten für Steuerberater
sind in der Tat rosig. Dafür sorgt schon der kaum noch
durchschaubare deutsche Steuerdschungel, der anders als die
etablierte Politik in Sonntagsreden gerne behauptet nicht
etwa gelichtet wird, sondern im Gegenteil fröhlich weiter-
wuchert. Der volkswirtschaftliche Schaden dieses bürokra-
tischen Wahnsinns wird von Experten auf etwa 10 Milliarden
Euro im Jahr beziffert. Nirgends zeigt sich die Reformun-
fähigkeit der etablierten Politik so deutlich wie im Steuer-
recht, über dessen notwendige Vereinfachung mittlerweile
schon seit mehr als 40 Jahren diskutiert wird.
+++
„Bremen muß leben“ verliert Mandatsträger: Zwei der insge-
samt sechs Bremer Beiratsmandate, die von der Wählerinitia-
tive „Bremen muß leben“ (Bml) bei den Wahlen im Mai 2007
gewonnen wurden, sind schon wieder verloren. Die frühere
SPD-Politikerin Monika Boldt, die bei der Bürgerschaftswahl
für Bml auf Listenplatz 2 hinter Siegerist kandidierte,
erklärte sich bereits auf der ersten Sitzung des Beirates
von Bremen-Gröpelingen zum „unabhängigen Mitglied“. Walter
Meyer, der für Bml in den Ortsbeirat von Bremen-Blumenthal
gewählt wurde, ist zwischenzeitlich zur FDP gewechselt. Über
die Pläne der verbliebenen vier Beiratsmitglieder von
„Bremen muß leben“ ist nichts bekannt.
+++
Armut in den USA: Nach Angaben der US-Statistikbehörde
lebte Ende 2007 fast jeder achte Bewohner der Vereinigten
Staaten in Armut. Das sind 36,5 Millionen der insgesamt 302
Millionen US-Bürger, was der Bevölkerungszahl des Bundes-
staates Kalifornien entspricht. In den USA gilt als arm, wer
als alleinstehende Person unter 65 Jahren weniger als 10.488
Dollar im Jahr verdient. Bei einem alleinerziehenden Eltern-
teil mit Kind sind es 13.896 Dollar. Von Armut überpropor-
tional stark betroffen sind Kinder und Schwarze. 24,3
Prozent der Afro-Amerikaner lebten unterhalb der Armuts-
grenze. Bei den Weißen waren es nur 8,3 Prozent. Deutlich
angestiegen ist die Zahl der Amerikaner ohne Krankenver-
sicherung, deren Zahl von 44,8 Millionen im Jahr 2005 auf 47
Millionen wuchs. Angesichts der aufziehenden Wirtschafts-
rezession dürfte sich das Armutsproblem in den Vereinigten
Staaten in naher Zukunft verschärfen.
+++
Tierhaltungsverbot eingeschränkt: In einem aktuellen Urteil
hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Recht von Mietern, Tiere
in ihrer Wohnung zu halten, gestärkt. Die Bundesrichter
befanden, daß ein formularmäßiges Tierhaltungsverbot in
Mietverträgen unzulässig ist. Starre Klauseln, so der BGH,
haben den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
was die juristische „Waffengleichheit“ zwischen Mieter und
Vermieter verletze. Ein Tierhaltungsverbot kann vom Vermie-
ter im Einzelfall nur nach Abwägung aller Umstände, der Art,
Anzahl und Größe der Tiere, der Größe und des Zustandes der
Wohnung sowie der besonderen Bedürfnisse der Mitmieter
ausgesprochen werden.
+++
„Wie lange ich lebe, liegt nicht in meiner Macht; daß ich
aber, solange ich lebe, wirklich lebe, das hängt von mir
ab.“ (Seneca)
Zu guter Letzt
=========
Eine ältere Dame geht zur Bank, will ein Sparbuch eröffnen
und 1000 Euro einzahlen. Sie fragt: "Ist mein Geld bei Ihnen
auch sicher?" Kassierer: "Klar doch!" Sie fragt: "Und was
ist, wenn Sie pleite machen?" Kassierer: "Dann kommt die
Landeszentralbank auf!" Sie fragt: "Und was, wenn die pleite
machen?" Kassierer: "Dann kommt die Bundesbank auf!" Die
ältere Dame fragt noch einmal: "Und wenn die pleite macht?"
Kassierer: "Dann tritt die Bundesregierung zurück, und das
sollte Ihnen nun wirklich die 1000 Euro wert sein!"
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-30, D-12435 Berlin. Telefon: 01805/72 44 55. Fax: 030/
53 21 48 92. E-Mail: info@buerger-in-wut.de.
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Es ist ausdrücklich erwünscht, diese Informationen an
interessierte Buerger weiterzugeben! Bitte leiten Sie diese
Ausgabe des BIW AKTUELL an Ihre Freunde, Bekannten und
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Mo Mai 05, 2008 13:20 Titel: |
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Pressemitteilung 04/2008 HB
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Bremen, den 03.05.2008
Schlappe für den Landeswahlleiter
Staatsgerichtshof hält Teil-Neuwahl für möglich
In der zweiten mündlichen Verhandlung vor dem Staats-
gerichtshof Bremen über die Wahlbeschwerde der BÜRGER IN WUT
(BIW) am vergangenen Freitag hat der Landeswahlleiter erneut
eine Schlappe erlitten. Nach Würdigung aller von BIW vorge-
legten Nachweise für Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenaus-
zählung im Wahlbereich Bremerhaven hält der Präsident des
Staatsgerichtshofs, Prof. Dr. Alfred Rinken, eine Wieder-
holungswahl jedenfalls im dortigen Wahlbezirk 132/02 für
nicht ausgeschlossen. Hier hatte die Wahlvorsteherin die
unausgezählten Stimmzettel in ihrem Rucksack per Fahrrad ins
Stadthaus gefahren, wo eine Neuauszählung durchgeführt
wurde. Erst das so ermittelte Ergebnis dieses Wahlbezirkes
führte dazu, daß die BÜRGER IN WUT den Sprung in die Bremi-
sche Bürgerschaft nur um eine einzige Stimme verfehlt haben
sollen.
Dazu Jan Timke, Vorsitzender der BIW und Spitzenkandidat für
die Bürgerschaftswahl: „Die Feststellungen des Staats-
gerichtshofs strafen diejenigen Lügen, die der Öffentlich-
keit in Bremerhaven über Monate hinweg weismachen wollten,
die Wahl in der Seestadt sei von Kleinigkeiten abgesehen
korrekt abgelaufen. Davon kann nun keine Rede mehr sein. Der
Bremer Senat ist jetzt gefordert, durch entsprechende Maß-
nahmen sicherzustellen, daß sich Gesetzesverstöße dieser Art
bei zukünftigen Wahlen im Land Bremen nicht wiederholen.
Dazu müssen auch personelle Konsequenzen gezogen werden. Daß
Landeswahlleiter Jürgen Dinse kürzlich durch seinen bishe-
rigen Stellvertreter Jürgen Wayand ersetzt wurde, kann nur
ein erster Schritt sein. Jetzt muß auch der für der für die
Abwicklung der Bürgerschaftswahl in Bremerhaven unmittelbar
verantwortliche Wahlbereichsleiter Ulrich Freitag endlich
seinen Hut nehmen.“
Der Bremer Landesvorstand von BÜRGER IN WUT hält es für mög-
lich, daß es in Bremerhaven nicht nur im Wahlbezirk 132/02,
sondern auch in den Wahlbezirken 131/02 (DRK-Geschäfts
stelle) und 136/01 (Elbe-Weser-Werkstätten) zu einer Wahl-
wiederholung kommt. In diesen beiden Wahllokalen wurden im
Wählerverzeichnis durch die Wahlhelfer mehr Stimmabgaben
vermerkt als in die spätere Auszählung eingegangen waren.
Der Landeswahlleiter konnte auch in der Verhandlung am
letzten Freitag nicht überzeugend erklären, wo die fehlenden
Stimmen geblieben sind. Deshalb sieht der Staatsgerichtshof
für diese Wahlbezirke nach eigenem Bekunden noch Beratungs-
bedarf. Die Entscheidung des Gerichts wird für die nächsten
Tage erwartet.
Sollte der Staatsgerichtshof erwartungsgemäß eine Wieder-
holungswahl anordnen, dann werden die betroffenen Bürgerin-
nen und Bürger Bremerhavens spätestens drei Monate nach Ver-
kündung des Urteils an die Urnen gerufen. Wahrscheinlich
wird die Wahl aber noch vor den Sommerferien stattfinden,
die im Land Bremen am 10. Juli 2008 beginnen.
(Ende der Pressemitteilung)
+ + +
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Pressemitteilung 10/2008
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Berlin, den 04.05.2008
BIW verurteilen Ausschreitungen in Hamburg
Staat muß hart gegen Extremisten durchgreifen
Der Vorstand bundesweite Wählervereinigung BÜRGER IN WUT
(BIW) hat die gewalttätigen Ausschreitungen linker und rech-
ter Chaoten am 1. Mai scharf verurteilt. Am Rande einer
genehmigten Demonstration der rechtsextremen NPD war es in
Hamburg zu brutalen Schlägereien zwischen NPD-Anhängern und
Gegendemonstranten aus der linksautonomen Szene gekommen.
Ohne das beherzte Eingreifen der rund 2.500 im Einsatz
befindlichen Polizeibeamten wären nach Ansicht von Beobach-
tern bei den Auseinandersetzungen mit hoher Wahrscheinlich-
keit Schwerverletzte oder sogar Tote zu beklagen gewesen.
Mehr als 20 Polizisten trugen bei dem Versuch, die riva-
lisierenden Gruppen zu trennen und unbeteiligte Bürger zu
schützen, Verletzungen davon. Im Berliner Stadtteil Kreuz-
berg kam es bei einer Kundgebung von mehreren Tausend Teil-
nehmern am Abend zu Krawallen, nachdem Berlins Polizeiprä-
sident Dieter Glietsch vor Ort erschienen war, um sich ein
Bild von der Lage zu machen. Krawalle wurden auch aus Nürn-
berg und Cottbus gemeldet.
„Was sich am 1. Mai speziell in Hamburg abspielte, erinnerte
phasenweise an die Straßenkämpfe zwischen Nazis und Kommu-
nisten in der Endphase der Weimarer Republik. Erschreckend
ist, daß nun auch Rechtsextremisten Demonstrationen dazu
nutzen, um gegen politische Gegner organisiert und mit
brutaler Gewalt vorzugehen. In Hamburg hat die Konfrontation
zwischen den politischen Extremen eine neue Qualität
erreicht. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, könnte
das die Innere Sicherheit in unserem Land schon auf mittlere
Sicht nachhaltig gefährden. Der demokratische Rechtsstaat
muß dieser Gefahr rasch und konsequent begegnen“, so Jan
Timke, Vorsitzender und Sprecher der BÜRGER IN WUT.
Die BIW fordern die Justizbehörden dazu auf, die Rädels-
führer der organisierten Ausschreitungen von Hamburg schnell
zu ermitteln und zu bestrafen. Außerdem setzen sich die
BÜRGER IN WUT dafür ein, das Instrument des vorbeugenden
Unterbindungsgewahrsams gegen gewaltbereite Demonstranten
bundeseinheitlich zu regeln und die bestehende Gewalttäter-
datei des BKA zu erweitern. Personen, die in dieser Datei
verzeichnet sind, müssen zukünftig im Rahmen des Unterbin-
dungsgewahrsams auf richterliche Anordnung festgehalten wer-
den können, um deren Teilnahme an Demonstrationen zu ver-
hindern. Dadurch würde ein wichtiger Beitrag zur Gewaltprä-
vention geleistet.
„Wir brauchen in Deutschland einen Konsens der Demokraten
gegen Extremismus, egal ob der von rechts oder von links
kommt. Und wir brauchen einen starken Rechtsstaat, der ohne
Wenn und Aber gegen gewalttätige Demonstranten vorgeht. Denn
‚Weimarer Verhältnisse’ darf es in Deutschland nicht mehr
geben“, so Jan Timke abschließend.
(Ende der Pressemitteilung)
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
|
Verfasst am: Mo Mai 26, 2008 10:11 Titel: |
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Pressemitteilung 08/2008 HB
===========================
Bremen, den 23.05.2008
BÜRGER IN WUT setzen sich durch
Staatsgerichtshof Bremen ordnet Wiederholungswahl an
Als einen großen juristischen Erfolg hat der Landesverband
Bremen der BÜRGER IN WUT (BIW) die Entscheidung des Bre-
mischen Staatsgerichtshofs gewertet, die Bürgerschaftswahl
von 2007 im Bremerhavener Wahlbezirk Freizeittreff Eckern-
feld zu wiederholen. Nach Auffassung der höchsten Bremer
Richter sind die von BIW nachgewiesenen Wahlrechtsverstöße
jedenfalls in diesem Stimmbezirk so gravierend, daß die Bür-
ger noch einmal an die Wahlurne gerufen werden müssen, um
ein korrektes Ergebnis zu ermitteln. Gleichzeitig verfügte
das Gericht eine Berichtigung des amtlich festgestellten
Wahlergebnisses in den Wahlbezirken 131/02 (DRK Geschäfts-
stelle) und 136/01 (Elbe-Weser-Werkstätten). Hier hatte man
bei einer Nachzählung am 21. April 2008 ungültige Stimmen
festgestellt, die vorschriftswidrig in das Ergebnis einge-
gangen waren.
Der Präsident des Staatsgerichtshofs, Prof. Alfred Rinken,
wies darauf hin, daß es einen vergleichbaren Fall in der
Bundesrepublik Deutschland bislang noch nicht gegeben hat.
Auch Landeswahlleiter Jürgen Wayand sprach in einer ersten
Reaktion auf das Urteil von einem Präzedenzfall. Vor diesem
Hintergrund ist es geradezu lächerlich, wenn Vertreter der
Bremerhavener Altparteien in ersten Statements krampfhaft
versuchen, die fast schon historische Bedeutung des Urteils
klein zu reden.
Jan Timke, Vorsitzender der BÜRGER IN WUT und Spitzenkan-
didat für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft, zur Ent-
scheidung des Staatsgerichtshofs: „Nach einer langen und
harten juristischen Auseinandersetzung haben sich die BIW
durchgesetzt. Es wird die von uns gewollte Wiederholungswahl
in Bremerhaven geben. Unsere Chancen, in die Bremische Bür-
gerschaft einzuziehen, stehen jetzt besser als je zuvor.
Monatelang haben die politisch Verantwortlichen und die
Lokalpresse den Menschen in Bremerhaven das Märchen aufge-
tischt, bei der Wahl am 13. Mai 2007 sei alles völlig kor-
rekt abgelaufen. Nun ist höchstrichterlich festgestellt, daß
dem nicht so war. Und das wird der Wähler nicht so schnell
vergessen.“
Gewonnen haben aber nicht nur die BÜRGER IN WUT, sondern vor
allem die Bürgerinnen und Bürger im Land Bremen. Sie haben
die Gewißheit, daß die Wahlprüfung grundsätzlich funktio-
niert und die Gerichte bereit sind, Entscheidungen auch
gegen die Interessen des politischen Establishments zu tref-
fen, um den Wählerwillen korrekt zu ermitteln.
Die Wiederholungswahl im Stimmbezirk Freizeittreff Eckern-
feld wird entsprechend der Vorgabe des Staatsgerichtshofs in
den nächsten 3 Monaten stattfinden. Wahrscheinlich ist ein
Wahltermin noch vor der Sommerpause. Nach Auskunft von Lan-
deswahlleiter Wayand soll auch die Wiederholungswahl von
Wahlbereichsleiter Ulrich Freitag (SPD) organisiert und
beaufsichtigt werden. Für die BÜRGER IN WUT ist diese Ent-
scheidung unverständlich.
„Es ist Ulrich Freitag, der als Wahlbereichsleiter die Ver-
antwortung für die festgestellten Wahlrechtsverstöße trägt.
Nur wegen dieser Verstöße ist überhaupt eine Wiederholungs-
wahl nötig. Und ausgerechnet Freitag soll nun auch die Neu-
wahl im Freizeittreff Eckernfeld beaufsichtigen, sozusagen
als ‚Belohnung’ für sein Versagen im vergangenen Jahr. Das
kann ja wohl nicht sein“, so Jan Timke.
Die BÜRGER IN WUT fordern den Senat des Landes Bremen des-
halb dazu auf, Ulrich Freitag sofort von seinen Aufgaben als
Wahlbereichsleiter von Bremerhaven zu entbinden. Schon wegen
des großen öffentlichen Interesses über die Grenzen Bremens
hinaus sollte die anstehende Wiederholungswahl direkt von
Landeswahlleiter Jürgen Wayand überwacht werden, um einen
ordnungsgemäßen Ablauf sicherzustellen.
„Das Verhalten von Wahlbereichsleiter Ulrich Freitag ist ein
Skandal. Andere Politiker in derselben Situation hätten spä-
testens nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom
Donnerstag ihren sofortigen Rücktritt erklärt. Nicht so
Ulrich Freitag, der wie mit Pattex festgeleimt an seinem
Sessel klebt. Bei so viel Machtverliebtheit muß man sich
nicht wundern, daß die Menschen das Vertrauen in die Bremer-
havener Politik zunehmend verlieren“, so Jan Timke
abschließend.
(Ende der Pressemitteilung)
Spendenaufruf
=============
Nach monatelangem Kampf haben die BÜRGER IN WUT in Bremen
einen großen juristischen Erfolg errungen. Darüber sind sich
selbst die Experten einig. Es wird nun zu einer Wieder-
holungswahl im Wahlbereich Bremerhaven kommen. Hier waren
wir bei der Wahl am 13. Mai 2007 wegen einer einzigen feh-
lenden Wählerstimme nur äußerst knapp an der 5 Prozent-Hürde
und damit den Einzug in die Bürgerschaft des Landes Bremen
gescheitert. Jetzt haben wir eine zweite große Chance bekom-
men. Wir können den Sprung in den Landtag schaffen. Doch die
BÜRGER IN WUT haben in Bremen mächtige Gegner: Die etablier-
ten Parteien und allen voran die SPD, die einen Sitz in der
Bürgerschaft abgeben müßten, zögen die BIW in das Landespar-
lament ein. Die regionale Presse, die traditionell SPD und
GRÜNEN nahesteht, und kein gutes Haar an BIW und unserer
politischen Arbeit läßt. Die Justiz, die von den Weisungen
des Bremer Innensenators (SPD) abhängig ist und derzeit mit
allen juristischen Tricks versucht, unserem Spitzenkandida-
ten Jan Timke die Wählbarkeit abzuerkennen, um so unsere
Liste zu schwächen. Und schließlich sogar Neider aus dem
rechten Lager, die BIW durch öffentliche Diffamierungen und
subversive Aktionen bei den Wählern diskreditieren wollen,
und damit der politischen Linken in die Hände spielen.
Trotz dieser Übermacht werden die BÜRGER IN WUT nicht klein
beigeben. Wir werden weiterkämpfen, bis wir unser Ziel
erreicht haben: Die Etablierung einer neuen demokratisch-
konservativen Kraft in Deutschland! Mit unserem juristischen
Erfolg in Bremen sind wir diesem Ziel einen gewaltigen
Schritt näher gekommen. Freund und Feind wissen nun, daß die
BÜRGER IN WUT ernst zu nehmen sind. Nun kommt es darauf an,
auch den Einzug in das Landesparlament von Bremen zu schaf-
fen. Erst dann ist unser Sieg perfekt. Scheitern wir, dann
waren unsere bisherigen Bemühungen umsonst. Das darf nicht
geschehen. Denn die konservativen Demokraten in Deutschland
brauchen endlich wieder eine politische Zukunftsperspektive.
Und diese Perspektive kann derzeit nur die erfolgreichste
Gruppierung im bürgerlich-konservativen Lager bieten: Die
BÜRGER IN WUT!
Die vom Staatsgerichtshof angeordnete Wiederholungswahl zur
Bremischen Bürgerschaft wird voraussichtlich am 6. Juli 2008
und damit schon in wenigen Wochen stattfinden. Wir können
diese Wahl nur mit Hilfe unserer Förderer und Spender
erfolgreich bestehen. Denn die monatelangen juristischen
Auseinandersetzungen mit dem Landeswahlleiter waren nicht
nur zeitaufwendig, sie haben auch sehr viel Geld gekostet.
Die Kassen der BIW sind deshalb so gut wie leer. Für einen
Wahlkampf stehen uns derzeit keine ausreichenden Mittel zur
Verfügung. Die brauchen wir aber, wollen wir uns gegen die
geschlossene Front der etablierten Parteien und der Presse
in Bremen durchsetzen. Deshalb die dringende Bitte an Sie:
Unterstützen Sie uns BÜRGER IN WUT mit einer Spende für den
Wahlkampf! Wir haben uns mit viel Hartnäckigkeit eine zweite
Chance erkämpft. Nun gilt es, diese Chance zu nutzen. Helfen
Sie uns dabei. Denn es geht nicht nur um Bremen, es geht um
Deutschland und die Zukunft demokatisch-konservativer Poli-
tik in unserem Land!
Wenn Sie uns unterstützen wollen, dann überweisen Sie uns
einen Betrag Ihrer Wahl auf folgendes Konto der BÜRGER IN
WUT:
Kontonummer: 11 46 76 77
BLZ: 290 501 01
Verwendungszweck: Spende Wahlkampf Bremen
Wie gesagt, die Wiederholungswahl wird wohl schon in wenigen
Wochen stattfinden. Wir haben deshalb bereits mit den Vorbe-
reitungen für den Wahlkampf begonnen. Was wir von den
geplanten Maßnahmen tatsächlich umsetzen können, hängt
allein von unseren finanziellen Möglichkeiten und damit
unseren Förderern und Spendern ab. Entscheiden Sie deshalb
bitte möglichst schnell darüber, ob Sie uns in Bremen unter-
stützen wollen, damit Ihre Spende noch rechtzeitig zur
Finanzierung des Wahlkampfes der BÜRGER IN WUT eingeht. Sie
erhalten selbstverständlich eine Spendenquittung, denn
Zuwendungen an die BIW sind ja steuerlich abzugsfähig.
Bereits an dieser Stelle recht herzlichen Dank für Ihre
Unterstützung!
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Es ist ausdrücklich erwünscht, diese Informationen an
interessierte Buerger weiterzugeben! Bitte leiten Sie unsere
kostenlosen Informationen an Ihre Freunde, Bekannten und
Verwandten weiter. Sie helfen uns damit, den Kreis unserer
Leser ständig zu erweitern. |
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mod2
Anmeldungsdatum: 25.04.2007 Beiträge: 17
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Verfasst am: Di Jul 08, 2008 12:37 Titel: Bürger in Wut ziehen in die Bürgerschaft ein |
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Bürger in Wut ziehen in die Bürgerschaft ein: 29 Prozent der Stimmen erhalten
Mäßige Wahlbeteiligung in Eckernfeld
Gut ein Jahr nach der Bremer Landtagswahl hat die rechtspopulistische Wählergruppierung "Bürger in Wut" (BIW) nachträglich doch noch den Sprung in das Landesparlament geschafft. Bei der Nachwahl in Bremerhaven am 6. Juli 2008, holte die BIW einen Sitz, den die SPD voraussichtlich abgeben muss. Im Mai 2007 hatte die BIW den Einzug in die Bürgerschaft um eine Stimme verpasst. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis für Bremerhaven erreichten die SPD 34,81 Prozent (2007: 34,94), die CDU 25,05 (25,17), Grüne 11,95 (11,97), FDP 8,81 (8,79), Linke 6,92 (6,92), die DVU 5,31 (5,36) und die Wählervereinigung "Bürger in Wut" (BIW) 5,29 (4,99) Prozent. |
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mod2
Anmeldungsdatum: 25.04.2007 Beiträge: 17
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Verfasst am: Di Jul 08, 2008 12:39 Titel: Mehr als eine Stimme gefunden |
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Mehr als eine Stimme gefunden
Exakt 1.311 Bremerhavener Bürgerinnen und Bürger waren dazu aufgerufen, erneut ihre Stimme abzugeben. Der Staatsgerichtshof hatte für den Stadtteil Eckernfeld die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vom Mai 2007 für ungültig erklärt.
29 Prozent der abgegebenen Stimmen wählten am Sonntag die Wählervereinigung BIW im Stimmbezirk Eckernfeld. Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 40 Prozent: 521 Wahlberechtige gaben ihre Stimme an der Wahlurne ab - hinzu kommen noch 375 Briefwähler. Der Erfolg der BIW geht voraussichtlich zu Lasten des SPD-Abgeordneten Wolfgang Jägers, der sein Mandat verlieren würde. Während der betroffene Politiker über eine Klage gegen das Wahlergebnis nachdenkt, schließt der SPD-Vorstand auf Kommunal- und Landesebene dies aus. Die Mehrheit der rot-grünen Koalition bleibt vom Ergebnis der Nachwahl unberührt.
Bei der Wahlwiederholung gaben 160 (inklusive Briefwähler) statt zuletzt 33 Bürger ihre Stimme der BIW. Die Wählervereinigung wurde damit in dem Ortsteil zweitstärkste Kraft nach der SPD.
http://www.radiobremen.de/magazin/politik/bremerhaven/neuauszaehlung/ |
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mod2
Anmeldungsdatum: 25.04.2007 Beiträge: 17
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Verfasst am: Di Jul 08, 2008 12:40 Titel: Bürger in Wut" im Bremer Parlament |
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Bürger in Wut" im Bremer Parlament
Dienstag, 8. Juli 2008 04:00
Die Bremer Regierungskoalition hat sich betroffen über den Wahlerfolg der rechtskonservativen "Bürger in Wut" (BIW) bei der Nachwahl am Sonntag gezeigt. Die Vereinigung sei "ein Imageschaden für Bremen", sagte SPD-Fraktionschef Carsten Sieling. Die Stabilität von Koalition und Senat werde durch das Ergebnis aber nicht gefährdet.
-
Die "Bürger in Wut" hatten in der Stadt Bremerhaven laut dem vorläufigen Endergebnis der Wiederholungswahl 2236 Stimmen oder 5,29 Prozent der Stimmen erhalten und bekommen nun einen Parlamentssitz, dafür muss ein SPD-Abgeordneter das Parlament des Stadtstaats verlassen.
Die "Bürger in Wut" sind zufrieden: "Ich bin positiv überrascht von der Höhe des Ergebnisses", sagte BIW-Spitzenkandidat Jan Timke der Nachrichtenagentur AP. Das 29-Prozent-Ergebnis in dem Bremerhavener Nachwahlbezirk führte Timke auf den aktiven Wahlkampf mit Hausbesuchen zurück. Vorwürfe anderer Bremer Politiker, die BIW-Vertreter in der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung seien untätig, wies er zurück.
Der Chef der CDU-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung, Paul Bödeker, sagte dagegen: "Wer gesehen hätte, wie die arbeiten, hätte die nicht gewählt." Grünen-Fraktionsführer Matthias Güldner erinnerte daran, dass die "Bürger in Wut" aus der ehemaligen Schill-Partei hervorgegangen seien. Die Vereinigung spreche zwar kurzfristig die Menschen an, unternehme aber anschließend nichts für ihre Wähler. Die demokratischen Parteien sollten der BIW gemeinsam entgegentreten.
Die Nachwahl in Bremerhaven ist das vorläufige Ende eines Dauerstreits um die Bürgerschaftswahl vom Mai 2007: Die Nachwahl war nötig geworden, nachdem der Staatsgerichtshof die Wahl in dem Stimmbezirk wegen gravierender Fehler für ungültig erklärt hatte. So hatte die Wahlvorsteherin des betroffenen Bezirks das Wählerverzeichnis und die Wahlzettel in einem Rucksack auf dem Fahrrad unbegleitet zum rund drei Kilometer entfernten Wahlamt gebracht.
Der Staatsgerichtshof hatte mit seinem Urteil teilweise einer Klage der BIW Recht gegeben. Ihr hatte bei der Wahl am 13. Mai 2007 eine Stimme zum Einzug in die Bremer Bürgerschaft gefehlt. Die BIW war, wie nach Bremer Wahlrecht möglich, nur in Bremerhaven angetreten und hatten dort mit 2216 Stimmen insgesamt 4,99 Prozent erreicht. Zum Einzug in die Bürgerschaft hätte ihr eine Stimme mehr genügt. Das amtliche Endergebnis stellt der Wahlbereichsausschuss für Bremerhaven voraussichtlich morgen fest.
Berliner Morgenpost, 8.4.08 |
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mod2
Anmeldungsdatum: 25.04.2007 Beiträge: 17
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Verfasst am: Di Jul 08, 2008 12:42 Titel: "Bürger in Wut" entern Bremer Parlament |
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"Bürger in Wut" entern Bremer Parlament
Weil Stimmzettel unversiegelt per Fahrrad transportiert wurden, musste gut ein Jahr nach der Landtagswahl in Bremerhaven erneut abgestimmt werden. Dabei schafften es die rechtspopulistischen "Bürger in Wut" ins Parlament. Nun läuft ein Verfahren gegen ihren Spitzenkandidaten.
Bei der Nachwahl in einem Bremerhavener Stimmbezirk holten die "Bürger in Wut" (BIW) am Sonntag einen Sitz, den voraussichtlich die SPD abgeben muss. Die rot-grüne Mehrheit in der Bürgerschaft unter Regierungschef Jens Böhrnsen (SPD) ist dadurch jedoch nicht in Gefahr.
Im Mai 2007 hatte die BIW den Einzug in die Bürgerschaft um eine Stimme verpasst und erfolgreich gegen das Ergebnis geklagt. Ein Gericht stellte später schwere Verstöße gegen die Wahlordnung in einem Stimmbezirk fest, der Urnengang musste wiederholt werden. In diesem Wahllokal hatte die Wahlvorsteherin abends alle Unterlagen unprotokolliert und unversiegelt in einen Rucksack gesteckt und war damit kilometerweit zum Wahlamt geradelt, wo die Stimmen dann endgültig ausgezählt wurden. Eine Wahlvorsteherin hatte sämtliche Stimmzettel unprotokolliert und unversiegelt per Fahrrad ins Wahlamt gebracht.
40 Prozent Wahlbeteiligung
Zur Nachwahl waren 1311 Bremerhavener aufgerufen, die Wahlbeteiligung lag bei knapp 40 Prozent. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis für den gesamten Wahlbereich Bremerhaven erreichten die SPD 34,81 Prozent (2007: 34,94), die CDU 25,05 (25,17), Grüne 11,95 (11,97), FDP 8,81 (8,79), Linke 6,92 (6,92), die DVU 5,31 (5,36) und die Wählervereinigung "Bürger in Wut" (BIW) 5,29 (4,99) Prozent.
Ob BIW-Spitzenkandidat Jan Timke, früher Mitglied der Schill-Partei, tatsächlich in die Bürgerschaft einziehen kann, ist allerdings fraglich. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn Anklage wegen des Verdachts der Wahlfälschung erhoben. Sie wirft dem Berliner Polizisten vor, ein möbliertes Zimmer in Bremerhaven als ersten Wohnsitz angegeben zu haben, um sich dadurch die Wahlmöglichkeit im Zwei-Städte-Staat zu erschleichen
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Nachwahl%20B%FCrger%20Wut%20Bremer%20Parlament/382642.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Di Jul 22, 2008 13:15 Titel: |
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Liebe Leserinnen und Leser,
wegen eines technischen Defektes konnten wir in den
zurückliegenden zwei Wochen keine Pressemitteilungen
der BÜRGER IN WUT an unseren Verteiler versenden.
Sie erhalten deshalb mit dieser Nachricht die letzten
drei Veröffentlichungen des BIW-Bundesverbandes in
einer E-Mail.
Der Vorstand
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Pressemitteilung 14/2008
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Berlin, den 07.07.2008
BÜRGER IN WUT ziehen in die Bremische Bürgerschaft ein
BIW bei Nachwahl in Bremerhaven zweitstärkste Kraft
Als einen großen Erfolg hat der Bundesvorstand der
Wählervereinigung BÜRGER IN WUT den Ausgang der Wie-
derholungswahl in Bremerhaven-Eckernfeld bezeichnet.
Bei dem Urnengang, den die Wählervereinigung vor dem
Staatsgerichtshof Bremen erstritten hatte, erhielten
die BIW rund 27 Prozent der abgegebenen gültigen Stim-
men. Sie rangierten damit auf dem zweiten Platz, nur
knapp hinter dem Kandidaten der favorisierten SPD, der
29 Prozent verbuchen konnte.
Durch das heutige Ergebnis kommen die BÜRGER IN WUT im
Wahlbereich Bremerhaven auf 5,29 Prozent aller Stim-
men. Sie ziehen deshalb mit einem Abgeordneten in die
Bürgerschaft des Landes Bremen ein. BIW sind damit die
einzige bürgerlich-konservative Gruppierung in
Deutschland, die derzeit in einem Landesparlament ver-
treten ist.
Jan Timke, Spitzenkandidat der BÜRGER IN WUT, kommen-
tiert das Ergebnis: „Es ist geschafft! Nach einem lan-
gen und harten Kampf sind wir BIW nun in der Bre-
mischen Bürgerschaft. Unser tolles Abschneiden bei der
Nachwahl in Bremerhaven-Eckernfeld hat mich selbst
überrascht. Seit Monaten sehen wir uns den teilweise
wütenden Angriffen einer geschlossenen Phalanx der
etablierten Parteien ausgesetzt. In der Presse sind
immer neue Falschbehauptungen und Diffamierungen über
die BÜRGER IN WUT und ihre Politiker verbreitet wor-
den. Doch von alledem haben sich die Wählerinnen und
Wähler nicht beirren lassen. Sie sind unserem Wahl-
slogan ‚Jetzt erst recht!’ gefolgt und haben die BIW
bei dieser Wahl zur zweitstärksten Kraft gemacht.
Dafür bedanke ich mich recht herzlich!“
Das Wahlergebnis ist eine gewaltige Ohrfeige für das
politische Establishment nicht nur in Bremerhaven,
sondern im ganzen Land Bremen. Schließlich hatte sich
nicht nur die SPD-Bürgerschaftsfraktion, sondern auch
Bürgermeister Jens Böhrnsen höchstpersönlich in den
Wahlkampf eingeschaltet. Doch der geballte Einsatz der
Politprominenz konnte nicht verhindern, daß der
sozialdemokratische Bürgerschaftsabgeordnete Wolfgang
Jägers am heutigen Tag sein Landtagsmandat an Jan
Timke verloren hat.
„Der Wahlkampf ist zu Ende. Nun werden wir unser Ver-
sprechen einlösen und aktive Politik für die Bremer-
havener Bürgerinnen und Bürger machen. Die BÜRGER IN
WUT haben bereits verschiedenen Anfragen und Anträge
vorbereitet, die wir in die Bürgerschaft einbringen
werden. Auch in Bremerhaven selbst gehen wir nach der
Sommerpause in die Offensive“, so Jan Timke abschlie-
ßend.
(Ende der Pressemitteilung)
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Pressemitteilung 15/2008
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Berlin, den 10.07.2008
BIW begrüßen Urteil gegen U-Bahn-Schläger
Abschiebung nach Haftverbüßung gefordert
Der Vorstand der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER
IN WUT begrüßt das am Dienstag verkündete Urteil gegen
die Münchener U-Bahnschläger. Das Landgericht München
verhängte gegen die beiden Angeklagten Spyridon L. und
Serkan A. Haftstrafen von achteinhalb und zwölf Jahren
wegen versuchtem Mord in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung. Die Täter hatten kurz vor Weihnach-
ten 2007 einen 76-jährigen Rentner in einem Münchener
U-Bahnhof aus nichtigem Anlaß brutal zusammengeschla-
gen und lebensgefährlich verletzt.
„Der Münchener Richterspruch ist ein deutliches Signal
gegen die grassierende Jugendgewalt in Deutschland,
die allein im vergangenen Jahr um rund 5 Prozent zuge-
nommen hat. Besorgniserregend ist dabei der überpro-
portional hohe Anteil von nichtdeutschen Tatverdäch-
tigen. Auf dieses auch im Alltag ständig präsente Pro-
blem muß der Rechtsstaat wirksam reagieren. Das
gestrige Urteil ist ein Schritt in die richtige Rich-
tung, denn es schreckt potentielle Gewalttäter und
dient so der Verbrechensprävention“, so Jan Timke,
Vorsitzender und Sprecher der BÜRGER IN WUT.
Die BÜRGER IN WUT fordern, beide Straftäter sofort
nach der Haftverbüßung in ihre Heimatländer abzuschie-
ben. Gleichzeitig setzen sich die BIW dafür ein, die
juristischen Hürden für die Ausweisung ausländischer
Schwerkrimineller und Wiederholungstäter aus Deutsch-
land zu senken. Insbesondere ist der Beschluß 1/80 ARB
des Assoziationsrats EWG-Türkei aufzuheben, der tür-
kischen Staatsangehörigen in Deutschland einen ähnlich
hohen Ausweisungsschutz gewährt wie Bürgern aus EU-
Staaten.
Die BÜRGER IN WUT bedauern, daß die verurteilten Täter
nicht auch wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1
StGB belangt werden konnten. Denn Spyridon L. und
Serkan A. hatten ihr Opfer nicht nur zusammengeschla-
gen, sondern auch noch als „Deutsche Sau“ beschimpft
und bespuckt.
„Wir BÜRGER IN WUT haben bereits im Januar dieses
Jahres eine Petition zur Änderung des § 130 Abs.1 StGB
beim Deutschen Bundestag eingereicht. Wir wollen
erreichen, daß zukünftig auch deutschfeindliche Äuße-
rungen unter Strafe gestellt werden. Die Petition, die
von mehr als 10.000 Bürgern unterstützt wurde, befin-
det sich derzeit in der parlamentarischen Prüfung. Wir
sind gespannt, wie der Deutsche Bundestag in dieser
Sache entscheiden wird“, so Jan Timke abschließend.
(Ende der Pressemitteilung)
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Pressemitteilung 16/2008
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Berlin, den 15.07.2008
BIW fordern Abschaffung des Optionsmodells
Einbürgerung nur nach erfolgreicher Integration
Der Bundesvorstand der Wählervereinigung BÜRGER IN WUT
hat sich für die sofortige Abschaffung des sogenannten
Optionsmodells im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht
ausgesprochen. Die Regelung wurde zum 1. Januar 2000
von der damaligen rot-grünen Bundesregierung einge-
führt. Sie sieht vor, daß in Deutschland geborene Kin-
der von Zuwanderern automatisch Deutsche werden, ohne
ihre ausländische Staatsbürgerschaft aufgeben zu müs-
sen. Erst mit Erreichen des 23. Lebensjahres müssen
sie sich verbindlich entscheiden, ob sie deutsche
Staatsbürger bleiben wollen oder ihre andere Staatsan-
gehörigkeit vorziehen.
Dazu Jan Timke, Vorsitzender und Sprecher der BÜRGER
IN WUT: „Das Optionsmodell war bei seiner Einführung
durch Rot-Grün vor 8 Jahren heftig umstritten. Exper-
ten machten schon damals erhebliche verfassungsrecht-
liche Bedenken geltend. Denn nach Artikel 16 Grund-
gesetz darf die einmal verliehene deutsche Staatsange-
hörigkeit nicht gegen den Willen des Betroffenen ent-
zogen werden. Sollte also ein Jugendlicher den deut-
schen Paß einfach behalten, ohne seine ausländische
Staatsangehörigkeit aufzugeben, dann hätte er beste
Chancen, spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht
Recht zu bekommen. Die mittelfristige Folge wäre eine
massive Zunahme der Zahl von Zuwanderern mit zwei oder
mehr Staatsbürgerschaften. Das aber ist mit dem Gedan-
ken der Integration, die eine eindeutige Hinwendung
des Zuwanderers zu Deutschland verlangt, nicht zu ver-
einbaren.“
Die BÜRGER IN WUT setzen sich deshalb dafür ein, das
Optionsmodell und damit das Territorialprinzip aus dem
deutschen Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen. Die
Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft ist unab-
hängig vom Geburtsort allein davon abhängig zu machen,
ob ein Zuwanderer in Deutschland vollständig inte-
griert ist. Um Doppelloyalitäten zu vermeiden, darf es
dem Eingebürgerten nur in Ausnahmefällen gestattet
werden, neben der deutschen weitere Staatsangehörig-
keiten zu besitzen.
Nach Auffassung der BÜRGER IN WUT ist es entlarvend,
daß es ausgerechnet Innenpolitiker der SPD sind, die
das Optionsmodell jetzt in Frage stellen und für eine
generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit
plädieren. Denn es waren die Sozialdemokraten, die
dieses Gesetz zusammen mit GRÜNEN und FDP im Deutschen
Bundestag gegen die Warnungen führender Rechtswissen-
schaftler beschlossen.
„Der politischen Linken war schon vor acht Jahren
klar, daß kein in Deutschland geborener Zuwanderer
nach Erreichen der Altersgrenze seinen deutschen Paß
wird abgeben müssen. Genau das war auch gewollt. Denn
das Optionsmodell hat von Anfang an nur dem Zweck
gedient, die doppelte Staatsangehörigkeit über die
Hintertür einzuführen. Die deutsche Öffentlichkeit,
die das aus guten Gründen mit Mehrheit ablehnt, ist
also an der Nase herumgeführt worden“, faßt Jan Timke
die Kritik der BIW zusammen.
(Ende der Pressemitteilung)
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Di Okt 07, 2008 13:11 Titel: |
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Pressemitteilung 17/2008 HB
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Bremen, den 04.10.2008
BIW empört über Sitzordnung im Landtag
Schikanen gegen den Bremerhavener Abgeordneten Jan Timke
Mit Empörung hat der Landesverband Bremen der bürgerlich-
konservativen Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW) die vom
Vorstand der Bremischen Bürgerschaft kürzlich beschlossene
neue Sitzordnung im Landtag zur Kenntnis genommen. Sie sieht
vor, daß der nachträglich für BÜRGER IN WUT in den Landtag
eingezogene Jan Timke aus Bremerhaven eine Abgeordnetenbank
mit dem parteilosen Siegfried Tittmann teilen soll, der
früher der DVU angehörte. Die Entscheidung des Bürger-
schaftspräsidiums, Jan Timke ausgerechnet neben einem lan-
desweit bekannten Rechtsextremisten zu plazieren, verfolgt
den durchsichtigen Zweck, den Vorsitzenden der BÜRGER IN WUT
und damit die BIW insgesamt politisch zu stigmatisieren.
Diese Vermutung wird durch die Äußerungen des stellver-
tretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Martin Günthner bestä-
tigt, der in einem Fernsehinterview Jan Timke mit Tittmann
politisch auf eine Stufe stellte und den BIW-Abgeordneten
als „rechtspopulistischen“ und „rechtsradikalen“ Politiker
diffamierte.
Dazu Werner Fincke, Landesvorsitzender der BIW Bremen:
„Nachdem es den roten Seilschaften im Land Bremen trotz
aller Tricks nicht gelungen ist, Jan Timke und die BÜRGER IN
WUT aus der Bremischen Bürgerschaft fernzuhalten, wird jetzt
die Faschismuskeule geschwungen. Jan Timke soll in der
Öffentlichkeit als ‚böser rechter Politiker’ hingestellt
werden. Ein perfides Spiel, das die Erbärmlichkeit der poli-
tischen Linken in Bremen und allen voran der SPD noch einmal
eindrucksvoll unter Beweis stellt. Die ist schlicht nicht
bereit, das demokratische Votum der Wähler vorbehaltlos zu
respektieren. Statt dessen versucht man, Jan Timke zur poli-
tischen persona non grata abzustempeln und seine Abgeordne-
tenrechte zu beschneiden.“
Die vom Vorstand der Bremischen Bürgerschaft festgelegte
neue Sitzordnung ist nicht nur eine politische Geschmack-
losigkeit, sondern schränkt auch die Arbeitsmöglichkeiten
von Jan Timke im Landtag deutlich ein. Denn Timke soll seine
Abgeordnetenbank mit einem Politiker teilen, der nicht der-
selben Fraktion oder Gruppe angehört. Timke muß deshalb
stets befürchten, daß sein Sitznachbar Tittmann auch unbeab-
sichtigt Einblick in die von ihm mitgebrachten Unterlagen
nehmen kann. Auch vertrauliche ad-hoc-Gespräche mit anderen
Bürgerschaftsabgeordneten während laufender Parlaments-
debatten sind für Timke kaum möglich. Denn Tittmann hört
stets mit. Um die Vertraulichkeit der parlamentarischen
Arbeit zu wahren, wurde in der Vergangenheit jedem Einzel-
mitglied der Bürgerschaft vom Landtagspräsidium eine eigene
Abgeordnetenbank im Plenarsaal zugewiesen. Nur für Jan Timke
sollen jetzt plötzlich andere Regeln gelten.
Die Behauptung von Bürgerschaftspräsident Christian Weber
(SPD), aus technischen Gründen sei eine andere Sitzordnung
nicht möglich gewesen, ist offenkundig unrichtig. Bereits
ein Blick auf den Sitzungsplan des Plenarsaals zeigt, daß
rechts neben den Abgeordnetenbänken der CDU und hinter denen
der FDP genügend Raum für einen Einzelplatz vorhanden ist.
Jan Timke hat bereits schriftlich beim Vorstand der Bürger-
schaft der Bürgerschaft gegen die neue Sitzordnung pro-
testiert und eine Korrektur der Entscheidung bis zum 7.
Oktober 2008 angemahnt. Sollte sich das Präsidium weigern,
der berechtigten Forderung von Jan Timke zu entsprechen,
wird der das Verwaltungsgericht anrufen und eine juristische
Klärung der Angelegenheit herbeiführen. Bis zu einer Ent-
scheidung wird der BIW-Abgeordneten an den Sitzungen des
Landtages hinter den Sitzreihen der CDU-Fraktion im Stehen
teilnehmen.
„Wir BÜRGER IN WUT sind angetreten, um Politik für die Men-
schen in Bremerhaven und Bremen zu machen. Das wollen unsere
Gegner offenbar mit allen Mitteln verhindern. Deshalb über-
zieht man die BIW und ihre führenden Repräsentanten mit Pro-
zessen und zwingt uns, selbst banalste demokratische Rechte
vor den Gerichten durchzusetzen. Das alles kostet wertvolle
Zeit, die uns für die politische Arbeit verlorengeht.
Gleichzeitig wird BIW von Vertretern der Altparteien vorge-
worfen, sie würden ‚nichts tun’. Schäbiger geht es nun wirk-
lich nicht mehr. Im Umgang mit BÜRGER IN WUT offenbart das
Bremer Polit-Establishment seine Unfähigkeit, mit andersden-
kenden Demokraten fair und korrekt zu verfahren. Damit stel-
len sich die Verantwortlichen selbst ein Armutszeugnis aus.
Der Wähler wird darauf zu gegebener Zeit die passende Ant-
wort geben. Das Debakel bei der Nachwahl in Bremerhaven
sollte eine Mahnung gerade für die SPD ein, aus der ihre
Funktionäre aber offenbar nichts gelernt haben“, so Werner
Fincke in seiner abschließenden Stellungnahme.
(Ende der Pressemitteilung)
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
Jan Timke, c/o Wählervereinigung Bürger in Wut, Am Treptower
Park 28-20, D-12435 Berlin. Telefon 01805-724455. Fax 030-
53214892. E-Mail: timke@buerger-in-wut.de
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Mi Jan 28, 2009 14:52 Titel: |
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Pressemitteilung 02/2009 HB
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Bremen, den 28.01.2009
Freispruch für Jan Timke
Vorwurf der Wahlfälschung hat sich nicht erhärtet
Nach mehrtägiger Verhandlung hat das Amtsgericht Bremerhaven
unter Vorsitz von Richter Björn-Oliver Kemper den Bremer-
havener Bürgerschaftsabgeordneten Jan Timke vom Tatvorwurf
der Wahlfälschung freigesprochen. Timke, der auch Vorsitzen-
der der bundesweiten Wählervereinigung BÜRGER IN WUT (BIW)
ist, war vorgeworfen worden, seine Hauptwohnung in Bremer-
haven nur vorgetäuscht zu haben, um an den Landtags- und
Kommunalwahlen im Land Bremen teilnehmen zu können. Nach
Abschluß der Beweisaufnahme hatte nicht nur die Verteidi-
gung, sondern auch die Staatsanwaltschaft dafür plädiert,
den angeklagten Timke freizusprechen.
In einer ersten Stellungnahme zum heute ergangenen Urteil
äußerte sich Jan Timke wie folgt: „Der Freispruch kam für
mich nicht überraschend. Bereits zu Beginn der staatsanwalt-
schaftlichen Ermittlungen hatte ich deutlich gemacht, daß an
den Vorwürfen gegen meine Person nichts dran ist. Das wurde
mit dem heutigen Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven bestä-
tigt. Das Verfahren diente von Anfang an nur dem Zweck, mich
und die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT politisch in Mißkre-
dit zu bringen. Dieser Versuch ist jetzt kläglich geschei-
tert.“
Nach Auffassung des Landesverbandes Bremen der Wählerver-
einigung BÜRGER IN WUT müssen sich einige Politiker im Land
Bremen nun bei Jan Timke entschuldigen. Das gilt namentlich
für den stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden in der
Bremischen Bürgerschaft, Martin Günthner. Der hatte Timke im
Sommer letzten Jahres mit Blick auf das jetzt beendete
Strafverfahren öffentlich als einen „Wahlbetrüger“
beschimpft. Man darf gespannt sein, ob Günthner den poli-
tischen Anstand aufbringt und sich öffentlich von seinen
damaligen Äußerungen distanziert.
In seiner mündlichen Urteilsbegründung stellte das Gericht
ausdrücklich fest, daß kein Beweis für die Behauptung
erbracht wurde, Jan Timke habe seine Hauptwohnung nicht in
Bremerhaven gehabt. Somit hatte Timke im Mai 2007 alle
gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um auch an der Wahl
zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven teilnehmen zu
können. Die Weigerung des Stadtwahlleiters, Timke als Nach-
rücker der im September 2007 ausgeschiedenen Annefriede Laue
zu berufen, war deshalb rechtswidrig. Der Landesverband Bre-
men der BÜRGER IN WUT fordert die Stadtverordnetenversamm-
lung Bremerhaven dazu auf, ihren Beschluß vom 7. Februar
2008 zu revidieren, damit Jan Timke sein Mandat im Stadtpar-
lament endlich wahrnehmen kann.
Dazu Werner Fincke, Landesvorsitzender der BÜRGER IN WUT
Bremen: „Seit anderthalb Jahren sind lediglich zwei der drei
Sitze von BÜRGER IN WUT in der Stadtverordnetenversammlung
Bremerhaven besetzt. Und das nur, weil man Jan Timke unter-
stellte, er habe seinen Lebensmittelpunkt nicht in Bremer-
haven gehabt. Mit dem gestrigen Urteil ist diese Argumen-
tation hinfällig geworden. Es gibt nun keinen Grund mehr,
Jan Timke sein Mandant vorzuenthalten. Die Stadtverordneten-
versammlung ist jetzt gefordert, rasch einen entsprechenden
Beschluß fassen, damit Timke seine parlamentarische Arbeit
in Bremerhaven endlich aufnehmen kann. Wer jetzt noch
zögert, mißachtet vorsätzlich den Willen der Wählerinnen und
Wähler in der Seestadt.“
(Ende der Pressemitteilung)
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Di März 31, 2009 14:37 Titel: |
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Pressemitteilung 04/2009
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Berlin, den 31.03.2009
BIW: Strafverschärfung bei Übergriffen auf Polizeibeamte
Jan Timke bringt Antrag in die Bremische Bürgerschaft ein
Die bürgerlich-konservative Wählervereinigung „Bürger in
Wut“ (BIW) setzt sich dafür ein, die Strafen bei Wider-
standshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte zu verschärfen.
Der BIW-Abgeordnete Jan Timke hat einen Antrag in der Bre-
mischen Bürgerschaft gestellt, der eine entsprechende
Initiative des Landes Bremen auf Bundesebene fordert. Hin-
tergrund des Vorstoßes ist die deutlich gestiegene Zahl von
gewalttätigen Übergriffen auf Polizisten und Mitarbeiter von
Justizvollzugsanstalten.
„Im abgelaufenen Jahr wurden deutschlandweit über 30.000
Widerstandshandlungen gegen Polizei- und Justizbeamte ver-
übt. Die Zahl solcher Übergriffe hat sich ist in den letzten
zehn Jahren um rund 20 Prozent erhöht. Auf diese alarmie-
rende Entwicklung muß die Politik endlich reagieren“, so Jan
Timke, Bundesvorsitzender der „Bürger in Wut“ und Mitglied
der Bremischen Bürgerschaft.
Die „Bürger in Wut“ fordern deshalb, in besonders schweren
Fällen die im einschlägigen Paragraphen 113 Absatz 2 Straf-
gesetzbuch (StGB) festgelegte Mindestfreiheitsstrafe von
derzeit 6 auf zukünftig 12 Monate zu erhöhen. Ein schwerer
Fall liegt vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter
eine Waffe mit sich führt, die gegen den Vollstreckungs-
beamten zum Einsatz kommt. Erfüllt ist der Tatbestand auch
dann, wenn der Angreifer durch seine Gewalttätigkeit eine
schwere Gesundheitsschädigung des Opfers herrufen kann oder
dessen Leben gefährdet.
„Jeder Angriff auf einen Polizisten oder einen Justizvoll-
zugsbeamten ist ein Angriff auf unseren Rechtstaat. Deshalb
sind Personen, die gewaltsam Widerstand gegen die Staats-
gewalt leisten, hart zu bestrafen. Unsere Beamten, die tag-
täglich ihren Kopf für Sicherheit und Ordnung in Deutschland
hinhalten müssen, haben ein Recht auf körperliche Unver-
sehrtheit im Dienst. Und die Unterstützung der Politik“, so
Jan Timke abschließend.
Jan Timke hat den Antrag der „Bürger in Wut“ vergangene
Woche in die Bremische Bürgerschaft eingebracht. Die Landes-
regierung wird dazu aufgefordert, Innensenator Mäurer, der
aktuell als Vorsitzender der Innenministerkonferenz (IMK)
fungiert, zu beauftragen, sich in der IMK für eine Novellie-
rung des Paragraphen 113 Abs. 2 StGB stark zu machen.
(Ende der Pressemitteilung)
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Di Jun 16, 2009 14:20 Titel: |
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Pressemitteilung 11/2009 HB
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Bremen, den 12.06.2008
Jan Timke zieht in Stadtverordnetenversammlung
von Bremerhaven ein
Weiterer Erfolg für die BÜRGER IN WUT
Der Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke von BÜRGER IN WUT ist
jetzt auch Mitglied der Stadtverordnetenversammlung von
Bremerhaven. Das haben die Stadtverordneten in ihrer
gestrigen Sitzung mit Mehrheit entschieden. Damit haben die
BÜRGER IN WUT eine lange Auseinandersetzung mit Stadtwahl-
leiter Ulrich Freitag (SPD) um das dritte Mandat der BIW im
Parlament der Seestadt erfolgreich beenden können.
BÜRGER IN WUT hatte bei der Kommunalwahl am 13. Mai 2007 aus
dem Stand einen Stimmenanteil von 5,4 Prozent und damit drei
Sitze in der Stadtverordnetenversammlung errungen. Nachdem
die BIW-Abgeordnete Anne Laue ihr Mandat im September 2007
aus persönlichen Gründen aufgeben mußte, weigerte sich
Stadtwahlleiter Freitag, Jan Timke als Listennachfolger zu
berufen. Timke habe seine Hauptwohnung zum Zeitpunkt der
Wahl nicht in Bremerhaven gehabt und sei deshalb nicht wähl-
bar gewesen, so die Begründung. Den Einspruch von Jan Timke
gegen diese Entscheidung wies die Stadtverordnetenversamm-
lung am 7. Februar 2008 zurück. Der dritte Sitz der BIW im
Bremerhavener Stadtparlament war deshalb in den letzten
knapp zwei Jahren unbesetzt geblieben.
Gegen das Votum der Stadtverordnetenversammlung reichte Jan
Timke Klage vor dem Verwaltungsgericht Bremerhaven ein. Ein
Termin für die mündliche Verhandlung sollte in Kürze anbe-
raumt werden. Nachdem das Amtsgericht Bremerhaven Timke am
27. Januar 2009 vom Vorwurf des Wahlbetruges wegen der
angeblich falschen Anmeldung einer Hauptwohnung in der
Seestadt freigesprochen hatte, konnte der BIW-Politiker auch
mit einem erfolgreichen Ausgang des Verwaltungsverfahrens
rechnen.
Dazu Jan Timke: „Offenbar haben die Verantwortlichen in Bre-
merhaven nun endlich eingesehen, daß es rechtswidrig war,
mir die Ausübung des Mandates in der Stadtverordneten-
versammlung zu verweigern. Sonst hätte man das Thema kaum
wieder auf die Agenda gesetzt. Mit ihrer gestrigen Entschei-
dung ist die Stadtverordnetenversammlung einer weiteren
peinlichen Niederlage vor Gericht zuvorgekommen.“
Durch die Fehlentscheidungen von Stadtwahlleiter Ulrich
Freitag und der Stadtverordnetenversammlung konnte Jan Timke
seine legitimen Rechte als Volksvertreter mehr als 21 Monate
lang nicht wahrnehmen. Das Votum der Wähler wurde mißachtet,
was das Vertrauen vieler Bürger in den demokratischen
Rechtsstaat beschädigt hat. Das darf nicht ohne personelle
Konsequenzen für die Verantwortlichen bleiben.
(Ende der Pressemitteilung)
Hinweis: Auf unserer Internetseite finden Sie einen neuen
Blogbeitrag zum Thema Drogenpolitik:
http://www.buerger-in-wut.de/cms/?d=blog&s=38.
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts:
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Mi Jul 14, 2010 11:59 Titel: |
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Pressemitteilung 11/2010
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Berlin, den 13.07.2010
BIW kritisieren geplantes EU-Asylrecht
Asyl- und Zuwanderungspolitik muß national bleiben
Der Bundesvorstand der bürgerlich-konservativen Wählerver-
einigung BÜRGER IN WUT (BIW) hat Pläne der EU-Kommission zu
einem einheitlichen Asylrecht in Europa scharf kritisiert.
Nach Meinung der BIW darf die Asyl- und Zuwanderungspolitik
nicht vergemeinschaftet werden, sondern muß nationale Ange-
legenheit der Mitgliedsstaaten bleiben.
Am Wochenende waren Vorschläge der EU-Kommission zur Verein-
heitlichung des Asylrechts in der Europäischen Union
bekanntgeworden. Neben einer verbindlichen Dauer des Asyl-
verfahrens von sechs Monaten will Brüssel Asylbewerbern den
Zugang zum Arbeitsmarkt in den Mitgliedsstaaten ermöglichen.
Außerdem soll das Bleiberecht für Familienangehörige eines
Antragstellers auf dessen Geschwister ausgedehnt werden.
Derzeit ist dieses Privileg auf Ehegatten und Kinder
beschränkt. Die sogenannte Flughafenregelung soll aufgehoben
werden. Die Behörden dürften Scheinasylanten dann nicht mehr
im Transitbereich der Flughäfen festhalten, um sie auf dem
Luftweg rasch in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Ver-
bieten will die EU-Kommission auch die zügige Abschiebung
ungetauchter Ausländer, die uneingeschränkten Zugang zum
Asylverfahren erhalten sollen.
Schließlich will die EU Asylanten beim Bezug von Sozialhilfe
Einheimischen gleichstellen. Nach dem heute in Deutschland
geltenden Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Flüchtlinge
in den ersten vier Jahren ihres Aufenthaltes in Deutschland
nur Grundleistungen, die deutlich unter denen der Sozial-
hilfe liegen und regelmäßig als Sachmittel zu gewähren sind.
Zu den neuen Plänen aus Brüssel äußert sich Jan Timke, Bun-
desvorsitzender der BÜRGER IN WUT: „Sollte sich die EU-Kom-
mission mit ihren Vorstellungen durchsetzen, droht Deutsch-
land eine massive Zuwanderungswelle von Wirtschaftsflücht-
lingen aus der Dritten Welt. Soziale Verwerfungen und
gesellschaftliche Konflikte wären die Folge. Nutznießer
eines großzügigen Asylrechts wären vor allem internationale
Schlepperbanden. Völlig absurd ist die Forderung der EU,
Asylbewerbern von Beginn an dieselben Leistungen zu gewähren
wie zum Beispiel einem Erwerbslosen, der nach 30 Jahren
Berufstätigkeit auf Hartz IV angewiesen ist. Wer solche Vor-
schläge ausgerechnet in einer Zeit macht, da im Zuge der
Finanzkrise überall in Europa Sozialetats zusammengestrichen
werden, der beweist einmal seine politische Abgehobenheit.“
Die Änderung des Asylgrundrechts im Jahre 1993 hat zu einer
deutlichen Verringerung des Asylmißbrauchs in Deutschland
geführt: Wurden 1992 noch 438.191 Asylanträge gestellt,
waren es 2008 nur noch 22.085, ein Rückgang von knapp 95
Prozent. Das bewährte deutsche Asylrecht darf deshalb nicht
in Frage gestellt werden.
„Zentrale Fragen der Asyl- und Zuwanderungspolitik müssen
nationale Angelegenheit der Einzelstaaten bleiben. Das vom
Europäischen Rat 2004 beschlossene ‚Haager Programm’, das
auch ein einheitliches Asylverfahren in der EU vorsieht, ist
deshalb zu revidieren. Hochsensible Themen wie die Auslän-
derpolitik taugen nicht für europaeinheitliche Regelungen.
Dazu sind die Interessenlagen der Mitgliedsländer zu unter-
schiedlich. Wir brauchen also auch in diesem Bereich nicht
mehr, sondern weniger Brüssel“, so Jan Timke abschließend.
(Ende der Pressemitteilung) |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Di Apr 19, 2011 14:04 Titel: |
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Pressemitteilung 08/2011
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Berlin, den 05.04.2011
BIW stellen Kandidaten zur Bremer Wahl auf
Jan Timke: „Wahlziel 6 Prozent + x“
Der Landesverband Bremen der bundesweiten Wählervereinigung
BÜRGER IN WUT (BIW) hat für die Bremer Bürgerschaftswahl am
22. Mai 2011 insgesamt 26 Kandidaten aufgestellt. Als
Wahlziel nennt Spitzenkandidat Jan Timke ein Ergebnis von „6
Prozent + x“.
Das Land Bremen gliedert sich in die Wahlbereiche Bremen und
Bremerhaven, für die eigene Fünfprozent-Sperrklauseln
gelten. Zu den Bürgerschafts- und Kommunalwahlen im Mai
haben die BÜRGER IN WUT in beiden Wahlgebieten eine Liste
mit jeweils 13 Kandidaten aufgestellt. Listenführer im
Wahlbereich Bremerhaven ist der vierzigjährige Bürger-
schaftsabgeordnete und BIW-Bundesvorsitzende Jan Timke,
gefolgt von dem Polizeibeamten Torsten Groß (39) und dem
Bankfachwirt Klaus Dahl (55).
Im Wahlbereich Bremen wurde für Listenplatz 1 der BIW-
Landesvorsitzende Werner Fincke (43) nominiert, der im
Bremer Justizvollzugsdienst tätig ist. Dahinter kandidieren
die Fachverkäuferin Anne Laue (59) und der Geograph Frank
Rath (49).
Das landesweite Wahlkampfmotto der BÜRGER IN WUT lautet
„Klare Kante zeigen“.
Jan Timke zur Kandidatenaufstellung der BIW: „Wir BÜRGER IN
Wut treten mit einer starken Mannschaft zu den Bremer Wahlen
am 22. Mai an. 2007 konnten wir wegen fehlender finanzieller
Mittel nur in Bremerhaven kandidieren. Hier erreichten wir
aus dem Stand 5,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen.
Landesweit erzielten BIW damals ein Ergebnis von 0,85
Prozent. Diesmal werden die BÜRGER IN WUT auch im größeren
Wahlbereich Bremen auf dem Stimmzettel zu finden sein.“
Als Wahlziel nennt Jan Timke „6 Prozent + x“. Erste
Meinungsumfragen, die BIW schon vor Beginn des Wahlkampfes
bei 5,5 Prozent sehen, zeigen, daß diese Vorgabe realistisch
ist.
„Der Urnengang in Bremen ist eine Schicksalswahl, nicht nur
für die BÜRGER IN WUT, sondern für die demokratische Rechte
insgesamt. Sollten wir unseren Erfolg in Bremen ausbauen
können, wäre das ein wichtiger Kontrapunkt gegen das
Erstarken von Rot-Grün und den opportunistischen Linkskurs
der bürgerlichen Parteien. Und der Startschuß für die
bundesweite Ausdehnung der BIW, die viele unserer Mitglieder
und Sympathisanten schon lange fordern. Deutschland braucht
endlich eine neue konservative Kraft, die enttäuschten
Anhängern von CDU und FDP eine politische Heimat bietet. In
Bremen könnte dafür am 22. Mai der Grundstein gelegt
werden“, so Jan Timke zur Bedeutung der anstehenden Wahl.
(Ende der Pressemitteilung)
Die Kandidaten der BÜRGER IN WUT für die Landtagswahl in
Bremen finden Sie auf unseren Internetseiten:
Wahlbereich Bremerhaven:
http://www.bremerhaven-zuerst.de/cms/?d=blog&s=13
Wahlbereich Bremen:
http://www.biw-bremen.de/cms/?d=blog&s=8 |
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