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Forum der Neuen Freiheit
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Mo Feb 18, 2008 12:14 Titel: Steuern und Spitzel |
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Dieser öffentliche Zumwinkel Zirkus sollte ein Wink mit dem Zaunpfahl sein:
"Deutsche, tut Buße, bringt Euer Geld zurück und zahlt Eure Steuern".
Das funktioniert aber nicht. Denn jetzt ist das Vertrauen in Stiftungen/Schattenkonten in Liechtenstein & Co erst mal dahin.
"Ist doch toll" werden einige denken. Stimmt aber nicht.
Jetzt werden nämlich die, die es sich leisten können,
- ihren Erstwohnsitz (wirklich) in die Schweiz verlegen und dann sieht der deutsche Staat gar kein Geld mehr und/oder
- eine Firma in der Schweiz (oder Österreich/Slowakei/Irland usw) gründen, die fast alle Gewinne einfährt, während die Verluste fast alle über deutsche Firmen laufen werden.
Insofern ist Zumwinkel wegen Dummheit verhaftet worden.
Das ist alles nämlich rechtlich hoch problematisch:
Der Staat WILL seine Bürger ausspionieren und zahlt Geld an kriminelle (?) Spitzel, die ihrerseits ihren Arbeitgeber betrügen, um dafür Geld zu verdienen.
Regierung zahlte Millionen für Steuer-Daten
Etwas mehr als vier Millionen Euro hat die Bundesregierung einem Informanten für eine DVD gezahlt, auf der neben Ex-Postchef Klaus Zumwinkel etwa 900 weitere Steuerflüchtlinge nach Liechtenstein erfasst sind.
ERFURT/BERLIN (TA). Ein Sprecher des Bundeskanzleramtes bestätigte die Millionen-Zahlung. So seien deutsche Ermittler mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) an die Namen der rund 900 Steuersünder gelangt. Bundeskanzleramt und Finanzministerium seien in die Zahlung eingebunden gewesen, hieß es.
Einige Bundestagsabgeordnete wollen jetzt die Aktivitäten des BND bei der Beschaffung der Daten erörtern. Mindestens im Vertrauensgremium des Bundestages, das die Arbeit der Geheimdienste kontrollieren soll, werde es ein parlamentarisches Nachspiel geben. Der Erfurter Abgeordnete Carsten Schneider (SPD) geht davon aus, dass sich das Parlamentarische Kontrollgremium mit dem Vorgang beschäftigen wird. Wolfgang Bosbach, Fraktionsvize der Union, sagte dieser Zeitung, die Vorgehensweise des BND sei "legitim" gewesen; es sei "noch nicht heraus", ob der Auslandsgeheimdienst Diebesgut beschafft habe. Der Staat dürfe nicht "als Anstifter oder als Hehler dastehen". Das wäre ausgeschlossen, wenn von der angebotenen DVD eine Kopie gezogen worden sei.
Der Abgeordnete der Grünen Christian Ströbele meinte, es gehöre nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des BND, Daten von Steuersündern zu besorgen. Da es nicht um eigentliche Geheimdienstarbeit gehe, müsse der Bundestag die Sache erörtern.
Die Wirtschaft sieht durch die Steuerhinterziehungen den Ruf deutscher Spitzenmanager gefährdet. Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Ludwig Georg Braun forderte die Mitgliedsunternehmen auf, klarzumachen, "dass Steuerhinterziehung und Bereicherung zulasten der Gemeinschaft der Steuerzahler keinen Platz hat".
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will am Mittwoch Liechtensteins Premier Otmar Hasler in Berlin treffen.
18.02.2008
http://www.thueringer-allgemeine.de |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Di Feb 19, 2008 16:00 Titel: |
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Glosse:
"Wir sind hier in Liechtenstein, nicht in Entenhausen"
Liechtenstein wirft Deutschland "Angriff" vor
Liechtenstein (RPO). Das Fürstentum Liechtenstein hat sich gegen die Vorwürfe in Zusammenhang mit der Steueraffäre verteidigt. Kronprinz Alois hat das Vorgehen der deutschen Behörden scharf kritisiert. Sie hätten sich der Hilfe eines "verurteilten Rechtsbrechers" bedient. Liechtenstein sei das Opfer einer Kampagne.
"Deutschland löst mit seinem Angriff auf Liechtenstein nicht das Problem mit seinen Steuerzahlern", sagte Staatschef Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein am Dienstag in der Hauptstadt Vaduz. Es sei aber fraglich, ob "so eine Vorgangsweise mit den Grundprinzipien des demokratischen Rechtsstaats vereinbar" sei, fügte er hinzu.
Kritik übte der Staatschef insbesondere an der Zahlung eines Millionenbetrages für die Daten, die die aktuellen Steuerermittlungen in hunderten Fällen auslösten.
"Wir lehnen das Vorgehen der deutschen Regierung und ihrer Behörden entschieden ab. Wenn die Medieninformationen stimmen, dann hat der deutsche Finanzminister und eine Reihe von Staatsbediensteten einem verurteilten Rechtsbrecher mehrere Millionen für gestohlene Daten zukommen lassen. Eine derartige Vorgehensweise in Liechtenstein wäre rechtlich völlig undenkbar", so der Kronprinz des Landes, Alois von und zu Liechtenstein.
Vize-Regierungschef Klaus Tschütscher verteidigte das liechtensteinische Steuersystem, das sich an internationalen Standards orientiere: "Wir sind hier in Liechtenstein, nicht in Entenhausen". Das Fürstentum habe eine Reihe von Massnahmen getroffen, um den Finanzplatz an internationale Standards heran zu führen, um Geldwäsche oder organisierte Kriminalität zu verhindern.
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/wirtschaft/news/534565 |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 13:07 Titel: |
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Bezeichnend ist, dass 80 Prozent aller weltweit veröffentlichten Steuerliteratur in deutscher Sprache erscheint.
03.03.07
http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuerquiz
Ein Idiot, wer so viel Steuern zahlt?
Abgaben. Seit jeher beflügelt die Fantasie der Regierenden nichts so sehr wie die Geldeintreiberei. Allein für die Finanzbeamten hat sich die Lage entschärft: Wurden sie früher bisweilen gemeuchelt, werden sie heute nur noch hintergangen.
...
"Ich möchte den Deutschen sehen, der noch eine ehrliche Steuererklärung abgibt. Wer sich gesetzestreu verhält, muss sich manchmal wie ein Idiot vorkommen", befand einst Roman Herzog.
Massenflucht in die Schattenwirtschaft Wenn die Deutschen wüssten, wie sie besteuert werden, wären sie schon längst zu Revolutionären geworden, hat der Finanzwissenschaftler Günter Schmölders die Lage skizziert. Da die Deutschen aber mit Revolutionen äußerst sparsam umgehen, haben sie eine trickreiche Form ersonnen: den heimlichen Steuerwiderstand. Sich am Finanzamt vorbeizumogeln ist ein Breitensport geworden. Allein rund 350 Milliarden Euro - mehr als der Bundesetat - werden in der Schattenwirtschaft erarbeitet. Finanzamt und Sozialversicherungen gehen dabei leer aus. Da wird bei der Kilometerpauschale geschummelt und bei der Zinsversteuerung, der Zigarettenschmuggel blüht, es gibt Geschäfte ohne Rechnung, getürkte Belege, Subventionsbetrug und Korruption - die Liste ist keineswegs vollständig. Die deutsche Steuerrevolution ist von heimlicher Art.
Viele begreifen sie als eine Art Notwehr gegen die hohen Sätze. Das Unrechtsbewusstsein schwindet. Im letzten November erfragte das Allensbacher Institut die Moral der Deutschen. Nur 54 Prozent hielten die Steuerhinterziehung für unmoralisch. Schwarzfahren, Müll auf die Straße werfen und Trunkenheit am Steuer gilt ihnen als weit verwerflicher als das Vorbeimogeln am Finanzamt.
Offenbar deutsche Tradition, denn auch Goethe und Beethoven mochten Steuern nicht. Der Dichterfürst (und Millionär) bezeichnete sich 1795, als er zur Kriegssteuer eingeschätzt wurde, als ein "Mann ohne Vermögen". Und Beethoven schrieb am "15ten Jänner" 1818 aus Wien: "Unterzeichneter genießt eine Einnahme von jährlich 1500 und hat außerdem nichts, wovon er Steuern zahlen müsste."
erschienen am 1. Oktober 2002
http://www.abendblatt.de/daten/2002/10/01/75786.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Mi Feb 20, 2008 14:13 Titel: |
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Zum Thema ehrliche und genaue Einkünfte...
=== Unicef verliert das Spendensiegel
Seit Wochen steht Unicef wegen seines Umgangs mit Spenden in der Kritik. Nun wird dem UN-Kinderhilfswerk das Spendensiegel aberkannt. Ein herber Schlag – denn das Siegel bekommen nur Organisationen, die pfleglich mit Spenden umgehen.
Die deutsche Sektion des Kinderhilfswerks Unicef verliert das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Als Begründung teilte das DZI in Berlin mit, dass unter anderem Provisionen an Spendenwerber verschwiegen worden seien. Das ist ein Verstoß gegen die Kriterien, nach denen das Siegel vergeben wird. Unicef habe von 2004 bis 2007 drei professionelle Spendenwerber erfolgsabhängig bezahlt, Nachfragen aber stets verneint. „Mit den unzutreffenden Angaben hat Unicef gegen die in der Spenden-Siegel-Kriterien verankerte Darlegungspflicht verstoßen“, hieß es in der Mitteilung des DZI weiter. Die Management-, Leitungs-, und Aufsichtsstrukturen von Unicef müssten durchgreifend verbessert werden, damit sich derartige Fehler nicht wiederholten.
[URL=http://www.welt.de/politik/article1698539/Unicef_verliert_das_Spendensiegel.html]http://www.welt.de/politik/article1698539/...ndensiegel.html[/URL]
=== Otto Schily verletzte Regeln für Nebeneinkünfte
Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat festgestellt, dass Otto Schily gegen die Regeln verstoßen hat, an die sich Bundestagsabgeordnete bei Nebeneinkünften halten müssen. Schily habe seine Pflichten, die aus den Verhaltensregeln für Abgeordnete hervorgehen, verletzt, teilte das Präsidium mit.
Schily habe "anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt", heißt es in der Mitteilung des Präsidiums.
[URL=http://www.welt.de/politik/article1698881/Otto_Schily_verletzte_Regeln_fuer_Nebeneinkuenfte.html]http://www.welt.de/politik/article1698881/...einkuenfte.html[/URL] |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Fr Feb 22, 2008 11:49 Titel: |
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Armes Deutschland
Jeweils zum Jahresanfang erscheinen zwei Steuerbücher, die ich Ihnen aus gegebenem Anlass - ich meine nicht den Fall Zumwinkel, sondern Ihren eigenen Umgang mit dem Fiskus im Rahmen der nächsten Steuererklärung - als Nachschlagewerke empfehle: "Ratgeber zur Einkommensteuer" (in diesem Fall mit dem Zusatz "2007") von Bernhard Klörgmann, gegen Kostenbeitrag erhältlich bei Sparkassen, und "Tabellen und Informationen für den steuerlichen Berater" (hier mit dem Zusatz "2008"), herausgegeben von der Steuerberater-Genossenschaft Datev und im Zweifel auch bei Steuerberatern aufzutreiben. Zwar werden beide Bücher nicht zur Aufklärung der Zumwinkel- und Liechtenstein-Affäre beitragen, Ihnen aber ein Mal mehr die Augen öffnen, wie weit es mit dem deutschen Steuerrecht schon gekommen ist: verworren, unsystematisch, vielfach mit heißer Nadel gestrickt und kaum noch praktikabel. Also ungerecht. Denn normale Steuerzahler finden sich in diesem Wust nicht mehr zurecht und sind auf teure Steuerberater angewiesen, die sie sich kaum leisten können, während Steuerhinterzieher mit hohem Einkommen auf ausgebuffte Experten zurückgreifen und ihre Strafe im Zweifel aus der berühmen Portokasse zahlen.
So ist der Linksruck unter den Wählern programmiert, und die Neiddiskussion kann in die nächste Runde gehen. Das hat uns zusätzlich zur internationalen Finanzkrise gerade noch gefehlt.
Zumal eines der Bindeglieder zwischen Neid und Krise IKB heißt, also die in die Krise verstrickte Zockerbank, für deren Fehlschläge ausgerechnet auch die deutschen Steuerzahler aufkommen müssen.
Das hat jedenfalls Finanzminister Steinbrück kleinlaut zugestanden, also ein Mann der SPD, die es jetzt natürlich umso schwerer haben wird, in der Gerechtigkeitsdebatte gegen Die Linke zu punkten, die ja unter anderem aus Kadern der ehemaligen SED besteht, Einheitspartei der DDR-Diktatur. Armes Deutschland. Wie es weiter geht, lässt sich leicht vorhersagen: Dem ohnehin schon komplizierten Steuerrecht werden weitere Paragrafen übergestülpt, und über kurz oder lang werden ad hoc neue Gesetzentwürfe aus den Schubladen der Bundes- und Landesministerien gezogen. Die Folge: Noch mehr Bürokratie und der Ruf nach neuen Planstellen, weil der zusätzliche, gerade durch die Bürokratie entstehende Arbeitsaufwand sonst nicht zu bewältigen sei.
http://www.goldseiten.de/content/diverses/...hp?storyid=6530
Behörde berechnet Stundensatz von 25.000 Euro
Diese Behörde scheffelt mehr Geld als die reichsten Manager: Die Deutsche Emissionshandelsstelle berechnet laut "Handelsblatt" 25.000 Euro pro Stunde - fünfmal mehr als Deutsche-Bank-Chef Ackermann. Das Verwaltungsgericht Berlin will die Extremgebühren jetzt stoppen.
Berlin - Umweltschutz ist eine komplizierte Sache. Und was kompliziert ist, muss natürlich viel kosten. Das hat man sich offenbar bei der Deutschen Emissionshandelsstelle gedacht. Sie ist dafür zuständig, CO2-Verschmutzungsrechte an Unternehmen zu verteilen. Selbstverständlich gegen Gebühr.
Pro Stunde Arbeitsaufwand berechnet die Behörde im Extremfall 25.000 Euro, berichtet das "Handelsblatt". Die Zeitung vergleicht diesen Verdienst mit dem Stundenlohn von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Der liege "nur" bei 4782 Euro - gerade mal ein Fünftel der Einnahmen des Amts.
Die DEHSt hält diese Berechnung für unseriös. Schließlich müsse man aus den Gebühreneinnahmen den gesamten Betrieb der Behörde mit ihren rund 100 Mitarbeitern bestreiten. Dies sei der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers.
Industrieunternehmen, die das Klimagas CO2 ausstoßen möchten, brauchen dafür in Deutschland entsprechende Zertifikate. Ausgegeben werden diese Verschmutzungsrechte von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), die zum Umweltbundesamt gehört.
Im vergangenen Jahr beantragten die Betreiber von insgesamt 1848 Anlagen Zertifikate. Genauso viele Zuteilungsbescheide verschickte die DEHSt - und erhielt 800 Widersprüche. Viele Anlagenbetreiber beschwerten sich über die horrenden Gebühren. Wohlgemerkt: Der Marktpreis der Zertifikate, die an der Energiebörse gehandelt werden, ist nicht gemeint. Es geht nur um die amtlichen Gebühren.
"Die DEHSt veranschlagt pro Zuteilungsbescheid 19 Stunden Personalaufwand", sagt Rechtsanwältin Ines Zenke im "Handelsblatt". "Einer unserer Mandanten sollte eine halbe Million Euro Gebühren bezahlen." So komme man auf einen Stundensatz von über 25.000 Euro.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich auf die Seite der Unternehmen gestellt: Die Gebührenbescheide für die Jahre 2005 bis 2007 seien rechtswidrig, erklärte das Gericht. Zwischen der Gebührenhöhe und dem wirtschaftlichen Wert einer Amtshandlung müsse ein angemessenes Verhältnis bestehen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,533543,00.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Fr Feb 20, 2009 13:34 Titel: |
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UBS und USA.
Erst die Einigung und dann die nächste Klage.
=== Schweizer Bank verrät Kundendaten an US-Justiz
Die Großbank UBS weicht das Bankgeheimnis der Schweiz auf und will vertrauliche Daten von Kunden an die USA weitergeben. Außerdem hat sie sich in der Affäre um Beihilfe zur Steuerhinterziehung zur Zahlung einer Strafe und Wiedergutmachung von 780 Mio. Dollar (622 Mio. Euro) an die US-Regierung bereit erklärt. Das bestätigten die US-Behörden sowie die Bank.
Mit dem Vergleich entgeht der größte Vermögensverwalter der Welt zwar einer unmittelbar drohenden formellen Anklage, doch bekommt das Schweizer Bankgeheimnis erste Risse. Wie viele Kundendaten weitergegeben werden, war zunächst noch nicht bekannt. Die Genfer Zeitung „Le Temps“ hatte am Mittwoch berichtet, UBS habe sich zur Herausgabe von 250 Namen aus der Liste der 20.000 Kunden bereit erklärt.
Die US-Behörden hatten der UBS vorgeworfen, von der Schweiz aus Vermögen für Kunden mit Wohnsitz in den USA betreut zu haben. Rund 17.000 von insgesamt 20.000 solcher „Offshore-Konten“ seien dem US-Fiskus nicht angezeigt und zu Steuerhinterziehungen benutzt worden. Dabei ging es um Guthaben im Wert von 20 Mrd. Dollar.
Der Angriff auf das Schweizer Bankgeheimnis, das unter anderem verhindert, dass in vielen Fällen von Steuerhinterziehung Amtshilfe geleistet wird, wurde am Donnerstag von den Medien und der Politik scharf kritisiert. Die UBS habe mit ihrem Geschäftsverhalten dem Ansehen der Schweiz geschadet, hieß es. Die UBS ist nach einer in Zürich veröffentlichten Erklärung entschlossen, die Einigung mit dem US-Justizministerium und der US-Börsenaufsicht SEC rasch umzusetzen. „Offensichtlich haben wir Fehler gemacht“, erklärte UBS-Vorstandschef Marcel Rohner. Kundendaten blieben vertraulich, sagte außerdem UBS-Verwaltungsrats-Präsident Peter Kurer. Doch sei es nie darum gegangen, „betrügerisches Verhalten“ zu schützen. Die UBS werde ein wirksames Kontrollsystem einführen, hieß es.
Aus dem Geschäft mit in den USA wohnhaften Privatkunden muss sich die Bank auf Anordnung der Schweizer Finanzmarktaufsicht verabschieden. Die Behörde zeigte sich aber erleichtert über die Vereinbarung. Durch den Vergleich habe eine Strafanklage gegen die UBS verhindert werden können, die letztlich auch die Existenz der Großbank gefährdet hätte. Die Herausgabe „einer begrenzten Zahl von Kundendaten durch die UBS“ hat die Firma nach eigenen Angaben angeordnet, auch die Schweizer Regierung war beteiligt. Das Material wurde den US-Behörden demnach bereits übergeben.
Die Herausgabe von Kundendaten der UBS an den US-Fiskus ist der vorerst letzte Akt einer jahrzehntelangen Abwehrschlacht, die die Schweiz um ihr Bankgeheimnis führt. Auf ausländischen Druck hat das Land immer wieder Konzessionen gemacht. Die Finanzkrise droht den Mythos Bankgeheimnis nun ganz vom Sockel zu stoßen. Das Bankgeheimnis ist seit 1934 unverändert im Bankengesetz verankert. Auch wenn daran selber bisher nicht gerüttelt wurde, hat die Schweiz dessen Schutz in den vergangenen Jahrzehnten bereits so stark eingeschränkt, dass Kritiker das Bild vom löchrigen Schweizer Käse benutzen. Dies hängt damit zusammen, dass das Bankgeheimnis Straftäter nicht schützt und ihre Bankunterlagen auf dem Weg der Amts- und Rechtshilfe auch zur Strafverfolgung im Ausland zur Verfügung gestellt werden.
Der nun erfolgte „Sündenfall“ in der UBS-Affäre, der Druck der OECD sowie der Nachbarländer Deutschland und Frankreich auf die als „Steueroase“ angeprangerte Schweiz, machen deutlich, dass die Finanzkrise einen Strich durch diese Prognose machen könnte. Hinter vorgehaltener Hand werden auch in Behördenkreisen und auf dem Finanzplatz Alternativen zur Bankgeheimnis-Durchhalteparole erörtert. Kosten-/Nutzen-Überlegungen werden angestellt und die Forderung erhoben, es gelte in internationalen Verhandlungen für die Lockerung des Bankgeheimnisses möglichst viel herauszuholen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article3237938/Schweizer-Bank-verraet-Kundendaten-an-US-Justiz.html
=== UBS sieht sich neuer Klage in den USA gegenüber
Aktuellen Presseberichten zufolge sieht sich die schweizerische Großbank UBS AG (ISIN CH0024899483/ WKN UB0BL6) nur einen Tag nach dem außergerichtlichen Vergleich mit der US-Justiz einer neuen Klage in den USA gegenüber. Dies berichtet das "Handelsblatt" am Donnerstag in seiner Online-Ausgabe.
Demnach verklagt die US-Regierung die Großbank jetzt auf die Herausgabe sensibler Bankdaten von insgesamt 52.000 Kunden. Den Kunden wird der Zeitung zufolge vorgeworfen, seit Mitte 2000 ein Vermögen von zusammen fast 15 Mrd. Dollar vor den US-Steuerbehörden verborgen zu haben. "In einer Zeit, da Millionen US-Bürger ihren Job, ihr Haus und ihre Krankenversicherung verlieren, ist es ein Skandal, dass 50.000 der Reichsten unter uns ihre Steuerpflicht nicht erfüllen", wird der US-Staatsanwalt John DiCicco zitiert. Die UBS kündigte dem "Handelsblatt" zufolge an, die Kundendaten unter anderem mit Hinweis auf das Schweizer Bankgeheimnis vor Gericht zu verteidigen.
http://www.finanzen.net/nachricht/Presse_UBS_sieht_sich_neuer_Klage_in_den_USA_gegenueber_848634 |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Do März 19, 2009 16:03 Titel: |
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Blickt da noch jemand durch ?
=== Auch deutsches Bankgeheimnis wird gelockert
Es reiche aus, «wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt», heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Dies steht nach Ansicht des obersten deutschen Finanzgerichtes nicht im Konflikt mit dem gesetzlich garantierten Bankgeheimnis. Allumfassende Kontrollmitteilungen bleiben weiter verboten.
Kontrollmitteilungen an das Finanzamt über einzelne Kunden seien bei einer auffälligen Geschäftsentwicklung aber erlaubt, «die dazu verlockt, solche Einkünfte dem Finanzamt zu verschweigen», hieß es in dem BFH-Urteil weiter. «Es muss nicht mehr der ganz große Hammer des strafrechtlichen Verdachts vorliegen», kommentierte ein Sprecher.
In seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 wies der BFH aber im konkreten Fall die beabsichtigten Kontrollmeldungen einer Bank über einen Kunden als unzulässig zurück. Die Verdachtsmomente reichten nicht aus. Bei einer Prüfung waren hohe Schadensersatzforderungen für Wertpapierfehlkäufe aufgefallen. Daraus hatten die Prüfer geschlossen, dass der Bankkunde über mehr Kapitalvermögen verfügt als beim Finanzamt angegeben.
Das zuständige Finanzgericht hatte die Prüfung auch mit dem Hinweis darauf, «dass gerade im Bereich der Kapitaleinkünfte das Erklärungsverhalten vieler Steuerpflichtiger alles andere als vorbildlich sei», für zulässig erklärt. Der BFH hob dieses Urteil auf. Das Finanzamt hat in einem zweiten Rechtsgang die Möglichkeit, weitere Argumente vorzulegen, die eine Kontrollmitteilung rechtfertigen.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Auch-deutsches-Bankgeheimnis-wird-gelockert/489127.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Do Jul 02, 2009 14:28 Titel: |
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UBS muss die Identität jedes US-Steuerzahlers offenlegen
Das Gerichtsverfahren gegen die UBS in Florida wird weitergeführt. Die US-Regierung weist alle Argumente der UBS und der Schweiz zurück. Ausgerechnet die umstrittene Finma-Verfügung zur Auslieferung der Daten von 300 Kunden an die USA wird als Beleg angeführt, dass das Bankgeheimnis «nicht undurchdringlich» sei.
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Die Vereinigten Staaten von Amerika hätten, so die Stellungnahme weiter, ein starkes nationales Interesse daran, sicherzustellen, dass alle amerikanischen Steuerzahler die Steuervorschriften befolgten. Das umfasse sowohl die Offenlegung sämtlicher Off-Shore-Konten (Gelder, die ausserhalb des Landes verwaltet werden) als auch das Bezahlen sämtlicher Steuern. «Die UBS muss die Identität jedes US-Steuerzahlers offenlegen», fordern die amerikanischen Behörden.
«Schweizer Bankgeheimnis mag wichtig sein»
Obwohl das Schweizer Bankgeheimnis, so das Fazit zum Schluss, wichtig sein möge, müsse das Gericht die angeführten Interessen in den Kontext des Verhaltens der UBS stellen. Die Grossbank habe während mindestens sieben Jahren Amerikanern aktiv geholfen, amerikanisches Recht zu brechen und dabei Hunderte von Millionen Dollar an Steuergeldern zu hinterziehen.
Fatale Daten-Übermittlung
Die Steuerabteilung des Justizministeriums und damit die amerikanische Regierung beharrt damit auf ihrer Position gegenüber der UBS und der Schweizer Regierung. Als Bumerang hat sich dabei auch der 18. Februar 2009 entpuppt. Der Tag also, an dem die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) der UBS per Verfügung diktierte, 300 Dossiers von amerikanischen Kunden an die US-Steuerbehörden auszuliefern. Ob diese Verfügung wirklich rechtmässig war, die meisten Rechtsexperten verneinen das, wird derzeit vom Bundesverwaltungsgericht untersucht.
Auf Seite 34 des heute veröffentlichten Dokuments wird diese Auslieferung von Daten als Argument dafür ins Feld geführt, dass es «Umstände geben könne, wegen deren das Schweizer Bankgeheimnis aufgegeben werde», wegen fremder Staatsinteressen in diesem Fall. Das zeige, dass das Bankgeheimnis in der Schweiz keine «undurchdringliche Wand» sei. Die UBS und die Schweizer Regierung hatten argumentiert, dass das Bankgeheimnis die amerikanischen Steuerzahler vor einer Untersuchung durch die amerikanische Regierung schütze.
Alle Hoffnungen auf Vergleich
Das Festhalten der USA an ihrer harten Linie ist nicht unerwartet. Der Fahrplan bleibt nun gleich: Auf den 13. Juli ist der erste Verhandlungstag gegen die UBS vor dem Gericht in Florida angesetzt. Alle Hoffnungen ruhen nun auf einem Vergleich der UBS mit den USA. Verschiedene Beobachter schätzen, dass ein solcher zwischen 3 und 10 Mrd. Franken kosten könnte.
http://www.nzz.ch/nachrichten/wirtschaft/aktuell/amerikanische_steuerzahler_muessen_ihre_offshore-konten_zeigen_1.2863229.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Do Okt 28, 2010 10:49 Titel: |
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Interessante Entwicklung. Spannend wird es bei den Altfällen.
=== Für Steuerflüchtlinge in der Schweiz wird es eng
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und sein Schweizer Kollege Hans-Rudolf Merz haben in Bern das neue Doppelbesteuerungsabkommen unterschrieben. In dessen Folge werden die hiesigen Steuerfahnder in Zukunft einfacher als bisher bei den Schweizer Behörden und Banken die Kontodaten potenzieller deutscher Steuerflüchtlinge abfragen können.
Das Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard sieht besseren Informationsaustausch der Behörden beider Staaten vor. Mit der Vereinbarung hebt die Schweiz den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung, die weitgehend straffrei ist und keine Amtshilfe vorsieht, und Steuerbetrug auf. Die Schweiz will mit diesen Abkommen vermeiden, auf einer Sünderliste der internationalen Wirtschaftsorganisation OECD zu erscheinen.
...
Allerdings sind längst nicht alle Fragen zwischen beiden Ländern geklärt. Die jetzt vereinbarten Regelungen betreffen nur Steuerflüchtlinge, die ihr Geld in Zukunft in die Schweiz bringen. Für solche Fälle hatte die Schweiz eine Abgeltungssteuer ins Spiel gebracht. Auch Berlin wäre wohl bereit, eine solche – von Schweizer Banken eingezogene und anonym an Deutschland weitergegebene – Steuer auf nicht deklarierte Vermögen zu akzeptieren. Eine anonyme Abgeltungssteuer ist für die Schweiz attraktiv, weil sie den Schutz der Privatsphäre mit der Steuerpflicht verbindet. Damit bliebe das Schweizer Bankgeheimnis zumindest teilweise gewahrt, da den Finanzämtern keine Namen gemeldet werden. Im Gespräch war zuletzt ein Steuersatz zwischen 25 und 35 Prozent.
Offen ist dagegen, was mit den Besitzern von Altvermögen wird. Seit Jahrzehnten lagern Milliardenbeträge an deutschen Vermögen in der Schweiz. Die Verhandlungen, wie dieses Geld legalisiert werden könnte, sollen erst noch aufgenommen werden. Für Deutschland wäre eine Einigung äußerst attraktiv. Groben Schätzungen zufolge sollen mehr als 100.000 Deutsche insgesamt bis zu 30 Mrd. Euro illegal in das Nachbarland gebracht haben.
Im Gespräch für die Besitzer dieser Vermögen ist unter anderem eine rückwirkende Strafsteuer, die ebenfalls von Banken erhoben und anonym nach Deutschland überwiesen werden würde. Danach könnte die Bank für zehn Jahre den Vermögenszuwachs errechnen und davon pauschal einen Teil abführen. Ein weiteres Thema in den Verhandlungen zwischen beiden Seiten ist auch die Frage einer möglichen Straffreiheit nach der Abgeltung. Die Schweizer würden das Geld gern „regularisieren“, also legalisieren. Eine Steueramnestie – egal in welcher Form – hatte Berlin bisher aber abgelehnt. Schweizer Banken wiederum hoffen nach einer Amnestie auf einen besseren Marktzugang in Deutschland.
Bereits geeinigt haben sich die Schweiz und die EU. Demnach sollen 20 Prozent der Zinserträge einbehalten werden. Ab 2011 sollen es dann 35 Prozent sein. Von diesem Zins werden drei Viertel an die EU- Staaten ausgezahlt, den Rest behält die Schweiz selbst.
...
http://www.welt.de/wirtschaft/article10576399/Fuer-Steuerfluechtlinge-in-der-Schweiz-wird-es-eng.html |
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Sarastro
Anmeldungsdatum: 23.05.2007 Beiträge: 706
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Verfasst am: Do Aug 11, 2011 09:58 Titel: |
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Das mit der Mehrwertsteuer, die die Schweizer NICHT zahlen müssen in Deutschland, ist ebenfalls kurios.
=== Kann ich die Mehrwertsteuer für im Ausland gekaufte Ware zurückerstattet bekommen?
Grundsätzlich können Sie Sich, wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz, d.h. außerhalb der EU haben, für in der EU getätigte Einkäufe die Mehrwertsteuer erstatten lassen, wenn Sie die Ware ausführen, Sich beim Zoll für die Ausfuhr eine Bestätigung ausstellen lassen und die Schweizer Mehrwertsteuer entrichtet haben.
...
http://www.infobest.eu/de/puis-je-me-faire-rembourser-la-tva-sur-mes-achats-a-letrange/?PHPSESSID=2cef47b8396a60d13568ffce217bfd47
=== Starker Franken treibt Schweizer in deutsche Läden
...Hinzu kommt, dass die Eidgenossen die deutsche Mehrwertsteuer nicht bezahlen müssen. Die Steuer, die für deutsche Kunden Pflicht ist, wird den Schweizern noch an der Ladentheke wieder zurückerstattet.
...
http://www.welt.de/wirtschaft/article13527598/Starker-Franken-treibt-Schweizer-in-deutsche-Laeden.html
=== Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen
Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben heute in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen.
Künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungsteuer, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert.
Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.
...
Der vollständige Text des Abkommens wird wie üblich nach der Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in einigen Wochen veröffentlicht. Das Abkommen umfasst insbesondere folgende Punkte:
* Abgeltungsteuer für die Zukunft: Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist.
* Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, wurde vereinbart, dass die deutschen Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Die Anzahl wird für eine Zweijahresfrist innerhalb einer Bandbreite von 750 bis 999 Gesuchen liegen; anschließend findet eine Anpassung aufgrund der Ergebnisse statt. Sogenannte "Fishing Expeditions" sind ausgeschlossen.
* Vergangenheitsbesteuerung: Zur steuerlichen Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen Zahlung sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen.
* Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland haben beschlossen, den gegenseitigen Marktzutritt für Finanzinstitute zu erleichtern. Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben. Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.
Um einerseits ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern und anderseits den Willen zur Umsetzung des Abkommens zu bekunden, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung in der Höhe von CHF 2 Mrd. verpflichtet.
Das von den Banken vorgestreckte Geld wird anschliessend mit eingehenden Steuerzahlungen verrechnet und den Banken zurückerstattet. Weiteres Vorgehen Die Verhandlungen über das Steuerabkommen wurden im Januar 2011 auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung vom Herbst 2010 aufgenommen.
Als nächster Schritt nach der Paraphierung erfolgt die Unterzeichnung durch die beiden Regierungen in den nächsten Wochen. Danach müssen die Gesetzgebungsorgane beider Länder dem Abkommen zustimmen. In der Schweiz untersteht das Abkommen voraussichtlich dem fakultativen Referendum.
Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.
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